Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
420 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
07.11.17, 16:05
Aktualisiert
21.12.17, 12:09
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Inhalt der Datei
Euskirchen, 24.10.2017
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.10.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
18:25 Uhr
Der Kreistag besteht aus 56 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) die Vorsitzende
Dr. Dirhold, Sabine, Euskirchen vertritt Herrn Günter Rosenke
b) die Mitglieder
CDU
Beul, Ursula, Mechernich
Engels, Hans-Josef, Weilerswist
Gerdemann, Rita, Zülpich
Jahr, Dirk, Bad Münstereifel
Jülich, Urban-Josef, Euskirchen
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Mertens, Johannes, Dahlem
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Schmitz, Dominik, Euskirchen
Schneider, Hans-Erhard, Euskirchen
Schulz, Günther, Mechernich
Stickeler, Karsten, Weilerswist
Stolz, Ute, Kall
Wallraff, Silvia Gertrud, Zülpich
Wasems, Hans Peter, Blankenheim 17:00 - 18:05 Uhr
Weber, Günter, Euskirchen
Weimbs, Frank, Hellenthal
Wolter, Leo, Zülpich
SPD
Cremer, Franz, Hellenthal
Häger, Norbert, Euskirchen
Heller, Wolfgang, Schleiden
Hettmer, Heinrich, Zülpich
Höllmann, Michael, Euskirchen
Schmitz, Hans, Mechernich
Schulte, Andreas, Weilerswist
Dr. Schweikert-Wehner, Peter Meinhard, Mechernich
Seidler, Stefanie, Dahlem
Stentrup, Gerhard, Nettersheim
Vermöhlen, Karl, Kall
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel
-2FDP
Dr. Milz, Markus, Bad Münstereifel
Reiff, Hans, Kall
Schorn, Frederik, Weilerswist
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich
Kalnins, Angela, Zülpich
UWV
Bühl, Andreas, Bad Münstereifel
Daniel, Susanne, Euskirchen 17:00 - 17:50 Uhr
Dürer, Joachim, Weilerswist
Mondorf, Michael, Weilerswist
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
Mörsch jun., Franz Josef, Zülpich
Fraktionslos
Lübke, Bernd, Hellenthal
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
Herr Andres, Stabsstelle 12
Herr Kämmerer Hessenius, GB I / 20
Herr Rosell, GBL II
Frau Wonneberger-Wrede, GBL IV
Herr Blindert, GBL V
Frau Haas, GB I / 15 als Protokollführerin
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Esser, Johannes, Nettersheim
Kohlheyer, Clas, Euskirchen
Mießeler, Rudi, Mechernich
Nießen, Franz-Josef, Schleiden
Reidt, Josef, Schleiden
SPD
Kunz, Emmanuel, Kall
Ramers, Markus, Blankenheim
FDP
Grau, Christian, Zülpich
van Meenen, Dirk, Euskirchen
-3Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Konias, Nathalie, Mechernich
Kroll, Dorothee, Euskirchen
Mende, Ellen, Euskirchen
Ohne Fraktion
Rosenke, Günter, Euskirchen
Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung verabschiedet Frau Dr. Dirhold Herrn Markus Herbrand (FDP), der
am 24.09.2017 in den Deutschen Bundestag gewählt wurde und sein Kreistagsmandat am
13.10.2017 niedergelegt hat. Frau Dr. Dirhold berichtet kurz über die bisherigen Gremientätigkeiten von Herrn Herbrand und bedankt sich herzlich für sein Engagement im Kreistag Euskirchen. Im
Namen des Kreistages wünscht sie ihm für die neuen Aufgaben alles Gute und viel Erfolg.
Herr Herbrand bedankt sich für die freundlichen Abschiedsworte und die gute Zusammenarbeit im
Kreistag. Er erklärt, dass er sich für die Interessen der Region im Deutschen Bundestag einsetzen
werde.
Anschließend verpflichtet Frau Dr. Dirhold Herrn Dr. Markus Milz (FDP) als neues Kreistagsmitglied und Nachfolger für den ausgeschiedenen Herrn Markus Herbrand (FDP). Sie heißt Herrn Dr.
Milz im Namen des Kreistages herzlich willkommen.
Weiterhin begrüßt Frau Dr. Dirhold die Auszubildenden der Kreisverwaltung Euskirchen, die heute
erstmals an einer Kreistagssitzung teilnehmen.
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreistages mit Einladung vom 09.10.2017 form- und fristgerecht
eingeladen wurde und dass der Kreistag beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Die Vorsitzende bittet, die Tagesordnung im öffentlichen Teil um
folgende Tagesordnungspunkte zu erweitern:
Umbesetzung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang (A 144/2017)
Zu TOP 9: Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen
hier: Projektsteuerung (Info 271/2017).
