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Beschlusstext (Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind.)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
259 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
28.07.14, 14:52
Aktualisiert
02.11.17, 11:07

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreistages am 25.06.2014 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, V 4/2014 Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder vorzuschlagen sind. Landrat Rosenke teilt mit, dass ihm zu diesem Tagesordnungspunkt der Antrag 8 / 2014 der Fraktionen von CDU und SPD vorliege. Danach sollen zunächst die Gremien besetzt werden, die den Bestimmungen des § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl) unterliegen (Gremien der Anlagen 1-12, 14-19, 24, 25 und 33), anschließend die Gremien, die nach den Grundsätzen des § 35 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 KrO NRW besetzt werden (Gremien der Anlagen 13, 20-23, 26-32 und 34). Gegen diesen Verfahrensablauf erhebt sich kein Widerspruch. Der Kreistag nimmt somit den vorstehenden Antrag an und beschließt, wie in den Anlagen 1 bis 34 zur Vorlage 4/2014 empfohlen, - auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW oder - gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl) oder - nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 26 Abs. 5 KrO NRW (hier insbesondere die sog. "Zugriffsregelung des Landrates" gemäß Satz 3) zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten des Kreises in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs die nachfolgend aufgeführten Vertreter/innen zu bestellen oder vorzuschlagen: Zu Anlage 1: Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur (KDVZ) Der Kreistag wählt im Wege der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des Kreises Euskirchen Stickeler, Karsten, CDU zum ordentlichen Mitglied und Kunz, Emmanuel, SPD zum stellvertretenden Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) und 3 Enthaltungen (AfD) Zu Anlage 2: Förderstiftung Römerthermen Zülpich - Museum der Badekultur Der Kreistag entsendet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode das Kreistagsmitglied Hettmer, Heinrich, SPD in das Kuratorium der Förderstiftung Römerthermen Zülpich Museum der Badekultur. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) und 2 Enthaltungen (AfD) Zu Anlage 3: RWE AG Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode Jahr, Dirk, CDU, in die Hauptversammlung der RWE AG. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) und 2 Enthaltungen (AfD) Zu Anlage 4: Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt Landrat Rosenke als Vertreter vor. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode Landrat Rosenke, Günter in die Gesellschafterversammlung des Verbandes der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 5: Zweckverband Kronenburger See Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter/in des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kronenburger See: Ordentliches Mitglied: Seidler, Stefanie, SPD Stellvertreter (gebundene Vertretung): Mertens, Johannes, CDU Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) und 1 Enthaltung (AfD) Zu Anlage 6: Verein Naturpark Nordeifel e. V. a) Mitgliederversammlung Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Mitgliederversammlung des Naturpark Nordeifel e. V.: Ordentliches Mitglied: Stentrup, Gerhard, SPD Stellvertreter: Wolter, Leo CDU Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. b) Vorstand Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in den Vorstand des Naturpark Nordeifel e. V.: Ordentliches Mitglied: AV Poth, Manfred Stellvertreterin: Seidler, Stefanie, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis zu a) und b): Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 7: Landesgartenschau 2014 Zülpich GmbH Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode folgende Person als ständigen Vertreter sowie dessen Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Landesgartenschau 2014 Zülpich GmbH: Ständiger Vertreter: AV Poth, Manfred Stellvertreter: GBL IV Blindert, Achim Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zu Anlage 8: Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten wird. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode folgendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der Regionalverkehr Köln GmbH: Schmitz, Hans, SPD. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. b) Aufsichtsrat Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt Herrn Landrat Rosenke vor. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln GmbH: Landrat Rosenke, Günter. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis zu a) und b): Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 9: Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer GmbH (AGIT) a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der AGIT: Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied: Cremer, Franz, SPD Stellvertreter (gebundene Vertretung): Wasems, Hans Peter, CDU Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. b) Aufsichtsrat Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt Herrn Landrat Rosenke als ordentliches Mitglied vor. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der AGIT: Ordentliches Mitglied: Landrat Rosenke, Günter Stellvertreter (gebundene Vertretung): Cremer, Franz, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis zu a) und b): Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 10: Eifel-Touristik Agentur NRW e. V. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Mitgliederversammlung des Eifel-Touristik-Agentur NRW e. V. durch 1 Person vertreten wird. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Mitgliederversammlung des Vereins Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.: Ordentliches Mitglied: AV Poth, Manfred Stellvertreter (gebundene Vertretung): Schmitz, Stefan, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 11: Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln GbR Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW und unter Berücksichtigung des Zugriffsrechts des Landrates nach § 26 Abs. 5 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode die Vertreter des Kreises Euskirchen für den Institutsausschuss des Rheinischen Studieninstituts für kommunale Verwaltung in Köln GbR: Ordentliche Mitglieder: 1. GBL I Adams, Johannes (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Wasems, Hans Peter, CDU Stellvertreter (gebundene Vertretung): 1. Kämmerer Hessenius, Ingo (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Kunz, Emmanuel, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 12: Radio Euskirchen GmbH & Co. KG a) Veranstaltergemeinschaft Der Kreistag entsendet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für den Kreis Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode als Mitglieder in die Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Euskirchen e. V. 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Seidler, Stefanie SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. b) Gesellschafterversammlung Der Kreistag entsendet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für den Kreis Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode Schmitz, Dominik, CDU als Mitglied und Kunz, Emmanuel, SPD als Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung der Radio Euskirchen GmbH & Co.KG. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis zu a) und b): Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 14: Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW die Vertreter des Kreises Euskirchen für die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Gesellschafterversammlung Ordentliches Mitglied: Mertens, Johannes, CDU Stellvertreter (gebundene Vertretung): Waasem, Thilo, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 15: Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW die Vertreter des Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der Energie RurErft GmbH & Co. KG für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Gesellschafterversammlung Ordentliches Mitglied: Kämmerer Hessenius, Ingo Stellvertreter (gebundene Vertretung): GBL I Adams, Johannes Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE) Zu Anlage 16: Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag entsendet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW die Vertreter des Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Gesellschafterversammlung Ordentliches Mitglied: Kämmerer Hessenius, Ingo Stellvertreter (gebundene Vertretung): GBL I Adams, Johannes Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 17: Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW den Vertreter des Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der KreisEnergie-Versorgung Schleiden GmbH für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Gesellschafterversammlung Ordentliches Mitglied: Nießen, Franz-Josef, CDU Stellvertreter (gebundene Vertretung): Cremer, Franz, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Zu Anlage 18: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) KEV Energie GmbH Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW den Vertreter des Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der KEV Energie GmbH für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Gesellschafterversammlung Ordentliches Mitglied: Waasem, Thilo, SPD Stellvertreter (gebundene Vertretung): Schmitz, Dominik, CDU Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 19: Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW den Vertreter des Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Gesellschafterversammlung Ordentliches Mitglied: Cremer, Franz, SPD Stellvertreter (gebundene Vertretung): Wasems, Hans-Peter, CDU Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 24: Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer von drei Jahren als Vertreter/in des Kreises Euskirchen in die Mitgliederversammlung des Vereins "Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V.": Ordentliche Mitglieder: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Wolter, Leo, CDU Stellvertreter (gebundene