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Öffentliche Niederschrift (Kreistag)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
414 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
21.07.17, 13:05
Aktualisiert
24.07.17, 13:04

Inhalt der Datei

Euskirchen, 13.07.2017 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 12.07.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:40 Uhr Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen Engels, Hans-Josef, Weilerswist Jahr, Dirk, Bad Münstereifel Jülich, Urban-Josef, Euskirchen Kohlheyer, Clas, Euskirchen Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Mertens, Johannes, Dahlem Mießeler, Rudi, Mechernich Nießen, Franz-Josef, Schleiden Reidt, Josef, Schleiden Schmitz, Dominik, Euskirchen Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Wasems, Hans Peter, Blankenheim Weber, Günter, Euskirchen Weimbs, Frank, Hellenthal Wolter, Leo, Zülpich SPD Cremer, Franz, Hellenthal Häger, Norbert, Euskirchen Heller, Wolfgang, Schleiden Hettmer, Heinrich, Zülpich Höllmann, Michael, Euskirchen Kunz, Emmanuel, Kall Ramers, Markus, Blankenheim Schmitz, Hans, Mechernich Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich Seidler, Stefanie, Dahlem Stentrup, Gerhard, Nettersheim Vermöhlen, Karl, Kall Waasem, Thilo, Bad Münstereifel -2FDP Grau, Christian, Zülpich Herbrand, Markus, Schleiden Reiff, Hans, Kall Schorn, Frederik, Weilerswist van Meenen, Dirk, Euskirchen Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich Kalnins, Angela, Zülpich 17:10 - 17:40 Uhr Konias, Nathalie, Mechernich Kroll, Dorothee, Euskirchen Mende, Ellen, Euskirchen UWV Bühl, Andreas, Bad Münstereifel Daniel, Susanne, Euskirchen Mondorf, Michael, Weilerswist Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich Fraktionslos Lübke, Bernd, Hellenthal c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I Herr Andres, Stabsstelle 12 Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20 Herr Rosell, GBL II Herr Weid, AL 32 Herr Blindert, GBL V Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Frau Haas, GB I / 15 als Protokollführerin d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Beul, Ursula, Mechernich Esser, Johannes, Nettersheim Gerdemann, Rita, Zülpich Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Stickeler, Karsten, Weilerswist Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich SPD Schulte, Andreas, Weilerswist UWV Dürer, Joachim, Weilerswist -3- Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Vor Eröffnung der Sitzung bittet der Vorsitzende den Kreistag sich von den Plätzen zu erheben, um dem verstorbenen Landrat Josef Linden zu gedenken. Der Vorsitzende teilt mit, dass Josef Linden am 06.07.2017 im Alter von fast 91 Jahren verstorben ist. 18 Jahre lang war er Landrat des Kreises Euskirchen von 1976 – 1994. Zuvor war er 27 Jahre (1941-1968) im Dienst der Gemeinde Satzvey-Wachendorf-Enzen, zuletzt als Kämmerer. Am 01.07.1968 war sein Dienstbeginn beim Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen, wo er zunächst als stellvertretender Geschäftsführer und von 1975-1991 als Geschäftsführer tätig war. Dem Kreistag Euskirchen gehörte Josef Linden seit dem 23.04.1972 an. In der Zeit vom 23.05.1975 - 26.10.1976 war er stellvertretender Landrat und wurde am 27.10.1976 zum Landrat gewählt, insgesamt dreimal hintereinander (1979, 1984, 1989). Herr Linden war Mitglied in zahlreichen kommunalen Gremien, wie der Kreissparkasse Euskirchen und dem Kreiskrankenhaus Mechernich, wie auch in Ausschüssen des Landkreistages sowie dem Verbandsvorstand des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Im Jahr 1981 erhielt Josef Linden das Verdienstkreuz am Bande. Josef Linden war beliebt, bürgerfreundlich, die Menschen im Kreis Euskirchen lagen ihm am Herzen und er hatte immer ein offenes Ohr für deren Anliegen. Durch seine ruhige, gelassene Art schaffte er Vertrauen, er war souverän und zielstrebig. Als Landrat hat er den Kreis Euskirchen fast über zwei Jahrzehnte maßgeblich geprägt und vorangebracht. Der Kreistag wird Josef Linden ein ehrendes Andenken bewahren. Nach einer Schweigeminute eröffnet der Vorsitzende die Sitzung. A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreistages mit Einladung vom 03.07.2017 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet die Tagesordnung wie folgt zu erweitern