Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
741 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
13.04.17, 14:06
Aktualisiert
27.04.17, 10:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 06.04.2017
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
16:00 Uhr
18:30 Uhr
Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Engels, Hans-Josef, Weilerswist
Gerdemann, Rita, Zülpich
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen 16:00 - 18:10 Uhr
Kohlheyer, Clas, Euskirchen
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Nießen, Franz-Josef, Schleiden
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Reidt, Josef, Schleiden
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Stickeler, Karsten, Weilerswist
Stolz, Ute, Kall
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
Weber, Günter, Euskirchen
Weimbs, Frank, Hellenthal
Wolter, Leo, Zülpich
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal
Häger, Norbert, Euskirchen
Heller, Wolfgang, Schleiden
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Höllmann, Michael, Euskirchen
Kunz, Emmanuel, Kall
Ramers, Markus, Blankenheim
Schmitz, Hans, Mechernich
-2Schulte, Andreas, Weilerswist
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
Vermöhlen, Karl, Kall
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
FDP
Grau, Christian, Zülpich
Reiff, Hans, Kall
van Meenen, Dirk, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Kalnins, Angela, Zülpich
Konias, Nathalie, Mechernich
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel
Daniel, Susanne, Euskirchen 16:00 - 18:25 Uhr
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
BüFo
Dürer, Joachim, Weilerswist
Mondorf, Michael, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
Herr Andres, Stabsstelle 12
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / Abt. 20
Herr Bierdel, stv. GBL III und AbL. 51
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
Herr Blindert, GBL V
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Frau Haas, GB I / Abt.13 als Protokollführerin
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Esser, Johannes, Nettersheim
Mießeler, Rudi, Mechernich
SPD
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
FDP
Herbrand, Markus, Schleiden
Schorn, Frederik, Weilerswist
-3Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
Kroll, Dorothee, Euskirchen
Fraktionslos
Lübke, Bernd, Hellenthal
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreistages mit Einladung vom 23.03.2017 form- und fristgerecht
eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet den Kreistag, folgende Änderungen in die
Tagesordnung aufzunehmen:
Neu als TOP 5: A 136/2017,Umbesetzung in Ausschüssen
Neu als TOP 6: Besetzung des Kreiswahlausschusses für die
Landtagswahl 2017
Neu als TOP 9: A 135/2017, Erstellung eines Parkplatz- und
Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes.
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden sich dementsprechend verschieben.
Weiter bittet der Vorsitzende die Tagesordnung wie folgt zu ergänzen:
TOP 24 (neu: TOP 27): Verwaltungsergänzungen Z 3 und Z 4
zur V 314/2017
TOP 29.4 (neu: TOP 32.4): Verwaltungsergänzung Z 10 zur
V 292/2017.
Kreistagsmitglied Waasem (SPD-Fraktion) beantragt, den TOP
10 (alt: TOP 7) in die nächste Kreistagssitzung zu vertagen, weil
für die Erarbeitung einer rechtssicheren Lösung in Bezug auf die
Frage der zusätzlichen Aufwandsentschädigung noch Zeit benötigt werde. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass er
die Notwendigkeit nicht sehe, den TOP zu verschieben, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine rechtssichere Lösung vorhanden
sei. Er bemerkt, dass sich durch die Verschiebung der Einspareffekt verkleinere, weil die erhöhte Aufwandsentschädigung seit
dem 01.01.2017 ausgezahlt werde und diese nicht zurückgefordert werden könne.
-4Der Vorsitzende lässt über die verwaltungsseitigen Änderungsvorschläge zur Tagesordnung abstimmen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Dann lässt der Vorsitzende über den Antrag der SPD abstimmen,
den TOP 10 (alt: TOP 7) einschließlich TOP 10.2 (alt: TOP 7.2)
von der Tagesordnung abzusetzen.
Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen,
5 Gegenstimmen (DIE LINKE, UWV)
Der Kreistag stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung
fest.
TOP 3
Umbesetzung;
hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Kreisausschuss
22.03.2017
A 131/2017
Z1
Der Kreistag stimmt dem Antrag 131/2017 zu und beschließt folgende Umbesetzung:
Zweckverband Region Aachen:
ordentl. Mitglied bisher:
Angela Kalnins
ordentl. Mitglied neu:
Dorothee Kroll
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 4
Umbesetzung in Gremien
hier: Antrag der SPD-Fraktion
A 132/2017
Der Kreistag stimmt dem Antrag 132/2017 zu und beschließt folgende Umbesetzung:
Trägerversammlung SGB II
ordentliches Mitglied bisher:
Wolfgang Heller
ordentliches Mitglied neu:
Michael Höllmann
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 5
Umbesetzung in Ausschüssen
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Der Kreistag stimmt dem Antrag 136/2017 zu und beschließt folgende Umbesetzungen:
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Als zusätzliche stellv. sachkundige Bürgerin wird Fraktion Frau
Helena Vitt benannt.
A 136/2017
-5Ausschuss für Soziales und Gesundheit
ordentl. sachkundige Bürgerin bisher:
ordentl. sachkundige Bürgerin neu:
Andrea Hecker
Christine Bär
Als zusätzlicher stellv. sachkundiger Bürger wird Herr Christoph
Müller benannt.
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
Als zusätzliche stellv. sachkundige Bürger werden Herr Stefan
Tronnier sowie Herr Volker Zart benannt.
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Als zusätzlicher stellv. sachkundiger Bürger wird Herr Ata Seker
benannt.
Rechnungsprüfungsausschuss
ordentl. sachkundige Bürgerin bisher:
ordentl. sachkundiger Bürger neu:
Christine Bär
Patrick Schöneborn
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 6
Besetzung des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl
2017, Landtagswahlkreis 8 - Euskirchen I
hier: Neubenennung von Beisitzerinnen/Beisitzern und stellvertretenden Beisitzerinnen/Beisitzern (CDU und DIE LINKE)
- mdl. Bericht
Der Vorsitzende erläutert, dass Herr Mertens als Vertrauensperson benannt sei und daher nicht dem Kreiswahlausschuss angehören dürfe, ebenso wie Herr Bell, der als Kandidat zur Verfügung stehe. Dementsprechend sei die Benennung von Ersatzpersonen erforderlich.
Seitens der CDU-Fraktion wird Herr Hans Peter Wasems und
seitens der Fraktion DIE LINKE wird Herr Franz Josef Mörsch
jun. als Beisitzer benannt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 7
Zweckverband Naturpark Rheinland
hier: Umbesetzung in der Verbandsversammlung
Kreisausschuss
22.03.2017
Der Kreistag entsendet für die Dauer der restlichen Wahlperiode
an Stelle der Herren
V 308/2017
Z1
-6
Manfred Poth (AV) als ordentliches Mitglied und
Achim Blindert (GBL V) als stellvertretendes Mitglied
(jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW)
die Herren
Achim Blindert (GBL V) als ordentliches Mitglied und
Frank Fritze (AbtL. 60) als stellvertretendes Mitglied
(jeweils Zugriff LR nach § 26 Abs. 5 KrO NRW)
in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Naturpark
Rheinland.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter
bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 8
Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Regionale Gremien"
hier: Gemeinsamer Antrag aller Fraktionen
Der Kreistag stimmt dem Antrag 133/2017 zu und beschließt:
1.
Die Aufnahme des im Betreff genannten Themenkomplexes in die Tagesordnung des Kreistages.
2.
Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Regionale Gremien".
3.
Die Besetzung dieser Arbeitsgruppe mit den Mitgliedern
des Kreistages, die unseren Kreis in den überregionalen
Gremien vertreten. Hierzu gehören die Mitglieder der Verbandsversammlung Region Aachen/Zweckverband, der
Gesellschafterversammlung AGIT, der Gremien der IRR,
des Regionalrates, der Landschaftsversammlung, der
Zweckverbandsversammlungen von VRS und NVR, der
Metropolregion Rheinland sowie ggf. dem Verein Region
Köln/Bonn e.V..
4.
Die Benennung der Fraktionsvorsitzenden als geborene
Mitglieder dieser Arbeitsgruppe.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Kreis Euskirchen den Gaststatus in dem Region Köln/Bonn e.V. erhalten habe. An der nächsten Sitzung am 10.05.2017 sei er urlaubsbedingt verhindert. Da
nur Hauptverwaltungsbeamte zugelassen seien, könne keine
Vertretung entsandt werden, was schon offiziell mitgeteilt worden
sei.
A 133/2017
-7TOP 9
Erstellung eines Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU im Kreistag
Euskirchen
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) äußert sich überrascht
über den vorliegenden Antrag, der Bezug auf die letzte Sitzung
des Kreisausschusses, hier den Verkauf von Teilflächen an das
DRK, nehme. Er bemerkt, dass die Grundlagen für die Beantragung eines Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes
nicht ersichtlich seien und zunächst erarbeitet werden müssten.
Dazu müsse geklärt werden, welche Flächen vorhanden seien,
wo die Grundstücksgrenzen lägen, wo Sonderparkberechtigungen eingeplant werden müssten und welche Mindesterfordernisse
vorhanden sein sollten. Auch sei unter Parkplatzbewirtschaftung
zu verstehen, dass wohl Parkraum zumindest teilweise gegen
Entgelt zur Verfügung gestellt werde, was nicht besonders bürgerfreundlich sei.
Weiter sei fraglich, ob es bei der Erstellung eines Parkplatz- und
Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes zu einer Fremdvergabe
komme, die wiederum mit Kosten verbunden sei. Außerdem sei
nicht bekannt, wie die Anrainer an einem solchen Konzept beteiligt würden.
Er halte den Antrag daher für komplett übereilt und voreilig.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) erklärt, dass der Antrag
wohl falsch angekommen sei. Er stellt klar, dass die Verwaltung
mit der Erstellung des Konzeptes beauftragt werden solle und
keine Fremdvergabe vorgesehen sei. Sollte die Erarbeitung mit
Kosten verbunden sein, sei eine Einnahmeposition über den Verkauf der Teilflächen an das DRK vorhanden. Der Bedarf an einer
solchen Konzeption sei in der Kreisausschusssitzung gemeinsam
dargestellt worden. Die Problematik müsse jetzt einer Lösung
zugeführt und sollte nicht von der Realisierung eines Kreishausanbaus abhängig gemacht werden.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stimmt Herrn Kolvenbach
zu. Er ist aber der Meinung, dass in die Konzepterstellung eine
evt. Erweiterung des Kreishauses mit eingezogen werden müsste, damit auch das künftige Parkproblem Berücksichtigung finde.
Herr Bell sieht die gleichzeitige Erstellung von Parkplatzkonzept
und Bewirtschaftungskonzept kritisch. Ein Bewirtschaftungskonzept bedeute, dass später Einnahmen erzielt werden sollen, die
Auswirkungen auf die Nutzer des Parkplatzes hätten. Er schlägt
vor, den Schwerpunkt zunächst auf das Konzept zum Parkraum
zu legen und zu prüfen, ob eine Bewirtschaftung zwingend erforderlich sei.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) stellt fest, dass die Diskussionen im Kreisausschuss nicht öffentlich geführt wurden, so
dass es schwierig sei, die Begründung für den Antrag ausführlicher darzustellen. Herr Schulte kann die Verwunderung Herrn
Troschkes über die Antragstellung nicht verstehen, da das Parkraumkonzept in der Kreisausschusssitzung immer wieder gefordert und die Parkplatzbewirtschaftung immer wieder angesprochen worden seien. Herr Schulte findet es sinnvoll, Parkplatzund Parkplatzbewirtschaftungskonzept gleichzeitig zu erstellen.
A 135/2017
-8Er stellt klar, dass im Antrag keine Forderung erhoben wurde, das
Bürgerinnen und Bürger Parkgebühren zahlen sollten. In allen
Fraktionen bestehe Einigkeit, dass für die chaotische Parksituation eine Lösung gefunden werden müsse, was nur über ein entsprechendes Konzept gehe. Erstmals bestehe die Möglichkeit,
die Erstellung eines solchen Konzeptes haushaltsneutral umzusetzen, so dass diese Gelegenheit genutzt werden sollte.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV-Fraktion) stellt klar, dass
er nicht derjenige sei, der die Thematik aus nicht-öffentlicher Sitzung in den öffentlichen Teil getragen habe, sondern dies durch
den Antrag geschehen sei. Herr Troschke bemerkt, dass aus
dem Antrag kein Arbeitsauftrag an die Verwaltung hervorgehe, er
dies aber so zur Kenntnis nehme.
Weiter bestätigt Herr Troschke, dass Einigkeit darüber bestehe,
eine Lösung für die Parkplatzproblematik zu finden. Dennoch
habe Parkplatzbewirtschaftung mit der Einnahme- und Ausgabesituation zu tun. Aus seiner Sicht müssten der künftige Kreishausanbau und die geplante DRK-Erweiterung in das Konzept
mit einbezogen werden.
