Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
07.11.17, 16:05
Aktualisiert
07.11.17, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.10.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Prime SITE Rhine Region
hier: Antrag der Fraktionen SPD und CDU
Herr Hessenius, Kämmerer, berichtet in Ergänzung zur Sitzung
des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang, dass Herr NRW-Wirtschaftsminister
Pinkwart die Besichtigung der LEP-Fläche angekündigt habe. Der
Termin stehe noch nicht fest. Im Vorgriff darauf, hatte die
Verwaltung auf Einladung der FDP-Kreistagsfraktion am
vergangenen Samstag die Gelegenheit, den Minister mit dem
Anliegen zum Landesentwicklungsplan zu befassen und die drei
Kernpunkte, die heute beschlossen werden sollen, vorzutragen.
Aus Sicht von Herrn Hessenius könne das Vorgespräch eine gute
Ausgangsbasis für die demnächst mit dem Minister zu führenden
Gespräche bieten.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/ DIE GRÜNEN) erklärt,
dass er den eingeschlagenen Weg für richtig halte und gemäß
der noch zu beschließenden Vorgehensweise verfahren werden
sollte.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass er die
Zergliederung der für die Landesentwicklung so bedeutenden
Fläche zu Vermarktungszwecken und die Abweichung von der
Mindestflächenvorgabe für falsch halte. Daher werde DIE LINKE
dem Antrag nicht zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) befürwortet den Antrag und
erklärt, man wolle das Thema so gestalten, wie es für die Zukunft
wichtig sei. Seitens des Landes gebe es nicht die Vorgabe oder
die Gedanken, die Fläche zu zerschlagen oder wesentlich zu
verkleinern. Aber man sei durchaus bereit, die Sache dynamisch
zu sehen.
Der Kreistag beschließt in der Fassung der Z 1:
Der Kreistag begrüßt die Initiativen der Verwaltung und der LEPAöR, mit denen die neue Landesregierung gebeten wurde, mit
hoher Priorität Änderungen des Landesentwicklungsplanes
anzugehen, um bestehende Vermarktungshemmnisse der
hiesigen Prime-Site-Fläche zu beseitigen.
Er hält es insbesondere für geboten, die Mindestflächenvorgabe
von 80 ha sowie die derzeitigen Zweckbindungen, die z.B. die
Ansiedlung reiner Logistikbetriebe verhindern, zu verändern.
Darüber hinaus sollte nach seiner Auffassung auch die
Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen der Landesregierung
eröffnet werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit Mehrheit dafür,
2 Gegenstimmen (DIE LINKE)
A 141/2017