Weiter bittet die Vorsitzende den TOP 23 „Nahverkehrsplan Kreis
Euskirchen, hier: Sachstand Zülpich Konzept (V 353/2017) um
die Verwaltungsergänzung Z 3/V 353/2017 vom 12.10.2017 zu
ergänzen.
-4Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass der Antrag
144/2017 zurückgezogen werde.
Die Vorsitzende lässt über die geänderte Tagesordnung abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Der Kreistag stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung
fest.
TOP 3
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das
Jahr 2016
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane
Kreisausschuss
04.10.2017
V 345/2017
Z1
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
a)
Gemäß dem Empfehlungsbeschluss des Verwaltungsrates
der Kreissparkasse Euskirchen vom 19. Juni 2017 beschließt
der Kreistag, den Jahresüberschuss der Kreissparkasse
Euskirchen für das Geschäftsjahr 2016 von 761.570,46 € in
voller Höhe in die Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse
einzustellen. Es erfolgen keine Ausschüttung an den Träger
und kein Gewinnvortrag.
b)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse
Euskirchen für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Kreissparkasse
Euskirchen angehören, nicht mitgewirkt.)
Abstimmungsergebnis:
TOP 4
Mit Mehrheit dafür,
2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Jahresabschluss 2015 des Kreises Euskirchen
Kreisausschuss
04.10.2017
D 39/2017
Z1
Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen
zum 31.12.2015 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis
und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
Einstimmig
Prime SITE Rhine Region
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
A 141/2017
25.09.2017
Z1
04.10.2017
Z2
-5Herr Hessenius, Kämmerer, berichtet in Ergänzung zur Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang, dass Herr NRW-Wirtschaftsminister Pinkwart
die Besichtigung der LEP-Fläche angekündigt habe. Der Termin
stehe noch nicht fest. Im Vorgriff darauf, hatte die Verwaltung auf
Einladung der FDP-Kreistagsfraktion am vergangenen Samstag
die Gelegenheit, den Minister mit dem Anliegen zum Landesentwicklungsplan zu befassen und die drei Kernpunkte, die heute
beschlossen werden sollen, vorzutragen. Aus Sicht von Herrn
Hessenius könne das Vorgespräch eine gute Ausgangsbasis für
die demnächst mit dem Minister zu führenden Gespräche bieten.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) erklärt,
dass er den eingeschlagenen Weg für richtig halte und gemäß
der noch zu beschließenden Vorgehensweise verfahren werden
sollte.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass er die Zergliederung der für die Landesentwicklung so bedeutenden Fläche
zu Vermarktungszwecken und die Abweichung von der Mindestflächenvorgabe für falsch halte. Daher werde DIE LINKE dem
Antrag nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) befürwortet den Antrag und
erklärt, man wolle das Thema so gestalten, wie es für die Zukunft
wichtig sei. Seitens des Landes gebe es nicht die Vorgabe oder
die Gedanken, die Fläche zu zerschlagen oder wesentlich zu
verkleinern. Aber man sei durchaus bereit, die Sache dynamisch
zu sehen.
Der Kreistag beschließt in der Fassung der Z 1:
Der Kreistag begrüßt die Initiativen der Verwaltung und der LEPAöR, mit denen die neue Landesregierung gebeten wurde, mit
hoher Priorität Änderungen des Landesentwicklungsplanes anzugehen, um bestehende Vermarktungshemmnisse der hiesigen
Prime-Site-Fläche zu beseitigen.
Er hält es insbesondere für geboten, die Mindestflächenvorgabe
von 80 ha sowie die derzeitigen Zweckbindungen, die z.B. die
Ansiedlung reiner Logistikbetriebe verhindern, zu verändern.
Darüber hinaus sollte nach seiner Auffassung auch die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen der Landesregierung eröffnet
werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
Mit Mehrheit dafür,
2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
Tourismuswerkstatt Eifel - Übernahme eines Kofinanzierungsanteils durch den Kreis Euskirchen
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
25.09.2017
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
04.10.2017
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) weist
D 37/2017
Z1
Z2
-6darauf hin, dass die in der Vorlage vorgesehene jährliche Berichterstattung wichtig sei, um eine entsprechende Wirksamkeitsprüfung vornehmen zu können. Er stellt daher nochmal klar, dass
die Beschlussfassung zur D 37/2017 auch die jährliche Berichterstattung enthalte.
Der Kreistag beschließt die Bereitstellung eines Projektkostenanteils zur Umsetzung der Tourismuswerkstatt Eifel in Höhe von rd.
12.500 €, aufgeteilt auf die Haushaltsjahre 2018 bis 2021 an die
Nordeifel Tourismus GmbH (2018: 3.100 €, 2019: 4.200 €, 2020:
4.200 €, 2021: 1.000 €).
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Einstimmig
Fortschreibung der Dienstleistungsvereinbarung für den Be- V 357/2017
trieb des Startercenter NRW in der GründerRegion Aachen
Z1
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
25.09.2017
u.Konvers.Vogels.
