Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
259 kB
Datum
25.06.2014
Erstellt
28.07.14, 14:52
Aktualisiert
02.11.17, 11:07
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BESCHLUSS
über das Ergebnis der konstituierende Sitzung des Kreistages am 25.06.2014 im
Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur
Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen, V 4/2014
Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen
oder Personenvereinigungen bzw. als Mitglied des
Vorstandes, des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder
eines gleichartigen Organs vom Kreistag zu bestellen oder
vorzuschlagen sind.
Landrat Rosenke teilt mit, dass ihm zu diesem
Tagesordnungspunkt der Antrag 8 / 2014 der Fraktionen von
CDU und SPD vorliege. Danach sollen zunächst die Gremien
besetzt werden, die den Bestimmungen des § 35 Abs. 2 KrO
NRW (Mehrheitswahl) unterliegen (Gremien der Anlagen 1-12,
14-19, 24, 25 und 33), anschließend die Gremien, die nach den
Grundsätzen des § 35 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 KrO NRW besetzt
werden (Gremien der Anlagen 13, 20-23, 26-32 und 34). Gegen
diesen Verfahrensablauf erhebt sich kein Widerspruch.
Der Kreistag nimmt somit den vorstehenden Antrag an und
beschließt, wie in den Anlagen 1 bis 34 zur Vorlage 4/2014
empfohlen,
-
auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages im
Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW oder
-
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl) oder
-
nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gemäß § 35
Abs. 4 und 3 KrO NRW
und unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 26 Abs. 5
KrO NRW (hier insbesondere die sog. "Zugriffsregelung des
Landrates" gemäß Satz 3) zur Wahrnehmung von
Mitgliedschaftsrechten des Kreises in Organen, Beiräten oder
Ausschüssen von juristischen Personen oder
Personenvereinigungen bzw. als Mitglieder des Vorstandes,
des Verwaltungs- oder Aufsichtsrates oder eines gleichartigen
Organs die nachfolgend aufgeführten Vertreter/innen zu
bestellen oder vorzuschlagen:
Zu Anlage 1:
Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale
Rhein-Erft-Rur (KDVZ)
Der Kreistag wählt im Wege der Mehrheitswahl gemäß § 35
Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des Kreises Euskirchen
Stickeler, Karsten, CDU
zum ordentlichen Mitglied und
Kunz, Emmanuel, SPD
zum stellvertretenden Mitglied
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale
Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
und 3 Enthaltungen (AfD)
Zu Anlage 2:
Förderstiftung Römerthermen Zülpich - Museum der
Badekultur
Der Kreistag entsendet nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des
Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode das
Kreistagsmitglied
Hettmer, Heinrich, SPD
in das Kuratorium der Förderstiftung Römerthermen Zülpich Museum der Badekultur.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
und 2 Enthaltungen (AfD)
Zu Anlage 3:
RWE AG
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode
Jahr, Dirk, CDU,
in die Hauptversammlung der RWE AG.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
und 2 Enthaltungen (AfD)
Zu Anlage 4:
Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt Landrat Rosenke als
Vertreter vor.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode
Landrat Rosenke, Günter
in die Gesellschafterversammlung des Verbandes der
kommunalen RWE-Aktionäre GmbH.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 5:
Zweckverband Kronenburger See
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter/in des Kreises
Euskirchen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Kronenburger See:
Ordentliches Mitglied:
Seidler, Stefanie, SPD
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Mertens, Johannes, CDU
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
und 1 Enthaltung (AfD)
Zu Anlage 6:
Verein Naturpark Nordeifel e. V.
a) Mitgliederversammlung
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter/in des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Mitgliederversammlung des Naturpark Nordeifel e. V.:
Ordentliches Mitglied:
Stentrup, Gerhard, SPD
Stellvertreter:
Wolter, Leo CDU
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
b) Vorstand
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter/in des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in den Vorstand des
Naturpark Nordeifel e. V.:
Ordentliches Mitglied:
AV Poth, Manfred
Stellvertreterin:
Seidler, Stefanie, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis
zu a) und b):
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 7:
Landesgartenschau 2014 Zülpich GmbH
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode
folgende Person als ständigen Vertreter sowie dessen
Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Landesgartenschau 2014
Zülpich GmbH:
Ständiger Vertreter:
AV Poth, Manfred
Stellvertreter:
GBL IV Blindert, Achim
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Zu Anlage 8:
Regionalverkehr Köln GmbH (RVK)
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten wird.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode
folgendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der
Regionalverkehr Köln GmbH:
Schmitz, Hans, SPD.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
b) Aufsichtsrat
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt Herrn Landrat
Rosenke vor.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode
folgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Köln
GmbH:
Landrat Rosenke, Günter.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis
zu a) und b):
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 9:
Aachener Gesellschaft für Innovation und
Technologietransfer GmbH (AGIT)
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode in
die Gesellschafterversammlung der AGIT:
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied:
Cremer, Franz, SPD
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Wasems, Hans Peter, CDU
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
b) Aufsichtsrat
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt Herrn Landrat
Rosenke als ordentliches Mitglied vor.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode in
den Aufsichtsrat der AGIT:
Ordentliches Mitglied:
Landrat Rosenke, Günter
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Cremer, Franz, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis
zu a) und b):
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 10:
Eifel-Touristik Agentur NRW e. V.
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Mitgliederversammlung des Eifel-Touristik-Agentur NRW e. V.
durch 1 Person vertreten wird.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Mitgliederversammlung des Vereins Eifel-Touristik Agentur
NRW e. V.:
Ordentliches Mitglied:
AV Poth, Manfred
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Schmitz, Stefan, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 11:
Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in
Köln GbR
Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW und unter Berücksichtigung des
Zugriffsrechts des Landrates nach § 26 Abs. 5 KrO NRW für die
Dauer der Wahlperiode die Vertreter des Kreises Euskirchen für
den Institutsausschuss des Rheinischen Studieninstituts für
kommunale Verwaltung in Köln GbR:
Ordentliche Mitglieder:
1. GBL I Adams, Johannes
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Wasems, Hans Peter, CDU
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
1. Kämmerer Hessenius, Ingo
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Kunz, Emmanuel, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 12:
Radio Euskirchen GmbH & Co. KG
a) Veranstaltergemeinschaft
Der Kreistag entsendet nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für den Kreis
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode als Mitglieder in die
Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis
Euskirchen e. V.
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Seidler, Stefanie SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
b) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag entsendet nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für den Kreis Euskirchen für
die Dauer der Wahlperiode
Schmitz, Dominik, CDU
als Mitglied und
Kunz, Emmanuel, SPD
als Stellvertreter
in die Gesellschafterversammlung der Radio Euskirchen GmbH
& Co.KG.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis
zu a) und b):
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 14:
Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden
soll.
Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW die Vertreter des Kreises
Euskirchen für die Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH für die
Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Gesellschafterversammlung
Ordentliches Mitglied:
Mertens, Johannes, CDU
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Waasem, Thilo, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 15:
Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden
soll.
Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW die Vertreter des Kreises
Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der Energie RurErft GmbH & Co. KG für die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Gesellschafterversammlung
Ordentliches Mitglied:
Kämmerer Hessenius, Ingo
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
GBL I Adams, Johannes
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 1 Gegenstimme (DIE LINKE)
Zu Anlage 16:
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden
soll.
