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Beschlusstext (Ortsumgehung Roggendorf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
07.11.17, 16:05
Aktualisiert
07.11.17, 16:05
Beschlusstext (Ortsumgehung Roggendorf)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.10.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Ortsumgehung Roggendorf TOP 25 V 364/2017 Kreistagsmitglied Weber (CDU) teilt mit, dass er sich die Anmeldung der Ortsumgehung Roggendorf im Bundesverkehrswegeplan angeschaut habe und im dazugehörigen Lageplan an der Kreuzung AWZ ein Kreisverkehr vorgesehen sei. Daher sei die Vorlage der richtige Weg. Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) erklärt, dass die Planung immer eine kreuzungsfreie Lösung vorgesehen habe. Die Planung 2012 sei jedoch vom Bund nicht genehmigt worden, weil die Wertigkeit der Bundesstraße nicht gesehen wurde. Der Bund habe eine Ampellösung bevorzugt. Im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr sei gegenüber Herrn Egenter, als Vertreter von Straßen.NRW, nochmals deutlich gemacht worden, dass eine kreuzungsfreie Lösung gewollt sei. Herr Schmitz berichtet, dass seitens Straßen.NRW im 1. Halbjahr 2018 eine größere Untersuchung zur Verkehrsbedeutung der Bundesstraße 266 geplant sei, die auch die angrenzenden Bereiche umfasse. Die erhobenen Zahlen sollen einer neuen Planung zugrunde gelegt und mit den entsprechenden Stellen in Bund und Land abgestimmt werden. Nur die kreuzungsfreie Lösung sei die Lösung, die der Anbindung des Südkreises diene. Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, bei den zuständigen Stellen, darauf Einfluss zu nehmen, dass die Ortsumgehung Roggendorf in der Priorität hoch angesetzt wird und die Kreuzung am Abfallwirtschaftszentrum, aufgrund der Anbindung des Schleidener Tals, planfrei gestaltet wird. Ebenfalls soll die Unterstützung der für den Kreis Euskirchen zuständigen Bundesund Landespolitikern eingeworben werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig