Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
142 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.04.17, 13:13
Aktualisiert
24.04.17, 13:13
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
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Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) des Kreises
Euskirchen
hier: Beschluss
V 314/2017
1. Ergänzun
g
Verwaltungsergänzung zu V 314/2017
Als Anlage dieser Verwaltungsergänzung ist der Entwurf des
NVP, Stand April 2017, mit Kenntlichmachung aller Änderungen
gegenüber dem Entwurf, Stand November 2016, beigefügt. Die
Anlagen zum NVP wurden teilweise ebenfalls aktualisiert; hier
sind die Änderungen aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht
kenntlich gemacht.
Im Falle einer positiven Beschlussfassung durch den Kreistag
sollen alle Änderungen in dem endgültigen NVP Berücksichtigung
finden. Dieser würde anschließend allen Beteiligten digital zur
Verfügung gestellt.
Wie in der V 314/2017 dargestellt, lagen zum Zeitpunkt der
Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht alle Stellungnahmen
der kreisangehörigen Kommunen vor.
Zwischenzeitlich hat die Stadt Zülpich in einer Ratssitzung die
Konzeption des Nahverkehrsplanes zur Kenntnis genommen. Zu
dem kreisweiten Bedienungsstandard wurde beschlossen,
zukünftig den ÖPNV im Bereich der Stadt Zülpich unter
Anwendung der in der Konzeption genannten Alternativen 1, 2b
und 3 durchzuführen, wobei die letzten beiden Alternativen im
Probebetrieb erfolgen sollen.
Die Gemeinde Weilerswist wird ihren Beschluss voraussichtlich
im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Infrastruktur am
30.03.2017 fassen. Laut Beschlussvorlage spricht sich die
Gemeinde Weilerswist für die Ausweitung des
Bedienungsstandards unter Anwendung der Varianten 1, 2b und
3 aus. Zudem liegen für die Sitzung am 30.03.2017 Anträge der
CDU- und der SPD-Gemeinderatsfraktion vor, die unter b)
„Fortschreibung des NVP“ zusammenfassend dargestellt und
bewertet werden.
Stadt Schleiden: Bezüglich der Ausweitung des kreisweiten
Bedienungsstandards wurden die Varianten 1, 2b und 3
beschlossen. Zudem hat die Stadt Schleiden eine umfangreiche
Stellungnahme abgegeben, die ebenfalls unter b) „Fortschreibung
des NVP“ zusammenfassend dargestellt und bewertet wird.
Die Gemeinde Nettersheim hat den NVP am 14.03.2017 in einem
Fachausschuss beraten. Die abschließende Beschlussfassung
erfolgt im Rat am 04.04.2017. Der Diskussionstand aus der
Fachausschusssitzung ist unter b) dargestellt und bewertet.
a) Fortschreibung des kreisweiten Bedienungsstandards
Das Votum der Kommunen zur Fortschreibung des kreisweiten
Bedienungsstandards stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Kommune
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Variante
1 2a 2b
3
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
(x)
(x)
x
x
x
(x)
(x)
(x)
x
x
x
Bemerkungen
Ratssitzung am 04.04.2017
Lt. Beschlussvorschlag; Sitzung am 30.03.201
2 b und 3 als Probebetrieb
Für die Varianten 1, 2b und 3 sprechen sich somit acht der elf
Kommunen aus, wobei in Weilerswist noch ein abschließender
Beschluss erforderlich ist und Zülpich einen Probebetrieb der
Varianten 2b und 3 favorisiert.
Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag eine kreisweit
einheitliche Festlegung auf die Varianten 1, 2b und 3.
Zu der Anregung der Stadt Zülpich, die Varianten 2b und 3 als
Probebetrieb durchzuführen, ist auszuführen, dass Anpassungen
an den Bedarf – auch in Einzelfällen - jederzeit möglich sind. Bei
einer umfassenden Rücknahme des kreisweiten
Bedienungsstandards, etwa weil die Kostenbelastung der
Kommunen über die ÖPNV-Umlage zu groß ist, könnte der
Kreistag mit einer erneuten Fortschreibung des NVP die
Ausweitung des kreisweiten Bedienungsstandards wieder
(teilweise) zurücknehmen. In dem abzuschließenden
Verkehrsvertrag ist dementsprechend die Möglichkeit einer
Leistungsreduzierung vorzusehen.
Hinzuweisen ist nochmals darauf, dass kreisweit der Großteil der
Leistungsausweitungen im Rahmen des TaxiBusPlus erfolgt.
Mehrkosten entstehen in diesem Fall nur, wenn die Leistung in
Anspruch genommen wird.
b) Fortschreibung des NVP
Folgende Stellungnahmen bzw. Sachverhalte waren bisher noch
nicht in der Beschlussvorlage berücksichtigt:
Die Stadt Schleiden hat den NVP zustimmend zur Kenntnis
genommen und hierzu eine umfangreiche Stellungnahme
abgegeben, die nachfolgend verkürzt dargestellt und durch die
Verwaltung bewertet wird:
-
-
-
Anregung, bei den nächsten anstehenden
Fortschreibungen des NVP eine Ausweitung der Linie 829
(Frühbusverbindung auch an Samstagen;
Spätverbindungen an Freitagen, vor Wochenfeiertagen
und an Samstagen um 01:25 Uhr) zu prüfen.
Anregung, dass der Kreis sich für eine Verbesserung der
Spätverkehre auf der Eifelstrecke einsetzt (Durchbindung
des letzten Zuges bis nach Kall); bei Realisierung
Anschluss durch die Linie 829.
Die o.a. Ausweitungen sollen allerdings nur dann erfolgen,
wenn der Mindeststandard entsprechend ausgeweitet wird
bzw. die Linie 829 über die allgemeine Kreisumlage
finanziert wird.
Bewertung:
Beide Themenbereiche sind in Steckbriefen zum jetzigen
NVP verankert und werden daher zukünftig berücksichtigt
bzw. bearbeitet.
-
Kritische Bewertung des Teilraumkonzeptes unter Ziff.
11.2.2. Teilraum Kall- Schleiden – Hellenthal
Bewertung:
Das Teilraumkonzept Kall- Schleiden – Hellenthal war
unter maßgeblicher Beteiligung der Stadt Schleiden
entwickelt worden.
Inhaltlich entspricht die jetzige Stellungnahme der Stadt
Schleiden weitestgehend der Stellungnahmen der Busund Bahninitiative Schleidener Tal (BUBI). Hierzu hat die
Verwaltung ausgeführt, dass das Konzept überprüft und
mit den Kommunen abgestimmt wird.
-
Kritische Bewertung der Planungen der StädteRegion
Aachen zur Linie 63; Planungen des Kreises Euskirchen
bei der StädteRegion Aachen die Schließung der
Mittagslücke anzuregen und eine morgendliche Frühfahrt
für Berufspendler anzubieten, werden begrüßt.
Bewertung:
Inhaltlich entspricht die Stellungnahme der Stadt
Schleiden weitestgehend der Stellungnahme der Bus- und
Bahninitiative Schleidener Tal (BUBI). Die Verhandlungen
mit der StädteRegion Aachen bzw. dem AVV laufen.
Einzelheiten dazu unter c) „Verkehrsleistungen der Linie
SB 63 (zukünftig Linie 63)“
-
Anregung der Stadt Schleiden, dass der Kreis sich bei
den nächsten Fortschreibungen des NVP für eine
Verbesserung des Fahrtenangebotes zwischen der
StädteRegion Aachen und dem Kreis Euskirchen einsetzt.
Bewertung:
Die Anregungen werden bei den nächsten
Fortschreibungen des NVP geprüft.
-
Anregung, die Oleftalbahn in die Tabelle 9 „Auswahl
ÖPNV-relevanter Freizeiteinrichtungen“ aufzunehmen.
Bewertung:
Es bestehen keine Bedenken, den touristischen Betrieb
der Oleftalbahn im Anschluss an die Tabelle 9 zu
erwähnen.
-
Anregung, die ÖPNV-Finanzierung im Hinblick auf die
besondere Funktion der Linie 829 zu ändern.
Bewertung:
Im Rahmen der Überprüfung der ÖPNV-Umlage soll u. a.
eine Überprüfung der Finanzierung der Linien auf den
Achsen Euskirchen - Zülpich sowie Kall – Schleiden –
Hellenthal vorgenommen werden.
In dem Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion Weilerswist wird
insbesondere eine Ausweitung des ÖPNV zwecks Anbindung
neuer Baugebiete und Gewerbegebiete gefordert.
Bewertung (für den Fall, dass der Antrag Zustimmung
findet):
Beide Themenbereiche sind in Steckbriefen zum jetzigen
NVP verankert und werden daher zukünftig berücksichtigt
bzw. bearbeitet.
Im Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion wird die Einführung
eines Nachtbusses (bis 03:00 Uhr) an Freitagen und Samstagen
zwischen Brühl – Weilerswist - Euskirchen gefordert.
Bewertung (für den Fall, dass der Antrag Zustimmung
findet):
Über den SPNV (Eifelstrecke) besteht bereits heute an
den o.g. Tagen ein Angebot für Weilerswist und Derkum
bis ca. 01.40 Uhr.
Die Prüfung der (weiteren) Ausweitung von Spätverkehren
ist Bestandteil bestehender Prüfaufträge. Die Einführung
eines Nachtbusses auf der Relation Brühl – Weilerswist Euskirchen kann hierbei geprüft werden. Hinzuweisen ist
auf erforderliche Abstimmungen mit den von der Linie 985
ebenfalls betroffenen Aufgabenträgern Rhein-Erft-Kreis,
Stadt Brühl und Stadt Euskirchen.
Aus der Niederschrift des Fachausschusses der Gemeinde
Nettersheim ergibt sich, dass unterschiedliche Auffassungen zu
der kreisweit vorgesehenen Ausweitung des
Bedienungsstandards bestehen. Insofern ist der Beschluss des
Rates vom 04.04.2017 abzuwarten, über den bei entsprechender
Information durch die Gemeinde am 05.04.2017 mündlich
berichtet werden kann.
c) Verkehrsleistungen der Linie SB 63 (zukünftig Linie
63)
hier: Sachstand Abstimmung mit dem AVV
Die Linie SB 63 bedient hauptsächlich Bereiche der StädteRegion
Aachen. Im Kreis Euskirchen dient die Linie überwiegend dem
Schülerverkehr zum Schulstandort Schleiden und dem
Freizeitverkehr aus Richtung Aachen nach Vogelsang.
Die Linie wird derzeit durch die StädteRegion Aachen finanziert.
Eine finanzielle Beteiligung seitens des Kreises Euskirchen
erfolgt bisher nicht.
Die Planungen der StädteRegion Aachen sehen vor, dass die
Linie SB63 ab dem Fahrplanwechsel 2017 nur noch zwischen
Aachen und Simmerath verkehrt. Die Linie 63 (neu) wird
zwischen Simmerath und Vogelsang sowie mit einzelnen Fahrten
im Schülerverkehr bis/ab Schleiden verkehren. Die durchgehende
Verbindung von Aachen nach Gemünd/Schleiden wird in Zukunft
nicht mehr möglich sein. Auch sind die Übergänge auf Vogelsang
zu der SB 82 teilweise ungünstig.
Weitere Details ergeben sich aus dem Entwurf des NVP
(grenzüberschreitende Verkehre) bzw. aus der V 125/2015.
Derzeit wird zusammen mit dem AVV eine Abstimmung
vorgenommen, welche Fahrten über das so genannte
Grundangebot zwischen Vogelsang und Kreisgrenze fortgeführt
bzw. eingerichtet werden sollen. Hierbei hat die Verwaltung des
Kreises im Fokus, die Kosten für die Stadt Schleiden, die für die
Linie 63 ab 2018 erstmals über die ÖPNV-Umlage beteiligt wird,
zu begrenzen.