Der Kreistag entsendet nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW die Vertreter des
Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH für die Dauer der Wahlzeit
wie folgt:
Gesellschafterversammlung
Ordentliches Mitglied:
Kämmerer Hessenius, Ingo
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
GBL I Adams, Johannes
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 17:
Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden
soll.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW den Vertreter des Kreises
Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der KreisEnergie-Versorgung Schleiden GmbH für die Dauer der
Wahlzeit wie folgt:
Gesellschafterversammlung
Ordentliches Mitglied:
Nießen, Franz-Josef, CDU
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Cremer, Franz, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Zu Anlage 18:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
KEV Energie GmbH
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden
soll.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW den Vertreter des Kreises
Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der KEV
Energie GmbH für die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Gesellschafterversammlung
Ordentliches Mitglied:
Waasem, Thilo, SPD
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Schmitz, Dominik, CDU
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 19:
Nordeifeler Regenerative GmbH & Co. KG
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden
soll.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW den Vertreter des Kreises
Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der Nordeifeler
Regenerative GmbH & Co. KG für die Dauer der Wahlzeit wie
folgt:
Gesellschafterversammlung
Ordentliches Mitglied:
Cremer, Franz, SPD
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Wasems, Hans-Peter, CDU
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 24:
Biologische Station im Kreis Euskirchen e. V.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer von drei Jahren als
Vertreter/in des Kreises Euskirchen in die
Mitgliederversammlung des Vereins "Biologische Station im
Kreis Euskirchen e. V.":
Ordentliche Mitglieder:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Wolter, Leo, CDU
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
1. Blindert, Achim
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Stentrup, Gerhard, SPD
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 25:
Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW folgende Mitglieder bzw.
stellvertretende Mitglieder des Kreises Euskirchen in die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund
Rhein-Sieg:
Ordentliche Mitglieder:
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Kolvenbach, Bernd, CDU
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
1. GBL IV Blindert, Achim
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Schmitz, Hans, SPD
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 33:
REGIO Aachen e. V.
a) Vorstand
Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass der Landrat als
geborenes Mitglied dem Vorstand des Vereins angehört.
b) REGIO-Rat
Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Wahl der zu
entsendenden Vertreter des Kreises Euskirchen in den REGIORat mit einer gesonderten Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt
erfolgen wird.
c) Regionalkonferenz
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) schlägt Herrn Landrat
Rosenke vor.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW für die Dauer der Wahlperiode
als Vertreter des Kreises Euskirchen in die Regionalkonferenz
der REGIO Aachen e. V.:
Landrat Rosenke, Günter.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Zu Anlage 13:
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 7 Personen vertreten
werden soll.
Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden als ordentliche
Mitglieder die Herren Reidt, Wasems, Weimbs und Stentrup
sowie als Stellvertreter/innen Frau Stolz und die Herren Nießen,
Mertens sowie Hettmer vorgeschlagen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
schlägt als ordentliches Mitglied Frau Kalnins und als
Stellvertreter sich selbst vor.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) schlägt als ordentliches
Mitglied Herrn Herbrand und als Stellvertreter sich selbst vor.
Hierüber lässt der Vorsitzende abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Da somit kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande gekommen
ist, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang abgestimmt und der Landrat fragt nach weiteren
Wahlvorschlägen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) schlägt sich als
ordentliches Mitglied vor.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit zwei
Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO
NRW abstimmen lasse.
Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag:
a) CDU, SPD, FDP, GRÜNE
b) DIE LINKE
52 Stimmen
2 Stimmen
Somit entfallen rechnerisch auf den Wahlvorschlag a) alle 6 zu
vergebenden Sitze.
Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW die Vertreter/innen des
Kreises Euskirchen für die Gesellschafterversammlung der
Energie Nordeifel GmbH & Co.KG für die Dauer der Wahlzeit
wie folgt:
Ordentliche Mitglieder:
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Reidt, Josef, CDU
Wasems, Hans-Peter, CDU
Weimbs, Frank, CDU
Stentrup, Gerhard, SPD
Kalnins, Angela, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Herbrand, Markus, FDP
Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung):
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Stolz, Ute, CDU
Nießen, Franz-Josef, CDU
Mertens, Johannes, CDU
Hettmer, Heinrich, SPD
Grutke, Jörg, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Reiff, Hans, FDP
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird
Reidt, Josef, CDU,
zum Stimmführer
und
Stentrup, Gerhard, SPD
zum stellvertretenden Stimmführer
gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
b) Aufsichtsrat
Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren
Esser und Wasems vorgeschlagen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) schlägt sich selbst vor.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit zwei
Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO
NRW abstimmen lasse.
Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag:
a) CDU, SPD
b) DIE LINKE
52 Stimmen
2 Stimmen
Somit entfallen rechnerisch auf den Wahlvorschlag a) alle 2 zu
vergebenden Sitze.
