Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
106 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
21.07.17, 13:05
Aktualisiert
21.07.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 12.07.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4.1
Fortschreibung der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen
vom 06.07.2016
Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 werden gemeinsam
behandelt.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass DIE LINKE
den Antrag 129/2017 als Antragsteller in dem Punkt modifizieren
möchte, dass nicht pauschal die Ausschussvorsitzenden aller
Ausschüsse von der Zahlung der zusätzlichen
Aufwandsentschädigung ausgeschlossen werden, sondern in der
Hauptsatzung dezidiert die auszuschließenden
Ausschussvorsitze aufgeführt werden. Damit sei das Erfordernis
erfüllt, dass eine pauschale Ablehnung nicht möglich sei. Zu den
Ausschüssen läge Zahlenmaterial vor, so dass man sagen
könne, dass die Ausschlusskriterien für die Nichtgewährung der
Aufwandsentschädigung auf jeden einzeln benannten Ausschuss
zuträfen.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) beantragt für die CDUFraktion folgende Fassung des § 10 Abs. 1 Satz 2 der
Hauptsatzung:
„Über den gesetzlich gemäß § 31 Nr. 2 KrO ausgenommenen
Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses hinaus werden folgende
Ausschussvorsitze von der Zahlung einer zusätzlichen
Aufwandsentschädigung ausgenommen:
Rechnungsprüfungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang
Kreiswahlausschüsse.“
In § 10 Abs. 2 müsse dann folgerichtig auch der Zusatz „und die
Ausschussvorsitzenden“ entfernt werden. Im Übrigen solle der
Satzungstext gemäß Anlage 2 zur Vorlage 319/2017 beschlossen
werden.
Kreistagsmitglied Kolvenbach führt aus, dass mit der gesetzlich
vorgesehenen zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitze
der zusätzliche Aufwand des Ausschussvorsitzes gegenüber dem
Aufwand eines normalen Kreistagsmitgliedes abgegolten werden
solle. Man könne davon ausgehen, dass der Zusatzaufwand des
V 319/2017
Ausschussvorsitzenden/der Ausschussvorsitzenden in der Regel
insbesondere die Vor- und Nachbereitungszeit betreffe, die für
die Leitung der Ausschusssitzung notwendig sei. In den Jahren
2015 und 2016 hätten durchschnittlich 2 bis 6
Ausschusssitzungen pro Ausschuss stattgefunden. Die
Mehrausgaben für die zusätzliche Aufwandsentschädigung
betrügen pro Ausschussvorsitz 4.159,20 € im Jahr, was
Mehrausgaben von rund 25.000,- € für den Kreis Euskirchen
bedeute.
Gehe man von 2-3 Stunden Vor-und Nachbereitungszeit auf
Basis der Zahl der Ausschusssitzungen 2015/2016 aus, komme
man auf Stundensätze von Minimum 277,28 € und Maximum
1.386,40 €. Spätestens an dieser Stelle müsse die
Angemessenheit hinterfragt werden. Auch könne es nicht sein,
dass der Ausschussvorsitzende in der finanziellen Alimentierung
herausgehoben werde, denn den meisten Aufwand hätte
tatsächlich der Sprecher im jeweiligen Ausschuss. Dieser bereite
alles für die Fraktion vor, sei Bindeglied zwischen Fraktion und
Ausschuss und führe Gespräche mit anderen Fraktionen.
Die positive Grundtendenz des Gesetzgebers sei durch die
Entscheidung, eine zusätzliche Aufwandentschädigung für die
Ausschussvorsitzenden zu gewähren, ins Gegenteil verkehrt
worden. Die CDU-Kreistagsfraktion werde daher dem vom
Gesetzgeber intendierten Weg nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erklärt,
dass auch seine Fraktion die Auffassung vertrete, dass der
Aufwand mit der bisher gewährten Aufwandsentschädigung, ohne
zusätzliche Aufwandsentschädigung für die
Ausschussvorsitzenden, abgegolten sein müsste. Das Schreiben
des Ministeriums für Inneres und Kommunales weise exakt auf
diese Ausnahmenregelung unter § 31 KrO NRW hin. DIE
GRÜNEN seien diesen Weg in einzelnen Kommunen im Kreis
Euskirchen bereits erfolgreich gegangen und darüber hinaus
tendierten auch zahlreiche andere Kommunen und Kreise in
diese Richtung.
Er finde den Schulterschluss des Kreistages in der Frage des
Umgangs mit Steuermitteln sehr gut.
Kreistagsmitglied Waasem (SPD) stellt fest, dass die Idee des
Landtages, das Ehrenamt zu stärken und Menschen für das
kommunale Ehrenamt zu begeistern und zu gewinnen,
grundsätzlich gut gewesen sei.
Allerdings stelle die Regelung im Hinblick auf die Leistungen in
anderen ehrenamtlichen Bereichen, wie z.B. Sport und
Katastrophenschutz, ein Unverhältnis dar. Es sei nicht angezeigt,
die zusätzliche Aufwandsentschädigung allein für den
Ausschussvorsitz zu zahlen, da dies den unterschiedlichen
Arbeitsaufwänden anderer ehrenamtlich Tätiger nicht gerecht
werde.
Kreistagsmitglied Waasem weist darauf hin, dass der Landtag
nicht nur ein finanzielles Zugeständnis an die kommunalen
Ehrenamtler/-innen, sondern auch an die kommunalen
Hauptverwaltungsbeamten gemacht habe. Die Zuverdienstgrenze
für die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten sei erhöht
worden, so dass dem Kreis Euskirchen Mindereinnahmen
entstünden. Dem Kreistag stehe keine rechtliche Handhabe zur
Verfügung, diese Regelung anzupassen.
Kreistagsmitglied Herbrand (FDP) erklärt, dass die FDP die
inhaltsgleichen Anträge DER LINKEN und der CDU unterstütze.
Die FDP hielte es für ein sehr schlechtes Zeichen, wenn der
Kreistag anders als die meisten Kommunen entscheiden würde.
Daher werde die FDP-Fraktion den Anträgen zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) führt aus, dass Herr Bell
das gleiche gemeint habe, was Herr Kolvenbach sehr deutlich
ausgeführt habe und den Worten nichts hinzuzufügen sei. Auch
die UWV habe in verschiedenen Stadtparlamenten die gleiche
Entscheidung getroffen, die der Kreistag hoffentlich gleich
einstimmig treffen könne.
Kreistagsmitglied Daniel (UWV) äußert sich angenehm
überrascht über den Schulterschluss im Kreistag. Sie halte es für
ein richtiges Signal an die Bürgerinnen und Bürger, um nochmals
zu zeigen, dass sich die Politiker nicht vorrangig wegen des
Geldes engagieren.
Der Kreistag beschließt die Hauptsatzung des Kreises
Euskirchen gemäß Anlage 2 zur Vorlage 319/2017 mit folgender
abweichenden Formulierung zu § 10 Abs. 1 Satz 2:
Über den gesetzlich gemäß § 31 Nr. 2 KrO ausgenommenen
Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses hinaus werden folgende
Ausschussvorsitze von der Zahlung einer zusätzlichen
Aufwandsentschädigung ausgenommen:
Rechnungsprüfungsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Ausschuss für Bildung und Inklusion
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang
Kreiswahlausschüsse.
In § 10 Abs. 2 wird der Zusatz „und die Ausschussvorsitzenden“
entfernt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei einigen Enthaltungen