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Beschlusstext (Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
26.10.2016
Erstellt
17.11.16, 13:01
Aktualisiert
17.11.16, 13:01
Beschlusstext (Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen) Beschlusstext (Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 17.11.2016 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom Mittwoch, den 26.10.2016 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 10. Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und Schulungsmaßnahmen Vorlagennummer: 154/2016 Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest: Fördersätze 2017: a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung): b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig): c.) Bildungsmaßnahmen d.) Projekt zur Inklusion und Integration e.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen: f.) Fahrten in die Partnerstädte: Sonderzuschüsse: 5,00 € p.P. pro Tag 3,00 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 2,50 € p.P. pro Tag 4,00 € p.P. pro Tag 7,00 € p.P. pro Tag Allgemeine Förderrichtlinien 2017           Die Maßnahmenabfrage bzgl. einer vorläufigen Mittelbindung erfolgt immer im Dezember des Vorjahres Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert. Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert. Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26 Jahre Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Projekten zur Inklusion und Integration: 6 bis 26 Jahre Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert. Für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen und Sachmittel außerhalb der oben genannten Fördersätze, ist ein Projektantrag über den Jugendhilfeausschuss zu stellen. Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der Stadt Wesseling einzureichen. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:  Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)      Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen haben Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art Veranstaltungen parteipolitischer Art Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen Voraussetzungen für Sonderzuschüsse     Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern) Teilnehmer mit einer Behinderung Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem erzieherischem Bedarf. Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des entsprechenden Teilnehmers einzusetzen. Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 15.000 € aus den Erträgen der Jugendstiftung entnommen. Auf dem entsprechenden Produktsachkonto stehen im Jahr 2017 insgesamt 23.900 € zur Verfügung. Einstimmig, 0 Enthaltungen Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.10.2016 Seite 2