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Beschlusstext (Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
28.11.2017
Erstellt
18.12.17, 11:01
Aktualisiert
18.12.17, 11:01
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.11.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Info 270/2017 Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Vertreter/innen der Bezirksregierung Köln und der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) und weist darauf hin, dass allen Kreistagsmitgliedern der Bericht der GPA über die überörtliche Prüfung des Kreises Euskirchen zugegangen ist. Im Anschluss an die einleitenden Worte des Vorsitzenden erläutert Herr Nauber zunächst die Prüfungsziele und -methodik der GPA. Anschließend stellen Herr Neuens und Herr Breidenbach in gestraffter Form einige wesentliche bzw. ausgewählte Prüfungsergebnisse der o.a. Prüfung vor. Ebenfalls beziehen die Prüfer der GPA bereits hier schon die Ergebnisse der unter TOP 4 (Info 276/2017) aufgeführten überörtlichen Prüfung im Bereich „Gesamtabschluss und Beteiligungen des Kreises Euskirchen“ im Jahr 2017 in ihre Ausführungen mit ein. Zugrunde lag dieser Prüfung der Gesamtabschluss 2010. Die den Vortrag begleitende PowerPoint-Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Anschluss an den Vortrag bedankt sich der Vorsitzende bei den Vertretern der GPA und stellt die Thematik zur Diskussion. Aus dem Ausschuss wird dahingehend Kritik geäußert, dass der Bericht nicht konkret genug sei und keine ausreichenden Handlungsempfehlungen enthalte. Eine Prüfung habe mit prüfen und bewerten zu tun, was jedoch hier vermisst werde. Es wurde die Bitte geäußert, künftig konkretere Empfehlungen auszusprechen, da ansonsten der Bericht wenig Nutzen habe und Raum für persönliche Interpretationen lasse. Herr Nauber teilte mit, dass er die Kritik, die zum Teil auch schon von anderen Kreisen geäußert worden sei, mitnehme und weitergebe. Der Ausschussvorsitzende fasst daraufhin die Info 270/2017 und Info 276/2017 wie folgt zusammen: Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Ausführungen der GPA und die entsprechenden Prüfungsberichte zur Kenntnis. Bezug nehmend auf die allen Kreistagsmitgliedern vorliegenden Prüfungsberichte der GPA (Info 270/2017 und 276/2017) informiert er den Kreistag über deren Inhalt und unterrichtet diesen mit der Niederschrift über die heutige Sitzung über das hierin dokumentierte Ergebnis seiner Beratungen (§ 53 Abs. 1 KrO i.V.m. § 105 Abs. 5 Satz 2 GO NRW).