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Öffentliche Niederschrift (Kreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
741 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
13.04.17, 14:06
Aktualisiert
27.04.17, 10:15

Inhalt der Datei

Euskirchen, 06.04.2017 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 16:00 Uhr 18:30 Uhr Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Beul, Ursula, Mechernich Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Engels, Hans-Josef, Weilerswist Gerdemann, Rita, Zülpich Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Jülich, Urban-Josef, Euskirchen 16:00 - 18:10 Uhr Kohlheyer, Clas, Euskirchen Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Mertens, Johannes, Dahlem Nießen, Franz-Josef, Schleiden Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Reidt, Josef, Schleiden Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stickeler, Karsten, Weilerswist Stolz, Ute, Kall Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich Wasems, Hans Peter, Blankenheim Weber, Günter, Euskirchen Weimbs, Frank, Hellenthal Wolter, Leo, Zülpich SPD Cremer, Franz, Hellenthal Häger, Norbert, Euskirchen Heller, Wolfgang, Schleiden Hettmer, Heinrich, Zülpich Höllmann, Michael, Euskirchen Kunz, Emmanuel, Kall Ramers, Markus, Blankenheim Schmitz, Hans, Mechernich -2Schulte, Andreas, Weilerswist Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim Vermöhlen, Karl, Kall Waasem, Thilo, Bad Münstereifel FDP Grau, Christian, Zülpich Reiff, Hans, Kall van Meenen, Dirk, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Kalnins, Angela, Zülpich Konias, Nathalie, Mechernich Mende, Ellen, Euskirchen UWV Bühl, Andreas, Bad Münstereifel Daniel, Susanne, Euskirchen 16:00 - 18:25 Uhr Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich BüFo Dürer, Joachim, Weilerswist Mondorf, Michael, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I Herr Andres, Stabsstelle 12 Herr Kämmerer Hessenius, GB I / Abt. 20 Herr Bierdel, stv. GBL III und AbL. 51 Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV Herr Blindert, GBL V Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Frau Haas, GB I / Abt.13 als Protokollführerin d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Esser, Johannes, Nettersheim Mießeler, Rudi, Mechernich SPD Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich FDP Herbrand, Markus, Schleiden Schorn, Frederik, Weilerswist -3Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich Kroll, Dorothee, Euskirchen Fraktionslos Lübke, Bernd, Hellenthal Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreistages mit Einladung vom 23.03.2017 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet den Kreistag, folgende Änderungen in die Tagesordnung aufzunehmen: Neu als TOP 5: A 136/2017,Umbesetzung in Ausschüssen Neu als TOP 6: Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2017 Neu als TOP 9: A 135/2017, Erstellung eines Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden sich dementsprechend verschieben. Weiter bittet der Vorsitzende die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen: TOP 24 (neu: TOP 27): Verwaltungsergänzungen Z 3 und Z 4 zur V 314/2017 TOP 29.4 (neu: TOP 32.4): Verwaltungsergänzung Z 10 zur V 292/2017. Kreistagsmitglied Waasem (SPD-Fraktion) beantragt, den TOP 10 (alt: TOP 7) in die nächste Kreistagssitzung zu vertagen, weil für die Erarbeitung einer rechtssicheren Lösung in Bezug auf die Frage der zusätzlichen Aufwandsentschädigung noch Zeit benötigt werde. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass er die Notwendigkeit nicht sehe, den TOP zu verschieben, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine rechtssichere Lösung vorhanden sei. Er bemerkt, dass sich durch die Verschiebung der Einspareffekt verkleinere, weil die erhöhte Aufwandsentschädigung seit dem 01.01.2017 ausgezahlt werde und diese nicht zurückgefordert werden könne. -4Der Vorsitzende lässt über die verwaltungsseitigen Änderungsvorschläge zur Tagesordnung abstimmen: Abstimmungsergebnis: einstimmig Dann lässt der Vorsitzende über den Antrag der SPD abstimmen, den TOP 10 (alt: TOP 7) einschließlich TOP 10.2 (alt: TOP 7.2) von der Tagesordnung abzusetzen. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen, 5 Gegenstimmen (DIE LINKE, UWV) Der Kreistag stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest. TOP 3 Umbesetzung; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreisausschuss 22.03.2017 A 131/2017 Z1 Der Kreistag stimmt dem Antrag 131/2017 zu und beschließt folgende Umbesetzung: Zweckverband Region Aachen: ordentl. Mitglied bisher: Angela Kalnins ordentl. Mitglied neu: Dorothee Kroll Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 4 Umbesetzung in Gremien hier: Antrag der SPD-Fraktion A 132/2017 Der Kreistag stimmt dem Antrag 132/2017 zu und beschließt folgende Umbesetzung: Trägerversammlung SGB II ordentliches Mitglied bisher: Wolfgang Heller ordentliches Mitglied neu: Michael Höllmann Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 5 Umbesetzung in Ausschüssen hier: Antrag der SPD-Fraktion Der Kreistag stimmt dem Antrag 136/2017 zu und beschließt folgende Umbesetzungen: Ausschuss für Bildung und Inklusion Als zusätzliche stellv. sachkundige Bürgerin wird Fraktion Frau Helena Vitt benannt. A 136/2017 -5Ausschuss für Soziales und Gesundheit ordentl. sachkundige Bürgerin bisher: ordentl. sachkundige Bürgerin neu: Andrea Hecker Christine Bär Als zusätzlicher stellv. sachkundiger Bürger wird Herr Christoph Müller benannt. Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang Als zusätzliche stellv. sachkundige Bürger werden Herr Stefan Tronnier sowie Herr Volker Zart benannt. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Als zusätzlicher stellv. sachkundiger Bürger wird Herr Ata Seker benannt. Rechnungsprüfungsausschuss ordentl. sachkundige Bürgerin bisher: ordentl. sachkundiger Bürger neu: Christine Bär Patrick Schöneborn Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 6 Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2017, Landtagswahlkreis 8 - Euskirchen I hier: Neubenennung von Beisitzerinnen/Beisitzern und stellvertretenden Beisitzerinnen/Beisitzern (CDU und DIE LINKE) - mdl. Bericht Der Vorsitzende erläutert, dass Herr Mertens als Vertrauensperson benannt sei und daher nicht dem Kreiswahlausschuss angehören dürfe, ebenso wie Herr Bell, der als Kandidat zur Verfügung stehe. Dementsprechend sei die Benennung von Ersatzpersonen erforderlich. Seitens der CDU-Fraktion wird Herr Hans Peter Wasems und seitens der Fraktion DIE LINKE wird Herr Franz Josef Mörsch jun. als Beisitzer benannt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 7 Zweckverband Naturpark Rheinland hier: Umbesetzung in der Verbandsversammlung Kreisausschuss 22.03.2017 Der Kreistag entsendet für die Dauer der restlichen Wahlperiode an Stelle der Herren V 308/2017 Z1 -6  Manfred Poth (AV) als ordentliches Mitglied und Achim Blindert (GBL V) als stellvertretendes Mitglied (jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW) die Herren   Achim Blindert (GBL V) als ordentliches Mitglied und Frank Fritze (AbtL. 60) als stellvertretendes Mitglied (jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW) in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark Rheinland. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 8 Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Regionale Gremien" hier: Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen Der Kreistag stimmt dem Antrag 133/2017 zu und beschließt: 1. Die Aufnahme des im Betreff genannten Themenkomplexes in die Tagesordnung des Kreistages. 2. Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Regionale Gremien". 3. Die Besetzung dieser Arbeitsgruppe mit den Mitgliedern des Kreistages, die unseren Kreis in den überregionalen Gremien vertreten. Hierzu gehören die Mitglieder der Verbandsversammlung Region Aachen/Zweckverband, der Gesellschafterversammlung AGIT, der Gremien der IRR, des Regionalrates, der Landschaftsversammlung, der Zweckverbandsversammlungen von VRS und NVR, der Metropolregion Rheinland sowie ggf. dem Verein Region Köln/Bonn e.V.. 4. Die Benennung der Fraktionsvorsitzenden als geborene Mitglieder dieser Arbeitsgruppe. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Vorsitzende teilt mit, dass der Kreis Euskirchen den Gaststatus in dem Region Köln/Bonn e.V. erhalten habe. An der nächsten Sitzung am 10.05.2017 sei er urlaubsbedingt verhindert. Da nur Hauptverwaltungsbeamte zugelassen seien, könne keine Vertretung entsandt werden, was schon offiziell mitgeteilt worden sei. A 133/2017 -7TOP 9 Erstellung eines Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Kreistag Euskirchen Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) äußert sich überrascht über den vorliegenden Antrag, der Bezug auf die letzte Sitzung des Kreisausschusses, hier den Verkauf von Teilflächen an das DRK, nehme. Er bemerkt, dass die Grundlagen für die Beantragung eines Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes nicht ersichtlich seien und zunächst erarbeitet werden müssten. Dazu müsse geklärt werden, welche Flächen vorhanden seien, wo die Grundstücksgrenzen lägen, wo Sonderparkberechtigungen eingeplant werden müssten und welche Mindesterfordernisse vorhanden sein sollten. Auch sei unter Parkplatzbewirtschaftung zu verstehen, dass wohl Parkraum zumindest teilweise gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werde, was nicht besonders bürgerfreundlich sei. Weiter sei fraglich, ob es bei der Erstellung eines Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes zu einer Fremdvergabe komme, die wiederum mit Kosten verbunden sei. Außerdem sei nicht bekannt, wie die Anrainer an einem solchen Konzept beteiligt würden. Er halte den Antrag daher für komplett übereilt und voreilig. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) erklärt, dass der Antrag wohl falsch angekommen sei. Er stellt klar, dass die Verwaltung mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt werden solle und keine Fremdvergabe vorgesehen sei. Sollte die Erarbeitung mit Kosten verbunden sein, sei eine Einnahmeposition über den Verkauf der Teilflächen an das DRK vorhanden. Der Bedarf an einer solchen Konzeption sei in der Kreisausschusssitzung gemeinsam dargestellt worden. Die Problematik müsse jetzt einer Lösung zugeführt und sollte nicht von der Realisierung eines Kreishausanbaus abhängig gemacht werden. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stimmt Herrn Kolvenbach zu. Er ist aber der Meinung, dass in die Konzepterstellung eine evt. Erweiterung des Kreishauses mit eingezogen werden müsste, damit auch das künftige Parkproblem Berücksichtigung finde. Herr Bell sieht die gleichzeitige Erstellung von Parkplatzkonzept und Bewirtschaftungskonzept kritisch. Ein Bewirtschaftungskonzept bedeute, dass später Einnahmen erzielt werden sollen, die Auswirkungen auf die Nutzer des Parkplatzes hätten. Er schlägt vor, den Schwerpunkt zunächst auf das Konzept zum Parkraum zu legen und zu prüfen, ob eine Bewirtschaftung zwingend erforderlich sei. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) stellt fest, dass die Diskussionen im Kreisausschuss nicht öffentlich geführt wurden, so dass es schwierig sei, die Begründung für den Antrag ausführlicher darzustellen. Herr Schulte kann die Verwunderung Herrn Troschkes über die Antragstellung nicht verstehen, da das Parkraumkonzept in der Kreisausschusssitzung immer wieder gefordert und die Parkplatzbewirtschaftung immer wieder angesprochen worden seien. Herr Schulte findet es sinnvoll, Parkplatzund Parkplatzbewirtschaftungskonzept gleichzeitig zu erstellen. A 135/2017 -8Er stellt klar, dass im Antrag keine Forderung erhoben wurde, das Bürgerinnen und Bürger Parkgebühren zahlen sollten. In allen Fraktionen bestehe Einigkeit, dass für die chaotische Parksituation eine Lösung gefunden werden müsse, was nur über ein entsprechendes Konzept gehe. Erstmals bestehe die Möglichkeit, die Erstellung eines solchen Konzeptes haushaltsneutral umzusetzen, so dass diese Gelegenheit genutzt werden sollte. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV-Fraktion) stellt klar, dass er nicht derjenige sei, der die Thematik aus nicht-öffentlicher Sitzung in den öffentlichen Teil getragen habe, sondern dies durch den Antrag geschehen sei. Herr Troschke bemerkt, dass aus dem Antrag kein Arbeitsauftrag an die Verwaltung hervorgehe, er dies aber so zur Kenntnis nehme. Weiter bestätigt Herr Troschke, dass Einigkeit darüber bestehe, eine Lösung für die Parkplatzproblematik zu finden. Dennoch habe Parkplatzbewirtschaftung mit der Einnahme- und Ausgabesituation zu tun. Aus seiner Sicht müssten der künftige Kreishausanbau und die geplante DRK-Erweiterung in das Konzept mit einbezogen werden. Herr Troschke schlägt vor, den Antrag in den nächsten Fachausschuss zu verschieben, um die Grundlagen und Eckdaten zusammenzustellen. Dann sollte eine Entscheidung herbeigeführt werden, den Kreishausanbau in die Planung mit einzubeziehen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) stellt nochmals klar, dass mit dem Antrag primär die Verwaltung angesprochen sei. Der umfassende Auftrag an die Verwaltung enthalte auch die von Herrn Troschke genannten Teilaspekte. Auf Basis des Grundsatzbeschlusses solle die Verwaltung Eckdaten erarbeiten und zu gegebener Zeit sollte man dann das Ergebnis in den Fachausschüssen, dem Kreisausschuss und Kreistag besprechen. Er erklärt, dass Parkplatzbewirtschaftungskonzept nicht automatisch heiße, dass Parkplatzgebühren erhoben würden. Es gehe um die Erhebung von Folgekosten und deren Finanzierung. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung bereits tätig sei und mit einem politischen Auftrag die Daten und Fakten, die aus der Vergangenheit bekannt seien, insbesondere in Verbindung mit dem Jobticket, vorlegen werde. Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) äußert sich verwundert über die Diskussion. Der Auftrag sei klar formuliert und beinhalte Aspekte, wie Kreishausanbau, Verkauf der Grundstücksfläche an das DRK, Jobticket, ÖPNV-Anbindung, Bewirtschaftung der Parkfläche inkl. Gebührenerhebung. Daher könne sie die Diskussion nicht verstehen. Der Vorsitzende schlägt vor, in den Antrag der CDU- und SPDFraktion den Auftrag an die Verwaltung zu formulieren, ein Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzept zu erstellen. Die Kreistagsmitglieder sind mit dem Vorschlag einverstanden. Der Kreistag stimmt dem Antrag 135/2017 der Fraktionen von SPD und CDU im Kreistag Euskirchen zu und beschließt: -9Die Verwaltung wird beauftragt, ein Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzept unter Einbeziehung der Möglichkeiten des derzeitigen ÖPNV-Angebotes (Jobticket für Mitarbeiter und Prüfung der Anbindung an den Bahnhof Euskirchen) zu erstellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 10 Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung TOP 10.1 Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 06.07.2016 Kreisausschuss 22.03.2017 V 319/2017 Z1 Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in die nächste Sitzung des Kreistages vertagt. TOP 10.2 Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE A 129/2017 Verwaltungsergänzung Kreisausschuss Z1 Z2 13.03.2017 22.03.2017 Der Antrag wurde unter TOP 2 der Sitzung in die nächste Sitzung des Kreistages vertagt. TOP 11 Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung eines Gesellschafteranteils an die Gemeinde Dahlem Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 22.03.2017 D 29/2017 Z1 Z2 Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 29/2017 und beschließt die Veräußerung eines Gesellschafteranteils an der Nordeifel Tourismus GmbH in Höhe von 1.200 € (zum Nennwert) an die Gemeinde Dahlem. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 12 Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 31/2017 und fasst folgenden Beschluss: 1. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen auf der Grundlage des der Vorlage als Anlage 1 zu D 31/2017 beigefügten Satzungsentwurfes vom 12.01.2017 D 31/2017 Z1 Z2 Z3 - 10 - 2. den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied mitgründet. Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in die Mitgliederversammlung des Vereins „Metropolregion Rheinland e.V.“: a. Herrn Landrat Rosenke, Günter (Zugriff LR gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW) b. c. d. e. f. Herrn Kolvenbach, Bernd Herrn Weber, Günter Herrn Schmitz, Hans Herrn Reiff, Hans Herrn Grutke, Jörg CDU CDU SPD FDP Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und zu deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern: zu a) Herrn Allgemeiner Vertreter Poth, Manfred (Zugriff LR gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW) zu b) Frau Stolz, Ute zu c) Herrn Dürer, Joachim zu d) Herrn Heller, Wolfgang zu e) Herrn Troschke, Franz zu f ) Herrn Bell, Thomas CDU Bürgerforum SPD UWV DIE LINKE Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus. Aus den in die Mitgliederversammlung gewählten Vertreter/innen wird Herr Kolvenbach, Bernd zum/zur Stimmführer/in benannt. Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird Herr Schmitz, Hans zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE) TOP 13 DemografieInitiative Kreis Euskirchen – Projekt- und Mittelplanung 2017 Arbeitsgruppe "Demografie Politik-Verwaltung" 13.02.2017 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 22.03.2017 Der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Projekte des aktualisierten Handlungskonzeptes (Stand: Januar 2017) umzusetzen. V 288/2017 Z1 Z2 Z3 - 11 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 5 Enthaltungen (UWV, Büfo) TOP 14 Wirtschaftliches Entwicklungskonzept - WEK 2025 - Beschlussfassung über das Gesamtkonzept und Mittelbereitstellung zur Umsetzung erster Maßnahmen (2017) Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 22.03.2017 V 307/2017 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt a) das auf der Grundlage der Info 199/2016 eingebrachte „Wirtschaftliche Entwicklungskonzept - WEK 2025“ und b) den Mitteleinsatz zur Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen aus den Übertragungsmitteln des Sachkontos „Projekte Strukturentwicklung“, Produkt 571 04, Zeile 13 in einer Höhe von bis zu 20.000 €. