Daten
Kommune
Wesseling
Größe
73 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
05.05.17, 13:01
Aktualisiert
05.05.17, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 05.05.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
vom Dienstag, den 28.03.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
11.
Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Vorlagennummer: 50/2017
Dem Rat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und
Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB (Liste 1 Abwägungsvorschläge) entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat
beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“ mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB i.d.F. der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom
20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der
Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666 ff), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der zur Zeit
geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung wird zur Kenntnis
genommen.
Herr Ausschussvorsitzender Dr. Löffler lässt nach Vorlage abstimmen.Einstimmig angenommen