Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2016)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
19.12.16, 15:28
Aktualisiert
19.12.16, 15:28
Beschlusstext (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2016) Beschlusstext (Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 80 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 14.12.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 13 Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr V 282/2016 2016 Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) fragt nach, ob es diesbezüglich neuere Erkenntnisse aus dem Landschaftsverband gebe. Kreiskämmerer Hessenius berichtet, dass der Landrat ebenso wie alle anderen Landräte und Oberbürgermeister den LVR angeschrieben und darum gebeten hat, den in 2016 durch die Auflösung der Rückstellungen sowie den nicht in Anspruch zu nehmenden Haushaltsansatz noch in 2016 an die Mitgliedskörperschaften auszukehren. Die Dimension von 275 Mio. € würde bedeuten, dass auf den Kreis Euskirchen ein Anteil von ca. 4,5 Mio. € entfällt. Überrascht und enttäuscht zeigt er sich über die gerade veröffentlichte Vorlage des LVR zu den Einwendungen der Mitgliedskörperschaften. In dieser Vorlage merkt die Verwaltung des LVR an, dass sie sich gegen eine Auskehrung noch in 2016 ausspricht. Darüber hinaus erkennt sie das Anliegen auch nur in Teilen an. Mehr als eine Prüfung von Möglichkeiten einer Auskehrung eines Teilbetrages in 2017 wird nicht zugestanden. Kreiskämmerer Hessenius weist auf die Gemeindefreundlichkeit des heute zu fassenden Beschlusses hin, an der sich der LVR durchaus ein Beispiel nehmen sollte. Er verleiht daher seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Landschaftsversammlung der Bitte der Kreise und kreisfreien Städte folgt und den Blick auf die finanziellen Nöte vor Ort richtet. Er bemerkt ferner, dass sich die Kreisverwaltung in dieser Sache, da angesichts der Weiterleitung keinerlei eigene Vorteile für den Kreishaushalt generiert werden, ausschließlich für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden engagiert. Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) teilt mit, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen werde. Der Landschaftsverband habe zudem aufgrund des nicht vorliegenden Jahresabschlusses 2016 erklärt, dass 2017 eine Auskehrung erfolgen werde, insofern sei der heutige Beschluss zwar unschädlich aber letztlich wohl ohne Wirkung, zumal auch einige Kommunen eine Auskehrung in 2017 favorisierten. Kreistagsmitglied Jülich (CDU) berichtet von der Sitzung des LVR-Finanzausschusses. Eine breite Mehrheit habe sich bei der Abstimmung für die Vorlage ausgesprochen. Aus seiner Sicht werde das auch nächste Woche in der Landschaftsversammlung in der Form erfolgen, so dass es 2016 keine Auskehrung geben werde. Kreiskämmerer Hessenius erwidert, dass er bei seiner Auffassung bleibe und erläutert die Drittelregelung zur Ausgleichsrücklage und allgemeinen Rücklage. Als Umlageverband sei es daher bei Kenntnis der Sachlage notwendig, eine entsprechende Vorsorge zu treffen, damit es nicht dazu komme, dass ein gewisser Teil der Mittel in der allgemeinen Rücklage lande und überhaupt nicht mehr ausgekehrt werden könne. Insofern sehe er keinen Grund warum der LVR nicht so verfahre wie der Kreis Euskirchen. Er verweist dabei auf die gleiche Vorgehensweise 2010 bei der Wohngeldersparnis im Kreis Euskirchen. Im Übrigen sei hervorzuheben, dass es hier um einen Betrag von 275 Mio. € als Ergebnisverbesserung gehe, und nicht, wie in der dortigen Vorlage beschrieben, nur um 110 Mio. €. Der Kreistag beschließt: Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2016 eine nicht zweckgebundene Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in 2016 an die Städte und Gemeinden einmalig und außerplanmäßig ausgezahlt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2016 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der Umlagegrundlagen 2016 ergeben, führen diese zu nachträglichen Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.