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 15 "Gute Schule 2020" Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente Arbeitsgruppe "Energiecontrolling 21" 01.03.2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 V 296/2017 Z1 Z2 Z3 Der Kreistag beschließt, die Fördermittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ in einer ersten Stufe des Verwendungskonzeptes wie folgt einzusetzen und die dazu erforderlichen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen, sofern noch nicht enthalten, in den Haushalt 2017 aufzunehmen:     Erstellung eines Medienentwicklungsplans (15.000 €), Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg Eifel inkl. der Installation einer leistungsfähigen EDVVerkabelung (1.600.000 €), Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis (800.000 €) Umsetzung der im Haushaltsentwurf 2017 und in der Veränderungsliste genannten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen (435.800 €). Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das Verwendungskonzept fortzuschreiben und anlässlich der jährlichen Haushaltsplanberatungen die erforderlichen Beschlussfassungen einzuholen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 16 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier: Verkauf der restlichen Anteile an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH V 290/2017 - 12 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 13.03.2017 Z1 22.03.2017 Z2 Der Vorsitzende berichtet, dass im letzten Kreisausschuss vorsorglich keine Beschlussfassung erfolgt sei, weil Unklarheiten hinsichtlich des Mitwirkungsverbotes bestanden. Mittlerweile sei eine rechtliche Prüfung mit folgendem Ergebnis erfolgt: das Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Betreffende Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, er gehört den genannten Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an. Der Vorsitzende stellt fest, dass dies auf die Anwesenden zutreffe, so dass keiner befangen sei und alle Kreistagsmitglieder mitstimmen dürften. Kreistagsmitglied Heller (SPD) äußert Bedenken und nimmt sicherheitshalber an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Kreistag beschließt die Veräußerung der restlichen Kommandit- und Geschäftsanteile an der Energie Rur-Erft GmbH Co. KG und an deren Komplementärin, der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH, gemeinsam mit der Innogy SE zu jeweils gleichen Teilen an die folgenden Städte und Gemeinden: Stadt/Gemeinde Bad Münstereifel Schleiden Blankenheim Hellenthal Kall Heimbach Mechernich Gesamt Anteile 4,00 % 3,80 % 3,00 % 3,00 % 3,00 % 1,00 % 0,20 % 18,00 % Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 17 Ausbildungsvorbereitung und Internationale Förderklassen an den staatlichen Berufskollegs im Kreis Euskirchen Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 V 303/2017 Z1 Z2 Der Kreistag stimmt der Umsetzung des beigefügten Konzeptes „Ausbildungsvorbereitung und Internationale Förderklassen an den staatlichen Berufskollegs im Kreis Euskirchen“ zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 18 Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 V 311/2017 Z1 - 13 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Jugendhilfeausschuss Kreisausschuss 09.03.2017 13.03.2017 Z2 Z3 14.03.2017 22.03.2017 Z4 Z5 Der Kreistag stimmt dem Entwurf des Handlungskonzepts „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ in der fortlaufend durch die Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion und dem zuständigen Fachausschuss unter Einbindung der Fachabteilungen des Kreises und Externer weiter entwickelten Fassung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 19 Ausbau des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises Euskirchen Verwaltungsergänzung 16.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 V 318/2017 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt: - eine Zuwendung für drei weitere Personalstellen in Höhe von bis zu 50.000,00 € je Stelle - 1,5 durch das Land NRW abgeordnete Lehrkräfte - eine Zuwendung von bis zu 50.000,00 € Sachkosten zu beantragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 20 Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 32/2017 Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018 Z1 Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Z2 Kreisausschuss 22.03.2017 Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 32/2017 und fasst folgenden Beschluss: 1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden. 2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des Haushalts 2017 zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 21 schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 V 302/2017 Z1 Z2 - 14 Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses: 1. Das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ wird im Rahmen der Familienbildung in 2017 mit max. 13.000 € bezuschusst. 2. Im Rahmen der Veränderungsliste werden zur Deckung die Ansätze des PSK 362 01 5331405 um 5.000 € sowie des PSK 362 02 5318018 um 9.000 € abgesenkt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut an das Jobcenter mit dem Ziel heranzutreten, eine anteilige Kostenübernahme zu erwirken. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 22 Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 V 313/2017 Z1 Z2 Kreistagsmitglied Kolvenbach nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2017. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 23 Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule "Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung zum 01.08.2017. Die Verwaltung wird beauftragt,  die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen.  in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren. V 297/2017 Z1 Z2 - 15  den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW beschlussreif vorzubereiten.  die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 einzuplanen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 24 Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1 SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen zum 01.08.2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 V 299/2017 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 25 Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes für den Kreis Euskirchen hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Verwaltungsergänzung 01.03.2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 A 127/2016 Z1 Z2 Z3 Der Kreistag stimmt dem Antrag 127/2017 in der Fassung der Z 2 und Z 3 (Benennung der Vertreter/innen und deren Stellvertretung) zu und beschließt: a) die erforderlichen Haushaltsmittel im Produkt Kreisentwicklung in Höhe von 100.000,00 € bereit zu stellen und b) für die Auswahl des Büros eine Auswahlkommission, die aus Vertretern der Verwaltung und jeweils 1 Vertreter aus jeder Fraktion bestehen soll, zu bilden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 3 Enthaltungen (DIE LINKE, BüFo) TOP 26 Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Infrastruktur der Eisenbahnstrecke KallHellenthal (Oleftalbahn) Herr Heller nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. A 134/2017 - 16 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) erklärt, dass sich die FDPFraktion gegen den Antrag aussprechen werde, weil es sich um eine regionale Angelegenheit handele, die Schleiden, Kall und Hellenthal fördern solle. Die Förderung sei keine kreisweite Aufgabe. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) widerspricht Herrn Reiff. Bei der Bördebahn sei eine ähnliche Förderung vorgenommen worden. Diese entfalle, weil zwischenzeitlich die Förderung durch den Nahverkehr Rheinland (NVR) sichergestellt war. Die 5.000 € würden aus dem Topf entnommen, der bisher für die Bördebahn vorgesehen war. Es gehe ausschließlich um ein Stück Honorierung der ehrenamtlichen Arbeit der Initiative vor Ort. Der Kreistag stimmt dem Antrag 134/2017 zu und beschließt, im Haushalt 2017 und fort folgenden, der Bahn und Businitiative Schleidener Tal e.V. jährlich, solange der Verein besteht, zur Erhaltung und Pflege der Infrastruktur der Eisenbahnstrecke KallHellenthal (Oleftalbahn) 5.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird aus dem in Produkt 547.01 ÖPNV Aufgabenträger gebildeten Ansatz finanziert. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen, bei 3 Gegenstimmen (FDP) TOP 27 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Beschluss Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Verwaltungsergänzung 29.03.2017 Verwaltungsergänzung 05.04.2017 Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt fest, dass sich im Nahverkehrsplan einiges getan habe, es aber noch Nachbesserungsbedarf gebe. So sei die Anbindung rund um den Nationalpark Eifel, die Verflechtung mit der AVV, problematisch, die Verbindungen seien zu schlecht kommuniziert. Auch gebe es ein Problem mit der SB 98 und 298 Düren-Euskirchen. Diese sollten im halbstündigen Wechsel starten, fahren aber beide zur vollen Stunde in Euskirchen ab. Für den Kreis Euskirchen sei ein halbstündiger Wechsel zwischen diesen beiden Buslinien wichtig. ProBahn habe noch einiges an Bemerkungen gemacht, z.B. gebe es Einwendungen zur Nutzung des Sozialtickets und zum Taxibuszuschlag, die sich im Konzept nicht wiederspiegelten. Es bestehe noch Nachholbedarf. Der Vorsitzende erklärt, dass der Nahverkehrsplan nicht festgeschrieben sei, sondern immer weiter fortentwickelt werde. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) teilt mit, dass der Nahverkehrsplan in der vorgeschlagenen Abstimmungsweise Punkte b) und c) die volle Zustimmung finde. Es sei klar, dass nicht allen Wünschen entsprochen worden sei, weil auch teilweise nicht bzw. noch nicht entsprochen werden konnte. Herr Kolvenbach stimmt dem Vorsitzenden zu, dass der Nahverkehrsplan nichts V 314/2017 Z1 Z2 Z3 Z4 - 17 Statisches sei. Er sei auch nicht die Festschreibung der Momentaufnahme zum 05.04.2017. Monatlich erlebe man neue Problemfelder, gerade im Bereich des Nahverkehrs und müsse darauf in entsprechender Weise zeitnah reagieren können. Im Nahverkehrsplan seien die wichtigen Eckpunkte definiert. Der Rahmen sei an dem unbedingt Notwendigen und den derzeitigen finanziellen Machbarkeiten gemessen. Daher sollte dem vorgelegten Nahverkehrsplan zugestimmt werden, ohne die von Frau Kalnins vorgetragenen Probleme zu missachten. Viele Aspekte könnten nicht hier entschieden werden, weil sie der Entscheidungsebene des VRS und NVR vorbehalten sei. In diesen Gremien sei eine Politik der kleinen Schritte angesagt. Beispielsweise habe dies bei der Bördebahn auch funktioniert und zu Ergebnissen geführt. Herr Kolvenbach bittet auch die anderen Fraktionen, dem Nahverkehrsplan ihre Zustimmung zu erteilen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt klar, dass man im Nahverkehrsplan mit dem Status Quo umzugehen habe, d.h. mit den vorhandenen Rahmenmöglichkeiten, den von den verschiedensten Ebenen des Landes für den Nahverkehr zur Verfügung stehenden Mitteln und dem, was sich die Kommunen dazu leisten könnten. Es gebe viele Punkte, wie Taxibuszuschlag und Nutzbarkeit des Sozialtickets, die noch diskutiert werden müssten. Der Nahverkehrsplan sei aber nicht der richtige Ort, um grundsätzliche Kritik an der Nahverkehrspolitik des Landes NRW kundzutun. Herr Bell stellt fest, dass es in der Nahverkehrsplanung einige Verbesserungen gegeben habe, insbesondere am Wochenende, die sicherlich spürbar sein würden. Einzelne Kritikpunkte seien vorhanden, gehörten aber nicht in die grundsätzliche Diskussion zum Nahverkehrsplan, sondern gehörten zur Arbeit in der Linie. Kreistagsmitglied Hans Schmitz (SPD) teilt mit, dass es im VRS ein Sozialticket gebe. Auch handele es sich bei der Erhebung des Taxibuszuschlages um einen „Pilotzuschlag“. Über die Höhe des Zuschlages müsse noch diskutiert und entschieden werden, aber nicht bei der Verabschiedung des Nahverkehrsplanes. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass der neue Nahverkehrsplan wesentliche Fortschritte bringe, wie die Einrichtung des Spätverkehrs, den Wochenendverkehr und den Taxibus plus. Diese Vorteile sollten den Bürger gegönnt werden. Daher bittet Herr Reiff um Verabschiedung des Nahverkehrsplanes. Geschäftsbereichsleiter V, Herr Blindert, beantwortet die Fragen von Frau Kalnins. Er teilt zur SB 98 mit, dass die Taktverschiebung im Zülpich-Konzept erfolgen solle, das, wie im Nahverkehrsplan aufgeführt, 2017 endgültig geplant und Ende 2017 umgesetzt werde. Im letzten Jahr sei die Linienführung geändert worden, die von Frau Kalnins kritisch gesehen werde, die sich aber bewährt habe, so dass am Fahrplan weitergearbeitet werden könne. Zur Anbindung des Nationalparks Eifel führt Herr Blindert aus, dass der Kreis Euskirchen mit dem Nationalpark Shuttle und der Linie 829 gut aufgestellt sei. Bei der Erschließung des National- - 18 parks