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Beschlusstext (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Beschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
86 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.04.17, 13:13
Aktualisiert
25.04.17, 10:12
Beschlusstext (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen
hier: Beschluss) Beschlusstext (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen
hier: Beschluss) Beschlusstext (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen
hier: Beschluss)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 27 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises Euskirchen hier: Beschluss V 314/2017 Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt fest, dass sich im Nahverkehrsplan einiges getan habe, es aber noch Nachbesserungsbedarf gebe. So sei die Anbindung rund um den Nationalpark Eifel, die Verflechtung mit der AVV, problematisch, die Verbindungen seien zu schlecht kommuniziert. Auch gebe es ein Problem mit der SB 98 und 298 Düren-Euskirchen. Diese sollten im halbstündigen Wechsel starten, fahren aber beide zur vollen Stunde in Euskirchen ab. Für den Kreis Euskirchen sei ein halbstündiger Wechsel zwischen diesen beiden Buslinien wichtig. ProBahn habe noch einiges an Bemerkungen gemacht, z.B. gebe es Einwendungen zur Nutzung des Sozialtickets und zum Taxibuszuschlag, die sich im Konzept nicht wiederspiegelten. Es bestehe noch Nachholbedarf. Der Vorsitzende erklärt, dass der Nahverkehrsplan nicht festgeschrieben sei, sondern immer weiter fortentwickelt werde. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) teilt mit, dass der Nahverkehrsplan in der vorgeschlagenen Abstimmungsweise Punkte b) und c) die volle Zustimmung finde. Es sei klar, dass nicht allen Wünschen entsprochen worden sei, weil auch teilweise nicht bzw. noch nicht entsprochen werden konnte. Herr Kolvenbach stimmt dem Vorsitzenden zu, dass der Nahverkehrsplan nichts Statisches sei. Er sei auch nicht die Festschreibung der Momentaufnahme zum 05.04.2017. Monatlich erlebe man neue Problemfelder, gerade im Bereich des Nahverkehrs und müsse darauf in entsprechender Weise zeitnah reagieren können. Im Nahverkehrsplan seien die wichtigen Eckpunkte definiert. Der Rahmen sei an dem unbedingt Notwendigen und den derzeitigen finanziellen Machbarkeiten gemessen. Daher sollte dem vorgelegten Nahverkehrsplan zugestimmt werden, ohne die von Frau Kalnins vorgetragenen Probleme zu missachten. Viele Aspekte könnten nicht hier entschieden werden, weil sie der Entscheidungsebene des VRS und NVR vorbehalten sei. In diesen Gremien sei eine Politik der kleinen Schritte angesagt. Beispielsweise habe dies bei der Bördebahn auch funktioniert und zu Ergebnissen geführt. Herr Kolvenbach bittet auch die anderen Fraktionen, dem Nahverkehrsplan ihre Zustimmung zu erteilen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) stellt klar, dass man im Nahverkehrsplan mit dem Status Quo umzugehen habe, d.h. mit den vorhandenen Rahmenmöglichkeiten, den von den verschiedensten Ebenen des Landes für den Nahverkehr zur Verfügung stehenden Mitteln und dem, was sich die Kommunen dazu leisten könnten. Es gebe viele Punkte, wie Taxibuszuschlag und Nutzbarkeit des Sozialtickets, die noch diskutiert werden müssten. Der Nahverkehrsplan sei aber nicht der richtige Ort, um grundsätzliche Kritik an der Nahverkehrspolitik des Landes NRW kundzutun. Herr Bell stellt fest, dass es in der Nahverkehrsplanung einige Verbesserungen gegeben habe, insbesondere am Wochenende, die sicherlich spürbar sein würden. Einzelne Kritikpunkte seien vorhanden, gehörten aber nicht in die grundsätzliche Diskussion zum Nahverkehrsplan, sondern gehörten zur Arbeit in der Linie. Kreistagsmitglied Hans Schmitz (SPD) teilt mit, dass es im VRS ein Sozialticket gebe. Auch handele es sich bei der Erhebung des Taxibuszuschlages um einen „Pilotzuschlag“. Über die Höhe des Zuschlages müsse noch diskutiert und entschieden werden, aber nicht bei der Verabschiedung des Nahverkehrsplanes. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) stellt fest, dass der neue Nahverkehrsplan wesentliche Fortschritte bringe, wie die Einrichtung des Spätverkehrs, den Wochenendverkehr und den Taxibus plus. Diese Vorteile sollten den Bürger gegönnt werden. Daher bittet Herr Reiff um Verabschiedung des Nahverkehrsplanes. Geschäftsbereichsleiter V, Herr Blindert, beantwortet die Fragen von Frau Kalnins. Er teilt zur SB 98 mit, dass die Taktverschiebung im Zülpich-Konzept erfolgen solle, das, wie im Nahverkehrsplan aufgeführt, 2017 endgültig geplant und Ende 2017 umgesetzt werde. Im letzten Jahr sei die Linienführung geändert worden, die von Frau Kalnins kritisch gesehen werde, die sich aber bewährt habe, so dass am Fahrplan weitergearbeitet werden könne. Zur Anbindung des Nationalparks Eifel führt Herr Blindert aus, dass der Kreis Euskirchen mit dem Nationalpark Shuttle und der Linie 829 gut aufgestellt sei. Bei der Erschließung des Nationalparks sei nicht nur der Kreis Euskirchen betroffen, sondern man müsse Rücksicht auf die Nachbaraufgabenträger, den Kreis Düren und die Städteregion Aachen, nehmen. Bei abweichenden Vorstellungen, müsse auch dort die Verbesserung der Erschließung diskutiert und der Bedarf gesehen werden. Herr Blindert stimmt zu, dass weitere Fortentwicklungen im ÖPNV notwendig seien. Insofern verweist Herr Blindert auf das Kapitel 11 des Nahverkehrsplans, in dem einige Maßnahmensteckbriefe aufgeführt und die Fortentwicklung des ÖPNV’s dargestellt seien. Das Kapitel enthalte einige Aspekte, die auch Frau Kalnins angesprochen habe. a) Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen 2017. b) Hierbei legt der Kreistag fest, dass der kreisweite Bedienungsstandard entsprechend der in Kapitel 11.1.2 genannten Varianten 1, 2 b und 3 zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 ausgeweitet werden soll. c) Der Kreistag nimmt den am 15.12.2015 beschlossenen Nahverkehrsplan der Stadt Euskirchen zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 3 Enthaltungen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)