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Beschlusstext (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zum Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
72 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
30.11.16, 14:55
Aktualisiert
30.11.16, 14:55
Beschlusstext (Abfallwirtschaftszentrum Mechernich
hier: Zustimmung zum Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 16.11.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Abfallwirtschaftszentrum Mechernich hier: Zustimmung zum Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage V 277/2016 Auf die Frage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN über mögliche Alternativen, erklärt die Verwaltung, dass die Einrichtung einer Holzvergasung Investitionskosten von mindestens 5 Mio. € bedeute und dies ließe sich am Standort des Abfallwirtschaftszentrum nicht rechnen. Die CDU-Fraktion erklärt, dass der Standort Abfallwirtschaftszentrum Mechernich prädestiniert sei, die Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage zu sichern, da das Grüngut im Kompostwerk sowieso zur Verfügung stehe. Die FDP-Fraktion fragt, ob in der Berechnung eventuelle Personalkostenmehraufwendungen enthalten seien. Hierzu erklärt die Verwaltung, dass zunächst die Planung Priorität habe, um dann festzustellen, welche Aufgaben konkret entstehen. Die Betreuung der Anlage verursache einen überschaubaren Mehraufwand. Allerdings sei der Aufwand im Kompostwerk durch die hohen Anliefermengen extrem gestiegen. Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärt die Verwaltung, dass der Notkessel nur bei einer Störung zum Einsatz komme. Da das bestehende Gasmotorenkraftwerk auch über ein Notfallsystem mittels Öl verfüge, seien nur die vorhandenen Kessel auszutauschen . Eine Wärmeversorgung über Erdwärme zu sichern, sei laut Verwaltung für eine Notversorgung zu aufwändig. Der Kreisausschuss stimmt dem Konzept der Wärmeversorgung durch eine Biomasseheizanlage zu und beauftragt die Verwaltung die notwendigen Planungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu veranlassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig