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Beschlusstext (1.) Gesamtabschlüsse; Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse 2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
21.07.17, 13:05
Aktualisiert
21.07.17, 13:05
Beschlusstext (1.) Gesamtabschlüsse; 
     Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse
2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 12.07.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16 1.) Gesamtabschlüsse; Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler V 321/2017 Gesamtabschlüsse 2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen 1.) Der Kreistag beschließt, von der Regelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25. Juni 2015 Gebrauch zu machen. Dementsprechend werden die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 in der vom Landrat bestätigten Entwurfsfassung ohne weitere Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Bestätigung dieser Abschlüsse durch den Kreistag der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt. 2.) Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen zur Kenntnis. 3.) Der Kreistag nimmt die Behandlung des Gesamtjahresergebnisses 2010 im Gesamtabschluss 2011 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig