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Beschlusstext (Änderung des ÖPNVG NRW hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
07.11.17, 16:05
Aktualisiert
07.11.17, 16:05
Beschlusstext (Änderung des ÖPNVG NRW
hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.10.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 22 Änderung des ÖPNVG NRW hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge verwendet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 351/2017