Daten
Kommune
Wesseling
Größe
87 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
22.05.17, 17:06
Aktualisiert
22.05.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 22.05.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 22. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 04.04.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
12.
Bebauungsplan Nr. 4/122 "Fichtenweg/ Tannenweg"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 41/2017
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz wird beschlossen:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen
zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1
BauGB (Beschlussvorlage 221/2016 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge)
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB
(Beschlussvorlage 41/2017 – Liste 1/2, Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den
Abwägungsvorschlägen in den vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 4/122 „Fichtenweg/ Tannenweg“ mit
textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 BauGB (BauGB in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722), in der zur Zeit geltenden Fassung)
in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat
der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)