Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Datum
12.07.2017
Erstellt
21.07.17, 13:05
Aktualisiert
21.07.17, 13:05
Beschlusstext (Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 12.07.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH Der Kreistag beschließt 1. Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €. Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €. 2. Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung des Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH beabsichtigt. 3. Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt. Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 € erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in Höhe von 310.000 € festgesetzt. 4. Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und 310.000 € für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und wird auf die Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 4 Enthaltungen (UWV) V 334/2017