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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/122 "Fichtenweg/ Tannenweg" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
87 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
05.05.17, 13:01
Aktualisiert
05.05.17, 13:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 4/122 "Fichtenweg/ Tannenweg"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB)

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Stadt Wesseling Wesseling, den 05.05.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 28.03.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 12. Bebauungsplan Nr. 4/122 "Fichtenweg/ Tannenweg" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB Vorlagennummer: 41/2017 Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur  frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB (Beschlussvorlage 221/2016 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge)  öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB (Beschlussvorlage 41/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 4/122 „Fichtenweg/ Tannenweg“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Frau Engels-Welter (CDU) vertritt bei diesem Top Herrn Rothermund (CDU), da dieser Befangen ist. Herr Rothermund (CDU) nimmt im Zuschauerbereich Platz.Herr Ausschussvorsitzender Dr. Löffler lässt nach Vorlage abstimmen.Einstimmig angenommenHerr Rothermund