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Beschlusstext ( Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 06.07.2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
106 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
21.07.17, 13:05
Aktualisiert
21.07.17, 13:05
Beschlusstext (
Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 06.07.2016) Beschlusstext (
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Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 06.07.2016)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 12.07.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4.1 Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen vom 06.07.2016 Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 werden gemeinsam behandelt. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass DIE LINKE den Antrag 129/2017 als Antragsteller in dem Punkt modifizieren möchte, dass nicht pauschal die Ausschussvorsitzenden aller Ausschüsse von der Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgeschlossen werden, sondern in der Hauptsatzung dezidiert die auszuschließenden Ausschussvorsitze aufgeführt werden. Damit sei das Erfordernis erfüllt, dass eine pauschale Ablehnung nicht möglich sei. Zu den Ausschüssen läge Zahlenmaterial vor, so dass man sagen könne, dass die Ausschlusskriterien für die Nichtgewährung der Aufwandsentschädigung auf jeden einzeln benannten Ausschuss zuträfen. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) beantragt für die CDUFraktion folgende Fassung des § 10 Abs. 1 Satz 2 der Hauptsatzung: „Über den gesetzlich gemäß § 31 Nr. 2 KrO ausgenommenen Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses hinaus werden folgende Ausschussvorsitze von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen:        Rechnungsprüfungsausschuss Jugendhilfeausschuss Ausschuss für Bildung und Inklusion Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang Kreiswahlausschüsse.“ In § 10 Abs. 2 müsse dann folgerichtig auch der Zusatz „und die Ausschussvorsitzenden“ entfernt werden. Im Übrigen solle der Satzungstext gemäß Anlage 2 zur Vorlage 319/2017 beschlossen werden. Kreistagsmitglied Kolvenbach führt aus, dass mit der gesetzlich vorgesehenen zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitze der zusätzliche Aufwand des Ausschussvorsitzes gegenüber dem Aufwand eines normalen Kreistagsmitgliedes abgegolten werden solle. Man könne davon ausgehen, dass der Zusatzaufwand des V 319/2017 Ausschussvorsitzenden/der Ausschussvorsitzenden in der Regel insbesondere die Vor- und Nachbereitungszeit betreffe, die für die Leitung der Ausschusssitzung notwendig sei. In den Jahren 2015 und 2016 hätten durchschnittlich 2 bis 6 Ausschusssitzungen pro Ausschuss stattgefunden. Die Mehrausgaben für die zusätzliche Aufwandsentschädigung betrügen pro Ausschussvorsitz 4.159,20 € im Jahr, was Mehrausgaben von rund 25.000,- € für den Kreis Euskirchen bedeute. Gehe man von 2-3 Stunden Vor-und Nachbereitungszeit auf Basis der Zahl der Ausschusssitzungen 2015/2016 aus, komme man auf Stundensätze von Minimum 277,28 € und Maximum 1.386,40 €. Spätestens an dieser Stelle müsse die Angemessenheit hinterfragt werden. Auch könne es nicht sein, dass der Ausschussvorsitzende in der finanziellen Alimentierung herausgehoben werde, denn den meisten Aufwand hätte tatsächlich der Sprecher im jeweiligen Ausschuss. Dieser bereite alles für die Fraktion vor, sei Bindeglied zwischen Fraktion und Ausschuss und führe Gespräche mit anderen Fraktionen. Die positive Grundtendenz des Gesetzgebers sei durch die Entscheidung, eine zusätzliche Aufwandentschädigung für die Ausschussvorsitzenden zu gewähren, ins Gegenteil verkehrt worden. Die CDU-Kreistagsfraktion werde daher dem vom Gesetzgeber intendierten Weg nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt, dass auch seine Fraktion die Auffassung vertrete, dass der Aufwand mit der bisher gewährten Aufwandsentschädigung, ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden, abgegolten sein müsste. Das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales weise exakt auf diese Ausnahmenregelung unter § 31 KrO NRW hin. DIE GRÜNEN seien diesen Weg in einzelnen Kommunen im Kreis Euskirchen bereits erfolgreich gegangen und darüber hinaus tendierten auch zahlreiche andere Kommunen und Kreise in diese Richtung. Er finde den Schulterschluss des Kreistages in der Frage des Umgangs mit Steuermitteln sehr gut. Kreistagsmitglied Waasem (SPD) stellt fest, dass die Idee des Landtages, das Ehrenamt zu stärken und Menschen für das kommunale Ehrenamt zu begeistern und zu gewinnen, grundsätzlich gut gewesen sei. Allerdings stelle die Regelung im Hinblick auf die Leistungen in anderen ehrenamtlichen Bereichen, wie z.B. Sport und Katastrophenschutz, ein Unverhältnis dar. Es sei nicht angezeigt, die zusätzliche Aufwandsentschädigung allein für den Ausschussvorsitz zu zahlen, da dies den unterschiedlichen Arbeitsaufwänden anderer ehrenamtlich Tätiger nicht gerecht werde. Kreistagsmitglied Waasem weist darauf hin, dass der Landtag nicht nur ein finanzielles Zugeständnis an die kommunalen Ehrenamtler/-innen, sondern auch an die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten gemacht habe. Die Zuverdienstgrenze für die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten sei erhöht worden, so dass dem Kreis Euskirchen Mindereinnahmen entstünden. Dem Kreistag stehe keine rechtliche Handhabe zur Verfügung, diese Regelung anzupassen. Kreistagsmitglied Herbrand (FDP) erklärt, dass die FDP die inhaltsgleichen Anträge DER LINKEN und der CDU unterstütze. Die FDP hielte es für ein sehr schlechtes Zeichen, wenn der Kreistag anders als die meisten Kommunen entscheiden würde. Daher werde die FDP-Fraktion den Anträgen zustimmen. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt aus, dass Herr Bell das gleiche gemeint habe, was Herr Kolvenbach sehr deutlich ausgeführt habe und den Worten nichts hinzuzufügen sei. Auch die UWV habe in verschiedenen Stadtparlamenten die gleiche Entscheidung getroffen, die der Kreistag hoffentlich gleich einstimmig treffen könne. Kreistagsmitglied Daniel (UWV) äußert sich angenehm überrascht über den Schulterschluss im Kreistag. Sie halte es für ein richtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, um nochmals zu zeigen, dass sich die Politiker nicht vorrangig wegen des Geldes engagieren. Der Kreistag beschließt die Hauptsatzung des Kreises Euskirchen gemäß Anlage 2 zur Vorlage 319/2017 mit folgender abweichenden Formulierung zu § 10 Abs. 1 Satz 2: Über den gesetzlich gemäß § 31 Nr. 2 KrO ausgenommenen Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses hinaus werden folgende Ausschussvorsitze von der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ausgenommen:  Rechnungsprüfungsausschuss  Jugendhilfeausschuss  Ausschuss für Bildung und Inklusion  Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr  Ausschuss für Soziales und Gesundheit  Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang  Kreiswahlausschüsse. In § 10 Abs. 2 wird der Zusatz „und die Ausschussvorsitzenden“ entfernt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei einigen Enthaltungen