Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
71 kB
Datum
05.04.2017
Erstellt
24.04.17, 13:13
Aktualisiert
25.04.17, 10:12
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 05.04.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 31
Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr V 317/2017
2017
Auf Anfrage von Fraktionsvorsitzendem Bell (DIE LINKE) teilt der
Vorsitzende mit, dass die Beschlussfassung des LVR im Juni
2017 erfolge und die Zahlung an den Kreis Euskirchen 4,4 Mio. €
betrage.
Der Kreistag beschließt:
Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2017 eine nicht zweckgebundene
Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird
mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in
2017 an die Städte und Gemeinden einmalig und
außerplanmäßig ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und
Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen
für das Haushaltsjahr 2017 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend
sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern
sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der
Umlagegrundlagen 2017 ergeben, führen diese zu nachträglichen
Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig