Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
103 kB
Datum
06.06.2016
Erstellt
29.06.16, 14:47
Aktualisiert
29.06.16, 14:47
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 06.06.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 5
Beteiligung an den Gesellschaften zum Betrieb eines
Windparks in der Verbandsgemeinde Obere Kyll und
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG
V 210/2016
Auf Nachfragen aus dem Ausschuss erläutert der
Geschäftsführer der ene, Herr Böhm, dass die aktuellen
Entwicklungen im Hinblick auf eine Änderung der Gesetzgebung
beobachtet würden und sich daraus ergebende neue
Rahmenbedingungen jeweils zum Anlass zu nehmen sind, das
Projekt auf den Prüfstand zu stellen. Gleichwohl gelte es derzeit,
keine Zeit zu verlieren, um ggf. in den Genuss eines etwaigen
Bestandsschutzes zu kommen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnungen seien relativ konservativ gerechnet, die Annahmen
eher vorsichtiger Natur. Bürgschaften durch die Gesellschafter
gehörten nicht zur Projektplanung, da die eigentliche Sicherheit
das Eigentum darstelle. Herr Böhm zeigt sich optimistisch, nach
Klärung der noch offenen Fragen genügend regionale
Kommanditisten zu finden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
1.
Der Kreistag stimmt
a) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE)
an der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ [Arbeitstitel]
als Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von bis zu
1.500.000 € zu. In einer ersten Beteiligungsstufe wird sich die
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) an der „Windpark
Obere Kyll GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin mit einer
Kommanditeinlage von 49.000 € (49 %) beteiligen. Das
Eigenkapital der „Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG“ soll
vor Baubeginn auf bis zu 11,0 Mio. € erhöht werden. Die
Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) wird hierbei ihre
Kommanditeinlage auf bis zu 1.500.000 € erhöhen. Die
prozentuale Beteiligung wird sich im Zuge der Kapitalerhöhung
durch den Beitritt der weiteren Kommanditisten zur „Windpark
Obere Kyll GmbH & Co. KG“ reduzieren.
b) der Beteiligung der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE)
an der persönlich haftenden Gesellschafterin der „Windpark
Obere Kyll GmbH & Co. KG“, der „Windpark Obere Kyll
Verwaltungs GmbH“ [Arbeitstitel], mit einem Stammkapital
von bis zu 25.000 € (bis zu 100 %) zu.
2.
Der Kreistag nimmt
Gesellschaftsverträge der
die
vorliegenden
Entwürfe
der
Windpark Obere Kyll GmbH & Co. KG (Anlage 1) und der
Windpark Obere Kyll Verwaltungs GmbH (Anlage 2)
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter in den
jeweiligen Gremien der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE)
und der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden
Beschlussfassungen. Die Ermächtigung zu einer anderen
Namensgebung wird ebenfalls erteilt.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
3.
Änderungen
Der Kreistag nimmt den als Anlage 3 beigefügten Entwurf des
geänderten § 7 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG (ENE) zustimmend zur Kenntnis und
ermächtigt
die
Vertreter
des
Kreises
in
den
Gesellschafterversammlungen der Energie Nordeifel GmbH & Co.
KG und der Energie Rur Erft GmbH & Co. KG zu entsprechenden
Beschlussfassungen.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
Änderungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung
(Fraktionslos)