Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
92 kB
Datum
05.10.2017
Erstellt
29.11.17, 15:04
Aktualisiert
29.11.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Betriebsausschusses Immobilien am 05.10.2017
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Schaffung von dringend benötigtem zusätzlichen Wohnraum in Erftstadt 310/2017
Die Vorlage 310/2017 wird dem Rat zur Beschlussfassung empfohlen.
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1. In Erftstadt sollen möglichst kurzfristig neue Mietwohnungen errichtet werden. Sofern die erforderlichen Gelder zur Verfügung stehen, sollen die Wohnungen im Öffentlich geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden. Stehen nicht ausreichend Mittel zur Verfügung, sollen zusätzlich auch preiswerte Mietwohnungen frei finanziert errichtet werden. Zur Erreichung dieser Ziele
sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1.1 Errichtung von zwei dreigeschossigen Mietwohnhäusern mit einer Wohnfläche von jeweils
ca. 900 m2 im Auftrag und auf Kosten der Stadt Erftstadt, auf einem Grundstück im Bereich
Dechant-Linden-Weg in Erftstadt-Liblar (Anlage 1). Über eine konkrete Vergabe wird der Ra nach
Durchführung eine Ausschreibung entsprechend entscheiden..
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1.3 Errichtung eines zweigeschossigen Mietwohnhauses mit einer Wohnfläche von ca. 500
m2 durch die Stadt Erftstadt auf einem Grundstück an der Talstraße in Erftstadt-Friesheim
(Anlage 3).
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1.4 Errichtung eines dreigeschossigen Mietwohnhauses mit einer Wohnfläche von ca. 900 m2
durch die EugeBau, Euskirchen, auf einem Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes
Lange Heide, Erftstadt-Bliesheim. Die Stadt Erftstadt veräußert das in der Anlage aufgeführte Grundstück an die EugeBau (Anlage 4).
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1.5 Errichtung eines dreigeschossigen Mietwohnhauses mit einer Wohnfläche von ca. 900 m2
durch die GWG auf einem Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes Lange Heide,
Erftstadt-Bliesheim. Die Stadt Erftstadt veräußert das Grundstück an die GWG (Anlage 4).
Mit dem Bau der Gebäude soll möglichst frühzeitig begonnen werden. Am Dechant-Linden-Weg
kann dies erfolgen, sobald die Erschließung gesichert ist. Nördlich des Blessemer Lichweges
müssen noch die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Verwaltung
wird beauftragt, die entsprechenden Planverfahren vorrangig zu bearbeiten.
In den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden zusätzlich insgesamt 800.000,- € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 9,1 Mio. Euro für den Bau
der Gebäude in Friesheim, Lechenich und Liblar zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über eine Kreditaufnahme.
Der Eigenbetrieb Straßen wird beauftragt, die Erschließungsanlagen für die Grundstücke in
Lechenich und Liblar zu erstellen.
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2. Das Allianz-Gebäudes in Erftstadt-Erp wird weiterhin als Unterkunft für Asylbewerber genutzt,
bis ausreichend geeigneter Wohnraum für die Unterbringung zur Verfügung steht
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3. Mittelfristig sollen an weiteren Standorten Mietwohnhäuser errichtet werden. Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:
3.2 Bau eines Mietwohnhauses mit einer Wohnfläche von ca. 650 m2 durch einen Investor auf
den Grundstücken Carl-Schurz-Straße 155-159 in Erftstadt-Liblar (Anlage 6).
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3.4 Das für das Betriebsgelände der Firma Canönde in Köttingen eingeleitete Bebauungsplanverfahren wird zügig fortgeführt. Dabei hält der Rat an seinem Beschluss fest, den Investor zu verpflichten, 30 Prozent der Wohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Mitwohnungsbaus zu
errichten.
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4. Im Rahmen der Wohnbaulandentwicklung werden in den in Lechenich und Liblar geplanten
Baugebieten weitere Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau vorgesehen.
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Die im Antrag der SPD-Fraktion vom 04.07.2017 aufgeführten Punkte 7 bis 11.
7. Die Stadt Erftstadt gründet eine eigene Wohnungsbaugesellschaft. Das Verfahren dazu wird
kurzfristig in die Wege geleitet. Zum Start dieser Gesellschaft stellt die Stadt ein Wohnungsbauvermögen zur Verfügung. Der vorhandene städtische Wohnungsbesitz geht komplett an die eigene
Wohnungsgesellschaft, inklusive der jetzt geplanten Mehrfamilienhäuser.
8. Zur Vergrößerung des Angebots an bezahlbaren Wohnungen kauft die Stadt Belegungsrechte
im Bestand. Die dafür erforderliche Summe ist in den Haushaltsplanberatungen festzulegen.
9. In allen Neubaugebieten sind grundsätzlich mindestens 30 % der Wohnungen im Rahmen des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus vorzuschreiben.
10. Bei allen Bauvorhaben ab 20 Wohnungen sind 30 % im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
zu errichten.
Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien vom 05.10.2017
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11. Die Gebäude müssen unterschiedlich große Wohnungen aufweisen, um einseitige Belegungsstrukturen zu vermeiden. Bei der Belegung der Wohnungen haben die zuständigen städtischen
Abteilungen für eine durchmischte Belegung zu sorgen. Fehler, wie sie bei der Belegung der Sozialwohnungen in der Willy-Brandt-Straße gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen
werden in die zuständigen Fachausschüsse zur Beratung verwiesen.
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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilien vom 05.10.2017
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