1. Schülerverkehre
Die bisherigen Schülerverkehre (2 Fahrtenpaare zzgl. einer
Verstärkerfahrt) sollen beibehalten werden. Die RVE weist darauf
hin, dass voraussichtlich ab dem Schuljahreswechsel im Sommer
2017 mittags eine weitere Verstärkerfahrt eingerichtet werden
muss.
Die Schülerverkehre werden grundsätzlich gemäß ÖPNV-Umlage
abgerechnet. Die Stadt Schleiden hatte bei ersten Gesprächen in
2015 darum gebeten, die Schülerverkehrsfahrten aufrecht zu
erhalten. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Wunsch
fortbesteht.
2. Morgendliche Frühfahrt von Schleiden in Richtung Aachen
Aufgrund der schlechten Übergänge werktags von Schleiden in
Richtung Simmerath/Aachen auf Vogelsang und des geringen
Fahrtenangebotes aus Richtung der StädteRegion Aachen (erste
Fahrt werktags in Richtung Simmerath um 10:25 Uhr ab
Vogelsang) läge bei dem o.a. Grundangebot kein ÖPNV-Angebot
für Pendler vor.
Die derzeitige Inanspruchnahme der morgendlichen Frühfahrt auf
dem Gebiet des Kreises Euskirchen ist sehr gering.
Unregelmäßig genutzt wird die Fahrt insbesondere von
Fahrgästen, die eine Berufsschule in Aachen besuchen.
Sofern man das bestehende (geringe) Verkehrsbedürfnis
bedienen möchte, könnte mit dem AVV/ der StädteRegion
vereinbart werden, diese Fahrt als Linienfahrt fortzuführen.
Da davon auszugehen ist, dass diese Fahrt nicht regelmäßig
bzw. nur schwach nachgefragt wird, könnte man auch die
Umstellung dieser Fahrt auf eine TaxiBusPlus-Fahrt prüfen
(Anbindung in Einruhr an eine Fahrt der Linie 63).
Die Stadt Schleiden wird um Mitteilung gebeten, welche Variante
(Linienverkehr oder einen TaxiBusverkehr) sie für diese Fahrt
bevorzugt.
3. Mittägliche Lücke auf der 63
Derzeit weist die Linie SB63 im Fahrplan eine mittägliche Lücke
vor, welche im Zuge der Umstellung auf die Linie 63 ausgeweitet
wird.
Seitens des Kreises Euskirchen war angedacht, eine
Verschiebung von Fahrten anzuregen, um diese mittägliche
Lücke zu schließen. In Anbetracht des nur geringen
Fahrtenangebotes (werktags 6 Fahrtenpaare, im Sommer 7;
samstags/so/ft 3 Fahrtenpaare, im Sommer 5) wird eine
Verschiebung von Fahrten jedoch nicht als sinnvoll angesehen.
Mit Ausnahme des Fahrgastverbands PRO BAHN e.V. liegen
laut AVV zudem keine Beschwerden zum bereits jetzt
eingeschränkten Fahrtangebot vor.
4. Fahrradbus
Die bisherigen drei Fahrradbusfahrten sollen aus Sicht des
AVV/der StädteRegion auf ein Fahrtenpaar reduziert werden. In
Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen ist geplant, hierzu die
Fahrt der SB63 um 08:00 Uhr ab Aachen Bushof, 09:07 ab
Simmerath bis Vogelsang zu führen.
Die Stadt Schleiden wird in ihrer Ratssitzung Mitte Mai 2017 zu
den o.a. Planungen informiert. Die Umsetzung erfolgt dann unter
Berücksichtigung der Wünsche der Stadt Schleiden, bei
umfangreichen Änderungen nach erneutem Kreistagsbeschluss.