sei nicht nur der Kreis Euskirchen betroffen, sondern man müsse Rücksicht auf die Nachbaraufgabenträger, den Kreis Düren und die Städteregion Aachen, nehmen. Bei abweichenden Vorstellungen, müsse auch dort die Verbesserung der Erschließung diskutiert und der Bedarf gesehen werden. Herr Blindert stimmt zu, dass weitere Fortentwicklungen im ÖPNV notwendig seien. Insofern verweist Herr Blindert auf das Kapitel 11 des Nahverkehrsplans, in dem einige Maßnahmensteckbriefe aufgeführt und die Fortentwicklung des ÖPNV’s dargestellt seien. Das Kapitel enthalte einige Aspekte, die auch Frau Kalnins angesprochen habe. a) Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen 2017. b) Hierbei legt der Kreistag fest, dass der kreisweite Bedienungsstandard entsprechend der in Kapitel 11.1.2 genannten Varianten 1, 2 b und 3 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ausgeweitet werden soll. c) Der Kreistag nimmt den am 15.12.2015 beschlossenen Nahverkehrsplan der Stadt Euskirchen zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 3 Enthaltungen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) TOP 28 Entwicklung altengerechter Quartiere im Stadtgebiet Euskirchen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 V 316/2017 Z1 Z2 Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und Einreichung eines Förderantrags "Entwicklung altengerechter Quartiere NRW" für den Bereich der Stadt Euskirchen. Unter Vorbehalt der Förderzusage stimmt der Kreistag der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von insgesamt 81.784,16 € für die Jahre 2017 bis 2020 zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 29 Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13, eingeplanten Haushaltsmittel für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und die Aufträge zur Instandsetzung der Kreisstraßen nach den vorherigen Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 294/2017 Z1 Z2 - 19 TOP 30 Stellenplan 2017 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" Verwaltungsergänzung Kreisausschuss 06.03.2017 13.03.2017 22.03.2017 V 298/2017 Z1 Z2 Z3 1. Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2017 nach dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des Kreisausschusses. 2. Hinsichtlich der zusätzlich eingerichteten 2 Stellen im Bereich Ausländerwesen und der 0,5-Stelle in der Krankenhilfe für Flüchtlinge erfolgt in Vorbereitung des Stellenplanes 2020 eine erneute Personalbedarfsermittlung. Aufgrund dieser entscheidet der Kreistag, ob die Stellen über das Jahr 2019 hinaus erhalten bleiben. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) TOP 31 Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Auf Anfrage von Fraktionsvorsitzendem Bell (DIE LINKE) teilt der Vorsitzende mit, dass die Beschlussfassung des LVR im Juni 2017 erfolge und die Zahlung an den Kreis Euskirchen 4,4 Mio. € betrage. Der Kreistag beschließt: Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2017 eine nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2017 an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: Einstimmig TOP 32 Haushaltssatzung 2017 TOP 32.1 Stellungnahme der Verwaltung Der Vorsitzende nimmt aus Sicht der Verwaltung Stellung zum Haushalt 2017. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. V 317/2017 Z1 - 20 TOP 32.2 Stellungnahmen / Haushaltsreden der Fraktionen Für die CDU-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Reidt zum Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Für die SPD-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Schulte zum Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Für die FDP-Fraktion nimmt Kreistagsmitglied Grau zum Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nimmt Kreistagsmitglied Kalnins zum Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt. Für die UWV-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Troschke zum Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt. Für die Fraktion DIE LINKE nimmt Fraktionsvorsitzender Bell zum Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 7 beigefügt. Für die BüFo-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Dürer zum Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Vortragenden für die faire und sachliche Abhandlung des Haushaltes 2017. Er werde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Lob wiedergeben. Auch würden die kritischen Anmerkungen in der weiteren Bearbeitung berücksichtigt und entsprechende Vorschläge unterbreitet. TOP 32.3 Haushaltssatzung 2017: Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.03.2017 Verwaltungsergänzung 07.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden werden zur Kenntnis genommen. Der Kreistag beschließt über die damit eingereichten Einwendungen der Städte und Gemeinden wie folgt: 1. Stellungnahme der Stadt Zülpich vom 22.12.2016 Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell. V 291/2017 Z1 Z2 Z3 - 21 Eine „unzulässige Überschussbewirtschaftung“ wird mit dem Kreishaushalt nicht gefördert. Es ist und bleibt das generelle Ziel des Kreises, realistische Planungen zu verabschieden. Wie bei den Städten und Gemeinden ist auch beim Kreis zu konstatieren, dass die Abweichungen in den Jahresabschlüssen unterschiedlich ausfallen. Soweit daraus beim Kreis Erhöhungen der Ausgleichsrücklage resultieren, werden diese – wie auch im Haushaltsjahr 2017 – im möglichen und vertretbaren Umfang zur Reduzierung der Kreisumlage eingesetzt. Die Behauptung, die Erhöhung aller Umlagen in einer Größenordnung von 1,7 Mio. € führe automatisch zu entsprechenden Realsteuererhöhungen, wird zurückgewiesen. Die Stadt lässt dabei insbesondere außer Acht, dass die vom Bund mit Blick auf die 5-Mrd.-€-Entlastung gewährte Übergangsmilliarde von 2016 nach 2017 erhöht wurde. Der auf die Umsatzsteuer entfallende Anteil wird dabei verdreifacht. Auf der Basis eines Landesanteiles von 24,01% beträgt die allein hieraus resultierende Verbesserung für die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen ca. 1,7 Mio. €. Der Bund gewährt diese Anteile, um die Kommunen von sozialen Lasten zu entlasten, die wiederum auf der gemeindlichen Ebene über die Kreisumlagen zu finanzieren sind. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass ein (kleinerer) Bestandteil der Umlageerhöhung die Förderschulumlage ist, die aus der Übernahme einer weiteren Förderschule resultiert. Dieser Umlage dürfte im Falle der Stadt Zülpich eine Entlastung an anderer Stelle im eigenen Haushalt gegenüberstehen. Im Hinblick auf den Landschaftsverband Rheinland ist es richtig, dass sich der Kreis Euskirchen dafür eingesetzt hat, angesichts der frühen Kenntnis des zu erwartenden Überschusses 2016 zu einer Auszahlung von Mitteln noch im Haushaltsjahr 2016 zu kommen. Der Kreistag hat in diesem Zuge am 14.12.2016 beschlossen, etwaig zufließende Mittel direkt an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auszuzahlen. Hintergrund der Initiative war die Sorge, dass ein Teil des zu erwartenden Überschusses nicht mehr der Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann, sondern die allgemeine Rücklage erhöht. Da es seitens des Landschaftsverbandes keine Absichtserklärung gab, die allgemeine Rücklage zu vergrößern, wurde eine solche auch nicht kritisiert. Angesichts der Aussagen des Landschaftsverbandes, auf anderem als dem von den Kreisen vorgeschlagenen Weg zu einer Vermeidung der Zuführung zur allgemeinen Rücklage zu kommen, bleibt abzuwarten, wie dieser Weg konkret aussehen soll. Kreistag und Kreisverwaltung werden diese Fragestellung auch weiterhin begleiten und sich für die Interessen der Städte und Gemeinden einsetzen. Der Auszahlungsbeschluss des Kreistages vom 14.12.2016 belegt einmal mehr (es sei beispielhaft an die seinerzeitige Weiterleitung der Wohngeldersparnis erinnert), dass der Kreis, sofern er rechtzeitig Kenntnis hat, alle Anstrengungen unternimmt, eine solche Situation wie aktuell beim Landschaftsverband zu vermeiden. - 22 2. Stellungnahme 23.12.2016 der Gemeinde Blankenheim vom Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell. Eine „unzulässige Überschussbewirtschaftung“ wird mit dem Kreishaushalt nicht gefördert. Es ist und bleibt das generelle Ziel des Kreises, realistische Planungen zu verabschieden. Wie bei den Städten und Gemeinden ist auch beim Kreis zu konstatieren, dass die Abweichungen in den Jahresabschlüssen unterschiedlich ausfallen. Soweit daraus beim Kreis Erhöhungen der Ausgleichsrücklage resultieren, werden diese – wie auch im Haushaltsjahr 2017 – im möglichen und vertretbaren Umfang zur Reduzierung der Kreisumlage eingesetzt. Die Behauptung, die Erhöhung aller Umlagen in einer Größenordnung von 1,7 Mio. € führe automatisch zu entsprechenden Realsteuererhöhungen, wird zurückgewiesen. Die Gemeinde lässt dabei insbesondere außer Acht, dass die vom Bund mit Blick auf die 5-Mrd.-€-Entlastung gewährte Übergangsmilliarde von 2016 nach 2017 erhöht wurde. Der auf die Umsatzsteuer entfallende Anteil wird dabei verdreifacht. Auf der Basis eines Landesanteiles von 24,01% beträgt die allein hieraus resultierende Verbesserung für die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen ca. 1,7 Mio. €. Der Bund gewährt diese Anteile, um die Kommunen von sozialen Lasten zu entlasten, die wiederum auf der gemeindlichen Ebene über die Kreisumlagen zu finanzieren sind. 3. Stellungnahme der Stadt Mechernich vom 23.12.2016 Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell. Eine „unzulässige Überschussbewirtschaftung“ wird mit dem Kreishaushalt nicht gefördert. Es ist und bleibt das generelle Ziel des Kreises, realistische Planungen zu verabschieden. Wie bei den Städten und Gemeinden ist auch beim Kreis zu konstatieren, dass die Abweichungen in den Jahresabschlüssen unterschiedlich ausfallen. Soweit daraus beim Kreis Erhöhungen der Ausgleichsrücklage resultieren, werden diese – wie auch im Haushaltsjahr 2017 – im möglichen und vertretbaren Umfang zur Reduzierung der Kreisumlage eingesetzt. Die Behauptung, die Erhöhung aller Umlagen in einer Größenordnung von 1,7 Mio. € führe automatisch zu entsprechenden Realsteuererhöhungen, wird zurückgewiesen. Die Stadt lässt dabei insbesondere außer Acht, dass die vom Bund mit Blick auf die 5-Mrd.-€-Entlastung gewährte Übergangsmilliarde von 2016 - 23 nach 2017 erhöht wurde. Der auf die Umsatzsteuer entfallende Anteil wird dabei verdreifacht. Auf der Basis eines Landesanteiles von 24,01% beträgt die allein hieraus resultierende Verbesserung für die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen ca. 1,7 Mio. €. Der Bund gewährt diese Anteile, um die Kommunen von sozialen Lasten zu entlasten, die wiederum auf der gemeindlichen Ebene über die Kreisumlagen zu finanzieren sind. Im Hinblick auf den Landschaftsverband Rheinland ist es richtig, dass sich der Kreis Euskirchen dafür eingesetzt hat, angesichts der frühen Kenntnis des zu erwartenden Überschusses 2016 zu einer Auszahlung von Mitteln noch im Haushaltsjahr 2016 zu kommen. Der Kreistag hat in diesem Zuge am 14.12.2016 beschlossen, etwaig zufließende Mittel direkt an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auszuzahlen. Hintergrund der Initiative war die Sorge, dass ein Teil des zu erwartenden Überschusses nicht mehr der Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann, sondern die allgemeine Rücklage erhöht. Da es seitens des Landschaftsverbandes keine Absichtserklärung gab, die allgemeine Rücklage zu vergrößern, wurde eine solche auch nicht kritisiert. Angesichts der Aussagen des Landschaftsverbandes, auf anderem als dem von den Kreisen vorgeschlagenen Weg zu einer Vermeidung der Zuführung zur allgemeinen Rücklage zu kommen, bleibt abzuwarten, wie dieser Weg konkret aussehen soll. Kreistag und Kreisverwaltung werden diese Fragestellung auch weiterhin begleiten und sich für die Interessen der Städte und Gemeinden einsetzen. Der Auszahlungsbeschluss des Kreistages vom 14.12.2016 belegt einmal mehr (es sei beispielhaft an die seinerzeitige Weiterleitung der Wohngeldersparnis erinnert), dass der Kreis, sofern er rechtzeitig Kenntnis hat, alle Anstrengungen unternimmt, eine solche Situation wie beim Landschaftsverband zu vermeiden. Soweit Überschüsse die Ausgleichsrücklage erhöhen, hat der Kreistag in der Vergangenheit, aber auch aktuell entschieden, dass diese oberhalb der Schwankungsreserve zur Senkung der Kreisumlage eingesetzt werden. 