Z2
Kreisausschuss
04.10.2017
Der Kreistag beschließt:
a) die anteilige Mitfinanzierung des STARTERCENTER der
Gründerregion Aachen mit einem jährlichen Pauschalzuschuss
in Höhe von jeweils 3.000 € für den Zeitraum 07/2017 bis
12/2019 und
b) ermächtigt die Verwaltung damit zur Unterzeichnung der
Dienstleistungsvereinbarung.
Abstimmungsergebnis:
TOP 8
Einstimmig
Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur V 358/2017
und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen
Ausstattung der Gesellschaft
Z1
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
25.09.2017
u.Konvers.Vogels.
Z2
Kreisausschuss
04.10.2017
Gemäß der Ziffer 3 werden folgende Vertreter und Stellvertreter für
die Gesellschafterversammlung benannt:
für die Verwaltung: Allgemeiner Vertreter Manfred Poth als ordentliches Mitglied und Landrat Günter Rosenke als stellvertretendes Mitglied
für die CDU-Fraktion: Herr Josef Reidt als ordentliches Mitglied
und Herr Johannes Mertens als Stellvertreter
für die SPD-Fraktion: Herr Markus Ramers als ordentliches Mitglied und Herr Wolfgang Heller als Stellvertreter.
Als Stimmführer werden Herr AV Manfred Poth und als Stellvertreter
Herr Josef Reidt benannt.
-7Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teilt mit,
dass sich die Fraktion, wie auch im Kreisausschuss, bei der Abstimmung enthalten werde. Dies richte sich nicht gegen die heute im
Kreistag benannten Personen, sondern gegen den Inhalt der Vorlage.
Herr Grutke stellt fest, dass im schlechtesten Fall mit Gesamtkosten
in Höhe von 14 Mio. € zu rechnen sei. Er erkundigt sich, ob es seit
den letzten Beratungen einen neueren Sachstand zu den anhängigen
rechtlichen Verfahren gebe und ob mit weiteren Überschreitungen zu
rechnen sei.
AV Poth führt aus, dass in den Vorgesprächen und den Sitzungen
deutlich gemacht wurde, wie sich die Situation darstelle. Die Geschäftsführung habe das Szenario als Worst-Case-Szenario benannt
und es gebe derzeit keine Anhaltspunkte, die zu einer anderen Entscheidung kämen.
Wenn die Neustrukturierung zustande komme, werde der Unterschiedsbetrag über ein Gesellschafterdarlehen des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert.
Es gebe noch keine neuen Erkenntnisse, weil zum einen die Schlussrechnungen noch nicht vorlägen und zum anderen die laufenden Prozesse noch nicht beendet seien. Dies werde auch noch längere Zeit
dauern.
Weiter erklärt AV Poth, dass die Gesellschaft mit der strukturellen
Änderung für die Zukunft aufgestellt und die Liquidität deutlich verbessert sei.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1. Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der
Vogelsang IP gGmbH in der als Anlage beigefügten Fassung und
damit
1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP gGmbH von
28,57 % auf 17,142 %,
1.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises Euskirchen von derzeit 7.800 € um 9.342 € auf 17.142 € sowie einer
quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von 68.571 €, die in
Summe zu einer investiven Auszahlung in Höhe von insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018 führt, sowie
1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses an
die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000 € jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der maximale Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen wird damit auf
240.000 € festgesetzt.
2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gremien
der Vogelsang IP gGmbH, etwaigen Anpassungen an dem Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung notwendig und nicht
materieller Art sind, zuzustimmen.
-83. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für die
Gesellschafterversammlung nach Wegfall des Aufsichtsrates zu
und entsendet für die verbleibende Wahlperiode folgende Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen in die Gesellschafterversammlung:
Ordentliche Mitglieder:
1. Herrn Allgemeinen Vertreter Manfred Poth
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2. Herrn Josef Reidt
CDU
3. Herrn Markus Ramers
SPD
Stellvertreter/innen:
(gebundene Vertretung)
1. Herrn Landrat Günter Rosenke
(Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO)
2. Herrn Johannes Mertens
CDU
3. Herrn Wolfgang Heller
SPD.
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus.
ggf.
Von den ordentlichen Mitgliedern wird Herr Manfred Poth zum
Stimmführer gewählt.
Für den Fall der Verhinderung des Stimmführers wird aus dem
Kreise der ordentlichen Mitglieder Herr Josef Reidt zum stellvertretenden Stimmführer gewählt.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
2 Gegenstimmen (UWV/FDP) und
2 Enthaltungen (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN)
TOP 9
Kreiseigenes Immobilienmanagement
TOP 9.1
Erweiterungsbau Kreishaus Euskirchen
hier: Projektsteuerung
Info
271/2017
TOP 9.2
Bewältigung der Aufgaben im kreiseigenen Immobilienmanagement
hier: 1. Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle
2. Auftragsvergabe Projektsteuerung Erweiterungsbau
Kreishaus
Kreisausschuss
04.10.2017
V 359/2017
Z1
-9Die Info 271/2017 und die V 359/2017 werden zusammen behandelt.
