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Beschlusstext (Planung Erweiterungsbau Kreishaus hier: Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
07.11.17, 16:05
Aktualisiert
07.11.17, 16:05
Beschlusstext (Planung Erweiterungsbau Kreishaus
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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.10.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Planung Erweiterungsbau Kreishaus hier: Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bittet darum, bei der Parkraumlösung nicht nur die ebenerdige Lösung aufzuführen, weil auch andere Parkflächen zur Verfügung stünden. Um einem befürchteten Parkchaos während der Bauphase vorzubeugen, schlägt er vor, im westlichen Bereich hinter den Fraktionsräumen provisorische Parkplätze zumindest für die Bediensteten zu schaffen. Er erinnert daran, dass bei der Aufstellung des Parkraumkonzeptes auch das DRK einzubeziehen sei. Fraktionsvorsitzender Schulte (SPD) äußert Bedenken, dass entgegen des Vorschlages des Planungsbüros, die Untersuchung der Holzbauweise beschlossen werden solle. Es sei klar, dass der Wunsch eines mehrstöckigen Gebäudes in Holzrahmenbauweise nicht realisierbar sei und nach den Ausschreibungsrichtlinien die entsprechenden Holzmaßnahmen nicht aus dem Kreis Euskirchen geliefert werden können. Herr Schulte bittet AV Poth um die Zusage, dass die Hereinnahme der weiteren Planung nicht zu einer zeitlichen Verzögerung im Planungsprozess und nicht zu erheblichen Mehrkosten in der Planung führen werde. AV Poth teilt mit, dass die Thematik Gegenstand der Beratung im Kreisausschuss gewesen sei. Die Varianten würden betrachtet und mit dem Planungsbüro sei vereinbart worden, dass die Entscheidung über die Entwurfsplanung in der Dezembersitzung 2017 des Kreistages fallen solle. Von daher seien keine Verzögerungen erkennbar. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) stellt fest, dass heute lediglich ein Prüfungsauftrag erteilt werden solle und damit noch keine Festlegung auf eine Bauweise verbunden sei. In den Prüfauftrag sei die Holzbauweise miteinbezogen, weil es eine Reihe von Kollegen gebe, die sich mit guten Argumenten für eine Holzbauweise aussprächen. Zudem hätten die Planer in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr konstatiert, dass eine Holzbauweise unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen möglich sei. Daher sei es wichtig, beide Varianten zu untersuchen, um im Dezember auf Basis valider Fakten zur Entscheidung zu schreiten. Fraktionsvorsitzender Reiff (FDP) teilt mit, dass sich an der grundsätzlichen Ablehnung der FDP gegen die Baumaßnahme nichts ändern werde. Aus seiner Erfahrung als ehemaliger Holzhändler heraus erklärt er, dass Gebäude durchaus auch mehrstöckig in Holz errichtet werden können. Ob dies die wirtschaftlichste Lösung sei, müsse geprüft werden. Von daher V 366/2017 sei der in der Vorlage aufgeführte Prüfauftrag beider Varianten richtig. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) merkt an, dass zunächst definiert werden müsse, was überhaupt für welche Bedarfe gebaut werde solle. Erst dann könne man über die verschiedenen Lösungen nachdenken. Er halte es für falsch, über die Planung für die große Lösung zu beschließen, ohne zu wissen, ob diese umgesetzt werde. Daher werde DIE LINKE der Vorlage nicht zustimmen. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) führt aus, dass ein generelles Vermarktungskonzept für die Immobilien benötigt werde. Es seien Grundstücke verkauft worden, die man jetzt hätte gut gebrauchen können. Er stimmt Herrn Bell zu, dass die große einheitliche Lösung untersucht werde, die alle Bausteine umfasse, ohne dass geklärt sei, was man wirklich wolle und dass dies die wirtschaftlichste Lösung sei. In der Arbeitsgruppe Energiecontrolling 21 sei die Klärung dieser Frage vorangetrieben worden, damit man in der Dezembersitzung eine Entscheidung treffen könne. Letztlich sei die wirtschaftlichste Lösung gewollt, es stehe aber noch nicht fest, welche dies ist. Kreistagsmitglied Weber (CDU) erklärt, dass er den Ausführungen von Herrn Bell und Herrn Grutke nicht viel abgewinnen könne. Man sei sich einig gewesen, dass die große Lösung mit erheblichen Vorteilen verbunden sei. Die große Lösung sei gewollt und nun sei es der Auftrag des Planungsbüros zu prüfen, welche Varianten möglich sind, welche nicht und mit welchen Kosten bei der Holzbauweise zu rechnen wäre. Über die Wirtschaftsförderung werde versucht, die Verwendung des Baustoffes Holz durch entsprechende Maßnahmen anzustoßen, so dass der Kreis Euskirchen geradezu aufgerufen sei, beim Neubau die Holzbauweise mit prüfen zu lassen. Daher sei die Vorlage genau richtig. AV Poth führt aus, dass die Verwaltung in der Vorlage die Ergebnisse aus der Sondersitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr und dem Kreisausschuss festgehalten und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt habe. Im Dezember werde die Grundsatzentscheidung zu treffen sein. Sollten sich auf Basis der Untersuchungsergebnisse des Planungsbüros Abweichungen ergeben, müsse man flexibel sein und sich mit der neu eintretenden Situation befassen. AV Poth stellt klar, dass die Vorlage lediglich dazu diene, den Untersuchungsraum des Planers vertretbar einzugrenzen, um die Kosten nicht ins Uferlose laufen zu lassen. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt folgende Richtungsvorgaben zur Bearbeitung des Planungsauftrages bis zur Detailschärfe HOAI 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung): 1. Städtebauliche Anordnung Der endgültige Gebäudestandort ist im Planungsprozess noch festzulegen. Dabei sollte es sich um eine Ost- oder Norderweiterung handeln oder eine Kombination aus beidem. 2. Parkraumlösungen Es wird eine ebenerdige Lösung bevorzugt. Die Verwaltung wird gebeten, zusammen mit der Vorlage zur Grundsatzentscheidung dem Kreistag ein Parkraumkonzept vorzustellen. 3. Variantenvergleich Holz zu konventioneller Bauweise Die Varianten konventionelle Bauweise und Holzbauweise (hier sowohl Holz-Hybrid als auch reine Holzbauweise) sind weiter zu untersuchen. 4. Bürokonzepte/Raumnutzungslösungen Bevorzugt werden als Rastermaß 1,35 m und als Gebäudebreite 16,50 m. 5. Energie und Versorgungskonzepte Auszuarbeiten sind die Varianten 1(Geothermie + kleines BHKW) und 4 (Geothermie + Versorgung aus Bestand); in beiden Fällen ist die Vorteilhaftigkeit eines Luft-Erdregisters mit zu untersuchen. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit dafür, 7 Gegenstimmen (3 FDP/2 UWV/ 2 DIE LINKE)