Herr Troschke schlägt vor, den Antrag in den nächsten Fachausschuss zu verschieben, um die Grundlagen und Eckdaten zusammenzustellen. Dann sollte eine Entscheidung herbeigeführt
werden, den Kreishausanbau in die Planung mit einzubeziehen.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) stellt nochmals klar, dass
mit dem Antrag primär die Verwaltung angesprochen sei. Der
umfassende Auftrag an die Verwaltung enthalte auch die von
Herrn Troschke genannten Teilaspekte. Auf Basis des Grundsatzbeschlusses solle die Verwaltung Eckdaten erarbeiten und zu
gegebener Zeit sollte man dann das Ergebnis in den Fachausschüssen, dem Kreisausschuss und Kreistag besprechen. Er
erklärt, dass Parkplatzbewirtschaftungskonzept nicht automatisch
heiße, dass Parkplatzgebühren erhoben würden. Es gehe um die
Erhebung von Folgekosten und deren Finanzierung.
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung bereits tätig sei und
mit einem politischen Auftrag die Daten und Fakten, die aus der
Vergangenheit bekannt seien, insbesondere in Verbindung mit
dem Jobticket, vorlegen werde.
Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) äußert sich
verwundert über die Diskussion. Der Auftrag sei klar formuliert
und beinhalte Aspekte, wie Kreishausanbau, Verkauf der Grundstücksfläche an das DRK, Jobticket, ÖPNV-Anbindung, Bewirtschaftung der Parkfläche inkl. Gebührenerhebung. Daher könne
sie die Diskussion nicht verstehen.
Der Vorsitzende schlägt vor, in den Antrag der CDU- und SPDFraktion den Auftrag an die Verwaltung zu formulieren, ein Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzept zu erstellen. Die
Kreistagsmitglieder sind mit dem Vorschlag einverstanden.
Der Kreistag stimmt dem Antrag 135/2017 der Fraktionen von
SPD und CDU im Kreistag Euskirchen zu und beschließt:
-9Die Verwaltung wird beauftragt, ein Parkplatz- und Parkplatzbewirtschaftungskonzept unter Einbeziehung der Möglichkeiten des
derzeitigen ÖPNV-Angebotes (Jobticket für Mitarbeiter und Prüfung der Anbindung an den Bahnhof Euskirchen) zu erstellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 10
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
TOP 10.1
Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen
vom 06.07.2016
Kreisausschuss
22.03.2017
V 319/2017
Z1
Die Vorlage wurde unter TOP 2 der Sitzung in die nächste Sitzung des Kreistages vertagt.
TOP 10.2
Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur
Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
A 129/2017
Verwaltungsergänzung
Kreisausschuss
Z1
Z2
13.03.2017
22.03.2017
Der Antrag wurde unter TOP 2 der Sitzung in die nächste Sitzung
des Kreistages vertagt.
TOP 11
Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung eines Gesellschafteranteils an die Gemeinde Dahlem
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
22.03.2017
D 29/2017
Z1
Z2
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 29/2017
und beschließt die Veräußerung eines Gesellschafteranteils an
der Nordeifel Tourismus GmbH in Höhe von 1.200 € (zum Nennwert) an die Gemeinde Dahlem.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 12
Metropolregion Rheinland e.V. - Satzungsbeschluss und Vertreterentsendung
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 31/2017
und fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen auf
der Grundlage des der Vorlage als Anlage 1 zu D
31/2017 beigefügten Satzungsentwurfes vom 12.01.2017
D 31/2017
Z1
Z2
Z3
- 10 -
2.
den Verein „Metropolregion Rheinland e.V.“ in der Gründungsversammlung am 20.02.2017 als Gründungsmitglied
mitgründet.
Der Kreistag entsendet für die Dauer der Wahlperiode in
die Mitgliederversammlung des Vereins „Metropolregion
Rheinland e.V.“:
a.
Herrn Landrat Rosenke, Günter
(Zugriff LR gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW)
b.
c.
d.
e.
f.
Herrn Kolvenbach, Bernd
Herrn Weber, Günter
Herrn Schmitz, Hans
Herrn Reiff, Hans
Herrn Grutke, Jörg
CDU
CDU
SPD
FDP
Bündnis 90/
DIE GRÜNEN
und zu deren Stellvertreterinnen/Stellvertretern:
zu a) Herrn Allgemeiner Vertreter Poth, Manfred
(Zugriff LR gemäß § 26 Abs. 5 KrO NRW)
zu b) Frau Stolz, Ute
zu c) Herrn Dürer, Joachim
zu d) Herrn Heller, Wolfgang
zu e) Herrn Troschke, Franz
zu f ) Herrn Bell, Thomas
CDU
Bürgerforum
SPD
UWV
DIE LINKE
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus.
Aus den in die Mitgliederversammlung gewählten Vertreter/innen
wird
Herr Kolvenbach, Bernd
zum/zur Stimmführer/in benannt.
Für den Fall der Verhinderung des/der Stimmführers/Stimmführerin wird
Herr Schmitz, Hans
zum/zur stellvertretenden Stimmführer/in gewählt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig,
bei 2 Enthaltungen (DIE LINKE)
TOP 13
DemografieInitiative Kreis Euskirchen – Projekt- und Mittelplanung 2017
Arbeitsgruppe "Demografie Politik-Verwaltung"
13.02.2017
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
22.03.2017
Der Kreistag beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen
Projekte des aktualisierten Handlungskonzeptes (Stand: Januar
2017) umzusetzen.
V 288/2017
Z1
Z2
Z3
- 11 Abstimmungsergebnis: Einstimmig,
bei 5 Enthaltungen (UWV, Büfo)
TOP 14
Wirtschaftliches Entwicklungskonzept - WEK 2025 - Beschlussfassung über das Gesamtkonzept und Mittelbereitstellung zur Umsetzung erster Maßnahmen (2017)
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
22.03.2017
V 307/2017
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt
a) das auf der Grundlage der Info 199/2016 eingebrachte „Wirtschaftliche Entwicklungskonzept - WEK 2025“ und
b) den Mitteleinsatz zur Umsetzung der Schlüsselmaßnahmen
aus den Übertragungsmitteln des Sachkontos „Projekte
Strukturentwicklung“, Produkt 571 04, Zeile 13 in einer Höhe
von bis zu 20.000 €.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 15
"Gute Schule 2020"
Konzept zur Inanspruchnahme der Kreditkontingente
Arbeitsgruppe "Energiecontrolling 21"
01.03.2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
V 296/2017
Z1
Z2
Z3
Der Kreistag beschließt, die Fördermittel aus dem Förderprogramm „NRW.BANK. Gute Schule 2020“ in einer ersten Stufe des
Verwendungskonzeptes wie folgt einzusetzen und die dazu erforderlichen Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen, sofern
noch nicht enthalten, in den Haushalt 2017 aufzunehmen:
Erstellung eines Medienentwicklungsplans (15.000 €),
Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen im Berufskolleg
Eifel inkl. der Installation einer leistungsfähigen EDVVerkabelung (1.600.000 €),
Einrichtung eines Berufsorientierungszentrums für den Südkreis (800.000 €)
Umsetzung der im Haushaltsentwurf 2017 und in der Veränderungsliste genannten schulbezogenen Hochbaumaßnahmen (435.800 €).
