Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
166 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.04.17, 13:13
Aktualisiert
24.04.17, 13:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP
Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes für den Kreis
A 127/2016
Euskirchen
1. Ergänzun
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
g
Die CDU Kreistagsfraktion hat beantragt (A 127/2016), die
Verwaltung zu beauftragen, die notwendigen
Rahmenbedingungen für die Erstellung eines
Kreisentwicklungskonzeptes zu eruieren und dem zuständigen
Fachausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in seiner
nächsten Sitzung darüber zu berichten.
Daher wurde von der Verwaltung folgender Verfahrensvorschlag
erarbeitet, der allerdings noch keine thematischen
Entscheidungen vorweg nimmt, sondern vor allem das mögliche
methodische Verfahren darstellen soll.
Vor der Herausforderung einer demografiefesten Entwicklung
und dem Hintergrund der Veränderungen der sozioökonomischen Rahmenbedingungen und deren Wirkungen für
die Kommunen kann das Instrument der Kreisentwicklung ein
wertvolles Hilfsmittel sein, wenn es darum geht, integriert und
fachbereichsübergreifend zu denken, einzelne Materien
zusammen zu behandeln und in Kooperation mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden, Wirtschaft und
Bürgern eine Vorstellung davon zu erarbeiten, wohin sich der
Kreis entwickeln soll. Dabei erfordern u.a. die Intensivierung des
Wettbewerbes der Kommunen um Wohnbevölkerung und
Unternehmen, die Prozesse des Strukturwandels, die
Neuausrichtung der Regional- und Förderpolitik sowie die
angespannte Finanzlage der öffentlichen Haushalte zunehmend
kommunale und regionale Kooperationen.
Der im nachfolgenden grob umrissene Arbeitsaufwand ist ohne
zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nicht neben
dem laufenden Verwaltungsbetrieb umzusetzen.
Die Kosten für die Erstellung eines Kreisentwicklungskonzeptes
werden sich nach ersten Schätzungen und Recherchen auf ca.
100.000 € belaufen. Entsprechende Mittel sind im Haushalt zu
veranschlagen.
Aus diesen Mitteln sind dann die zusätzlichen Personalkosten für
die Projektkoordination und inhaltliche Bearbeitung (0,5
Stellenanteile) durch die Abt. 60 – Umwelt und Planung sowie die
noch in ihrem Umfang zu definierende aufgabenbezogene
Unterstützung durch ein Planungsbüro zu finanzieren.
Vorgeschlagen wird ein Verfahren zur Gestaltung eines
schlanken Prozesses, welcher sowohl eine interne als auch eine
externe Betrachtung berücksichtigt. Dabei sollen u.a.
bestehende, themenbezogene Konzepte (z.B.: Wirtschaftliches
Entwicklungskonzept, Abfallwirtschaftskonzept, Nahverkehrsplan,
Integrierte Gesamtverkehrsplanung, Landschaftspläne usw.) zu
einem Gesamtkonzept verbunden und Beteiligungsprozesse
integriert werden. Dieses Kreisentwicklungskonzept bezieht sich
dabei auf die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten des
Kreises Euskirchen und greift ausdrücklich
nicht in den Gestaltungs- und Kompetenzbereich der Städte und
Gemeinden ein.
Gleichwohl soll im Partizipationsprozess eine starke Mitwirkung
der kreisangehörigen Kommunen ermöglicht werden, um so die
partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen
Kommunen fortzusetzen.
Für die Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes sind folgende
Bausteine vorgesehen:
Bestandsaufnahme relevanter Handlungsfelder
Stärken Schwächen-Analyse
Strategien, Leitbilder, Ziele
Handlungs- und Umsetzungskonzept,
Maßnahmenplan
Bestandsaufnahme relevanter Handlungsfelder
•
•
•
Strukturanalyse relevanter Handlungsfelder unter
Einbeziehung bestehender, themenbezogener
Konzepte
Soziales, Gesellschaft, Gesundheit, Wirtschaft,
Arbeitsmarkt, Bildung, Demografischer Wandel,
Energie, Land- und Forstwirtschaft, Regionale
Vernetzung unter Nutzung von
Alleinstellungsmerkmalen
Betrachtung des Kreises als Ganzes und
Berücksichtigung struktureller Unterschiede
Stärken Schwächen-Analyse, Chancen, Risiken-Analyse
(SWOT-Analyse)
•
•
Darstellung der derzeitigen Stärken und Schwächen
des Kreises Euskirchen, aufbauend auf den
Ergebnissen der Bestandsaufnahme
Analyse der Chancen und Hemmnisse für die
zukünftige Entwicklung des Kreises
Strategien, Leitbilder, Ziele
•
•
Handlungsfelder formulieren und ggfs. priorisieren
Abschätzung der Folgen veränderter sozio-
•
•
ökonomischer Rahmenbedingungen für den Kreis
Euskirchen im Jahr 2025
Diskussion von Szenarien bezüglich der künftigen
Entwicklung in den ausgewählten Handlungsfeldern
Festlegung von Leitbildern und Zielen für die
ausgewählten Handlungsbereiche
Handlungs- und Umsetzungskonzept, Maßnahmenplan
•
•
•
•
•
•
Erarbeitung von kurz-, mittel- und langfristigen
Strategien und Maßnahmen
Identifikation von Schlüsselprojekten
Diskussion der Umsetzbarkeit mit Blick auf finanzielle
und förderpolitische Rahmenbedingungen
Definition einer Projekt- Umsetzungsstruktur
(Benennung von Zuständigkeiten
Und Verantwortlichkeiten zur Umsetzung der
Maßnahmen)
Einbeziehung vorhandener Gremien und
Einrichtungen
Abstimmung mit regionalen Entscheidungsträgern
und Akteuren
Für die Erstellung des Kreisentwicklungskonzeptes sind
daher folgende Leistungen zu erbringen:
Inhaltliche Erarbeitung des Prozesses
Bestandsaufnahme
Analyse
Bewertung
Moderation
Dokumentation
Terminkoordination sowie Vorbereitung,
Durchführung und Nachbereitung der
Veranstaltungen
Fester Ansprechpartner zur Begleitung eines Büros
Formulierung des Kreisentwicklungskonzeptes
Instrumente:
Begleitung des Prozesses durch Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit
Begleitende Lenkungsgruppe (Schlüsselakteure,
Kreispolitik, Entscheidungsbefugnis)
Zukunftskonferenz oder handlungsfeldbezogene
Workshops (Analysephase ergänzen und
Maßnahmenideen sammeln und im weiteren
Vorgehen mit der SWOT-Analyse abgleichen und mit
der Lenkungsgruppe konkretisieren)
Abschlussveranstaltung
Dauer des Prozesses:
18 – 24 Monate
Adressatenkreis:
Politik und Verwaltung, Kreis und Kommunen
Kammern (IHK, HWK)
Unternehmen
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen
Vereine, Verbände
Touristische und kulturelle Organisationen
Schulen, Hochschulen
Teilräumliche Initiativen
Pflegedienste, Krankenhäuser, rollende Läden/NahVersorgung, Bürger-Initiativen,
LEADER
Maßnahmen der Umsetzung und Fortschreibung:
Monitoring zur Überwachung der Umsetzung von
Zielen, Strategien und Maßnahmen des
Kreisentwicklungskonzeptes durch begleitenden
Ausschuss oder Arbeitsgruppe
Ausweitung des Kreisentwicklungskonzeptes durch
Einbeziehung weiterer Strukturbereiche
Fortschreibung des Kreisentwicklungskonzeptes zur
Aktualisierung seiner Inhalte
Kurzfristig erforderliche weitere Arbeitsschritte und
Entscheidungen:
Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines
Kreisentwicklungskonzeptes
Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel im
Produkt Kreisentwicklungsplanung
Festlegung der Projektstruktur
Information und Einbindung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden
Erstellung der Leistungsbeschreibung und
Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen
Leistungen