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Beschlusstext (Bildung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland (V5/2014) hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und SPD)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
28.07.14, 14:52
Aktualisiert
28.07.14, 14:52
Beschlusstext (Bildung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland (V5/2014)
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und SPD) Beschlusstext (Bildung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland (V5/2014)
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hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und SPD)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreistages am 25.06.2014 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP Bildung der 14. Landschaftsversammlung Rheinland (V5/2014) hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und SPD a) Geheime Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder (Erststimme) Landrat Rosenke erläutert das Wahlverfahren und weist auf die wichtigsten Formerfordernisse hin. Inhaltlich nimmt er Bezug auf die Vorlage 5/2014. Er teilt dem Kreistag anschließend mit, dass ihm der Antrag 4/2014 der CDU- und SPD-Fraktion vorliege. Darin wird beantragt, Herrn Urban-Josef Jülich und Herrn Hans Schmitz zu Mitgliedern sowie Frau Ute Stolz und Herrn Thilo Waasem zu Ersatzmitgliedern in die 14. Landschaftsversammlung Rheinland zu wählen. Weitere Wahlvorschläge werden in der Sitzung des Kreistages zu diesem Tagesordnungspunkt nicht eingebracht. Die Fraktionen benennen folgende Kreistagsmitglieder zu Stimmzählern/Stimmzählerinnen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Schmitz, Dominik, CDU Kunz, Emmanuel, SPD Schorn, Frederik, FDP Mende, Ellen, Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bühl, Andreas, UWV Mörsch, Franz Josef, DIE LINKE Lübke, Bernd, AfD Die anwesenden Kreistagsmitglieder werden daraufhin vom Vorsitzenden getrennt nach Fraktionen in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe aufgerufen. Sie erhalten von den Stimmzählern/innen vor der Wahlkabine einen vorbereiteten Stimmzettel mit den vorgenannten Kandidaten. Der Wahlgang wird vom Vorsitzenden nach erfolgter Stimmabgabe geschlossen. Die Stimmzähler/innen ermitteln danach das Abstimmungsergebnis, das vom Vorsitzenden wie folgt dem Kreistag zur Kenntnis gegeben wird: Ausgeteilte Stimmzettel: Abgegebene Stimmzettel: Gültige Stimmen: Ungültige Stimmen: 54 54 54 0 A 4/2014 Enthaltungen: 0 Die gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt: a) Ja (Wahlvorschlag CDU / SPD) b) Nein 47 Stimmen 7 Stimmen Damit hat der Kreistag folgende Mitglieder und Ersatzmitglieder für die 14. Landschaftsversammlung Rheinland in geheimer Wahl gewählt: Mitglieder: 1. Jülich, Urban-Josef (CDU) 2. Schmitz, Hans (SPD) Ersatzmitglieder: 1. Stolz, Ute (CDU) 2. Waasem, Thilo (SPD) b) Geheime Wahl der Reservelisten (Zweitstimme): Zur evtl. notwendigen Aufstockung der Mitgliederzahl der Landschaftsversammlung (§ 7 Buchstabe b Abs. 4 Landschaftsverbandsordnung – LVerbO) werden Personen aus den Reservelisten mit den Zweitstimmen vom Kreistag durch Listenwahl gewählt. Dazu bedient sich der Kreistag der vom Landschaftsverband zur Verfügung gestellten vorbereiteten Wahlzettel. Der Wahlgang wird vom Vorsitzenden eröffnet, indem die anwesenden Kreistagsmitglieder getrennt nach Fraktionen in alphabetischer Reihenfolge zur Stimmabgabe aufgerufen werden. Der Wahlgang wird vom Vorsitzenden nach erfolgter Stimmabgabe geschlossen. Die Stimmzähler/innen ermitteln danach das Abstimmungsergebnis, das vom Vorsitzenden wie folgt dem Kreistag zur Kenntnis gegeben wird: Ausgeteilte Stimmzettel: Abgegebene Stimmzettel: Gültige Stimmen: Ungültige Stimmen: Enthaltungen: 54 54 52 2 0 Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag: a) Christlich Demokratische Union (CDU) 22 Stimmen b) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 12 Stimmen c) Bündnis 90/DIE GRÜNEN (Grüne) 5 Stimmen d) Freie Demokratische Partei (FDP) 0 Stimmen e) DIE LINKE (DIE LINKE) 2 Stimmen f) Freie Wähler NRW (FW NRW) 2 Stimmen g) Alternative für Deutschland (AfD) Stimmen h) Piraten Stimmen 3 0 Auf einzelne Bewerber/innen der einzelnen Listen wurden 6 Stimmen abgegeben. Diese entfallen auf folgende Bewerber: a) Rehse, Henning (FW) b) Rauw, Peter (FDP) 1 Stimme 5 Stimmen Weitere Feststellungen sind an der Stelle nicht zu treffen, da die Zahl der im Rahmen der Verhältnisausgleichs aus den Reservelisten zu berufenden Mitglieder vom Landschaftsverband ermittelt wird.