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, das Verwendungskonzept
fortzuschreiben und anlässlich der jährlichen Haushaltsplanberatungen die erforderlichen Beschlussfassungen einzuholen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 16
Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier: Verkauf der restlichen Anteile an der Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG und der Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH
V 290/2017
- 12 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
13.03.2017
Z1
22.03.2017
Z2
Der Vorsitzende berichtet, dass im letzten Kreisausschuss vorsorglich keine Beschlussfassung erfolgt sei, weil Unklarheiten
hinsichtlich des Mitwirkungsverbotes bestanden. Mittlerweile sei
eine rechtliche Prüfung mit folgendem Ergebnis erfolgt: das Mitwirkungsverbot gilt auch, wenn der Betreffende Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen
kann, es sei denn, er gehört den genannten Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an.
Der Vorsitzende stellt fest, dass dies auf die Anwesenden zutreffe, so dass keiner befangen sei und alle Kreistagsmitglieder mitstimmen dürften.
Kreistagsmitglied Heller (SPD) äußert Bedenken und nimmt sicherheitshalber an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Kreistag beschließt die Veräußerung der restlichen Kommandit- und Geschäftsanteile an der Energie Rur-Erft GmbH Co.
KG und an deren Komplementärin, der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH, gemeinsam mit der Innogy SE zu jeweils gleichen
Teilen an die folgenden Städte und Gemeinden:
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Schleiden
Blankenheim
Hellenthal
Kall
Heimbach
Mechernich
Gesamt
Anteile
4,00 %
3,80 %
3,00 %
3,00 %
3,00 %
1,00 %
0,20 %
18,00 %
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 17
Ausbildungsvorbereitung und Internationale Förderklassen
an den staatlichen Berufskollegs im Kreis Euskirchen
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
V 303/2017
Z1
Z2
Der Kreistag stimmt der Umsetzung des beigefügten Konzeptes
„Ausbildungsvorbereitung und Internationale Förderklassen an
den staatlichen Berufskollegs im Kreis Euskirchen“ zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 18
Entwurf Inklusionsplan Kreis Euskirchen
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
V 311/2017
Z1
- 13 Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Jugendhilfeausschuss
Kreisausschuss
09.03.2017
13.03.2017
Z2
Z3
14.03.2017
22.03.2017
Z4
Z5
Der Kreistag stimmt dem Entwurf des Handlungskonzepts „Einfach für alle – Inklusion im Kreis Euskirchen“ in der fortlaufend
durch die Interfraktionelle Projektgruppe Inklusion und dem zuständigen Fachausschuss unter Einbindung der Fachabteilungen
des Kreises und Externer weiter entwickelten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 19
Ausbau des Kommunalen Integrationszentrums des Kreises
Euskirchen
Verwaltungsergänzung
16.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
V 318/2017
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt:
- eine Zuwendung für drei weitere Personalstellen in Höhe
von bis zu 50.000,00 € je Stelle
- 1,5 durch das Land NRW abgeordnete Lehrkräfte
- eine Zuwendung von bis zu 50.000,00 € Sachkosten
zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 20
Festlegung der Angebotsstruktur der Tageseinrichtungen für D 32/2017
Kinder im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr 2017/2018
Z1
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Z2
Kreisausschuss
22.03.2017
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 32/2017
und fasst folgenden Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorliegenden Angebotsstruktur für das Kindergartenjahr 2017/2018 zu und beauftragt die
Verwaltung, auf dieser Grundlage die für die Gewährung der
Landeszuschüsse notwendigen Kindpauschalen dem Landschaftsverband zu melden.
2. Der Kreistag stimmt der Mittelbereitstellung im Rahmen des
Haushalts 2017 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 21
schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
V 302/2017
Z1
Z2
- 14 Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses:
1. Das Weiterbildungsangebot für Schwangere „schWUNG“ wird
im Rahmen der Familienbildung in 2017 mit max. 13.000 €
bezuschusst.
2. Im Rahmen der Veränderungsliste werden zur Deckung die
Ansätze des PSK 362 01 5331405 um 5.000 € sowie des
PSK 362 02 5318018 um 9.000 € abgesenkt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, erneut an das Jobcenter mit
dem Ziel heranzutreten, eine anteilige Kostenübernahme zu
erwirken.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 22
Neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
V 313/2017
Z1
Z2
Kreistagsmitglied Kolvenbach nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die neue Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ab dem 01.08.2017.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 23
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
"Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum
01.08.2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
1. Der Kreistag beschließt die Übernahme der Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit Wirkung
zum 01.08.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die erforderliche Genehmigung der Oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW zum
Wechsel der Schulträgerschaft zu beantragen.
in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die Rahmenbedingungen zur Übernahme des Trägerwechsels
verbindlich zu vereinbaren.
V 297/2017
Z1
Z2
- 15
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von
Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG
NRW beschlussreif vorzubereiten.
die entsprechenden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 24
Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1
SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach
Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen
zum 01.08.2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
V 299/2017
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte
Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs
für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 25
Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes für den Kreis
Euskirchen
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Verwaltungsergänzung
01.03.2017
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
A 127/2016
Z1
Z2
Z3
Der Kreistag stimmt dem Antrag 127/2017 in der Fassung der Z 2
und Z 3 (Benennung der Vertreter/innen und deren Stellvertretung) zu und beschließt:
a) die erforderlichen Haushaltsmittel im Produkt Kreisentwicklung in Höhe von 100.000,00 € bereit zu stellen
und
b) für die Auswahl des Büros eine Auswahlkommission, die aus
Vertretern der Verwaltung und jeweils 1 Vertreter aus jeder
Fraktion bestehen soll, zu bilden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig,
bei 3 Enthaltungen (DIE LINKE, BüFo)
TOP 26
Beitrag zur Erhaltung und Pflege der Infrastruktur der Eisenbahnstrecke KallHellenthal (Oleftalbahn)
Herr Heller nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht
teil.
A 134/2017
- 16 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) erklärt, dass sich die FDPFraktion gegen den Antrag aussprechen werde, weil es sich um
eine regionale Angelegenheit handele, die Schleiden, Kall und
Hellenthal fördern solle. Die Förderung sei keine kreisweite Aufgabe.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) widerspricht Herrn Reiff. Bei
der Bördebahn sei eine ähnliche Förderung vorgenommen worden. Diese entfalle, weil zwischenzeitlich die Förderung durch
den Nahverkehr Rheinland (NVR) sichergestellt war. Die 5.000 €
würden aus dem Topf entnommen, der bisher für die Bördebahn
vorgesehen war. Es gehe ausschließlich um ein Stück Honorierung der ehrenamtlichen Arbeit der Initiative vor Ort.
