Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
66 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.04.17, 13:13
Aktualisiert
25.04.17, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 24
V 299/2017
Bildung eines Schuleinzugsbereichs gemäß § 84 Abs. 1
SchulG NRW für die Förderschule „Stephanusschule“ nach
Übernahme der Trägerschaft durch den Kreis Euskirchen
zum 01.08.2017
Der Kreistag beschließt gemäß § 84 Abs. 1 Schulgesetz NRW in
Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 f der Kreisordnung
NRW mit Wirkung vom 01.08.2017 die in der Anlage 1 beigefügte
Rechtsverordnung über die Bildung eines Schuleinzugsbereichs
für die Stephanusschule, Förderschule des Kreises Euskirchen
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie Emotionale
und soziale Entwicklung in Zülpich-Bürvenich.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig