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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
05.05.17, 13:01
Aktualisiert
05.05.17, 13:01
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 05.05.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom Dienstag, den 28.03.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 11. Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie" hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Vorlagennummer: 50/2017 Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Liste 1 Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Herr Ausschussvorsitzender Dr. Löffler lässt nach Vorlage abstimmen.Einstimmig angenommen