Der Kreistag stimmt dem Antrag 134/2017 zu und beschließt, im
Haushalt 2017 und fort folgenden, der Bahn und Businitiative
Schleidener Tal e.V. jährlich, solange der Verein besteht, zur Erhaltung und Pflege der Infrastruktur der Eisenbahnstrecke KallHellenthal (Oleftalbahn) 5.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Dieser Betrag wird aus dem in Produkt 547.01 ÖPNV Aufgabenträger gebildeten Ansatz finanziert.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen,
bei 3 Gegenstimmen (FDP)
TOP 27
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises
Euskirchen
hier: Beschluss
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Verwaltungsergänzung
29.03.2017
Verwaltungsergänzung
05.04.2017
Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt fest,
dass sich im Nahverkehrsplan einiges getan habe, es aber noch
Nachbesserungsbedarf gebe. So sei die Anbindung rund um den
Nationalpark Eifel, die Verflechtung mit der AVV, problematisch,
die Verbindungen seien zu schlecht kommuniziert. Auch gebe es
ein Problem mit der SB 98 und 298 Düren-Euskirchen. Diese
sollten im halbstündigen Wechsel starten, fahren aber beide zur
vollen Stunde in Euskirchen ab. Für den Kreis Euskirchen sei ein
halbstündiger Wechsel zwischen diesen beiden Buslinien wichtig.
ProBahn habe noch einiges an Bemerkungen gemacht, z.B. gebe
es Einwendungen zur Nutzung des Sozialtickets und zum Taxibuszuschlag, die sich im Konzept nicht wiederspiegelten. Es bestehe noch Nachholbedarf. Der Vorsitzende erklärt, dass der
Nahverkehrsplan nicht festgeschrieben sei, sondern immer weiter
fortentwickelt werde.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) teilt mit, dass der Nahverkehrsplan in der vorgeschlagenen Abstimmungsweise Punkte b)
und c) die volle Zustimmung finde. Es sei klar, dass nicht allen
Wünschen entsprochen worden sei, weil auch teilweise nicht
bzw. noch nicht entsprochen werden konnte. Herr Kolvenbach
stimmt dem Vorsitzenden zu, dass der Nahverkehrsplan nichts
V 314/2017
Z1
Z2
Z3
Z4
- 17 Statisches sei. Er sei auch nicht die Festschreibung der Momentaufnahme zum 05.04.2017. Monatlich erlebe man neue Problemfelder, gerade im Bereich des Nahverkehrs und müsse darauf in
entsprechender Weise zeitnah reagieren können.
Im Nahverkehrsplan seien die wichtigen Eckpunkte definiert. Der
Rahmen sei an dem unbedingt Notwendigen und den derzeitigen
finanziellen Machbarkeiten gemessen. Daher sollte dem vorgelegten Nahverkehrsplan zugestimmt werden, ohne die von Frau
Kalnins vorgetragenen Probleme zu missachten.
Viele Aspekte könnten nicht hier entschieden werden, weil sie der
Entscheidungsebene des VRS und NVR vorbehalten sei.
In diesen Gremien sei eine Politik der kleinen Schritte angesagt.
Beispielsweise habe dies bei der Bördebahn auch funktioniert
und zu Ergebnissen geführt.
Herr Kolvenbach bittet auch die anderen Fraktionen, dem Nahverkehrsplan ihre Zustimmung zu erteilen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt klar, dass man im
Nahverkehrsplan mit dem Status Quo umzugehen habe, d.h. mit
den vorhandenen Rahmenmöglichkeiten, den von den verschiedensten Ebenen des Landes für den Nahverkehr zur Verfügung stehenden Mitteln und dem, was sich die Kommunen dazu
leisten könnten.
Es gebe viele Punkte, wie Taxibuszuschlag und Nutzbarkeit des
Sozialtickets, die noch diskutiert werden müssten. Der Nahverkehrsplan sei aber nicht der richtige Ort, um grundsätzliche Kritik
an der Nahverkehrspolitik des Landes NRW kundzutun.
Herr Bell stellt fest, dass es in der Nahverkehrsplanung einige
Verbesserungen gegeben habe, insbesondere am Wochenende,
die sicherlich spürbar sein würden. Einzelne Kritikpunkte seien
vorhanden, gehörten aber nicht in die grundsätzliche Diskussion
zum Nahverkehrsplan, sondern gehörten zur Arbeit in der Linie.
Kreistagsmitglied Hans Schmitz (SPD) teilt mit, dass es im VRS
ein Sozialticket gebe. Auch handele es sich bei der Erhebung des
Taxibuszuschlages um einen „Pilotzuschlag“. Über die Höhe des
Zuschlages müsse noch diskutiert und entschieden werden, aber
nicht bei der Verabschiedung des Nahverkehrsplanes.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass der neue Nahverkehrsplan wesentliche Fortschritte bringe, wie die Einrichtung
des Spätverkehrs, den Wochenendverkehr und den Taxibus plus.
Diese Vorteile sollten den Bürger gegönnt werden. Daher bittet
Herr Reiff um Verabschiedung des Nahverkehrsplanes.
Geschäftsbereichsleiter V, Herr Blindert, beantwortet die Fragen
von Frau Kalnins. Er teilt zur SB 98 mit, dass die Taktverschiebung im Zülpich-Konzept erfolgen solle, das, wie im Nahverkehrsplan aufgeführt, 2017 endgültig geplant und Ende 2017 umgesetzt werde. Im letzten Jahr sei die Linienführung geändert
worden, die von Frau Kalnins kritisch gesehen werde, die sich
aber bewährt habe, so dass am Fahrplan weitergearbeitet werden könne.
Zur Anbindung des Nationalparks Eifel führt Herr Blindert aus,
dass der Kreis Euskirchen mit dem Nationalpark Shuttle und der
Linie 829 gut aufgestellt sei. Bei der Erschließung des National-
- 18 parks sei nicht nur der Kreis Euskirchen betroffen, sondern man
müsse Rücksicht auf die Nachbaraufgabenträger, den Kreis Düren und die Städteregion Aachen, nehmen. Bei abweichenden
Vorstellungen, müsse auch dort die Verbesserung der Erschließung diskutiert und der Bedarf gesehen werden.
Herr Blindert stimmt zu, dass weitere Fortentwicklungen im
ÖPNV notwendig seien. Insofern verweist Herr Blindert auf das
Kapitel 11 des Nahverkehrsplans, in dem einige Maßnahmensteckbriefe aufgeführt und die Fortentwicklung des ÖPNV’s dargestellt seien. Das Kapitel enthalte einige Aspekte, die auch Frau
Kalnins angesprochen habe.
a) Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen 2017.
b) Hierbei legt der Kreistag fest, dass der kreisweite Bedienungsstandard entsprechend der in Kapitel 11.1.2 genannten
Varianten 1, 2 b und 3 zum Fahrplanwechsel im Dezember
2018 ausgeweitet werden soll.
c) Der Kreistag nimmt den am 15.12.2015 beschlossenen Nahverkehrsplan der Stadt Euskirchen zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig,
bei 3 Enthaltungen (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN)
TOP 28
Entwicklung altengerechter Quartiere im Stadtgebiet Euskirchen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
V 316/2017
Z1
Z2
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung und
Einreichung eines Förderantrags "Entwicklung altengerechter
Quartiere NRW" für den Bereich der Stadt Euskirchen.
Unter Vorbehalt der Förderzusage stimmt der Kreistag der Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von insgesamt 81.784,16 € für
die Jahre 2017 bis 2020 zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 29
Mittelbereitstellung für die Instandsetzung von Kreisstraßen
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Der Kreistag beschließt, die im Produkt 120 542 01, Zeile 13,
eingeplanten Haushaltsmittel für Straßeninstandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitzustellen und die Aufträge zur Instandsetzung der Kreisstraßen
nach den vorherigen Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten
Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
V 294/2017
Z1
Z2
- 19 TOP 30
Stellenplan 2017
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
Verwaltungsergänzung
Kreisausschuss
06.03.2017
13.03.2017
22.03.2017
V 298/2017
Z1
Z2
Z3
1. Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2017 nach dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen der
Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des Kreisausschusses.
2. Hinsichtlich der zusätzlich eingerichteten 2 Stellen im Bereich
Ausländerwesen und der 0,5-Stelle in der Krankenhilfe für
Flüchtlinge erfolgt in Vorbereitung des Stellenplanes 2020 eine
erneute Personalbedarfsermittlung. Aufgrund dieser entscheidet der Kreistag, ob die Stellen über das Jahr 2019 hinaus erhalten bleiben.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
TOP 31
Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr
2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Auf Anfrage von Fraktionsvorsitzendem Bell (DIE LINKE) teilt der
Vorsitzende mit, dass die Beschlussfassung des LVR im Juni
2017 erfolge und die Zahlung an den Kreis Euskirchen 4,4 Mio. €
betrage.
Der Kreistag beschließt:
Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2017 eine nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit
dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2017
an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig
ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für
das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend
sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern
sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen
Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 32
Haushaltssatzung 2017
TOP 32.1
Stellungnahme der Verwaltung
Der Vorsitzende nimmt aus Sicht der Verwaltung Stellung zum
Haushalt 2017. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
V 317/2017
Z1
- 20 TOP 32.2
Stellungnahmen / Haushaltsreden der Fraktionen
Für die CDU-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Reidt zum
Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 2 beigefügt.
Für die SPD-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Schulte zum
Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 3 beigefügt.
Für die FDP-Fraktion nimmt Kreistagsmitglied Grau zum Haushalt
2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift als Anlage
4 beigefügt.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nimmt Kreistagsmitglied Kalnins zum Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist
der Niederschrift als Anlage 5 beigefügt.
Für die UWV-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Troschke zum
Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 6 beigefügt.
Für die Fraktion DIE LINKE nimmt Fraktionsvorsitzender Bell zum
Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 7 beigefügt.
Für die BüFo-Fraktion nimmt Fraktionsvorsitzender Dürer zum
Haushalt 2017 Stellung. Die Haushaltsrede ist der Niederschrift
als Anlage 8 beigefügt.
Der Vorsitzende bedankt sich bei den Vortragenden für die faire
und sachliche Abhandlung des Haushaltes 2017. Er werde den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Lob wiedergeben. Auch
würden die kritischen Anmerkungen in der weiteren Bearbeitung
berücksichtigt und entsprechende Vorschläge unterbreitet.
TOP 32.3
Haushaltssatzung 2017: Beteiligung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden gemäß § 55 KrO NRW
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.03.2017
Verwaltungsergänzung
07.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Die Stellungnahmen der Städte und Gemeinden werden zur
Kenntnis genommen. Der Kreistag beschließt über die damit eingereichten Einwendungen der Städte und Gemeinden wie folgt:
1. Stellungnahme der Stadt Zülpich vom 22.12.2016
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell.
V 291/2017
Z1
Z2
Z3
- 21 Eine „unzulässige Überschussbewirtschaftung“ wird mit dem
Kreishaushalt nicht gefördert. Es ist und bleibt das generelle Ziel
des Kreises, realistische Planungen zu verabschieden. Wie bei
den Städten und Gemeinden ist auch beim Kreis zu konstatieren,
dass die Abweichungen in den Jahresabschlüssen unterschiedlich ausfallen. Soweit daraus beim Kreis Erhöhungen der Ausgleichsrücklage resultieren, werden diese – wie auch im Haushaltsjahr 2017 – im möglichen und vertretbaren Umfang zur Reduzierung der Kreisumlage eingesetzt.
Die Behauptung, die Erhöhung aller Umlagen in einer Größenordnung von 1,7 Mio. € führe automatisch zu entsprechenden
Realsteuererhöhungen, wird zurückgewiesen. Die Stadt lässt
dabei insbesondere außer Acht, dass die vom Bund mit Blick auf
die 5-Mrd.-€-Entlastung gewährte Übergangsmilliarde von 2016
nach 2017 erhöht wurde. Der auf die Umsatzsteuer entfallende
Anteil wird dabei verdreifacht. Auf der Basis eines Landesanteiles
von 24,01% beträgt die allein hieraus resultierende Verbesserung
für die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen ca. 1,7 Mio. €.
Der Bund gewährt diese Anteile, um die Kommunen von sozialen
Lasten zu entlasten, die wiederum auf der gemeindlichen Ebene
über die Kreisumlagen zu finanzieren sind.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass ein (kleinerer) Bestandteil der Umlageerhöhung die Förderschulumlage ist, die aus
der Übernahme einer weiteren Förderschule resultiert. Dieser
Umlage dürfte im Falle der Stadt Zülpich eine Entlastung an anderer Stelle im eigenen Haushalt gegenüberstehen.
Im Hinblick auf den Landschaftsverband Rheinland ist es richtig,
dass sich der Kreis Euskirchen dafür eingesetzt hat, angesichts
der frühen Kenntnis des zu erwartenden Überschusses 2016 zu
einer Auszahlung von Mitteln noch im Haushaltsjahr 2016 zu
kommen. Der Kreistag hat in diesem Zuge am 14.12.2016 beschlossen, etwaig zufließende Mittel direkt an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auszuzahlen. Hintergrund der Initiative war die Sorge, dass ein Teil des zu erwartenden Überschusses nicht mehr der Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann,
sondern die allgemeine Rücklage erhöht. Da es seitens des
Landschaftsverbandes keine Absichtserklärung gab, die allgemeine Rücklage zu vergrößern, wurde eine solche auch nicht
kritisiert. Angesichts der Aussagen des Landschaftsverbandes,
auf anderem als dem von den Kreisen vorgeschlagenen Weg zu
einer Vermeidung der Zuführung zur allgemeinen Rücklage zu
kommen, bleibt abzuwarten, wie dieser Weg konkret aussehen
soll. Kreistag und Kreisverwaltung werden diese Fragestellung
auch weiterhin begleiten und sich für die Interessen der Städte
und Gemeinden einsetzen.
