Daten
Kommune
                    Kreis Euskirchen
                Größe
                        10 kB
                    Datum
                        18.10.2017
                    Erstellt
                        07.11.17, 16:05
                    Aktualisiert
                        07.11.17, 16:05
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.10.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 22
Änderung des ÖPNVG NRW
hier: Verwendung der Mittel nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt, die gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NW an die
Verkehrsunternehmen weiterzuleitenden Mittel (ÖPNVPauschale) an solche Verkehrsunternehmen auszureichen, mit
denen der Kreis Euskirchen eine vertragliche Vereinbarung über
die Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen
abgeschlossen hat. Hierbei haben die Verkehrsunternehmen
gegenüber dem Kreis Euskirchen nachzuweisen, dass 30% der
Mittel zur Beschaffung neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge
verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 351/2017
            
         
                    