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Beschlusstext (Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
20.11.2017
Erstellt
15.12.17, 13:02
Aktualisiert
15.12.17, 13:02
Beschlusstext (Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 20.11.2017 im TOP 6 Fortschreibung der Finanzierung der GründerRegion Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg Herr Heller, SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Erläuterungen zum Mehrwert der GründerRegion für den Kreis Euskirchen. Frau Poth stellt fest, dass die Gründerberatung des Kreises insbesondere mit den durch die GründerRegion Aachen zur Verfügung stehenden Printprodukten (Gründerleitfaden, Checklisten,…) und professionell gut aufgearbeiteten Medien gut aufgestellt ist. Außerdem profitiere man von einem Referentenpool. Ein Teil des Kreiszuschusses würde für die Preisgelder sowie Qualifizierungsveranstaltungen in den Wettbewerben AC² Gründung, Wachstum und Innovation verwendet. Leider sei jedoch die Teilnehmerlandschaft an den Wettbewerben stark wissens- und technologiebasiert und durch die Hochschullandschaft geprägt, so dass Teilnehmer aus dem Kreis Euskirchen dadurch eher benachteiligt seien. Die weniger starke Wissensorientierung im Kreis Euskirchen komme durch die statistischen Werte der Beschäftigten mit Hochschulabschluss und den in der Region vergleichsweise geringen Patentanmeldungen zum Ausdruck. Insgesamt sei die Gründungsintensität auf Kreisebene im Vergleich zur Region jedoch sehr ausgeprägt. Dem Ausschuss werden die vorliegenden Gründerstatistiken auf Regionsebene zur Verfügung gestellt. Nach dieser Aussprache empfiehlt der Ausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung: a) Die Fortführung und Beteiligung des Kreises Euskirchen an der GründerRegion Aachen bis 31.12.2019, b) Die jährliche Beteiligung und Mittelbereitstellung in Höhe von künftig 23.715 € und c) Ermächtigt den Landrat zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung für den genannten Zeitraum. Abstimmungsergebnis: einstimmig V 383/2017