Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
145 kB
Datum
18.10.2017
Erstellt
07.11.17, 16:05
Aktualisiert
07.11.17, 16:05
Beschlusstext (Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen)

öffnen download melden Dateigröße: 145 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 18.10.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17 Investive Förderung von Kindertagesbetreuung – Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen Der Kreistag fasst folgenden Beschluss: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 6 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration vom 03.August 2017 anerkannten Ausgaben wie folgt zu fördern:    Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: bis zu 30.000 € pro Platz Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 13.000 € pro Platz Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 3.500 € pro Platz. Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 10% wird vom Kreis übernommen.    Neubaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen, inkl. Erstausstattung etc.: bis zu 8.500,00 € pro Platz Aus- und Umbaumaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen.: bis zu 4.250,00 € pro Platz Sanierungsmaßnahmen zum Erhalt von U6-Plätzen, die ohne diese Maßnahme wegfallen: bis zu 8.500,00 € pro Platz. Der vom Land vorgesehene Eigenanteil in Höhe von 30% wird nicht vom Kreis übernommen. b) Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2018 einzuplanen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 355/2017