Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.04.17, 13:13
Aktualisiert
25.04.17, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 23
Übernahme der Schulträgeraufgaben für die Förderschule
"Stephanusschule" durch den Kreis Euskirchen zum
01.08.2017
V 297/2017
1. Der
Kreistag
beschließt
die
Übernahme
der
Schulträgerschaft der Stephanusschule (Förderschule mit
den Förderschwerpunkten Lernen (LE), Sprache (SQ) und
Emotionale und Soziale Entwicklung (ES)) von der Stadt
Zülpich gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW mit
Wirkung zum 01.08.2017.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die
erforderliche
Genehmigung
der
Oberen
Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 SchulG
NRW zum Wechsel der Schulträgerschaft zu
beantragen.
in einer Vereinbarung mit der Stadt Zülpich die
Rahmenbedingungen
zur
Übernahme
des
Trägerwechsels verbindlich zu vereinbaren.
den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Bildung von
Schuleinzugsbereichen gemäß § 84 Abs. 1 SchulG
NRW beschlussreif vorzubereiten.
die
entsprechenden
Haushaltsmittel
Haushaltsjahr 2017 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
für
das