Vertretung): 1. Blindert, Achim (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Stentrup, Gerhard, SPD Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 25: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW folgende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Kreises Euskirchen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg: Ordentliche Mitglieder: 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Kolvenbach, Bernd, CDU Stellvertreter (gebundene Vertretung): 1. GBL IV Blindert, Achim (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Schmitz, Hans, SPD Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 33: REGIO Aachen e. V. a) Vorstand Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass der Landrat als geborenes Mitglied dem Vorstand des Vereins angehört. b) REGIO-Rat Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Wahl der zu entsendenden Vertreter des Kreises Euskirchen in den REGIORat mit einer gesonderten Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen wird. c) Regionalkonferenz Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt Herrn Landrat Rosenke vor. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode als Vertreter des Kreises Euskirchen in die Regionalkonferenz der REGIO Aachen e. V.: Landrat Rosenke, Günter. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Zu Anlage 13: Energie Nordeifel GmbH & Co. KG a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 7 Personen vertreten werden soll. Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden als ordentliche Mitglieder die Herren Reidt, Wasems, Weimbs und Stentrup sowie als Stellvertreter/innen Frau Stolz und die Herren Nießen, Mertens sowie Hettmer vorgeschlagen. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) schlägt als ordentliches Mitglied Frau Kalnins und als Stellvertreter sich selbst vor. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) schlägt als ordentliches Mitglied Herrn Herbrand und als Stellvertreter sich selbst vor. Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Da somit kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande gekommen ist, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt und der Landrat fragt nach weiteren Wahlvorschlägen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) schlägt sich als ordentliches Mitglied vor. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit zwei Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO NRW abstimmen lasse. Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag: a) CDU, SPD, FDP, GRÜNE b) DIE LINKE 52 Stimmen 2 Stimmen Somit entfallen rechnerisch auf den Wahlvorschlag a) alle 6 zu vergebenden Sitze. Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der Energie Nordeifel GmbH & Co.KG für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Ordentliche Mitglieder: 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. 3. 4. 5. 6. 7. Reidt, Josef, CDU Wasems, Hans-Peter, CDU Weimbs, Frank, CDU Stentrup, Gerhard, SPD Kalnins, Angela, Bündnis 90/DIE GRÜNEN Herbrand, Markus, FDP Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. 3. 4. 5. 6. 7. Stolz, Ute, CDU Nießen, Franz-Josef, CDU Mertens, Johannes, CDU Hettmer, Heinrich, SPD Grutke, Jörg, Bündnis 90/DIE GRÜNEN Reiff, Hans, FDP Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird Reidt, Josef, CDU, zum Stimmführer und Stentrup, Gerhard, SPD zum stellvertretenden Stimmführer gewählt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) b) Aufsichtsrat Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren Esser und Wasems vorgeschlagen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) schlägt sich selbst vor. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit zwei Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO NRW abstimmen lasse. Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag: a) CDU, SPD b) DIE LINKE 52 Stimmen 2 Stimmen Somit entfallen rechnerisch auf den Wahlvorschlag a) alle 2 zu vergebenden Sitze. Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für den Aufsichtsrat der Energie Nordeifel GmbH & Co.KG für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: 1. Landrat Rosenke (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Esser, Johannes, CDU 3. Waasem, Thilo, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Zu Anlage 20: LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR a) Verwaltungsrat Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren Weber und Schmitz Stefan als ordentliche Mitglieder sowie die Herren Stickeler und Häger als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Bei der folgenden Abstimmung entfallen 52 Stimmen auf den Wahlvorschlag der CDU/SPD, zwei Stimmen sind dagegen. Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen in den Verwaltungsrat der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR: Ordentliche Mitglieder: 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Weber, Günter, CDU 3. Schmitz, Stefan, SPD Stellvertreter/innen: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Stickeler, Karsten, CDU 3. Häger, Norbert, SPD b) Projektbeirat Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren Stickeler und Schmitz Stefan als ordentliche Mitglieder sowie die Herren Weber und Häger als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Bei der folgenden Abstimmung entfallen 52 Stimmen auf den Wahlvorschlag der CDU/SPD, zwei Stimmen sind dagegen. Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen in den Projektbeirat der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR: Ordentliche Mitglieder: 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Stickeler, Karsten, CDU 3. Schmitz, Stefan, SPD Stellvertreter/innen: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Weber, Günter, CDU 3. Häger, Norbert (SPD) c) Stimmführer des Projektbeirates Der Kreistag wählt folgenden Vertreter des Kreises Euskirchen zum Stimmführer bzw. dessen Stellvertreter im Projektbeirat der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR: Stickeler, Karsten, CDU, Stimmführer, und Schmitz, Stefan, SPD, stellvertretender Stimmführer. d) Stimmführer des Verwaltungsrates Der Kreistag wählt folgenden Vertreter des Kreises Euskirchen zum Stimmführer bzw. dessen Stellvertreter im Verwaltungsrat der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR: Weber, Günter, CDU, Stimmführer, und Schmitz, Stefan, SPD, stellvertretender Stimmführer. Abstimmungsergebnis: zu a), b), c) und d) Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Zu Anlage 21: Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH a) Gesellschafterversammlung Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden Frau Gerdemann sowie die Herren Mießeler, Wasems, Wolter, Hettmer und Schmitz Hans als ordentliche Mitglieder vorgeschlagen. Die AfD-Fraktion schlägt Herrn Dr. Klaus Jeck vor. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) schlägt Frau Konias vor. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) schlägt für die Listengemeinschaft FDP/UWV Herrn Dr. Wolter und Herrn Bühl vor. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit vier Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO NRW abstimmen lasse. Von den gültigen Stimmen, der Landrat hat in diesem Fall ebenfalls Stimmrecht, entfallen auf den Wahlvorschlag: a) CDU/SPD b) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN c) FDP/UWV d) AfD 35 Stimmen 7 Stimmen 9 Stimmen 3 Stimmen Da auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN die gleichen Zahlenbruchteile entfallen, ist ein Losentscheid durchzuführen. Durch die anschließend von Landrat Rosenke geworfene Münze erhält die AfD-Fraktion den letzten noch zu vergebenden Sitz. Somit errechnet sich folgende Sitzverteilung: a) CDU/SPD b) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN c) FDP/UWV d) AfD 6 Sitze kein Sitz 2 Sitze 1 Sitz Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH: 1. LR Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Gerdemann, Rita Mießeler, Rudi Wasems, Hans-Peter Wolter, Leo Hettmer, Heinrich Schmitz, Hans Dr. Wolter, Manfred Bühl, Andreas Dr. Klaus Jeck CDU CDU CDU CDU SPD SPD FDP/skB UWV AfD/skB Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Anmerkung: Im Nachgang der Sitzung wurde festgestellt, dass bei der Auswertung der Sitzberechnung ein Fehler unterlaufen ist und der Losentscheid nicht zwischen den Fraktionen AfD und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN hätte stattfinden müssen, sondern zwischen AfD und der Liste FDP/UWV; der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN steht ein Sitz zu. In Abstimmung mit dem Landkreistag NRW kann der Losentscheid in der nächsten Kreistagssitzung am 01.10.2014 nachgeholt werden, da auch bis dahin keine Sitzung der Gesellschafterversammlung stattfindet. Alle Fraktionsvorsitzenden wurden entsprechend informiert. In die Gesellschafterversammlung gewählt ist somit entsprechend dem Wahlvorschlag Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Frau Nathalie Konias. Aus den in die Gesellschafterversammlung gewählten Vertretern/innen wird Wasems, Hans-Peter, CDU, zum Stimmführer und Schmitz, Hans, SPD zum stellvertretenden Stimmführer benannt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) b) Verwaltungsrat Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW als Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in den Verwaltungsrat der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH: Ordentliche Mitglieder: 1. LR Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Reidt, Josef Schulz, Günther Stolz, Ute Vermöhlen, Karl Heller, Wolfgang Reiff, Hans Konias, Nathalie CDU CDU CDU SPD SPD FDP Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8 Jahr, Dirk Beul, Ursula Dr. Dirhold, Sabine Hettmer, Heinrich Schulte, Andreas Schorn, Frederik Kalnins, Angela CDU CDU CDU SPD SPD FDP Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) Zu Anlage 22: Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen (SGB II) Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen: Ordentliche Mitglieder: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Jahr, Dirk, CDU 3. Heller, Wolfgang, SPD Stellvertreter/innen: 1. AbtL 50 Linden, Karl-Heinz (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Schmitz, Dominik, CDU 