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Beschlusstext (Stellenplan 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.04.17, 13:13
Aktualisiert
24.04.17, 13:13
Beschlusstext (Stellenplan 2017) Beschlusstext (Stellenplan 2017)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Stellenplan 2017 TOP V 298/2017 1. Ergänzun g 1. kw-Vermerke In der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling am 06.03.2017 wurde die künftige Fallzahlenentwicklung in den Bereichen Ausländerwesen und Krankenhilfe für Flüchtlinge kontrovers diskutiert. Es muss deshalb eine Möglichkeit geschaffen werden, dass der Kreistag die diesbezügliche dauerhafte Stellenplanung beeinflussen kann. Dies wird durch die eingefügte Ziffer 2 des nachstehenden Beschlussentwurfs gesichert. Beschlussentwurf: 1. Der Kreistag beschließt den Stellenplan 2017 nach dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling und des Kreisausschusses. 2. Hinsichtlich der zusätzlich eingerichteten 2 Stellen im Bereich Ausländerwesen und der 0,5-Stelle in der Krankenhilfe für Flüchtlinge erfolgt in Vorbereitung des Stellenplanes 2020 eine erneute Personalbedarfsermittlung. Aufgrund dieser entscheidet der Kreistag, ob die Stellen über das Jahr 2019 hinaus erhalten bleiben. 2. Bearbeitungszeiten von Regelinspektionen nach Chemikaliengesetz In der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling am 06.03.2017 wurde die Einrichtung eines 0,5 Stellenanteils für die neuen Aufgaben zur Durchführung von Regelinspektionen hinterfragt. Zusätzlich zu den festgelegten 19,1 Regelinspektionen sind im Rahmen des Chemikaliengesetzes Nachinspektionen sowie anlassbezogene Inspektionen durchzuführen. Im Rahmen der Inspektionen erfolgen vor-OrtPrüfungen mit evt. Probenahmen. Es schließt sich eine aufwändige Aufbereitung der Prüfung mit anschließender Dokumentation, Bescheiderteilung, Meldung an die Bezirksregierung und evt. Nachprüfung an. In einigen Fällen wird bei fehlender Umsetzung der Mängelbeseitigung die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie evt. eine Klageerhebung erforderlich werden. Ferner ist ein Qualitätsmanagement für die Durchführung amtlicher Inspektionen zu erstellen. Darüber hinaus besteht eine verpflichtende Teilnahme an Landesprojekten, z. B. Prüfung von Inhaltsstoffen. Der Zeitaufwand für die neu durchzuführenden Aufgaben wurde auf Grund fehlender Erfahrungswerte auf der Basis von Schätzwerten erhoben. Diese wurden mit der Datenbasis eines vergleichbaren Flächenkreises abgeglichen. Das rechnerische Ergebnis beläuft sich auf einen 0,5 Stellenanteil. In einer interkommunalen Umfrage wird dieser Stellenumfang auch in anderen Kreisen angesetzt. Da die Aufgaben durch eine Person mit entsprechender Sachkunde durchzuführen sind (pharmazeutisch-technische Assistent/in), wäre eine Besetzung mit einem niedrigeren Stellenanteil nur schwierig zu realisieren. 3. Erweiterung des Stellenplanes Jobcenter um 1,0 Stellen Am 08.03.2017 hat die Trägerversammlung der Erweiterung des Stellenplanes um 1,0 Stelle wegen der Aufstockung des ESFBundesprogramms für Langzeitarbeitslose auf insgesamt 143,5 Stellen zugestimmt. Die Stelle wird aus zusätzlichen Fördermitteln finanziert.