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Beschlusstext (Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
161 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
07.11.17, 16:05
Aktualisiert
07.11.17, 16:05
Beschlusstext (Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft) Beschlusstext (Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft) Beschlusstext (Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.10.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 8 Vogelsang IP gGmbH – Neuordnung der Beteiligungsstruktur und Sicherstellung der langfristigen finanzwirtschaftlichen Ausstattung der Gesellschaft V 358/2017 Gemäß der Ziffer 3 werden folgende Vertreter und Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung benannt:  für die Verwaltung: Allgemeiner Vertreter Manfred Poth als ordentliches Mitglied und Landrat Günter Rosenke als stellvertretendes Mitglied  für die CDU-Fraktion: Herr Josef Reidt als ordentliches Mitglied und Herr Johannes Mertens als Stellvertreter  für die SPD-Fraktion: Herr Markus Ramers als ordentliches Mitglied und Herr Wolfgang Heller als Stellvertreter. Als Stimmführer werden Herr AV Manfred Poth und als Stellvertreter Herr Josef Reidt benannt. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teilt mit, dass sich die Fraktion, wie auch im Kreisausschuss, bei der Abstimmung enthalten werde. Dies richte sich nicht gegen die heute im Kreistag benannten Personen, sondern gegen den Inhalt der Vorlage. Herr Grutke stellt fest, dass im schlechtesten Fall mit Gesamtkosten in Höhe von 14 Mio. € zu rechnen sei. Er erkundigt sich, ob es seit den letzten Beratungen einen neueren Sachstand zu den anhängigen rechtlichen Verfahren gebe und ob mit weiteren Überschreitungen zu rechnen sei. AV Poth führt aus, dass in den Vorgesprächen und den Sitzungen deutlich gemacht wurde, wie sich die Situation darstelle. Die Geschäftsführung habe das Szenario als WorstCase-Szenario benannt und es gebe derzeit keine Anhaltspunkte, die zu einer anderen Entscheidung kämen. Wenn die Neustrukturierung zustande komme, werde der Unterschiedsbetrag über ein Gesellschafterdarlehen des Landschaftsverbandes Rheinland finanziert. Es gebe noch keine neuen Erkenntnisse, weil zum einen die Schlussrechnungen noch nicht vorlägen und zum anderen die laufenden Prozesse noch nicht beendet seien. Dies werde auch noch längere Zeit dauern. Weiter erklärt AV Poth, dass die Gesellschaft mit der strukturellen Änderung für die Zukunft aufgestellt und die Liquidität deutlich verbessert sei. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: 1. Der Kreistag stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Vogelsang IP gGmbH in der als Anlage beigefügten Fassung und damit 1.1 der Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft auf insgesamt 100.000 € bei gleichzeitiger Reduzierung der Beteiligungsquote des Kreises an der Vogelsang IP gGmbH von 28,57 % auf 17,142 %, 1.2 der Aufstockung des Stammkapitalanteils des Kreises Euskirchen von derzeit 7.800 € um 9.342 € auf 17.142 € sowie einer quotalen Einlage in die Kapitalrücklage von 68.571 €, die in Summe zu einer investiven Auszahlung in Höhe von insgesamt 77.913 € zum 01.01.2018 führt, sowie 1.3 der Anhebung des maximalen Betriebskostenzuschusses an die Vogelsang IP gGmbH von derzeit maximal 850.000 € jährlich auf maximal 1.400.000 € jährlich zu. Der maximale Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchen wird damit auf 240.000 € festgesetzt. 2. Der Kreistag ermächtigt die Vertreter des Kreises in den Gremien der Vogelsang IP gGmbH, etwaigen Anpassungen an dem Gesellschaftsvertrag, sofern sie zur Umsetzung notwendig und nicht materieller Art sind, zuzustimmen. 3. Der Kreistag stimmt der Bestellung neuer Vertreter/innen für die Gesellschafterversammlung nach Wegfall des Aufsichtsrates zu und entsendet für die verbleibende Wahlperiode folgende Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen in die Gesellschafterversammlung: Ordentliche Mitglieder: 1. Herrn Allgemeinen Vertreter Manfred Poth (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. Herrn Josef Reidt CDU 3. Herrn Markus Ramers SPD Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. Herrn Landrat Günter Rosenke (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) 2. Herrn Johannes Mertens CDU 3. Herrn Wolfgang Heller SPD. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter/innen bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter/innen ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter/innen weiter aus. ggf. Von den ordentlichen Mitgliedern wird Herr Manfred Poth zum Stimmführer gewählt. Für den Fall der Verhinderung des Stimmführers wird aus dem Kreise der ordentlichen Mitglieder Herr Josef Reidt zum stellvertretenden Stimmführer gewählt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, 2 Gegenstimmen (UWV/FDP) und 2 Enthaltungen (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)