3. Stentrup, Gerhard, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) Zu Anlage 23: Zweckverband Naturpark Rheinland a) Verbandsversammlung Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder (gebundene Vertretung) in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland: Ordentliche Mitglieder: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Gerdemann, Rita, CDU 3. Schmitz, Stefan, SPD Stellvertreter/in (gebundene Vertretung): 1. GBL IV Blindert, Achim (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Stickeler, Karsten, CDU 3. Hettmer, Heinrich, SPD Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) b) Verbandsausschuss Der Kreistag beschließt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgenden ordentlichen Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes aus der Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss vorzuschlagen: Ordentliches Mitglied: Gerdemann, Rita, CDU Stellvertreterin (gebundene Vertretung): Hettmer, Heinrich, SPD c) Planungsausschuss Nord Der Kreistag beschließt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgenden ordentlichen Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes aus der Verbandsversammlung in den Planungsausschuss Nord vorzuschlagen: Ordentliches Mitglied: Wolter, Leo, CDU Stellvertreter (gebundene Vertretung): Hettmer, Heinrich, SPD d) Planungsausschuss Süd Der Kreistag beschließt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW, der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland die Wahl folgenden ordentlichen Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes aus der Verbandsversammlung in den Planungsausschuss Süd vorzuschlagen: Ordentliches Mitglied: Hettmer, Heinrich, SPD Stellvertreter (gebundene Vertretung): Stickeler, Karsten, CDU Abstimmungsergebnis zu b), c) und d): Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) Zu Anlage 26: Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) Verbandsversammlung Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Personen zu Mitgliedern der Verbandsversammlung: Ordentliche Mitglieder: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Stolz, Ute, CDU 3. Stickeler, Karsten, CDU 4. Hettmer, Heinrich, SPD Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): 1. LR Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Jahr, Dirk, CDU 3. Schmitz, Dominik, CDU 4. Kunz, Emmanuel, SPD Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) Zu Anlage 27: Zweckverband Region Aachen Verbandsversammlung Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Personen zu Mitgliedern der Verbandsversammlung: Ordentliche Mitglieder: 1. LR Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Jülich, Urban-Josef Kolvenbach, Bernd Nießen, Franz-Josef Schneider, Hans-Erhard Wasems, Hans-Peter Schmitz, Stefan Schmitz, Hans Heller, Wolfgang Reiff, Hans Kalnins, Angela Troschke, Franz CDU CDU CDU CDU CDU SPD SPD SPD FDP Bündnis 90 / DIE GRÜNEN UWV Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): 1. AV, Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Stickeler, Karsten Reidt, Josef Kohlheyer, Clas Schmitz, Dominik Weimbs, Frank Seidler, Stefanie Kunz, Eammnuel Dr. Schweikert-Wehner, Peter Lübke, Bernd Konias, Nathalie Mondorf, Michael CDU CDU CDU CDU CDU SPD SPD SPD AfD Bündnis 90 / DIE GRÜNEN AfD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) Zu Anlage 28: IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH Der Kreis beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch drei Personen vertreten werden soll. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der IRR: Ordentliche Mitglieder: 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Weber, Günter, CDU 3. Schmitz, Stefan, SPD Stellvertreter/innen: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Jülich, Urban-Josef, CDU 3. Hettmer, Heinrich (SPD) Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Aus den in die Gesellschafterversammlung gewählten Vertretern/innen wird Weber, Günter, CDU, zum Stimmführer und Schmitz, Stefan, SPD zum stellvertretenden Stimmführer benannt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) Zu Anlage 29: Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung durch 3 Personen vertreten werden soll. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH: Ordentliche Mitglieder: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Weimbs Frank, CDU 3. Cremer, Franz, SPD Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Schmitz, Dominik, CDU 3. Ramers, Markus, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird Weimbs, Frank, CDU, zum Stimmführer und Cremer, Franz, SPD zum stellvertretenden Stimmführer gewählt. b) Aufsichtsrat Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode zu Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern in den Aufsichtsrat der Standortentwicklungsgesellschaft mbH: Ordentliche Mitglieder: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Reidt, Josef, CDU 3. Cremer, Franz, SPD Stellvertreter (gebundene Vertretung): 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Stolz, Ute, CDU 3. Ramers, Markus, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis zu a) und b): Zu Anlage 30: Vogelsang ip gGmbH Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der Vogelsang ip gGmbH durch 3 Personen vertreten werden soll. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Vogelsang ip gGmbH: Ordentliche Mitglieder: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Mertens, Johannes, CDU 3. Kunz, Emmanuel, SPD Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung): 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Jülich, Urban-Josef, CDU 3. Ramers, Markus, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird Mertens, Johannes, CDU, zum Stimmführer und Kunz, Emmanuel, SPD zum stellvertretenden Stimmführer gewählt. b) Aufsichtsrat Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode zu Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern in den Aufsichtsrat der Vogelsang ip gGmbH: Ordentliche Mitglieder: 1. AV Poth, Manfred (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Reidt, Josef, CDU 3. Ramers, Markus, SPD Stellvertreter (gebundene Vertretung): 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Stolz, Ute, CDU 3. Kunz, Emmanuel, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: zu a) und b): Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) Zu Anlage 31: Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH) Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH): Ordentliche Mitglieder: 1. Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Weber, Günter, CDU 3. Waasem, Thilo, SPD Stellvertreter: 1. Kämmerer Hessenius, Ingo (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW) 2. Wolter, Leo, CDU 3. Stentrup, Gerhard, SPD Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird Weber, Günter, CDU, zum Stimmführer und Waasem, Thilo, SPD zum stellvertretenden Stimmführer gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) Zu Anlage 32: Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH a) Gesellschafterversammlung Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH: Ordentliches Mitglied: Schmitz, Stefan, SPD Stellvertreter: Schneider, Hans-Erhard, CDU Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) b) Aufsichtsrat Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren Engels, Kolvenbach und Häger vorgeschlagen. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) schlägt Frau Mende vor. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) schlägt Listengemeinschaft FDP/UWV Herrn Kahl vor. für die Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit drei Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO NRW abstimmen lasse. Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag: a) CDU, SPD b) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN c) FDP, UWV 36 Stimmen 10 Stimmen 8 Stimmen Somit entfallen rechnerisch auf den Wahlvorschlag a) 3 Sitze und auf den Wahlvorschlag b) 1 Sitz. Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW als Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in den Aufsichtsrat der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH zu ordentlichen Mitgliedern: 1. 2. 3. 4. Engels, Hans-Josef, CDU Kolvenbach, Bernd, CDU Häger, Norbert, SPD Mende, Ellen, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Zu Anlage 34: Technik-Agentur Euskirchen (TAE GmbH) Der Kreistag beschließt die Vertretung des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der TAE-GmbH nach der Möglichkeit zu Ziffer 1 (siehe § 8 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages; Vertretung des Kreises Euskirchen durch das geborene Mitglied Landrat Rosenke und weitere 4 Vertreter/innen). Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren Schneider, Stickeler und Hettmer als ordentliche Mitglieder sowie die Herren Kohlheyer, Nießen und Frau Seidler als stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) schlägt Frau Kalnins als ordentliches Mitglied und Frau Kroll als stellvertretendes Mitglied vor. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) schlägt Herrn van Meenen als ordentliches Mitglied und sich selbst als stellvertretendes Mitglied vor. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit drei Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO NRW abstimmen lasse. Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag: a) CDU, SPD 36 Stimmen b) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN 7 Stimmen c) FDP 11 Stimmen Somit entfallen rechnerisch auf den Wahlvorschlag a) 3 Sitze und auf den Wahlvorschlag c) 1 Sitz. Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW neben dem Landrat folgende 4 Vertreter/innen für die Dauer der Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung: Ordentliche Mitglieder: 1. Schneider, Hans-Erhard, CDU 2. Stickeler, Karsten, CDU 3. Hettmer, Heinrich, SPD 4. van Meenen, Dirk, FDP Stellvertreter: 1. Kohlheyer, Clas, CDU 2. Nießen, Franz-Josef, CDU 3. Seidler, Stefanie, SPD 4. Reiff, Hans, FDP Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Von den ordentlichen Mitgliedern wird Schneider, Hans-Erhard, CDU, zum Stimmführer und Hettmer, Heinrich, SPD, zum stellvertretenden Stimmführer gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)