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Ziffer 2 der V 359/2017 im
Wesentlichen der Info 271/2017 entspreche.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) führt aus, dass über die Einrichtung einer zusätzlichen Zeitvertragsstelle im Kreisausschuss
schon ausführlich diskutiert worden sei. Er schlägt vor, die vorgesehene Befristung nicht mit in den Beschluss aufzunehmen, um
die Chance der Stellenbesetzung zu erhöhen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) unterstützt den Vorschlag der SPD.
Zur Info 271/2017 stellt Herr Grutke fest, dass der Vorschlag die
Verwaltung ehre, sorgsam mit den Ressourcen umzugehen. Er
hinterfragt, ob es nicht klüger sei, den jetzigen Hochbauingenieur
für die Fortführung der bereits begonnenen Projekte einzusetzen,
statt Externe zu akquirieren, die sich erst in die laufenden Projekte einarbeiten müssten.
AV Poth führt ergänzend zur Info 271/2017 aus, dass die Stelle
des Hochbauingenieurs besetzt war, und aufgrund des Weggangs des Stelleninhabers ohnehin wieder neu ausgeschrieben
werde. Die Ausschreibung als unbefristete Stelle helfe in der Sache durchaus weiter.
Wenn die Verwaltung die Stellenbesetzung erhalte, könne die
Projektsteuerungsaufgabe der großen Projekte im Wesentlichen
durch eigenes Personal durchgeführt werden. Bei begleitenden
kleineren Projekten werde angestrebt, diese Leistungen extern zu
vergeben. Die Verwaltung würde gerne versuchen, die Maßnahme in der vorgeschlagenen Form umzusetzen. Sollte die Umsetzung nicht funktionieren, müsste die Verwaltung wieder auf den
Kreistag zukommen.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) äußert sich sehr überrascht, dass die Stelle, nach der einmütigen Feststellung im
Kreisausschuss, in eine unbefristete Stelle umgewandelt werden
solle. Dies widerspreche der Vorlage und er sehe, wie in der
Verwaltungsvorlage aufgeführt, gute Gründe, eine Befristung
auszusprechen.
Herr Troschke weist darauf hin, dass man bei zu diskutierenden
Folgeprojekten Gefahr laufe, auch hier befristete Stellen in unbefristete Stellen umzuwandeln. Daher werde einer unbefristeten
Stelle nicht zugestimmt.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass er die Diskussion im Kreisausschuss anders wahrgenommen habe, als die
UWV. Seitens der SPD sei geäußert worden, dass man die Befristung nicht als sinnvoll erachte und auch die CDU habe ihre
Bereitschaft erklärt, über den Verzicht auf die Befristung nachzudenken. Herr Bell erklärt, dass sich nun konkretisiere, was die
einhellige Meinung von fast allen Mitgliedern im Kreisausschuss
war, nämlich, dass man ein vernünftiges Angebot unterbreiten
sollte, um in den schwierigen Zeiten geeignetes Personal gewin-
- 10 nen und binden zu können.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) bestätigt, dass im Kreisausschuss ein großes Einvernehmen erzielt worden sei. Es sei aber
auch klar gesagt worden, dass innerhalb der Fraktionen noch
über die unbefristete Ausschreibung beraten werden sollte.
Nach Experteneinschätzung sei die Befristung einer Stelle ein
Hinderungsgrund, wenn man qualifiziertes Fachpersonal ansprechen wolle.
Seitens der CDU-Fraktion werde die sachliche Notwendigkeit
gesehen, den Bereich personell zu verstärken. Daher unterstütze
die CDU-Fraktion die Ausschreibung einer unbefristeten Stelle.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt, eine zusätzliche unbefristete Zeitvertragsstelle im technischen Immobilienmanagement einzurichten.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
Gegenstimmen (FDP/UWV) und
1 Enthaltung (fraktionslos)
Der Kreistag nimmt die Info 271/2017 zustimmend zur Kenntnis.
TOP 10
Erweiterung des Stellenplanes 2017 für das Jobcenter Euaktiv um 4,0 Stellen
Kreisausschuss
04.10.2017
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teilt mit,
dass die Fraktion bei der Enthaltung bleiben werde, weil bei einer
Besetzung mit 4 Stellen der gesetzliche Richtwert immer noch
nicht erreicht werde. Es wäre ggfls. angezeigt, die Beschlussfassung insofern zu erweitern, dass im Fachausschuss regelmäßig
vom Jobcenter berichtet werde.
AV Poth teilt mit, dass bereits im Fachausschuss und Kreisausschuss deutlich gemacht wurde, dass der Besetzungsvorschlag
von der Geschäftsführung des Jobcenters stamme und diese der
Meinung sei, dass 4 Stellen ausreichten. Seit geraumer Zeit bestehe die Vereinbarung, regelmäßig über die Situation im Jobcenter zu berichten und daran werde sich die Verwaltung halten.
Kreistagsmitglied Stolz ergänzt, dass sie sich im Ausschuss für
Soziales und Gesundheit durch die regelmäßige Berichterstattung, insbesondere durch den Geschäftsführer des Jobcenters
persönlich, hervorragend informiert fühle.
Hinsichtlich der Richtwerte führt Frau Stolz aus, dass man im
Einvernehmen mit der Verwaltung beobachten sollte, welcher
Personalbedarf zwingend bestehe. Bei Änderung der Situation,
müsse erneut darüber geredet werden.
Fraktionsvorsitzender Grutke fasst zusammen, dass 4 Stellen
erst einmal gut sind, die Situation aber anhand der regelmäßigen
Berichterstattung des Jobcenters weiter beobachtet werden sollte.
V 361/2017
Z1
- 11 Der Kreistag fasst folgende Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Erweiterung des Stellenplanes 2017
für das Jobcenter EU-aktiv um weitere 4,0 Stellen auf insgesamt
147,5 Stellen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 11
Einstimmig,
2 Enthaltungen (Bündnis 90/DIE
GRÜNEN)
Planung Erweiterungsbau Kreishaus
hier: Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bittet darum, bei der Parkraumlösung nicht nur die ebenerdige Lösung aufzuführen, weil
auch andere Parkflächen zur Verfügung stünden. Um einem befürchteten Parkchaos während der Bauphase vorzubeugen,
schlägt er vor, im westlichen Bereich hinter den Fraktionsräumen
provisorische Parkplätze zumindest für die Bediensteten zu
schaffen. Er erinnert daran, dass bei der Aufstellung des Parkraumkonzeptes auch das DRK einzubeziehen sei.
Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) äußert Bedenken, dass entgegen des Vorschlages des Planungsbüros, die Untersuchung
der Holzbauweise beschlossen werden solle.
Es sei klar, dass der Wunsch eines mehrstöckigen Gebäudes in
Holzrahmenbauweise nicht realisierbar sei und nach den Ausschreibungsrichtlinien die entsprechenden Holzmaßnahmen nicht
aus dem Kreis Euskirchen geliefert werden können.
Herr Schulte bittet AV Poth um die Zusage, dass die Hereinnahme der weiteren Planung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung im
Planungsprozess und nicht zu erheblichen Mehrkosten in der
Planung führen werde.
AV Poth teilt mit, dass die Thematik Gegenstand der Beratung im
Kreisausschuss gewesen sei. Die Varianten würden betrachtet
und mit dem Planungsbüro sei vereinbart worden, dass die Entscheidung über die Entwurfsplanung in der Dezembersitzung
2017 des Kreistages fallen solle. Von daher seien keine Verzögerungen erkennbar.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) stellt fest, dass heute lediglich ein Prüfungsauftrag erteilt werden solle und damit noch keine
Festlegung auf eine Bauweise verbunden sei. In den Prüfauftrag
sei die Holzbauweise miteinbezogen, weil es eine Reihe von Kollegen gebe, die sich mit guten Argumenten für eine Holzbauweise
aussprächen. Zudem hätten die Planer in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr konstatiert, dass eine
Holzbauweise unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen
möglich sei. Daher sei es wichtig, beide Varianten zu untersuchen, um im Dezember auf Basis valider Fakten zur Entscheidung zu schreiten.
V 366/2017
- 12 Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass sich an der
grundsätzlichen Ablehnung der FDP gegen die Baumaßnahme
nichts ändern werde. Aus seiner Erfahrung als ehemaliger Holzhändler heraus erklärt er, dass Gebäude durchaus auch mehrstöckig in Holz errichtet werden können. Ob dies die wirtschaftlichste Lösung sei, müsse geprüft werden. Von daher sei der in
der Vorlage aufgeführte Prüfauftrag beider Varianten richtig.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) merkt an, dass zunächst
definiert werden müsse, was überhaupt für welche Bedarfe gebaut werde solle. Erst dann könne man über die verschiedenen
Lösungen nachdenken. Er halte es für falsch, über die Planung
für die große Lösung zu beschließen, ohne zu wissen, ob diese
umgesetzt werde. Daher werde DIE LINKE der Vorlage nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt
aus, dass ein generelles Vermarktungskonzept für die Immobilien
benötigt werde. Es seien Grundstücke verkauft worden, die man
jetzt hätte gut gebrauchen können. Er stimmt Herrn Bell zu, dass
die große einheitliche Lösung untersucht werde, die alle Bausteine umfasse, ohne dass geklärt sei, was man wirklich wolle und
dass dies die wirtschaftlichste Lösung sei.
In der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 sei die Klärung dieser
Frage vorangetrieben worden, damit man in der Dezembersitzung eine Entscheidung treffen könne. Letztlich sei die wirtschaftlichste Lösung gewollt, es stehe aber noch nicht fest, welche dies
ist.
Kreistagsmitglied Weber (CDU) erklärt, dass er den Ausführungen von Herrn Bell und Herrn Grutke nicht viel abgewinnen könne. Man sei sich einig gewesen, dass die große Lösung mit erheblichen Vorteilen verbunden sei. Die große Lösung sei gewollt
und nun sei es der Auftrag des Planungsbüros zu prüfen, welche
Varianten möglich sind, welche nicht und mit welchen Kosten bei
der Holzbauweise zu rechnen wäre. Über die Wirtschaftsförderung werde versucht, die Verwendung des Baustoffes Holz durch
entsprechende Maßnahmen anzustoßen, so dass der Kreis Euskirchen geradezu aufgerufen sei, beim Neubau die Holzbauweise
mit prüfen zu lassen. Daher sei die Vorlage genau richtig.
AV Poth führt aus, dass die Verwaltung in der Vorlage die Ergebnisse aus der Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr und dem Kreisausschuss festgehalten und dem
Kreistag zur Entscheidung vorgelegt habe. Im Dezember werde
die Grundsatzentscheidung zu treffen sein. Sollten sich auf Basis
der Untersuchungsergebnisse des Planungsbüros Abweichungen
ergeben, müsse man flexibel sein und sich mit der neu eintretenden Situation befassen. AV Poth stellt klar, dass die Vorlage lediglich dazu diene, den Untersuchungsraum des Planers vertretbar einzugrenzen, um die Kosten nicht ins Uferlose laufen zu
lassen.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt folgende Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages bis zur Detailschärfe HOAI 2 (Vor-
- 13 planung mit Kostenschätzung):
1. Städtebauliche Anordnung
Der endgültige Gebäudestandort ist im Planungsprozess noch
festzulegen. Dabei sollte es sich um eine Ost- oder Norderweiterung handeln oder eine Kombination aus beidem.
2. Parkraumlösungen
Es wird eine ebenerdige Lösung bevorzugt. Die Verwaltung wird
gebeten, zusammen mit der Vorlage zur Grundsatzentscheidung
dem Kreistag ein Parkraumkonzept vorzustellen.
3. Variantenvergleich Holz zu konventioneller Bauweise
Die Varianten konventionelle Bauweise und Holzbauweise (hier
sowohl Holz-Hybrid als auch reine Holzbauweise) sind weiter zu
untersuchen.
4. Bürokonzepte/Raumnutzungslösungen
Bevorzugt werden als Rastermaß 1,35 m und als Gebäudebreite
16,50 m.
5. Energie und Versorgungskonzepte
Auszuarbeiten sind die Varianten 1(Geothermie + kleines BHKW)
und 4 (Geothermie + Versorgung aus Bestand); in beiden Fällen
ist die Vorteilhaftigkeit eines Luft-Erdregisters mit zu untersuchen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 12
Mit Mehrheit dafür,
7 Gegenstimmen (3 FDP/2 UWV/
2 DIE LINKE)
Stärkung des Ehrenamtes in der nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Kreisausschuss
04.10.2017
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
1.
Der Kreisausschuss regt an, mit den Organisationen der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Gespräche einzutreten mit dem Ziel, den tatsächlichen Bedarf für ein Projekt
"hauptamtliche Begleitung und Koordination der Verbandsarbeit" zu eruieren. Dabei soll es primär um die
Entwicklung von nachhaltigen Konzepten zur Akquise von
Neumitgliedern für die Verbände sowie die Gewinnung
und Bindung von jungen Nachwuchskräften für die aktive
Arbeit gehen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, sich über mögliche Fördermittel für ein solches Projekt zu informieren und in der
nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses über
die Ergebnisse der Gespräche sowie der Recherchen Bericht zu erstatten.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
1 Gegenstimme (UWV)
A 143/2017
Z1
- 14 -
TOP 13
Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus
Ausschuss für Bildung und Inklusion
13.06.2017
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Info
232/2017
Z1
Z2
Z3
Der Kreistag nimmt die Info 232/2017 zur Kenntnis.