und den TOP 5 neu zu gliedern: TOP 5: JVA-Beirat TOP 5.1: Tätigkeit des Beirates der JVA Euskirchen, hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU (A 137/2017) neu TOP 5.2: Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen, (Vorlage 346/2017). Weiter bittet der Vorsitzende den TOP 18, Resolution 9/2017 „Keine Abschiebungen nach Afghanistan“ der Fraktion DIE LINKE -4um die Verwaltungsergänzung Z 1 zur R 9 /2017 vom 07.07.2017 zu ergänzen. Im nichtöffentlichen Teil bittet der Vorsitzende den TOP 4 „Geplante Direktvergabe der Stadtbusverkehre an die SVE, hier: Abschluss einer Gruppenbeteiligungsregelung zwischen der Stadt Euskirchen und dem Kreis Euskirchen“, Vorlage 331/2017 von der Tagesordnung abzusetzen, weil noch weiterer Abstimmungsbedarf bestehe. Die Vorlage werde in die nächste Sitzungsrunde verschoben. Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt, den TOP 18, Resolution 9/2017, von der Tagesordnung abzusetzen, weil sich der Resolutionsantrag nach Auffassung der CDU-Fraktion erledigt habe. Zu Punkt 1 führt Herr Reidt aus, dass zurzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan stattfänden und zu Punkt 2 habe die Kreisverwaltung in der Verwaltungsergänzung ausreichend dargelegt, wie im Kreis Euskirchen entsprechend der zu beachtenden rechtlichen Vorschriften verfahren werde. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass unter Punkt 1 der Resolution appelliert werde, einen vollständigen und dauerhaften Abschiebestopp nach Afghanistan zu verfügen. Dies stelle inhaltlich einen großen Unterschied zur Ist-Situation dar, dass zurzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan erfolgen. Daher habe sich der Antrag mitnichten erledigt. Zu Punkt 2 teilt er mit, dass in den Ausführungen der Verwaltung noch Handlungsspielräume erkennbar seien, so dass auch dieser Punkt nicht obsolet geworden sei. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) teilt mit, dass er den Antrag der CDU-Fraktion unterstütze. Von der Verwaltung sei klargestellt worden, dass Ermessensentscheidungen möglich seien, die auch humanitäre Problembereiche berücksichtigten. Kreistagsmitglied Kroll (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) ist der Meinung, dass ein fristgerecht gestellter Fraktionsantrag nicht auf Antrag anderer Fraktionen von der Tagesordnung abgesetzt werden könne. Der Vorsitzende erklärt, dass es nach der Geschäftsordnung möglich ist, die Tagesordnung zu verändern und Tagesordnungspunkte abzusetzen, selbst Anträge der Verwaltung. Kreistagsmitglied Waasem (SPD-Fraktion) führt aus, dass im Kreistag schon viele Resolutionen behandelt wurden, die mal mehr oder weniger aktuellen Sachbezug hatten. Daher sehe er die Notwendigkeit nicht, die Resolution von der Tagesordnung abzusetzen. Der Vorsitzende lässt über den Geschäftsordnungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen, den TOP 18 von der Tagesordnung abzusetzen. Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit beschlossen, bei 21 Gegenstimmen (SPD, Grüne) Damit ist der TOP 18 von der Tagesordnung abgesetzt. -5Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) beantragt, die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 gemeinsam zu behandeln. Der Vorsitzende teilt mit, dass er dies schon vorgesehen habe. Der Vorsitzende lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Kreistag stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest. TOP 3 Auflösung der Fraktion Bürgerforum zum 30.06.2017 und Zusammenschluss zur UWV-Fraktion zum 01.07.2017 Rechtliche Auswirkungen Kreisausschuss 28.06.2017 Info 247/2017 Z1 Der Kreistag nimmt die Info 247/2017 zur Kenntnis. TOP 4 Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung TOP 4.1 Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 06.07.2016 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 V 319/2017 Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Verwaltungsergänzung 13.03.2017 Kreisausschuss 22.03.2017 Kreistag 05.04.2017 A 129/2017 TOP 4.2 Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 werden gemeinsam behandelt. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass DIE LINKE den Antrag 129/2017 als Antragsteller in dem Punkt modifizieren möchte, dass nicht pauschal die Ausschussvorsitzenden aller Ausschüsse von der Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgeschlossen werden, sondern in der Hauptsatzung dezidiert die auszuschließenden Ausschussvorsitze aufgeführt werden. Damit sei das Erfordernis erfüllt, dass eine pauschale Ablehnung nicht möglich sei. Zu den Ausschüssen läge Zahlenmaterial vor, so dass man sagen könne, dass die Ausschlusskriterien für die Nichtgewährung der Aufwandsentschädigung auf jeden einzeln benannten Ausschuss zuträfen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) beantragt für die CDUFraktion folgende Fassung des § 10 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung: Z1 Z2 Z1 Z2 Z3 -6„Über den gesetzlich gemäß § 31 Nr. 2 KrO ausgenommenen Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses hinaus werden folgende Ausschussvorsitze von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen:        Rechnungsprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Bildung und Inklusion Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang Kreiswahlausschüsse.“ In § 10 Abs. 2 müsse dann folgerichtig auch der Zusatz „und die Ausschussvorsitzenden“ entfernt werden. Im Übrigen solle der Satzungstext gemäß Anlage 2 zur Vorlage 319/2017 beschlossen werden. Kreistagsmitglied Kolvenbach führt aus, dass mit der gesetzlich vorgesehenen zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitze der zusätzliche Aufwand des Ausschussvorsitzes gegenüber dem Aufwand eines normalen Kreistagsmitgliedes abgegolten werden solle. Man könne davon ausgehen, dass der Zusatzaufwand des Ausschussvorsitzenden/der Ausschussvorsitzenden in der Regel insbesondere die Vor- und Nachbereitungszeit betreffe, die für die Leitung der Ausschusssitzung notwendig sei. In den Jahren 2015 und 2016 hätten durchschnittlich 2 bis 6 Ausschusssitzungen pro Ausschuss stattgefunden. Die Mehrausgaben für die zusätzliche Aufwandsentschädigung betrügen pro Ausschussvorsitz 4.159,20 € im Jahr, was Mehrausgaben von rund 25.000,- € für den Kreis Euskirchen bedeute. Gehe man von 2-3 Stunden Vor-und Nachbereitungszeit auf Basis der Zahl der Ausschusssitzungen 2015/2016 aus, komme man auf Stundensätze von Minimum 277,28 € und Maximum 1.386,40 €. Spätestens an dieser Stelle müsse die Angemessenheit hinterfragt werden. Auch könne es nicht sein, dass der Ausschussvorsitzende in der finanziellen Alimentierung herausgehoben werde, denn den meisten Aufwand hätte tatsächlich der Sprecher im jeweiligen Ausschuss. Dieser bereite alles für die Fraktion vor, sei Bindeglied zwischen Fraktion und Ausschuss und führe Gespräche mit anderen Fraktionen. Die positive Grundtendenz des Gesetzgebers sei durch die Entscheidung, eine zusätzliche Aufwandentschädigung für die Ausschussvorsitzenden zu gewähren, ins Gegenteil verkehrt worden. Die CDU-Kreistagsfraktion werde daher dem vom Gesetzgeber intendierten Weg nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass auch seine Fraktion die Auffassung vertrete, dass der Aufwand mit der bisher gewährten Aufwandsentschädigung, ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden, abgegolten sein müsste. Das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales weise exakt auf diese Ausnahmenregelung unter § 31 KrO NRW hin. DIE GRÜNEN seien diesen Weg in einzelnen Kommunen im Kreis Euskirchen bereits erfolg- -7reich gegangen und darüber hinaus tendierten auch zahlreiche andere Kommunen und Kreise in diese Richtung. Er finde den Schulterschluss des Kreistages in der Frage des Umgangs mit Steuermitteln sehr gut. Kreistagsmitglied Waasem (SPD) stellt fest, dass die Idee des Landtages, das Ehrenamt zu stärken und Menschen für das kommunale Ehrenamt zu begeistern und zu gewinnen, grundsätzlich gut gewesen sei. Allerdings stelle die Regelung im Hinblick auf die Leistungen in anderen ehrenamtlichen Bereichen, wie z.B. Sport und Katastrophenschutz, ein Unverhältnis dar. Es sei nicht angezeigt, die zusätzliche Aufwandsentschädigung allein für den Ausschussvorsitz zu zahlen, da dies den unterschiedlichen Arbeitsaufwänden anderer ehrenamtlich Tätiger nicht gerecht werde. Kreistagsmitglied Waasem weist darauf hin, dass der Landtag nicht nur ein finanzielles Zugeständnis an die kommunalen Ehrenamtler/-innen, sondern auch an die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten gemacht habe. Die Zuverdienstgrenze für die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten sei erhöht worden, so dass dem Kreis Euskirchen Mindereinnahmen entstünden. Dem Kreistag stehe keine rechtliche Handhabe zur Verfügung, diese Regelung anzupassen. Kreistagsmitglied Herbrand (FDP) erklärt, dass die FDP die inhaltsgleichen Anträge DER LINKEN und der CDU unterstütze. Die FDP hielte es für ein sehr schlechtes Zeichen, wenn der Kreistag anders als die meisten Kommunen entscheiden würde. Daher werde die FDP-Fraktion den Anträgen zustimmen. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt aus, dass Herr Bell das gleiche gemeint habe, was Herr Kolvenbach sehr deutlich ausgeführt habe und den Worten nichts hinzuzufügen sei. Auch die UWV habe in verschiedenen Stadtparlamenten die gleiche Entscheidung getroffen, die der Kreistag hoffentlich gleich einstimmig treffen könne. Kreistagsmitglied Daniel (UWV) äußert sich angenehm überrascht über den Schulterschluss im Kreistag. Sie halte es für ein richtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, um nochmals zu zeigen, dass sich die Politiker nicht vorrangig wegen des Geldes engagieren. Der Kreistag beschließt die Hauptsatzung des Kreises Euskirchen gemäß Anlage 2 zur Vorlage 319/2017 mit folgender abweichenden Formulierung zu § 10 Abs. 1 Satz 2: Über den gesetzlich gemäß § 31 Nr. 2 KrO ausgenommenen Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses hinaus werden folgende Ausschussvorsitze von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen:  Rechnungsprüfungsausschuss  Jugendhilfeausschuss  Ausschuss für Bildung und Inklusion  Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr  Ausschuss für Soziales und Gesundheit -8  Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang Kreiswahlausschüsse. In § 10 Abs. 2 wird der Zusatz „und die Ausschussvorsitzenden“ entfernt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei einigen Enthaltungen TOP 5 JVA-Beirat TOP 5.1 Tätigkeit des Beirates der JVA Euskirchen hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU TOP 5.2 Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Jus- V 346/2017 tizvollzugsanstalt Euskirchen Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 werden zusammen behandelt. Die Fraktionen benennen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen folgende Personen: - für die CDU-Fraktion: Frau Silvia Wallraff, Herrn Hans-Erhard Schneider und Herrn Landtagsabgeordneten Klaus Voussem - für die SPD-Fraktion: Herrn Heinrich Hettmer und Herrn Michael Höllmann - für die FDP-Fraktion: Herrn Frederik Schorn - für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Frau Ellen Mende - für die UWV-Fraktion: Frau Susanne Daniel. a) Der Kreistag benennt folgende acht Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen: 1. Wallraff, Silvia (CDU) 2. Schneider, Hans-Erhard (CDU) 3. Voussem, Klaus (CDU) 4. Hettmer, Heinrich (SPD) 5. Höllmann, Michael (SPD) 6. Schorn, Frederik (FDP) 7. Mende, Ellen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) 8. Daniel, Susanne (UWV) A 137/2017 -9- b) Sofern der Kreistag der Anregung im Antrag 137/2017 folgen möchte: Der Kreistag empfiehlt den neu gewählten Mitgliedern des Beirates, sich in ihrer konstituierenden Sitzung für die Dauer der Wahlperiode eine Geschäftsordnung zu geben, die vor allem die Aufgaben des Gremiums in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben der §§ 162 bis 165 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) präzisiert und festlegt. Abstimmungsergebnis: TOP 6 mit Mehrheit beschlossen, bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE) Umbesetzung in Ausschüssen; hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Der Kreistag stimmt dem Antrag 138/2017 zu und beschließt folgende Umbesetzung und folgende Benennungen: Kreisausschuss: stellv. Mitglied bisher: Angela Kalnins stellv. Mitglied neu: Ellen Mende Außerdem benennen wir in den folgenden Gremien weitere stellvertretende Mitglieder: Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Konversion Vogelsang: Ekkehard Fiebrich Werner Ignatowitz Ausschuss für Bildung und Inklusion: Ekkehard Fiebrich Wilfried Gierden Werner Ignatowitz Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr: Ekkehard Fiebrich Wilfried Gierden Ausschuss für Soziales und Gesundheit: Wilfried Gierden Werner Ignatowitz Karl-Heinz Nauroth Valerie Nitsche Rechnungsprüfungsausschuss: Ekkehard Fiebrich Wilfried Gierden Karl-Heinz Nauroth Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 Ekkehard Fiebrich Wilfried Gierden Werner Ignatowitz Karl-Heinz Nauroth A 138/2017 - 10 Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling Ekkehard Fiebrich Wilfried Gierden Werner Ignatowitz Karl-Heinz Nauroth Interfraktioneller Arbeitskreis ÖPNV Ekkehard Fiebrich Wilfried Gierden Abstimmungsergebnis: TOP 7 Einstimmig Trekkingnetzwerk Eifel - Jung, engagiert sucht Wanderweg, Kofinanzierung durch den Kreis Euskirchen Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 12.06.2017 u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 28.06.2017 V 335/2017 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt die Unterstützung und anteilige Mitfinanzierung der Kofinanzierung des LEADER-Projektes "Trekkingnetzwerk Eifel – Jung, engagiert sucht Wanderweg“ des Naturparks Nordeifel e.V. sowie die Mittelbereitstellung in Höhe von 34.318 € (2017: 7.942 €, 2018: 13.188 €, 2019: 13.188 € bei Gesamtkosten i.H.v. 207.271,80 €) über das Sachkonto Projekte Strukturentwicklung im Produkt 571 04. Abstimmungsergebnis: TOP 8 Einstimmig Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 12.06.2017 u.Konvers.Vogels. Verwaltungsergänzung 19.06.2017 Kreisausschuss 28.06.2017 Der Kreistag beschließt 1. Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €. Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €. 2. Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung des Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH beabsichtigt. 3. Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der V 334/2017 Z1 Z2 Z3 - 11 notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt. Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 € erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in Höhe von 310.000 € festgesetzt. 4. Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und 310.000 € für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und wird auf die Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet. Abstimmungsergebnis: TOP 9 Einstimmig, bei 4 Enthaltungen (UWV) Beitritt d-NRW AöR Kreisausschuss 28.06.2017 V 338/2017 Z1 Der Kreistag beschließt den Beitritt des Kreises Euskirchen zur dNRW AöR nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“. Mit dem Beitritt wird nach § 4 des o.g. Gesetzes ein Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000,00 € eingebracht. Abstimmungsergebnis: TOP 10 Einstimmig Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH hier: Verschmelzungen der KKM Servicegesellschaft mbH und der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 12.06.2017 u.Konvers.Vogels. Kreisausschuss 28.06.2017 Info 235/2017 Z1 Z2 Der Kreistag nimmt die Info 235/2017 zur Kenntnis. TOP 11 Jahresabschluss 2014 des Kreises Euskirchen Kreisausschuss 28.06.2017 D 34/2017 Z1 Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2014 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Abstimmungsergebnis: TOP 12 Einstimmig Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 326/2017 Kreises Euskirchen zum 31.12.2014 Z1 Rechnungsprüfungsausschuss 20.06.2017 Z2 Kreisausschuss 28.06.2017 - 12 Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom 24.05.2017 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom 10.04.2017 fest. Abstimmungsergebnis: TOP 13 Einstimmig Jahresabschluss 2014: Ergebnisbehandlung Rechnungsprüfungsausschuss Kreisausschuss 20.06.2017 28.06.2017 V 328/2017 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt, dass der Jahresfehlbetrag des Jahresabschlusses 2014 in Höhe von 1.933.194,66 € mit der Ausgleichsrücklage verrechnet wird. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Einstimmig Beschluss über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2014 Rechnungsprüfungsausschuss 20.06.2017 Kreisausschuss 28.06.2017 V 327/2017 Z1 Z2 Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Landrat Herrn Ramers (SPD) ab. Dieser stellt die Vorlage 327/2017 zur Abstimmung. Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW Entlastung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Herr Ramers gratuliert dem Landrat und seiner Verwaltung zur Entlastung und gibt anschließend die Sitzungsleitung wieder zurück. Der Vorsitzende bedankt sich und gibt den Dank auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter. TOP 15 Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung Verwaltungsergänzung Kreisausschuss 02.06.2017 28.06.2017 Info 223/2017 Z1 Z2 Der Kreistag nimmt die Info 223/2017 zur Kenntnis. TOP 16 1.) Gesamtabschlüsse; Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse V 321/2017 - 13 2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen Kreisausschuss 28.06.2017 Z1 1.) Der Kreistag beschließt, von der Regelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25. Juni 2015 Gebrauch zu machen. Dementsprechend werden die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 in der vom Landrat bestätigten Entwurfsfassung ohne weitere Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Bestätigung dieser Abschlüsse durch den Kreistag der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt. 2.) Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen zur Kenntnis. 3.) Der Kreistag nimmt die Behandlung des Gesamtjahresergebnisses 2010 im Gesamtabschluss 2011 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: TOP 17 Einstimmig Bildung integriert Ausschuss für Bildung und Inklusion Kreisausschuss 13.06.2017 28.06.2017 V 332/2017 Z1 Z2 Der Kreistag beschließt - - die Einrichtung einer zu 50 % geförderten Stelle „Bildung integriert“ im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den geplanten Zeitraum 01.02.2018 bis 31.01.2021. die Verortung dieser Stelle im KoBIZ. die Antragstellung und Mittelabwicklung durch das KoBIZ. die Kofinanzierung in Höhe von kalkulierten 93.000,00 € für die gesamte Laufzeit. die Haushaltsmittel für die Finanzierung im Haushalt 2018 zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: TOP 18 Einstimmig, bei 5 Enthaltungen (UWV, 1 Fraktionsloser) Keine Abschiebungen nach Afghanistan hier: Resolution der Fraktion DIE LINKE Verwaltungsergänzung R 9/2017 07.07.2017 Z1 Die Resolution wurde unter TOP 2 der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. TOP 19 Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskon- V 322/2017 ferenz hier: Ersatzwahl Z2 Kreisausschuss 28.06.2017 - 14 - Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigtes Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK): für die Träger ambulanter, nichtärztlicher, pflegerischer und sozialer Dienste: Herrn Bernhard Becker, Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V., Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen, - als ordentliches Mitglied und für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) des Kreises Euskirchen: Herrn Uwe Klein, Vorsitzender der KKAP, Abteilung 50 – Soziales, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, - als ordentliches Mitglied – sowie Herrn Malte Duisberg, erster stellvertretender Vorsitzender der KKAP, Leitung Stiftung Evangelisches. Alten- und Pflegeheim Gemünd, Dürener Straße 12, 53937 Schleiden, - als stellvertretendes Mitglied -. Abstimmungsergebnis: TOP 20 Einstimmig Umsetzung des Nahverkehrsplanes zum 03.07.2017 D 35/2017 (Veränderung Linien 802 und 842 sowie Verbindung Thürne – Rheinbach) Z1 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 07.06.2017 Z2 Kreisausschuss 28.06.2017 Der Kreistag stimmt der Umsetzung der Veränderungen auf den Linien 802 und 842 sowie der Verbindung Thürne – Rheinbach (Linie 741) zu. Abstimmungsergebnis: TOP 21 Einstimmig Regionalverkehr Köln GmbH hier: Änderung des Gesellschaftervertrages Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Kreisausschuss V 325/2017 07.06.2017 28.06.2017 Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der RVK in der Fassung vom 03.05.2017 zu. Wenn und soweit Hinweise der Bezirksregierung und des zur Z1 Z2 - 15 Beurkundung beauftragten Notars sowie Änderungswünsche aus den kommunalen Gremien anderer Gesellschafter in den Entwurf zur endgültig beschließenden Gesellschafterversammlung eingearbeitet werden, stimmt der Kreistag zu, sofern die Änderungen die wesentlichen hier vorgelegten Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern. Der Kreistag stimmt der Abtretung von jeweils 2,5 % Anteil an der RVK durch die SSB GmbH an die Stadtwerke Hürth AöR, Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH, Stadtwerke Brühl GmbH, Stadtwerke Wesseling GmbH zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende gez. Rosenke (Rosenke) Landrat Der Schriftführer gez. Poth (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 18.07.2017 gez. Haas (Haas) Protokollierende Beamtin