4. Stellungnahme der Gemeinde Dahlem vom 03.01.2017 Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell. 5. Stellungnahme 03.01.2017 der Stadt Bad Münstereifel vom Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell. - 24 Die Bemerkungen zur „Tendenz einer ungebremsten Personalmehrung“ werden zurückgewiesen, soweit mit diesen unterstellt werden soll, der Kreis Euskirchen würde leichtfertig Personalmehrungen zu Lasten der Kreisumlage vornehmen. Personalmehrungen sind vielmehr Folge von Aufgabenzuwächsen, die mit Personaleinsparungen an anderer Stelle nicht vollständig zu kompensieren sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der in der Stellungnahme verwendete Wert der Steigerung der Personalund Versorgungsaufwendungen zu einem großen Teil auch gebühren- und andere drittfinanzierte Aufwendungen enthält, die ihrerseits die Kreisumlage nicht berühren. 6. Stellungnahme der Stadt Schleiden vom 03.01.2017 Zur grundsätzlichen Kritik am Benehmensverfahren wird wie in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Verfahrensänderung vom Gesetzgeber beschlossen und vom Städte- und Gemeindebund verursacht wurde. Das Benehmensschreiben folgt den gesetzlich normierten Pflichten und enthält alle wesentlichen Informationen zur Kreisumlage. Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell. Die Konsolidierungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden werden keinesfalls negiert. Wenn aber gleichzeitig eine Erwartungshaltung zu gleichwertigen Anstrengungen formuliert wird, darf nicht verkannt werden, dass sich der Kreis ebenso verhalten hat und auch weiter verhält, bekanntermaßen aber auch äußeren Zwängen unterliegt, die die kreisseitigen Einsparbemühungen unterlaufen. Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der Kreis mittels mehrmaliger Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen. Die Erfolge werden jedoch angesichts steigender Aufgaben- und Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner erwähnt, dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit Jahrzehnten stellt. Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen Einsparpotentiale deutlich gesunken sind. Insbesondere Personalmehrungen sind vielmehr Folge von Aufgabenzuwächsen, die mit Personaleinsparungen an anderer Stelle nicht vollständig zu kompensieren sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der in der Stellungnahme verwendete Wert der Steigerung der Personalund Versorgungsaufwendungen zu einem großen Teil auch gebühren- und andere drittfinanzierte Aufwendungen enthält, die ihrerseits die Kreisumlage nicht berühren. Der Kreis Euskirchen stellt sich selbstverständlich dem Vergleich mit anderen Kreisen. Die Ergebnisse der jüngsten Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt belegen die im Vergleich niedrige Kreisumlage. - 25 Im Ergebnis ist festzuhalten, dass alle Ebenen aufgerufen sind, durch eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung die Lasten für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten. Für den Kreis Euskirchen ist auch mit Blick auf den Landesvergleich festzustellen, dass dies über vielfältige Bemühungen und Konsolidierungsanstrengungen bisher gelungen ist. Gleichwohl ist und bleibt dies eine Daueraufgabe, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern. 7. Stellungnahme der Kreisstadt Euskirchen vom 20.01.2017 Der Kreistag stimmt mit der Stellungnahme darin überein, dass Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage als Einmaleffekte anzusehen sind. Zur angesprochenen Frage der Betreuungsstunden in Kindertageseinrichtungen ist festzuhalten, dass die Jugendhilfeplanung schon mit der Einführung des KiBiz die Notwendigkeit von 45Stunden-Betreuung abgefragt hat. Mit der Einführung des elektronischen Anmeldesystems wird zudem von den Eltern ein entsprechender Arbeitgebernachweis zu den Arbeitszeiten verlangt, der in den Kindertageseinrichtungen vorgelegt werden muss. Ergänzend sei der Hinweis erlaubt, dass sich die Strukturen der Betreuungsstunden im Kreis Euskirchen deutlich kostengünstiger als im Landesvergleich bewegen, wie die folgende Übersicht beweist: Kindergartenjahr 2016/2017 - Verteilung der Kindpauschalen LAND NRW KREIS EUSKIRCHEN 5,8% 42,9% 10,7% 51,3% 54,8% 25 Std. 34,5% 35 Std. 45 Std. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Anteil der 45Stunden-Betreuung im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018 weiter sinkt. Schlüsselzuweisungen sind ein allgemeines Deckungsmittel des Haushaltes. Sie werden daher nicht auf die verschiedenen Umlageformen aufgeteilt. Die Tatsache, dass in den Berechnungen der Schlüsselzuweisungen auch auf einen Schüleransatz Bezug genommen wird, ändert hieran nichts. Der Schüleransatz des GFG hat (anders als die Schulpauschale) nicht den Zweck, kon- - 26 krete Mittel für Schulen zuzuweisen, sondern dient neben anderen Faktoren lediglich der horizontalen Verteilung von Steuermitteln auf Kreisebene. Die so verteilten Steuermittel dienen anschließend der Deckung des Gesamthaushaltes, nicht jedoch konkreter Bereiche. Im Hinblick auf die Frage einer Sparkassenausschüttung muss bedacht werden, dass die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen erfüllt werden müssen. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Zukunft bleiben abzuwarten. Der Kreistag hat bei Inanspruchnahme von Förderprogrammen generell auch den Folgeaufwand, die langfristige Wirksamkeit sowie die Situation nach Auslaufen der Programme im Blick. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) TOP 32.4 Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017 Verwaltungsergänzung 09.02.2017 Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 06.03.2017 Ausschuss für Bildung und Inklusion 07.03.2017 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 09.03.2017 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 13.03.2017 u.Konvers.Vogels. Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Verwaltungsergänzung 23.03.2017 Verwaltungsergänzung 04.04.2017 V 292/2017 Z1 Z2 Z3 Z4 Z5 Z6 Z7 Z8 Z9 Z 10 Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) TOP 33 Anfragen und Mitteilungen Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor. Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Euskirchen, 12.04.2017 Der Vorsitzende Die stellv. Schriftführerin gez. Rosenke gez. Haas (Rosenke) Landrat (Haas) Protokollierende Beamtin