Daten
Kommune
Wesseling
Größe
96 kB
Datum
26.10.2016
Erstellt
17.11.16, 13:01
Aktualisiert
17.11.16, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 17.11.2016
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
vom Mittwoch, den 26.10.2016 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
10.
Richtlinien zur Förderung der freien Träger 2017 für Freizeit,- Bildungs,- und
Schulungsmaßnahmen
Vorlagennummer: 154/2016
Der Jugendhilfeausschuss legt die Fördersätze und –richtlinien an Träger von Freizeit-, Bildungsmaßnahmen
und Mitarbeiterschulungen wie folgt fest:
Fördersätze 2017:
a.) Mitarbeiterschulungen (Tagesveranstaltung):
b.) Mitarbeiterschulungen (mehrtägig):
c.) Bildungsmaßnahmen
d.) Projekt zur Inklusion und Integration
e.) Ferien- und Freizeitmaßnahmen:
f.) Fahrten in die Partnerstädte:
Sonderzuschüsse:
5,00 € p.P. pro Tag
3,00 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
2,50 € p.P. pro Tag
4,00 € p.P. pro Tag
7,00 € p.P. pro Tag
Allgemeine Förderrichtlinien 2017
Die Maßnahmenabfrage bzgl. einer vorläufigen Mittelbindung erfolgt immer im Dezember
des Vorjahres
Betreuer werden im Verhältnis 1 zu 7 gefördert.
Es werden nur Wesselinger Kinder und Jugendliche gefördert.
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Freizeit- und
Bildungsmaßnahmen: 6 bis 17 Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Bildungsmaßnahmen: 6 bis 26
Jahre
Altersbegrenzung der förderungswürdigen Teilnehmer bei Projekten zur Inklusion und
Integration: 6 bis 26 Jahre
Mindestalter der förderungswürdigen Teilnehmer bei Mitarbeiterschulungen: 15 Jahre
Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden der An- und Abreisetag als ein Tag gefördert.
Für die Bezuschussung von Einzelmaßnahmen und Sachmittel außerhalb der oben
genannten Fördersätze, ist ein Projektantrag über den Jugendhilfeausschuss zu stellen.
Der Zuschussantrag ist spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme bei der
Stadt Wesseling einzureichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Maßnahmen:
Veranstaltungen schulischer Art (z.B. Klassenfahrten)
Veranstaltungen die den Charakter von Sportwettkämpfen bzw. Trainingslehrgängen
haben
Veranstaltungen gewerkschaftlicher Art
Veranstaltungen parteipolitischer Art
Veranstaltungen mit kommerziellem Charakter
Veranstaltungen im Zusammenhang mit öffentlichen Demonstrationen
Voraussetzungen für Sonderzuschüsse
Kinderreiche Familien (ab 3 Kindern)
Teilnehmer mit einer Behinderung
Teilnehmer aus Familien im SGB II oder SGB XII-Bezug
Teilnehmer aus einkommensschwachen Familien ohne SGB II-Bezug bei besonderem
erzieherischem Bedarf.
Der Sonderzuschuss wird zusätzlich zum normalen Tagessatz gewährt. Der Träger verpflichtet
sich, die Sonderzuschüsse ausschließlich zur Reduzierung des Teilnehmerbeitrages des
entsprechenden Teilnehmers einzusetzen.
Zur Finanzierung der o.g. Maßnahmen werden Mittel in Höhe von 15.000 € aus den Erträgen der
Jugendstiftung entnommen. Auf dem entsprechenden Produktsachkonto stehen im Jahr 2017
insgesamt 23.900 € zur Verfügung.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
Beschluss der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.10.2016
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