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Beschlusstext (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.04.17, 13:13
Aktualisiert
25.04.17, 10:12
Beschlusstext (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2017)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 31 Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr V 317/2017 2017 Auf Anfrage von Fraktionsvorsitzendem Bell (DIE LINKE) teilt der Vorsitzende mit, dass die Beschlussfassung des LVR im Juni 2017 erfolge und die Zahlung an den Kreis Euskirchen 4,4 Mio. € betrage. Der Kreistag beschließt: Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2017 eine nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2017 an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: Einstimmig