TOP 14
Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege nach Vergleich vor dem VG Aachen
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
V 337/2017
Z1
Z2
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege rückwirkend ab dem 01.08.2017 in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 15
Einstimmig
Ambulante Betreuung in Pflegefamilien
V 342/2017
hier: Übertragung an den Deutschen Kinderschutzbund Euskirchen
Z1
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Z2
Kreisausschuss
04.10.2017
Die Kreistagsmitglieder Stolz (CDU) und Kolvenbach (CDU)
nehmen an der Beschlussfassung nicht teil.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, mit dem Deutschen Kinderschutzbund, Kreisverband
Euskirchen, für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 eine Vereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele hinsichtlich der Betreuung und Begleitung der Pflegestellen nach §
33 SGB VIII im Kreis Euskirchen abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 16
Einstimmig
schWUNG - Weiterbildungsangebot für Schwangere
hier: Förderung ab dem 01.01.2018
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, das Weiterbildungsangebot für Schwangere
„schWUNG“ im Rahmen der Familienbildung ab dem 01.01.2018
V 343/2017
Z1
Z2
- 15 und in den Folgejahren mit max. 28.000 € zu bezuschussen.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Gespräche mit dem Erzbistum
Köln einzutreten, mit dem Ziel, dass der Zuschuss i.H.v. 7.829 €
über das Jahr 2018 hinaus erfolgt. Leistungs- und Zielvereinbarungen sind entsprechend abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 17
Mit Mehrheit dafür,
3 Gegenstimmen (FDP),
2 Enthaltungen UWV
Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz
V 355/2017
zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen
Z1
Jugendhilfeausschuss
28.09.2017
Z2
Kreisausschuss
04.10.2017
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses,
a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 6 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe
der vom Land gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 03.August 2017
anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern:
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 30.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 13.000 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% wird
vom Kreis übernommen.
Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne
diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.:
bis zu 8.500,00 € pro Platz
Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen,
die ohne diese Maßnahme wegfallen.:
bis zu 4.250,00 € pro Platz
Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die
ohne diese Maßnahme wegfallen:
bis zu 8.500,00 € pro Platz.
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 30% wird
nicht vom Kreis übernommen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im
Haushaltsjahr 2018 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
- 16 -
TOP 18
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für
Bildung und Inklusion
Ausschuss für Bildung und Inklusion
26.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
V 360/2017
Z1
Z2
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beruft gemäß § 26 KrO NRW i.V.m. § 85 Abs. 2
SchulG NRW folgendes ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied der Stephanusschule, Zülpich-Bürvenich, mit beratender
Stimme in den Ausschuss für Bildung und Inklusion:
Sonderschulrektorin Lorenzen, Edeltraud
(ordentl. beratendes Mitglied)
Sonderschulkonrektor Breuer, Alexander
(stellv. beratendes Mitglied)
Abstimmungsergebnis:
TOP 19
Einstimmig
Berufung von beratenden Mitgliedern in den Ausschuss für
A 142/2017
Bildung und Inklusion
hier: Antrag der Fraktionen von CDU und SPD zur V 360/2017
Z1
Ausschuss für Bildung und Inklusion
26.09.2017
Z2
Kreisausschuss
04.10.2017
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beruft folgendes ordentliches bzw. stellvertretendes
Mitglied des Berufsbildungszentrum Euskirchen mit beratender
Stimme in den Ausschuss für Bildung und Inklusion:
Verbandsvorsteher Kupp, Jochen
(ordentl. beratendes Mitglied)
stellv. Verbandsvorsteherin Nadine Esser
(stellv. beratendes Mitglied)
Abstimmungsergebnis:
TOP 20
Einstimmig
Freizeitverkehr im Kreis Euskirchen
hier: Eifelsteig-Wanderbus - Nachfrage und Fortführung 2018
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
25.09.2017
u.Konvers.Vogels.
Kreisausschuss
04.10.2017
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag nimmt die Nachfragewerte zum Wanderbus zur
Kenntnis und beschließt, den Betrieb des Wanderbusses im Jahr
2018 fortzuführen. Bei steigender Nachfrage soll ein größeres
V 348/2017
Z1
Z2
Z3
- 17 Fahrzeug eingesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 21
Einstimmig
Abschluss von Vereinbarungen mit benachbarten Aufgaben- V 350/2017
trägern zu grenzüberschreitenden Verkehren
Z1
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
Z2
Kreisausschuss
04.10.2017
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss einer öffentlichen rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Düren.
Der Kreistag ermächtigt darüber hinaus die Verwaltung nach Klärung der noch offenen Fragen zum Abschluss eines Verkehrsvertrages zwischen den ÖPNV-Aufgabenträgern Kreis Euskirchen,
StädteRegion Aachen und Stadt Aachen. Es soll ein Kündigungsrecht des Kreises Euskirchen aufgenommen werden, sofern der
im jeweiligen Verbundetat ausgewiesene Ausgleichsbetrag/km
um mehr als 5 % von dem Wert des Vorjahres abweicht.
Abstimmungsergebnis:
TOP 22
Einstimmig
Änderung des ÖPNVG NRW
hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
V 351/2017
Z1
Z2
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die
Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit
denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über
die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen
abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der
Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge
verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
TOP 23
Einstimmig
Nahverkehrsplan Kreis Euskirchen
hier: Sachstand Zülpich Konzept
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
Kreisausschuss
Verwaltungsergänzung
V 353/2017
13.09.2017
04.10.2017
12.10.2017
Z1
Z2
Z3
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) hinterfragt, wie
am Ende des Planungsprozesses die Abkopplung der Stadt Zülpich vom
30 minütigen Stundentakt zustande gekommen sei.
