Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
21.07.17, 13:05
Aktualisiert
21.07.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 12.07.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8
Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT)
GmbH
Der Kreistag beschließt
1. Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr
2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €. Der
Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den
Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge
im Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000
€.
2. Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung des
Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme
zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen
Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie
ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus
GmbH beabsichtigt.
3. Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der
Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird
der notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags
zugestimmt. Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen
auf 25.000 € erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein
Deckelungsbetrag in Höhe von 310.000 € festgesetzt.
4. Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel
eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene
Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze
insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer
Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene
Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und
310.000 € für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und
wird auf die Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 4 Enthaltungen (UWV)
V 334/2017