Daten
Kommune
Wesseling
Größe
72 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
22.05.17, 17:06
Aktualisiert
22.05.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 22.05.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 22. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 04.04.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
13.
Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung "ehemalige Deponie"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Vorlagennummer: 50/2017
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§
3 (2), 4 (2) BauGB (Liste 1 - Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 1/107, 2. Änderung „ehemalige Deponie“
mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6
des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) in der zur Zeit geltenden Fassung) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW i.d.F. der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der
Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)