Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
414 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
21.07.17, 13:05
Aktualisiert
24.07.17, 13:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 13.07.2017
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 12.07.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:40 Uhr
Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen
Engels, Hans-Josef, Weilerswist
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Kohlheyer, Clas, Euskirchen
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Mießeler, Rudi, Mechernich
Nießen, Franz-Josef, Schleiden
Reidt, Josef, Schleiden
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Stolz, Ute, Kall
Wasems, Hans Peter, Blankenheim
Weber, Günter, Euskirchen
Weimbs, Frank, Hellenthal
Wolter, Leo, Zülpich
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal
Häger, Norbert, Euskirchen
Heller, Wolfgang, Schleiden
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Höllmann, Michael, Euskirchen
Kunz, Emmanuel, Kall
Ramers, Markus, Blankenheim
Schmitz, Hans, Mechernich
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
Vermöhlen, Karl, Kall
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
-2FDP
Grau, Christian, Zülpich
Herbrand, Markus, Schleiden
Reiff, Hans, Kall
Schorn, Frederik, Weilerswist
van Meenen, Dirk, Euskirchen
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
Kalnins, Angela, Zülpich 17:10 - 17:40 Uhr
Konias, Nathalie, Mechernich
Kroll, Dorothee, Euskirchen
Mende, Ellen, Euskirchen
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel
Daniel, Susanne, Euskirchen
Mondorf, Michael, Weilerswist
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
Fraktionslos
Lübke, Bernd, Hellenthal
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
Herr Andres, Stabsstelle 12
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Herr Rosell, GBL II
Herr Weid, AL 32
Herr Blindert, GBL V
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Frau Haas, GB I / 15 als Protokollführerin
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Esser, Johannes, Nettersheim
Gerdemann, Rita, Zülpich
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Stickeler, Karsten, Weilerswist
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich
SPD
Schulte, Andreas, Weilerswist
UWV
Dürer, Joachim, Weilerswist
-3-
Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden. Vor Eröffnung der Sitzung bittet der Vorsitzende den
Kreistag sich von den Plätzen zu erheben, um dem verstorbenen Landrat Josef Linden zu gedenken.
Der Vorsitzende teilt mit, dass Josef Linden am 06.07.2017 im Alter von fast 91 Jahren verstorben
ist. 18 Jahre lang war er Landrat des Kreises Euskirchen von 1976 – 1994. Zuvor war er 27 Jahre
(1941-1968) im Dienst der Gemeinde Satzvey-Wachendorf-Enzen, zuletzt als Kämmerer. Am
01.07.1968 war sein Dienstbeginn beim Verbandswasserwerk GmbH Euskirchen, wo er zunächst
als stellvertretender Geschäftsführer und von 1975-1991 als Geschäftsführer tätig war.
Dem Kreistag Euskirchen gehörte Josef Linden seit dem 23.04.1972 an. In der Zeit vom
23.05.1975 - 26.10.1976 war er stellvertretender Landrat und wurde am 27.10.1976 zum Landrat
gewählt, insgesamt dreimal hintereinander (1979, 1984, 1989).
Herr Linden war Mitglied in zahlreichen kommunalen Gremien, wie der Kreissparkasse Euskirchen
und dem Kreiskrankenhaus Mechernich, wie auch in Ausschüssen des Landkreistages sowie dem
Verbandsvorstand des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes. Im Jahr 1981 erhielt Josef
Linden das Verdienstkreuz am Bande.
Josef Linden war beliebt, bürgerfreundlich, die Menschen im Kreis Euskirchen lagen ihm am Herzen und er hatte immer ein offenes Ohr für deren Anliegen. Durch seine ruhige, gelassene Art
schaffte er Vertrauen, er war souverän und zielstrebig. Als Landrat hat er den Kreis Euskirchen
fast über zwei Jahrzehnte maßgeblich geprägt und vorangebracht. Der Kreistag wird Josef Linden
ein ehrendes Andenken bewahren.
Nach einer Schweigeminute eröffnet der Vorsitzende die Sitzung.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreistages mit Einladung vom 03.07.2017 form- und fristgerecht
eingeladen wurde und dass der Kreistag somit beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet die Tagesordnung wie folgt zu erweitern
und den TOP 5 neu zu gliedern:
TOP 5:
JVA-Beirat
TOP 5.1:
Tätigkeit des Beirates der JVA Euskirchen,
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU (A
137/2017)
neu TOP 5.2: Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat
der Justizvollzugsanstalt Euskirchen,
(Vorlage 346/2017).
Weiter bittet der Vorsitzende den TOP 18, Resolution 9/2017
„Keine Abschiebungen nach Afghanistan“ der Fraktion DIE LINKE
-4um die Verwaltungsergänzung Z 1 zur R 9 /2017 vom 07.07.2017
zu ergänzen.
Im nichtöffentlichen Teil bittet der Vorsitzende den TOP 4 „Geplante Direktvergabe der Stadtbusverkehre an die SVE, hier: Abschluss einer Gruppenbeteiligungsregelung zwischen der Stadt
Euskirchen und dem Kreis Euskirchen“, Vorlage 331/2017 von
der Tagesordnung abzusetzen, weil noch weiterer Abstimmungsbedarf bestehe. Die Vorlage werde in die nächste Sitzungsrunde
verschoben.
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) beantragt, den TOP 18, Resolution 9/2017, von der Tagesordnung abzusetzen, weil sich der
Resolutionsantrag nach Auffassung der CDU-Fraktion erledigt
habe. Zu Punkt 1 führt Herr Reidt aus, dass zurzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan stattfänden und zu Punkt 2 habe
die Kreisverwaltung in der Verwaltungsergänzung ausreichend
dargelegt, wie im Kreis Euskirchen entsprechend der zu beachtenden rechtlichen Vorschriften verfahren werde.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass unter
Punkt 1 der Resolution appelliert werde, einen vollständigen und
dauerhaften Abschiebestopp nach Afghanistan zu verfügen. Dies
stelle inhaltlich einen großen Unterschied zur Ist-Situation dar,
dass zurzeit keine Abschiebungen nach Afghanistan erfolgen.
Daher habe sich der Antrag mitnichten erledigt.
Zu Punkt 2 teilt er mit, dass in den Ausführungen der Verwaltung
noch Handlungsspielräume erkennbar seien, so dass auch dieser
Punkt nicht obsolet geworden sei.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) teilt mit, dass er den Antrag der CDU-Fraktion unterstütze. Von der Verwaltung sei klargestellt worden, dass Ermessensentscheidungen möglich seien,
die auch humanitäre Problembereiche berücksichtigten.
Kreistagsmitglied Kroll (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) ist der Meinung, dass ein fristgerecht gestellter Fraktionsantrag nicht auf
Antrag anderer Fraktionen von der Tagesordnung abgesetzt werden könne. Der Vorsitzende erklärt, dass es nach der Geschäftsordnung möglich ist, die Tagesordnung zu verändern und Tagesordnungspunkte abzusetzen, selbst Anträge der Verwaltung.
Kreistagsmitglied Waasem (SPD-Fraktion) führt aus, dass im
Kreistag schon viele Resolutionen behandelt wurden, die mal
mehr oder weniger aktuellen Sachbezug hatten. Daher sehe er
die Notwendigkeit nicht, die Resolution von der Tagesordnung
abzusetzen.
Der Vorsitzende lässt über den Geschäftsordnungsantrag der
CDU-Fraktion abstimmen, den TOP 18 von der Tagesordnung
abzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
mit Mehrheit beschlossen,
bei 21 Gegenstimmen (SPD, Grüne)
Damit ist der TOP 18 von der Tagesordnung abgesetzt.
-5Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) beantragt, die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 gemeinsam zu behandeln. Der Vorsitzende teilt mit, dass er dies schon vorgesehen
habe.
Der Vorsitzende lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Der Kreistag stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung
fest.
TOP 3
Auflösung der Fraktion Bürgerforum zum 30.06.2017 und
Zusammenschluss zur UWV-Fraktion zum 01.07.2017
Rechtliche Auswirkungen
Kreisausschuss
28.06.2017
Info
247/2017
Z1
Der Kreistag nimmt die Info 247/2017 zur Kenntnis.
TOP 4
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
TOP 4.1
Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen
vom 06.07.2016
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
V 319/2017
Ausnahmeregelung im Rahmen des Landesgesetzes zur
Stärkung des kommunalen Ehrenamtes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE
Verwaltungsergänzung
13.03.2017
Kreisausschuss
22.03.2017
Kreistag
05.04.2017
A 129/2017
TOP 4.2
Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 werden gemeinsam behandelt.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass DIE LINKE
den Antrag 129/2017 als Antragsteller in dem Punkt modifizieren
möchte, dass nicht pauschal die Ausschussvorsitzenden aller
Ausschüsse von der Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgeschlossen werden, sondern in der Hauptsatzung
dezidiert die auszuschließenden Ausschussvorsitze aufgeführt
werden. Damit sei das Erfordernis erfüllt, dass eine pauschale
Ablehnung nicht möglich sei. Zu den Ausschüssen läge Zahlenmaterial vor, so dass man sagen könne, dass die Ausschlusskriterien für die Nichtgewährung der Aufwandsentschädigung auf
jeden einzeln benannten Ausschuss zuträfen.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) beantragt für die CDUFraktion folgende Fassung des § 10 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung:
Z1
Z2
Z1
Z2
Z3
-6„Über den gesetzlich gemäß § 31 Nr. 2 KrO ausgenommenen
Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses hinaus werden folgende
Ausschussvorsitze von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen:
Rechnungsprüfungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
Kreiswahlausschüsse.“
In § 10 Abs. 2 müsse dann folgerichtig auch der Zusatz „und die
Ausschussvorsitzenden“ entfernt werden. Im Übrigen solle der
Satzungstext gemäß Anlage 2 zur Vorlage 319/2017 beschlossen
werden.
Kreistagsmitglied Kolvenbach führt aus, dass mit der gesetzlich
vorgesehenen zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitze
der zusätzliche Aufwand des Ausschussvorsitzes gegenüber dem
Aufwand eines normalen Kreistagsmitgliedes abgegolten werden
solle. Man könne davon ausgehen, dass der Zusatzaufwand des
Ausschussvorsitzenden/der Ausschussvorsitzenden in der Regel
insbesondere die Vor- und Nachbereitungszeit betreffe, die für
die Leitung der Ausschusssitzung notwendig sei. In den Jahren
2015 und 2016 hätten durchschnittlich 2 bis 6 Ausschusssitzungen pro Ausschuss stattgefunden. Die Mehrausgaben für die zusätzliche Aufwandsentschädigung betrügen pro Ausschussvorsitz
4.159,20 € im Jahr, was Mehrausgaben von rund 25.000,- € für
den Kreis Euskirchen bedeute.
Gehe man von 2-3 Stunden Vor-und Nachbereitungszeit auf Basis der Zahl der Ausschusssitzungen 2015/2016 aus, komme
man auf Stundensätze von Minimum 277,28 € und Maximum
1.386,40 €. Spätestens an dieser Stelle müsse die Angemessenheit hinterfragt werden. Auch könne es nicht sein, dass der Ausschussvorsitzende in der finanziellen Alimentierung herausgehoben werde, denn den meisten Aufwand hätte tatsächlich der
Sprecher im jeweiligen Ausschuss. Dieser bereite alles für die
Fraktion vor, sei Bindeglied zwischen Fraktion und Ausschuss
und führe Gespräche mit anderen Fraktionen.
Die positive Grundtendenz des Gesetzgebers sei durch die Entscheidung, eine zusätzliche Aufwandentschädigung für die Ausschussvorsitzenden zu gewähren, ins Gegenteil verkehrt worden.
Die CDU-Kreistagsfraktion werde daher dem vom Gesetzgeber
intendierten Weg nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt,
dass auch seine Fraktion die Auffassung vertrete, dass der Aufwand mit der bisher gewährten Aufwandsentschädigung, ohne
zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden, abgegolten sein müsste. Das Schreiben des Ministeriums für
Inneres und Kommunales weise exakt auf diese Ausnahmenregelung unter § 31 KrO NRW hin. DIE GRÜNEN seien diesen
Weg in einzelnen Kommunen im Kreis Euskirchen bereits erfolg-
-7reich gegangen und darüber hinaus tendierten auch zahlreiche
andere Kommunen und Kreise in diese Richtung.
Er finde den Schulterschluss des Kreistages in der Frage des
Umgangs mit Steuermitteln sehr gut.
Kreistagsmitglied Waasem (SPD) stellt fest, dass die Idee des
Landtages, das Ehrenamt zu stärken und Menschen für das
kommunale Ehrenamt zu begeistern und zu gewinnen, grundsätzlich gut gewesen sei.
Allerdings stelle die Regelung im Hinblick auf die Leistungen in
anderen ehrenamtlichen Bereichen, wie z.B. Sport und Katastrophenschutz, ein Unverhältnis dar. Es sei nicht angezeigt, die zusätzliche Aufwandsentschädigung allein für den Ausschussvorsitz
zu zahlen, da dies den unterschiedlichen Arbeitsaufwänden anderer ehrenamtlich Tätiger nicht gerecht werde.
Kreistagsmitglied Waasem weist darauf hin, dass der Landtag
nicht nur ein finanzielles Zugeständnis an die kommunalen Ehrenamtler/-innen, sondern auch an die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten gemacht habe. Die Zuverdienstgrenze für die
kommunalen Hauptverwaltungsbeamten sei erhöht worden, so
dass dem Kreis Euskirchen Mindereinnahmen entstünden. Dem
Kreistag stehe keine rechtliche Handhabe zur Verfügung, diese
Regelung anzupassen.
Kreistagsmitglied Herbrand (FDP) erklärt, dass die FDP die inhaltsgleichen Anträge DER LINKEN und der CDU unterstütze.
Die FDP hielte es für ein sehr schlechtes Zeichen, wenn der
Kreistag anders als die meisten Kommunen entscheiden würde.
Daher werde die FDP-Fraktion den Anträgen zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt aus, dass Herr Bell
das gleiche gemeint habe, was Herr Kolvenbach sehr deutlich
ausgeführt habe und den Worten nichts hinzuzufügen sei. Auch
die UWV habe in verschiedenen Stadtparlamenten die gleiche
Entscheidung getroffen, die der Kreistag hoffentlich gleich einstimmig treffen könne.
Kreistagsmitglied Daniel (UWV) äußert sich angenehm überrascht über den Schulterschluss im Kreistag. Sie halte es für ein
richtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, um nochmals zu
zeigen, dass sich die Politiker nicht vorrangig wegen des Geldes
engagieren.
Der Kreistag beschließt die Hauptsatzung des Kreises Euskirchen gemäß Anlage 2 zur Vorlage 319/2017 mit folgender abweichenden Formulierung zu § 10 Abs. 1 Satz 2:
Über den gesetzlich gemäß § 31 Nr. 2 KrO ausgenommenen
Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses hinaus werden folgende
Ausschussvorsitze von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen:
Rechnungsprüfungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
-8
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang
Kreiswahlausschüsse.