Der Auszahlungsbeschluss des Kreistages vom 14.12.2016 belegt einmal mehr (es sei beispielhaft an die seinerzeitige Weiterleitung der Wohngeldersparnis erinnert), dass der Kreis, sofern er
rechtzeitig Kenntnis hat, alle Anstrengungen unternimmt, eine
solche Situation wie aktuell beim Landschaftsverband zu vermeiden.
- 22 2. Stellungnahme
23.12.2016
der
Gemeinde
Blankenheim
vom
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell.
Eine „unzulässige Überschussbewirtschaftung“ wird mit dem
Kreishaushalt nicht gefördert. Es ist und bleibt das generelle Ziel
des Kreises, realistische Planungen zu verabschieden. Wie bei
den Städten und Gemeinden ist auch beim Kreis zu konstatieren,
dass die Abweichungen in den Jahresabschlüssen unterschiedlich ausfallen. Soweit daraus beim Kreis Erhöhungen der Ausgleichsrücklage resultieren, werden diese – wie auch im Haushaltsjahr 2017 – im möglichen und vertretbaren Umfang zur Reduzierung der Kreisumlage eingesetzt.
Die Behauptung, die Erhöhung aller Umlagen in einer Größenordnung von 1,7 Mio. € führe automatisch zu entsprechenden
Realsteuererhöhungen, wird zurückgewiesen. Die Gemeinde
lässt dabei insbesondere außer Acht, dass die vom Bund mit
Blick auf die 5-Mrd.-€-Entlastung gewährte Übergangsmilliarde
von 2016 nach 2017 erhöht wurde. Der auf die Umsatzsteuer
entfallende Anteil wird dabei verdreifacht. Auf der Basis eines
Landesanteiles von 24,01% beträgt die allein hieraus resultierende Verbesserung für die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen ca. 1,7 Mio. €. Der Bund gewährt diese Anteile, um die
Kommunen von sozialen Lasten zu entlasten, die wiederum auf
der gemeindlichen Ebene über die Kreisumlagen zu finanzieren
sind.
3. Stellungnahme der Stadt Mechernich vom 23.12.2016
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell.
Eine „unzulässige Überschussbewirtschaftung“ wird mit dem
Kreishaushalt nicht gefördert. Es ist und bleibt das generelle Ziel
des Kreises, realistische Planungen zu verabschieden. Wie bei
den Städten und Gemeinden ist auch beim Kreis zu konstatieren,
dass die Abweichungen in den Jahresabschlüssen unterschiedlich ausfallen. Soweit daraus beim Kreis Erhöhungen der Ausgleichsrücklage resultieren, werden diese – wie auch im Haushaltsjahr 2017 – im möglichen und vertretbaren Umfang zur Reduzierung der Kreisumlage eingesetzt.
Die Behauptung, die Erhöhung aller Umlagen in einer Größenordnung von 1,7 Mio. € führe automatisch zu entsprechenden
Realsteuererhöhungen, wird zurückgewiesen. Die Stadt lässt
dabei insbesondere außer Acht, dass die vom Bund mit Blick auf
die 5-Mrd.-€-Entlastung gewährte Übergangsmilliarde von 2016
- 23 nach 2017 erhöht wurde. Der auf die Umsatzsteuer entfallende
Anteil wird dabei verdreifacht. Auf der Basis eines Landesanteiles
von 24,01% beträgt die allein hieraus resultierende Verbesserung
für die Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen ca. 1,7 Mio. €.
Der Bund gewährt diese Anteile, um die Kommunen von sozialen
Lasten zu entlasten, die wiederum auf der gemeindlichen Ebene
über die Kreisumlagen zu finanzieren sind.
Im Hinblick auf den Landschaftsverband Rheinland ist es richtig,
dass sich der Kreis Euskirchen dafür eingesetzt hat, angesichts
der frühen Kenntnis des zu erwartenden Überschusses 2016 zu
einer Auszahlung von Mitteln noch im Haushaltsjahr 2016 zu
kommen. Der Kreistag hat in diesem Zuge am 14.12.2016 beschlossen, etwaig zufließende Mittel direkt an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden auszuzahlen. Hintergrund der Initiative war die Sorge, dass ein Teil des zu erwartenden Überschusses nicht mehr der Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann,
sondern die allgemeine Rücklage erhöht. Da es seitens des
Landschaftsverbandes keine Absichtserklärung gab, die allgemeine Rücklage zu vergrößern, wurde eine solche auch nicht
kritisiert. Angesichts der Aussagen des Landschaftsverbandes,
auf anderem als dem von den Kreisen vorgeschlagenen Weg zu
einer Vermeidung der Zuführung zur allgemeinen Rücklage zu
kommen, bleibt abzuwarten, wie dieser Weg konkret aussehen
soll. Kreistag und Kreisverwaltung werden diese Fragestellung
auch weiterhin begleiten und sich für die Interessen der Städte
und Gemeinden einsetzen.
Der Auszahlungsbeschluss des Kreistages vom 14.12.2016 belegt einmal mehr (es sei beispielhaft an die seinerzeitige Weiterleitung der Wohngeldersparnis erinnert), dass der Kreis, sofern er
rechtzeitig Kenntnis hat, alle Anstrengungen unternimmt, eine
solche Situation wie beim Landschaftsverband zu vermeiden.
Soweit Überschüsse die Ausgleichsrücklage erhöhen, hat der
Kreistag in der Vergangenheit, aber auch aktuell entschieden,
dass diese oberhalb der Schwankungsreserve zur Senkung der
Kreisumlage eingesetzt werden.
4. Stellungnahme der Gemeinde Dahlem vom 03.01.2017
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell.
5. Stellungnahme
03.01.2017
der
Stadt
Bad
Münstereifel
vom
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell.
- 24 Die Bemerkungen zur „Tendenz einer ungebremsten Personalmehrung“ werden zurückgewiesen, soweit mit diesen unterstellt
werden soll, der Kreis Euskirchen würde leichtfertig Personalmehrungen zu Lasten der Kreisumlage vornehmen. Personalmehrungen sind vielmehr Folge von Aufgabenzuwächsen, die mit
Personaleinsparungen an anderer Stelle nicht vollständig zu
kompensieren sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der in der
Stellungnahme verwendete Wert der Steigerung der Personalund Versorgungsaufwendungen zu einem großen Teil auch gebühren- und andere drittfinanzierte Aufwendungen enthält, die
ihrerseits die Kreisumlage nicht berühren.