- 18 Herr Blindert, GBL V, führt aus, dass er bereits im Kreisausschuss auf den
bestehenden Abstimmungsbedarf hingewiesen habe. Die Kommunen seien im Sommer sehr intensiv in den Planungsprozess eingebunden gewesen. Im letzten Moment sei dann der Stadt Zülpich aufgefallen, dass auch
Schüler im morgendlichen Verkehr die SB 98 nutzen. Daraufhin habe es 2
Lösungsvarianten gegeben, die nach Rücksprache mit den Beteiligten
jedoch nicht favorisiert wurden. Man werde sich mit dem Thema planerisch auseinandersetzen und dabei eine Gesamtbetrachtung, auch unter
Berücksichtigung des Ende 2018 startenden Vorlaufbetriebs auf der
Bahnstrecke, vornehmen.
Kreistagsmitglied Kalnins (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) erkundigt sich, ob
die Lösungen untersucht wurden, die Linie 298 statt der SB 98 zu verschieben und in die SB 98 einen Schlenker über Füssenich einzubauen,
der die Linie 298 entlasten könnte. Sie äußert ihr Unverständnis darüber,
dass die Stadt Zülpich den Rat nicht beteiligt habe.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) stellt fest, dass die SB 98 als
Schnellbuslinie gedacht sei und alternative Lösungen nicht zu Lasten der
Qualität eines Schnellbusses gehen könnten. So gebe es eine Reihe von
Pendlern, die auf den Schnellbus gerade in dem Zeitrahmen angewiesen
seien und deren berechtigten Anliegen Rechnung getragen werden müsse.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) stellt zusammenfassend fest, dass das Versäumnis der Stadt Zülpich zu Lasten der
Bevölkerung gehe und äußert sich verärgert über die Vorgehensweise der
Stadt Zülpich.
Der Kreistag fasst in der Fassung der Z3 folgenden Beschluss:
Der Kreistag nimmt den Sachstand zum Zülpich-Konzept zur Kenntnis und
beschließt die Veränderungen auf der Linie 811 zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2017 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 24
Einstimmig,
2 Enthaltungen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
Veränderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017
a) Umsetzung Konzept Mechernich
b) Veränderungen weiterer Linien
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
13.09.2017
Kreisausschuss
04.10.2017
Der Kreistag beschließt die Veränderungen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2017 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 354/2017
Z1
Z2
- 19 TOP 25
Ortsumgehung Roggendorf
Kreisausschuss
04.10.2017
V 364/2017
Z1
Kreistagsmitglied Weber (CDU) teilt mit, dass er sich die Anmeldung der Ortsumgehung Roggendorf im Bundesverkehrswegeplan angeschaut habe und im dazugehörigen Lageplan an der
Kreuzung AWZ ein Kreisverkehr vorgesehen sei. Daher sei die
Vorlage der richtige Weg.
Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) erklärt, dass die Planung immer
eine kreuzungsfreie Lösung vorgesehen habe. Die Planung 2012
sei jedoch vom Bund nicht genehmigt worden, weil die Wertigkeit
der Bundesstraße nicht gesehen wurde. Der Bund habe eine
Ampellösung bevorzugt.
Im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr sei gegenüber
Herrn Egenter, als Vertreter von Straßen.NRW, nochmals deutlich gemacht worden, dass eine kreuzungsfreie Lösung gewollt
sei.
Herr Schmitz berichtet, dass seitens Straßen.NRW im 1. Halbjahr
2018 eine größere Untersuchung zur Verkehrsbedeutung der
Bundesstraße 266 geplant sei, die auch die angrenzenden Bereiche umfasse.
Die erhobenen Zahlen sollen einer neuen Planung zugrunde gelegt und mit den entsprechenden Stellen in Bund und Land abgestimmt werden. Nur die kreuzungsfreie Lösung sei die Lösung,
die der Anbindung des Südkreises diene.
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, bei den zuständigen Stellen, darauf Einfluss zu nehmen, dass die Ortsumgehung Roggendorf in der Priorität hoch angesetzt wird und die Kreuzung am
Abfallwirtschaftszentrum, aufgrund der Anbindung des Schleidener Tals, planfrei gestaltet wird. Ebenfalls soll die Unterstützung
der für den Kreis Euskirchen zuständigen Bundes- und Landespolitikern eingeworben werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Die Vorsitzende
gez. Dr. Dirhold
(Dr. Dirhold)
2. stellv. Landrätin
Der Schriftführer
gez. Poth
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 26.10.2017
gez. Haas
(Haas)
Protokollierende Beamtin