In § 10 Abs. 2 wird der Zusatz „und die Ausschussvorsitzenden“
entfernt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei einigen Enthaltungen
TOP 5
JVA-Beirat
TOP 5.1
Tätigkeit des Beirates der JVA Euskirchen
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
TOP 5.2
Benennung von Personen für die Tätigkeit im Beirat der Jus- V 346/2017
tizvollzugsanstalt Euskirchen
Die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.2 werden zusammen behandelt.
Die Fraktionen benennen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen folgende Personen:
- für die CDU-Fraktion: Frau Silvia Wallraff, Herrn Hans-Erhard
Schneider und Herrn Landtagsabgeordneten Klaus Voussem
- für die SPD-Fraktion: Herrn Heinrich Hettmer und Herrn Michael Höllmann
- für die FDP-Fraktion: Herrn Frederik Schorn
- für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Frau Ellen Mende
- für die UWV-Fraktion: Frau Susanne Daniel.
a) Der Kreistag benennt folgende acht Personen für die Tätigkeit im Beirat der Justizvollzugsanstalt Euskirchen:
1. Wallraff, Silvia
(CDU)
2. Schneider, Hans-Erhard (CDU)
3. Voussem, Klaus
(CDU)
4. Hettmer, Heinrich
(SPD)
5. Höllmann, Michael
(SPD)
6. Schorn, Frederik
(FDP)
7. Mende, Ellen
(Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
8. Daniel, Susanne
(UWV)
A 137/2017
-9-
b)
Sofern der Kreistag der Anregung im Antrag 137/2017 folgen
möchte:
Der Kreistag empfiehlt den neu gewählten Mitgliedern des
Beirates, sich in ihrer konstituierenden Sitzung für die Dauer
der Wahlperiode eine Geschäftsordnung zu geben, die vor
allem die Aufgaben des Gremiums in Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben der §§ 162 bis 165 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) präzisiert und festlegt.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
mit Mehrheit beschlossen,
bei 2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Umbesetzung in Ausschüssen;
hier Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Der Kreistag stimmt dem Antrag 138/2017 zu und beschließt folgende Umbesetzung und folgende Benennungen:
Kreisausschuss:
stellv. Mitglied bisher:
Angela Kalnins
stellv. Mitglied neu:
Ellen Mende
Außerdem benennen wir in den folgenden Gremien weitere stellvertretende Mitglieder:
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus u. Konversion Vogelsang:
Ekkehard Fiebrich
Werner Ignatowitz
Ausschuss für Bildung und Inklusion:
Ekkehard Fiebrich
Wilfried Gierden
Werner Ignatowitz
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr:
Ekkehard Fiebrich
Wilfried Gierden
Ausschuss für Soziales und Gesundheit:
Wilfried Gierden
Werner Ignatowitz
Karl-Heinz Nauroth
Valerie Nitsche
Rechnungsprüfungsausschuss:
Ekkehard Fiebrich
Wilfried Gierden
Karl-Heinz Nauroth
Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21
Ekkehard Fiebrich
Wilfried Gierden
Werner Ignatowitz
Karl-Heinz Nauroth
A 138/2017
- 10 Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling
Ekkehard Fiebrich
Wilfried Gierden
Werner Ignatowitz
Karl-Heinz Nauroth
Interfraktioneller Arbeitskreis ÖPNV
Ekkehard Fiebrich
Wilfried Gierden
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Einstimmig
Trekkingnetzwerk Eifel - Jung, engagiert sucht Wanderweg,
Kofinanzierung durch den Kreis Euskirchen
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
12.06.2017
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
28.06.2017
V 335/2017
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt die Unterstützung und anteilige Mitfinanzierung der Kofinanzierung des LEADER-Projektes "Trekkingnetzwerk Eifel – Jung, engagiert sucht Wanderweg“ des Naturparks Nordeifel e.V. sowie die Mittelbereitstellung in Höhe von
34.318 € (2017: 7.942 €, 2018: 13.188 €, 2019: 13.188 € bei Gesamtkosten i.H.v. 207.271,80 €) über das Sachkonto Projekte
Strukturentwicklung im Produkt 571 04.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
Einstimmig
Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
12.06.2017
u.Konvers.Vogels.
Verwaltungsergänzung
19.06.2017
Kreisausschuss
28.06.2017
Der Kreistag beschließt
1. Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr
2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €. Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im
Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €.
2. Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung des
Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme
zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen
Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH
beabsichtigt.
3. Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der
V 334/2017
Z1
Z2
Z3
- 11 notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt. Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf
25.000 € erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in Höhe von 310.000 € festgesetzt.
4. Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer Kapitalertragsteuer
notwendig ist. Die vorgezogene Gesellschaftereinlage darf
25.000 € pro Kommune und 310.000 € für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und wird auf die Obergrenze des
folgenden Jahres angerechnet.
Abstimmungsergebnis:
TOP 9
Einstimmig,
bei 4 Enthaltungen (UWV)
Beitritt d-NRW AöR
Kreisausschuss
28.06.2017
V 338/2017
Z1
Der Kreistag beschließt den Beitritt des Kreises Euskirchen zur dNRW AöR nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung
einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“.
Mit dem Beitritt wird nach § 4 des o.g. Gesetzes ein Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000,00 € eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
TOP 10
Einstimmig
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
hier: Verschmelzungen der KKM Servicegesellschaft mbH
und der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
12.06.2017
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
28.06.2017
Info
235/2017
Z1
Z2
Der Kreistag nimmt die Info 235/2017 zur Kenntnis.
TOP 11
Jahresabschluss 2014 des Kreises Euskirchen
Kreisausschuss
28.06.2017
D 34/2017
Z1
Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen
zum 31.12.2014 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis
und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 12
Einstimmig
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses des V 326/2017
Kreises Euskirchen zum 31.12.2014
Z1
Rechnungsprüfungsausschuss
20.06.2017
Z2
Kreisausschuss
28.06.2017
- 12 Der Kreistag nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung sowie die Stellungnahme des Landrats vom 24.05.2017 zur Kenntnis und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2014 in der der Prüfung zugrunde liegenden Fassung vom 10.04.2017 fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 13
Einstimmig
Jahresabschluss 2014: Ergebnisbehandlung
Rechnungsprüfungsausschuss
Kreisausschuss
20.06.2017
28.06.2017
V 328/2017
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt, dass der Jahresfehlbetrag des Jahresabschlusses 2014 in Höhe von 1.933.194,66 € mit der Ausgleichsrücklage verrechnet wird.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Einstimmig
Beschluss über die Entlastung des Landrats für das Haushaltsjahr 2014
Rechnungsprüfungsausschuss
20.06.2017
Kreisausschuss
28.06.2017
V 327/2017
Z1
Z2
Der Vorsitzende gibt die Sitzungsleitung an den stellvertretenden
Landrat Herrn Ramers (SPD) ab. Dieser stellt die Vorlage
327/2017 zur Abstimmung.
Die Kreistagsmitglieder erteilen dem Landrat für das Haushaltsjahr 2014 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO
NRW Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Herr Ramers gratuliert dem Landrat und seiner Verwaltung zur
Entlastung und gibt anschließend die Sitzungsleitung wieder zurück. Der Vorsitzende bedankt sich und gibt den Dank auch an
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter.
TOP 15
Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung
Verwaltungsergänzung
Kreisausschuss
02.06.2017
28.06.2017
Info
223/2017
Z1
Z2
Der Kreistag nimmt die Info 223/2017 zur Kenntnis.
TOP 16
1.) Gesamtabschlüsse;
Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler
Gesamtabschlüsse
V 321/2017
- 13 2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen
Kreisausschuss
28.06.2017
Z1
1.) Der Kreistag beschließt, von der Regelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25. Juni 2015 Gebrauch zu machen.
Dementsprechend werden die Gesamtabschlüsse der Jahre
2011 bis 2014 in der vom Landrat bestätigten Entwurfsfassung ohne weitere Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Bestätigung dieser Abschlüsse durch den
Kreistag der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt.
2.) Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2011 des Kreises
Euskirchen zur Kenntnis.
3.) Der Kreistag nimmt die Behandlung des Gesamtjahresergebnisses 2010 im Gesamtabschluss 2011 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
TOP 17
Einstimmig
Bildung integriert
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Kreisausschuss
13.06.2017
28.06.2017
V 332/2017
Z1
Z2
Der Kreistag beschließt
-
-
die Einrichtung einer zu 50 % geförderten Stelle „Bildung
integriert“ im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den geplanten Zeitraum 01.02.2018 bis
31.01.2021.
die Verortung dieser Stelle im KoBIZ.
die Antragstellung und Mittelabwicklung durch das KoBIZ.
die Kofinanzierung in Höhe von kalkulierten 93.000,00 €
für die gesamte Laufzeit.
die Haushaltsmittel für die Finanzierung im Haushalt 2018
zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 18
Einstimmig,
bei 5 Enthaltungen (UWV,
1 Fraktionsloser)
Keine Abschiebungen nach Afghanistan
hier: Resolution der Fraktion DIE LINKE
Verwaltungsergänzung
R 9/2017
07.07.2017
Z1
Die Resolution wurde unter TOP 2 der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 19
Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskon- V 322/2017
ferenz
hier: Ersatzwahl
Z2
Kreisausschuss
28.06.2017
- 14 -
Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigtes
Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK):
für die Träger ambulanter, nichtärztlicher, pflegerischer und
sozialer Dienste:
Herrn Bernhard Becker, Caritasverband für das Kreisdekanat
Euskirchen e. V., Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen,
- als ordentliches Mitglied und
für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) des
Kreises Euskirchen:
Herrn Uwe Klein, Vorsitzender der KKAP, Abteilung 50 – Soziales, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen,
- als ordentliches Mitglied –
sowie
Herrn Malte Duisberg, erster stellvertretender Vorsitzender der
KKAP, Leitung Stiftung Evangelisches. Alten- und Pflegeheim
Gemünd, Dürener Straße 12, 53937 Schleiden,
- als stellvertretendes Mitglied -.
Abstimmungsergebnis:
TOP 20
Einstimmig
Umsetzung des Nahverkehrsplanes zum 03.07.2017
D 35/2017
(Veränderung Linien 802 und 842 sowie Verbindung Thürne –
Rheinbach)
Z1
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
07.06.2017
Z2
Kreisausschuss
28.06.2017
Der Kreistag stimmt der Umsetzung der Veränderungen auf den
Linien 802 und 842 sowie der Verbindung Thürne – Rheinbach
(Linie 741) zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21
Einstimmig
Regionalverkehr Köln GmbH
hier: Änderung des Gesellschaftervertrages
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
V 325/2017
07.06.2017
28.06.2017
Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages
der RVK in der Fassung vom 03.05.2017 zu.
Wenn und soweit Hinweise der Bezirksregierung und des zur
Z1
Z2
- 15 Beurkundung beauftragten Notars sowie Änderungswünsche aus
den kommunalen Gremien anderer Gesellschafter in den Entwurf
zur endgültig beschließenden Gesellschafterversammlung eingearbeitet werden, stimmt der Kreistag zu, sofern die Änderungen
die wesentlichen hier vorgelegten Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern.
Der Kreistag stimmt der Abtretung von jeweils 2,5 % Anteil an der
RVK durch die SSB GmbH an die Stadtwerke Hürth AöR, Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH, Stadtwerke Brühl GmbH,
Stadtwerke Wesseling GmbH zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
gez. Rosenke
(Rosenke)
Landrat
Der Schriftführer
gez. Poth
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 18.07.2017
gez. Haas
(Haas)
Protokollierende Beamtin