6. Stellungnahme der Stadt Schleiden vom 03.01.2017
Zur grundsätzlichen Kritik am Benehmensverfahren wird wie in
der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die Verfahrensänderung vom Gesetzgeber beschlossen und vom Städte- und Gemeindebund verursacht wurde. Das Benehmensschreiben folgt
den gesetzlich normierten Pflichten und enthält alle wesentlichen
Informationen zur Kreisumlage.
Der Kreis Euskirchen berücksichtigt bei seinen Entscheidungen
generell, insbesondere aber auch bei der Verabschiedung der
Haushaltssatzung sowie der damit verbundenen Festsetzung der
Hebesätze, das Rücksichtnahmegebot. Dies gilt für die Vergangenheit ebenso wie aktuell.
Die Konsolidierungsmaßnahmen der Städte und Gemeinden
werden keinesfalls negiert. Wenn aber gleichzeitig eine Erwartungshaltung zu gleichwertigen Anstrengungen formuliert wird,
darf nicht verkannt werden, dass sich der Kreis ebenso verhalten
hat und auch weiter verhält, bekanntermaßen aber auch äußeren
Zwängen unterliegt, die die kreisseitigen Einsparbemühungen
unterlaufen. Es sei insbesondere darauf hingewiesen, dass der
Kreis mittels mehrmaliger Aufgabenkritik und Personalausgabeneinsparkonzepten versucht hat, die Kreisumlage einzudämmen.
Die Erfolge werden jedoch angesichts steigender Aufgaben- und
Ausgabelasten kaum nach außen sichtbar. Es sei ferner erwähnt,
dass Aufgabenkritik eine Daueraufgabe ist, der sich der Kreis seit
Jahrzehnten stellt. Gerade die Sparerfolge der Vergangenheit
führen jedoch dazu, dass die anschließend noch vorhandenen
Einsparpotentiale deutlich gesunken sind. Insbesondere Personalmehrungen sind vielmehr Folge von Aufgabenzuwächsen, die
mit Personaleinsparungen an anderer Stelle nicht vollständig zu
kompensieren sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der in der
Stellungnahme verwendete Wert der Steigerung der Personalund Versorgungsaufwendungen zu einem großen Teil auch gebühren- und andere drittfinanzierte Aufwendungen enthält, die
ihrerseits die Kreisumlage nicht berühren.
Der Kreis Euskirchen stellt sich selbstverständlich dem Vergleich
mit anderen Kreisen. Die Ergebnisse der jüngsten Prüfung der
Gemeindeprüfungsanstalt belegen die im Vergleich niedrige
Kreisumlage.
- 25 Im Ergebnis ist festzuhalten, dass alle Ebenen aufgerufen sind,
durch eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung die
Lasten für die Bürgerinnen und Bürger möglichst gering zu halten. Für den Kreis Euskirchen ist auch mit Blick auf den Landesvergleich festzustellen, dass dies über vielfältige Bemühungen
und Konsolidierungsanstrengungen bisher gelungen ist. Gleichwohl ist und bleibt dies eine Daueraufgabe, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.
7. Stellungnahme der Kreisstadt Euskirchen vom 20.01.2017
Der Kreistag stimmt mit der Stellungnahme darin überein, dass
Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage als Einmaleffekte anzusehen sind.
Zur angesprochenen Frage der Betreuungsstunden in Kindertageseinrichtungen ist festzuhalten, dass die Jugendhilfeplanung
schon mit der Einführung des KiBiz die Notwendigkeit von 45Stunden-Betreuung abgefragt hat. Mit der Einführung des elektronischen Anmeldesystems wird zudem von den Eltern ein entsprechender Arbeitgebernachweis zu den Arbeitszeiten verlangt,
der in den Kindertageseinrichtungen vorgelegt werden muss.
Ergänzend sei der Hinweis erlaubt, dass sich die Strukturen der
Betreuungsstunden im Kreis Euskirchen deutlich kostengünstiger
als im Landesvergleich bewegen, wie die folgende Übersicht beweist:
Kindergartenjahr 2016/2017 - Verteilung der Kindpauschalen
LAND NRW
KREIS EUSKIRCHEN
5,8%
42,9%
10,7%
51,3%
54,8%
25 Std.
34,5%
35 Std.
45 Std.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Anteil der 45Stunden-Betreuung im Kreis Euskirchen im Kindergartenjahr
2017/2018 weiter sinkt.
Schlüsselzuweisungen sind ein allgemeines Deckungsmittel des
Haushaltes. Sie werden daher nicht auf die verschiedenen Umlageformen aufgeteilt. Die Tatsache, dass in den Berechnungen
der Schlüsselzuweisungen auch auf einen Schüleransatz Bezug
genommen wird, ändert hieran nichts. Der Schüleransatz des
GFG hat (anders als die Schulpauschale) nicht den Zweck, kon-
- 26 krete Mittel für Schulen zuzuweisen, sondern dient neben anderen Faktoren lediglich der horizontalen Verteilung von Steuermitteln auf Kreisebene. Die so verteilten Steuermittel dienen anschließend der Deckung des Gesamthaushaltes, nicht jedoch
konkreter Bereiche.
Im Hinblick auf die Frage einer Sparkassenausschüttung muss
bedacht werden, dass die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen
erfüllt werden müssen. Die finanziellen Rahmenbedingungen der
Zukunft bleiben abzuwarten.
Der Kreistag hat bei Inanspruchnahme von Förderprogrammen
generell auch den Folgeaufwand, die langfristige Wirksamkeit
sowie die Situation nach Auslaufen der Programme im Blick.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
TOP 32.4
Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017
Verwaltungsergänzung
09.02.2017
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
06.03.2017
Ausschuss für Bildung und Inklusion
07.03.2017
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
09.03.2017
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
13.03.2017
u.Konvers.Vogels.
Jugendhilfeausschuss
14.03.2017
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Verwaltungsergänzung
23.03.2017
Verwaltungsergänzung
04.04.2017
V 292/2017
Z1
Z2
Z3
Z4
Z5
Z6
Z7
Z8
Z9
Z 10
Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Kreises Euskirchen für das Haushaltsjahr 2017.
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
TOP 33
Anfragen und Mitteilungen
Es liegen keine Anfragen und Mitteilungen vor.
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Euskirchen, 12.04.2017
Der Vorsitzende
Die stellv. Schriftführerin
gez. Rosenke
gez. Haas
(Rosenke)
Landrat
(Haas)
Protokollierende Beamtin