Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
82 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
12.12.17, 15:05
Aktualisiert
12.12.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 17.10.2017
27.1
Antrag bzgl. Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr auf die Stadt Erftstadt
und Gründung einer eigenen Stadtverkehrsgesellschaft 487/2017
Der Antrag auf Vertagung und Vorberatung in den Fachausschüssen wird abgelehnt mit
8 Ja-Stimme(n), 43 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Rhein-Erft-Kreis kurzfristig die Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr,- hier insbesondere für die Linie 974 und das AST - auf die Stadt
Erftstadt zu beantragen.
für die Linie 974 und das AST - auf die Stadt Erftstadt zu beantragen
46 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
2. Vor dem Hintergrund der komplexen Aufgabe lässt sich die Verwaltung zu den organisatorischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen ihres Vorgehens beraten und stellt
hierfür 150.000 € in den Haushaltsplan 2018 ein.
3. Vorbereitung der Gründung eines Kommunalen Verkehrsunternehmens als kommunaler Eigenbetrieb um direkten Einfluss auf die ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet sowie im zweiten
Schritt auf den Nachbarortsverkehr zu erhalten und zur Unterstützung der Erlangung der
Aufgabenträgerschaft wird die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes angestrebt. Die
rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen hierfür (z.B. Vorbereitung der Betriebssatzung,
Vorbereitung der strukturellen Voraussetzungen) werden schnellstmöglich geschaffen. Der
Entwurf der Satzung zur Gründung des Eigenbetriebes soll dem Rat am 12.12.2017 vorgelegt
wer
den.
4. Die vergaberechtlichen Voraussetzungen zur Übernahme der Aufgabenträgerschaft durch
den
Eigenbetrieb werden geprüft und erforderliche Vergabeverfahren zügig eingeleitet.
5. Vorbereitung einer Strategischen Partnerschaft mit der RVK
Die Verwaltung strebt die Zusammenarbeit mit der RVK als erfahrenen Partner an. Die
entsprechenden Vertragsverhandlungen werden kurzfristig aufgenommen
. Für den Erwerb von Anteilen werden vorsorglich 540.000 € im Haushalt 2018 berücksichtigt.
Die
Vertragsunterzeichnung erfolgt, sobald Rechtssicherheit gegeben ist. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird mit den endgültigen Entscheidungen zum ÖPNV-Vergabeverfahren frühestens im
Sommer 2018 gerechnet.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, ein tragfähiges betriebswirtschaftliches Konzept des zu
gründenden Eigenbetriebs sowie der angestrebten Verkehrsdienstleistungen vor zu legen.. 7
7. Die Verwaltung prüft Alternativen, für den Fall, dass der vorgeschlagene Weg rechtlich
nicht
haltbar ist und stimmt diese mit dem Rat ab
.
43 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 17.10.2017
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