Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.04.17, 13:13
Aktualisiert
25.04.17, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 27
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises
Euskirchen
hier: Beschluss
V 314/2017
Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt fest,
dass sich im Nahverkehrsplan einiges getan habe, es aber noch
Nachbesserungsbedarf gebe. So sei die Anbindung rund um den
Nationalpark Eifel, die Verflechtung mit der AVV, problematisch,
die Verbindungen seien zu schlecht kommuniziert. Auch gebe es
ein Problem mit der SB 98 und 298 Düren-Euskirchen. Diese
sollten im halbstündigen Wechsel starten, fahren aber beide zur
vollen Stunde in Euskirchen ab. Für den Kreis Euskirchen sei ein
halbstündiger Wechsel zwischen diesen beiden Buslinien wichtig.
ProBahn habe noch einiges an Bemerkungen gemacht, z.B. gebe
es Einwendungen zur Nutzung des Sozialtickets und zum
Taxibuszuschlag, die sich im Konzept nicht wiederspiegelten. Es
bestehe noch Nachholbedarf. Der Vorsitzende erklärt, dass der
Nahverkehrsplan nicht festgeschrieben sei, sondern immer weiter
fortentwickelt werde.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) teilt mit, dass der
Nahverkehrsplan in der vorgeschlagenen Abstimmungsweise
Punkte b) und c) die volle Zustimmung finde. Es sei klar, dass
nicht allen Wünschen entsprochen worden sei, weil auch
teilweise nicht bzw. noch nicht entsprochen werden konnte. Herr
Kolvenbach stimmt dem Vorsitzenden zu, dass der
Nahverkehrsplan nichts Statisches sei. Er sei auch nicht die
Festschreibung der Momentaufnahme zum 05.04.2017.
Monatlich erlebe man neue Problemfelder, gerade im Bereich des
Nahverkehrs und müsse darauf in entsprechender Weise zeitnah
reagieren können.
Im Nahverkehrsplan seien die wichtigen Eckpunkte definiert. Der
Rahmen sei an dem unbedingt Notwendigen und den derzeitigen
finanziellen Machbarkeiten gemessen. Daher sollte dem
vorgelegten Nahverkehrsplan zugestimmt werden, ohne die von
Frau Kalnins vorgetragenen Probleme zu missachten.
Viele Aspekte könnten nicht hier entschieden werden, weil sie der
Entscheidungsebene des VRS und NVR vorbehalten sei.
In diesen Gremien sei eine Politik der kleinen Schritte angesagt.
Beispielsweise habe dies bei der Bördebahn auch funktioniert
und zu Ergebnissen geführt.
Herr Kolvenbach bittet auch die anderen Fraktionen, dem
Nahverkehrsplan ihre Zustimmung zu erteilen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt klar, dass man im
Nahverkehrsplan mit dem Status Quo umzugehen habe, d.h. mit
den vorhandenen Rahmenmöglichkeiten, den von den
verschiedensten Ebenen des Landes für den Nahverkehr zur
Verfügung stehenden Mitteln und dem, was sich die Kommunen
dazu leisten könnten.
Es gebe viele Punkte, wie Taxibuszuschlag und Nutzbarkeit des
Sozialtickets, die noch diskutiert werden müssten. Der
Nahverkehrsplan sei aber nicht der richtige Ort, um
grundsätzliche Kritik an der Nahverkehrspolitik des Landes NRW
kundzutun.
Herr Bell stellt fest, dass es in der Nahverkehrsplanung einige
Verbesserungen gegeben habe, insbesondere am Wochenende,
die sicherlich spürbar sein würden. Einzelne Kritikpunkte seien
vorhanden, gehörten aber nicht in die grundsätzliche Diskussion
zum Nahverkehrsplan, sondern gehörten zur Arbeit in der Linie.
Kreistagsmitglied Hans Schmitz (SPD) teilt mit, dass es im VRS
ein Sozialticket gebe. Auch handele es sich bei der Erhebung des
Taxibuszuschlages um einen „Pilotzuschlag“. Über die Höhe des
Zuschlages müsse noch diskutiert und entschieden werden, aber
nicht bei der Verabschiedung des Nahverkehrsplanes.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass der neue
Nahverkehrsplan wesentliche Fortschritte bringe, wie die
Einrichtung des Spätverkehrs, den Wochenendverkehr und den
Taxibus plus. Diese Vorteile sollten den Bürger gegönnt werden.
Daher bittet Herr Reiff um Verabschiedung des
Nahverkehrsplanes.
Geschäftsbereichsleiter V, Herr Blindert, beantwortet die Fragen
von Frau Kalnins. Er teilt zur SB 98 mit, dass die
Taktverschiebung im Zülpich-Konzept erfolgen solle, das, wie im
Nahverkehrsplan aufgeführt, 2017 endgültig geplant und Ende
2017 umgesetzt werde. Im letzten Jahr sei die Linienführung
geändert worden, die von Frau Kalnins kritisch gesehen werde,
die sich aber bewährt habe, so dass am Fahrplan
weitergearbeitet werden könne.
Zur Anbindung des Nationalparks Eifel führt Herr Blindert aus,
dass der Kreis Euskirchen mit dem Nationalpark Shuttle und der
Linie 829 gut aufgestellt sei. Bei der Erschließung des
Nationalparks sei nicht nur der Kreis Euskirchen betroffen,
sondern man müsse Rücksicht auf die Nachbaraufgabenträger,
den Kreis Düren und die Städteregion Aachen, nehmen. Bei
abweichenden Vorstellungen, müsse auch dort die Verbesserung
der Erschließung diskutiert und der Bedarf gesehen werden.
Herr Blindert stimmt zu, dass weitere Fortentwicklungen im
ÖPNV notwendig seien. Insofern verweist Herr Blindert auf das
Kapitel 11 des Nahverkehrsplans, in dem einige
Maßnahmensteckbriefe aufgeführt und die Fortentwicklung des
ÖPNV’s dargestellt seien. Das Kapitel enthalte einige Aspekte,
die auch Frau Kalnins angesprochen habe.
a) Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan Kreis
Euskirchen 2017.
b) Hierbei legt der Kreistag fest, dass der kreisweite
Bedienungsstandard entsprechend der in Kapitel 11.1.2
genannten Varianten 1, 2 b und 3 zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2018 ausgeweitet werden soll.
c) Der Kreistag nimmt den am 15.12.2015 beschlossenen
Nahverkehrsplan der Stadt Euskirchen zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig,
bei 3 Enthaltungen (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN)