Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
145 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
07.11.17, 16:05
Aktualisiert
07.11.17, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.10.2017 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 17
Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz
zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der
Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von
Zuschüssen
Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses,
a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 6 Jahren unter
Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur
Höhe der vom Land gemäß Runderlass des Ministeriums für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 03.August
2017 anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern:
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 30.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 13.000 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% wird
vom Kreis übernommen.
Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne
diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.:
bis zu 8.500,00 € pro Platz
Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen,
die ohne diese Maßnahme wegfallen.:
bis zu 4.250,00 € pro Platz
Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die
ohne diese Maßnahme wegfallen:
bis zu 8.500,00 € pro Platz.
Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 30% wird
nicht vom Kreis übernommen.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im
Haushaltsjahr 2018 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 355/2017