Der Kreistag benennt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW die Vertreter/innen des
Kreises Euskirchen für den Aufsichtsrat der Energie Nordeifel
GmbH & Co.KG für die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
1. Landrat Rosenke
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Esser, Johannes, CDU
3. Waasem, Thilo, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Zu Anlage 20:
LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR
a) Verwaltungsrat
Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren
Weber und Schmitz Stefan als ordentliche Mitglieder sowie die
Herren Stickeler und Häger als stellvertretende Mitglieder
vorgeschlagen.
Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Bei der
folgenden Abstimmung entfallen 52 Stimmen auf den
Wahlvorschlag der CDU/SPD, zwei Stimmen sind dagegen.
Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende
Vertreter/innen des Kreises Euskirchen in den Verwaltungsrat
der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR:
Ordentliche Mitglieder:
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Weber, Günter, CDU
3. Schmitz, Stefan, SPD
Stellvertreter/innen:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Stickeler, Karsten, CDU
3. Häger, Norbert, SPD
b) Projektbeirat
Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren
Stickeler und Schmitz Stefan als ordentliche Mitglieder sowie
die Herren Weber und Häger als stellvertretende Mitglieder
vorgeschlagen.
Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Bei der
folgenden Abstimmung entfallen 52 Stimmen auf den
Wahlvorschlag der CDU/SPD, zwei Stimmen sind dagegen.
Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende
Vertreter/innen des Kreises Euskirchen in den Projektbeirat
der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR:
Ordentliche Mitglieder:
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Stickeler, Karsten, CDU
3. Schmitz, Stefan, SPD
Stellvertreter/innen:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Weber, Günter, CDU
3. Häger, Norbert (SPD)
c) Stimmführer des Projektbeirates
Der Kreistag wählt folgenden Vertreter des Kreises Euskirchen
zum Stimmführer bzw. dessen Stellvertreter im Projektbeirat der
LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR:
Stickeler, Karsten, CDU,
Stimmführer,
und
Schmitz, Stefan, SPD,
stellvertretender Stimmführer.
d) Stimmführer des Verwaltungsrates
Der Kreistag wählt folgenden Vertreter des Kreises Euskirchen
zum Stimmführer bzw. dessen Stellvertreter im Verwaltungsrat
der LEP-Fläche Euskirchen/Weilerswist AöR:
Weber, Günter, CDU,
Stimmführer,
und
Schmitz, Stefan, SPD,
stellvertretender Stimmführer.
Abstimmungsergebnis:
zu a), b), c) und d)
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Zu Anlage 21:
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
a) Gesellschafterversammlung
Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden Frau
Gerdemann sowie die Herren Mießeler, Wasems, Wolter,
Hettmer und Schmitz Hans als ordentliche Mitglieder
vorgeschlagen.
Die AfD-Fraktion schlägt Herrn Dr. Klaus Jeck vor.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
schlägt Frau Konias vor.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) schlägt für die
Listengemeinschaft FDP/UWV Herrn Dr. Wolter und Herrn Bühl
vor.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit vier
Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO
NRW abstimmen lasse.
Von den gültigen Stimmen, der Landrat hat in diesem Fall
ebenfalls Stimmrecht, entfallen auf den Wahlvorschlag:
a) CDU/SPD
b) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
c) FDP/UWV
d) AfD
35 Stimmen
7 Stimmen
9 Stimmen
3 Stimmen
Da auf die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion und der Fraktion
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN die gleichen Zahlenbruchteile
entfallen, ist ein Losentscheid durchzuführen. Durch die
anschließend von Landrat Rosenke geworfene Münze erhält die
AfD-Fraktion den letzten noch zu vergebenden Sitz.
Somit errechnet sich folgende Sitzverteilung:
a) CDU/SPD
b) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
c) FDP/UWV
d) AfD
6 Sitze
kein Sitz
2 Sitze
1 Sitz
Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW folgende
Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die Dauer der
Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH:
1. LR Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Gerdemann, Rita
Mießeler, Rudi
Wasems, Hans-Peter
Wolter, Leo
Hettmer, Heinrich
Schmitz, Hans
Dr. Wolter, Manfred
Bühl, Andreas
Dr. Klaus Jeck
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
FDP/skB
UWV
AfD/skB
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Anmerkung:
Im Nachgang der Sitzung wurde festgestellt, dass bei der
Auswertung der Sitzberechnung ein Fehler unterlaufen ist und
der Losentscheid nicht zwischen den Fraktionen AfD und
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN hätte stattfinden müssen, sondern
zwischen AfD und der Liste FDP/UWV; der Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN steht ein Sitz zu. In Abstimmung mit dem
Landkreistag NRW kann der Losentscheid in der nächsten
Kreistagssitzung am 01.10.2014 nachgeholt werden, da auch
bis dahin keine Sitzung der Gesellschafterversammlung
stattfindet. Alle Fraktionsvorsitzenden wurden entsprechend
informiert. In die Gesellschafterversammlung gewählt ist somit
entsprechend dem Wahlvorschlag Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Frau Nathalie Konias.
Aus den in die Gesellschafterversammlung gewählten
Vertretern/innen wird
Wasems, Hans-Peter, CDU,
zum Stimmführer und
Schmitz, Hans, SPD
zum stellvertretenden Stimmführer benannt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür
bei 2 Gegenstimmen (DIE
LINKE)
b) Verwaltungsrat
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW als Vertreter des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in den
Verwaltungsrat der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH:
Ordentliche Mitglieder:
1. LR Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Reidt, Josef
Schulz, Günther
Stolz, Ute
Vermöhlen, Karl
Heller, Wolfgang
Reiff, Hans
Konias, Nathalie
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
FDP
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung):
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8
Jahr, Dirk
Beul, Ursula
Dr. Dirhold, Sabine
Hettmer, Heinrich
Schulte, Andreas
Schorn, Frederik
Kalnins, Angela
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
FDP
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
Zu Anlage 22:
Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen (SGB II)
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen
des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Trägerversammlung des Jobcenters Euskirchen:
Ordentliche Mitglieder:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Jahr, Dirk, CDU
3. Heller, Wolfgang, SPD
Stellvertreter/innen:
1. AbtL 50 Linden, Karl-Heinz
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Schmitz, Dominik, CDU
3. Stentrup, Gerhard, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
Zu Anlage 23:
Zweckverband Naturpark Rheinland
a) Verbandsversammlung
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen
als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder (gebundene
Vertretung) in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Naturpark Rheinland:
Ordentliche Mitglieder:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Gerdemann, Rita, CDU
3. Schmitz, Stefan, SPD
Stellvertreter/in (gebundene Vertretung):
1. GBL IV Blindert, Achim
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Stickeler, Karsten, CDU
3. Hettmer, Heinrich, SPD
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
b) Verbandsausschuss
Der Kreistag beschließt nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW, der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark
Rheinland die Wahl folgenden ordentlichen
Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes aus der
Verbandsversammlung in den Verbandsausschuss
vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Gerdemann, Rita, CDU
Stellvertreterin (gebundene Vertretung):
Hettmer, Heinrich, SPD
c) Planungsausschuss Nord
Der Kreistag beschließt nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW, der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark
Rheinland die Wahl folgenden ordentlichen
Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes aus der
Verbandsversammlung in den Planungsausschuss Nord
vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Wolter, Leo, CDU
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Hettmer, Heinrich, SPD
d) Planungsausschuss Süd
Der Kreistag beschließt nach den Grundsätzen der
Mehrheitswahl gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW, der
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark
Rheinland die Wahl folgenden ordentlichen
Mitgliedes/stellvertretenden Mitgliedes aus der
Verbandsversammlung in den Planungsausschuss Süd
vorzuschlagen:
Ordentliches Mitglied:
Hettmer, Heinrich, SPD
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
Stickeler, Karsten, CDU
Abstimmungsergebnis
zu b), c) und d):
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
Zu Anlage 26:
Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
Verbandsversammlung
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Personen zu
Mitgliedern der Verbandsversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Stolz, Ute, CDU
3. Stickeler, Karsten, CDU
4. Hettmer, Heinrich, SPD
Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung):
1. LR Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Jahr, Dirk, CDU
3. Schmitz, Dominik, CDU
4. Kunz, Emmanuel, SPD
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
Zu Anlage 27:
Zweckverband Region Aachen
Verbandsversammlung
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Personen zu
Mitgliedern der Verbandsversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
1. LR Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Jülich, Urban-Josef
Kolvenbach, Bernd
Nießen, Franz-Josef
Schneider, Hans-Erhard
Wasems, Hans-Peter
Schmitz, Stefan
Schmitz, Hans
Heller, Wolfgang
Reiff, Hans
Kalnins, Angela
Troschke, Franz
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
FDP
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
UWV
Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung):
1. AV, Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
Stickeler, Karsten
Reidt, Josef
Kohlheyer, Clas
Schmitz, Dominik
Weimbs, Frank
Seidler, Stefanie
Kunz, Eammnuel
Dr. Schweikert-Wehner, Peter
Lübke, Bernd
Konias, Nathalie
Mondorf, Michael
CDU
CDU
CDU
CDU
CDU
SPD
SPD
SPD
AfD
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
AfD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
Zu Anlage 28:
IRR - Innovationsregion Rheinisches Revier GmbH
Der Kreis beschließt, dass der Kreis in der
Gesellschafterversammlung durch drei Personen vertreten
werden soll.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen
des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung der IRR:
Ordentliche Mitglieder:
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Weber, Günter, CDU
3. Schmitz, Stefan, SPD
Stellvertreter/innen:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Jülich, Urban-Josef, CDU
3. Hettmer, Heinrich (SPD)
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Aus den in die Gesellschafterversammlung gewählten
Vertretern/innen wird
Weber, Günter, CDU,
zum Stimmführer und
Schmitz, Stefan, SPD
zum stellvertretenden Stimmführer benannt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
Zu Anlage 29:
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung durch 3 Personen vertreten
werden soll.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen
des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung der
Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH:
Ordentliche Mitglieder:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Weimbs Frank, CDU
3. Cremer, Franz, SPD
Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung):
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Schmitz, Dominik, CDU
3. Ramers, Markus, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird
Weimbs, Frank, CDU,
zum Stimmführer
und
Cremer, Franz, SPD
zum stellvertretenden Stimmführer
gewählt.
b) Aufsichtsrat
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter des
Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode zu
Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern in den Aufsichtsrat der
Standortentwicklungsgesellschaft mbH:
Ordentliche Mitglieder:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Reidt, Josef, CDU
3. Cremer, Franz, SPD
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Stolz, Ute, CDU
3. Ramers, Markus, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis
zu a) und b):
Zu Anlage 30:
Vogelsang ip gGmbH
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung der Vogelsang ip gGmbH durch 3
Personen vertreten werden soll.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter/innen
des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung der Vogelsang ip gGmbH:
Ordentliche Mitglieder:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Mertens, Johannes, CDU
3. Kunz, Emmanuel, SPD
Stellvertreter/innen (gebundene Vertretung):
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Jülich, Urban-Josef, CDU
3. Ramers, Markus, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird
Mertens, Johannes, CDU,
zum Stimmführer
und
Kunz, Emmanuel, SPD
zum stellvertretenden Stimmführer
gewählt.
b) Aufsichtsrat
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter des
Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode zu
Mitgliedern bzw. deren Stellvertretern in den Aufsichtsrat der
Vogelsang ip gGmbH:
Ordentliche Mitglieder:
1. AV Poth, Manfred
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Reidt, Josef, CDU
3. Ramers, Markus, SPD
Stellvertreter (gebundene Vertretung):
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Stolz, Ute, CDU
3. Kunz, Emmanuel, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
zu a) und b):
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
Zu Anlage 31:
Nordeifel Tourismus GmbH (NeT GmbH)
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW folgende Vertreter des
Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung der Nordeifel Tourismus GmbH
(NeT GmbH):
Ordentliche Mitglieder:
1. Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Weber, Günter, CDU
3. Waasem, Thilo, SPD
Stellvertreter:
1. Kämmerer Hessenius, Ingo
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO NRW)
2. Wolter, Leo, CDU
3. Stentrup, Gerhard, SPD
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird
Weber, Günter, CDU,
zum Stimmführer
und
Waasem, Thilo, SPD
zum stellvertretenden Stimmführer
gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
Zu Anlage 32:
Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
a) Gesellschafterversammlung
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis in der
Gesellschafterversammlung durch 1 Person vertreten werden
soll.
Der Kreistag wählt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl
gemäß § 35 Abs. 2 KrO NRW als Vertreter/in des Kreises
Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode in die
Gesellschafterversammlung der Euskirchener gemeinnützigen
Baugesellschaft mbH:
Ordentliches Mitglied:
Schmitz, Stefan, SPD
Stellvertreter:
Schneider, Hans-Erhard, CDU
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
b) Aufsichtsrat
Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren
Engels, Kolvenbach und Häger vorgeschlagen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
schlägt Frau Mende vor.
Fraktionsvorsitzender
Reiff
(FDP)
schlägt
Listengemeinschaft FDP/UWV Herrn Kahl vor.
für
die
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit drei
Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO
NRW abstimmen lasse.
Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag:
a) CDU, SPD
b) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
c) FDP, UWV
36 Stimmen
10 Stimmen
8 Stimmen
Somit entfallen rechnerisch auf den Wahlvorschlag a) 3 Sitze
und auf den Wahlvorschlag b) 1 Sitz.
Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW als
Vertreter des Kreises Euskirchen für die Dauer der Wahlperiode
in den Aufsichtsrat der Euskirchener gemeinnützigen
Baugesellschaft mbH zu ordentlichen Mitgliedern:
1.
2.
3.
4.
Engels, Hans-Josef, CDU
Kolvenbach, Bernd, CDU
Häger, Norbert, SPD
Mende, Ellen, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Zu Anlage 34:
Technik-Agentur Euskirchen (TAE GmbH)
Der Kreistag beschließt die Vertretung des Kreises Euskirchen
in der Gesellschafterversammlung der TAE-GmbH nach der
Möglichkeit zu Ziffer 1 (siehe § 8 Abs. 5 des
Gesellschaftsvertrages; Vertretung des Kreises Euskirchen
durch das geborene Mitglied Landrat Rosenke und weitere 4
Vertreter/innen).
Von der Listengemeinschaft CDU/SPD werden die Herren
Schneider, Stickeler und Hettmer als ordentliche Mitglieder
sowie die Herren Kohlheyer, Nießen und Frau Seidler als
stellvertretende Mitglieder vorgeschlagen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90 / DIE GRÜNEN)
schlägt Frau Kalnins als ordentliches Mitglied und Frau Kroll als
stellvertretendes Mitglied vor.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) schlägt Herrn van Meenen
als ordentliches Mitglied und sich selbst als stellvertretendes
Mitglied vor.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass somit drei
Wahlvorschläge vorliegen, über die er gemäß § 35 Abs. 3 KrO
NRW abstimmen lasse.
Von den gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag:
a) CDU, SPD
36 Stimmen
b) Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
7 Stimmen
c) FDP
11 Stimmen
Somit entfallen rechnerisch auf den Wahlvorschlag a) 3 Sitze
und auf den Wahlvorschlag c) 1 Sitz.
Der Kreistag wählt somit nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gemäß § 35 Abs. 4 und 3 KrO NRW neben dem
Landrat folgende 4 Vertreter/innen für die Dauer der
Wahlperiode in die Gesellschafterversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
1. Schneider, Hans-Erhard, CDU
2. Stickeler, Karsten, CDU
3. Hettmer, Heinrich, SPD
4. van Meenen, Dirk, FDP
Stellvertreter:
1. Kohlheyer, Clas, CDU
2. Nießen, Franz-Josef, CDU
3. Seidler, Stefanie, SPD
4. Reiff, Hans, FDP
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum
Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird
Schneider, Hans-Erhard, CDU,
zum Stimmführer
und
Hettmer, Heinrich, SPD,
zum stellvertretenden Stimmführer
gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)