Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
80 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
19.12.16, 15:28
Aktualisiert
19.12.16, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 14.12.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 13
Auszahlung an die Städte und Gemeinden im Haushaltsjahr
V 282/2016
2016
Fraktionsvorsitzender Reidt (CDU) fragt nach, ob es
diesbezüglich neuere Erkenntnisse aus dem Landschaftsverband
gebe.
Kreiskämmerer Hessenius berichtet, dass der Landrat ebenso
wie alle anderen Landräte und Oberbürgermeister den LVR
angeschrieben und darum gebeten hat, den in 2016 durch die
Auflösung der Rückstellungen sowie den nicht in Anspruch zu
nehmenden Haushaltsansatz noch in 2016 an die
Mitgliedskörperschaften auszukehren. Die Dimension von 275
Mio. € würde bedeuten, dass auf den Kreis Euskirchen ein Anteil
von ca. 4,5 Mio. € entfällt.
Überrascht und enttäuscht zeigt er sich über die gerade
veröffentlichte Vorlage des LVR zu den Einwendungen der
Mitgliedskörperschaften. In dieser Vorlage merkt die Verwaltung
des LVR an, dass sie sich gegen eine Auskehrung noch in 2016
ausspricht. Darüber hinaus erkennt sie das Anliegen auch nur in
Teilen an. Mehr als eine Prüfung von Möglichkeiten einer
Auskehrung eines Teilbetrages in 2017 wird nicht zugestanden.
Kreiskämmerer Hessenius weist auf die Gemeindefreundlichkeit
des heute zu fassenden Beschlusses hin, an der sich der LVR
durchaus ein Beispiel nehmen sollte. Er verleiht daher seiner
Hoffnung Ausdruck, dass die Landschaftsversammlung der Bitte
der Kreise und kreisfreien Städte folgt und den Blick auf die
finanziellen Nöte vor Ort richtet. Er bemerkt ferner, dass sich die
Kreisverwaltung in dieser Sache, da angesichts der Weiterleitung
keinerlei eigene Vorteile für den Kreishaushalt generiert werden,
ausschließlich für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
engagiert.
Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) teilt mit, dass er an der
Abstimmung nicht teilnehmen werde. Der Landschaftsverband
habe zudem aufgrund des nicht vorliegenden Jahresabschlusses
2016 erklärt, dass 2017 eine Auskehrung erfolgen werde,
insofern sei der heutige Beschluss zwar unschädlich aber letztlich
wohl ohne Wirkung, zumal auch einige Kommunen eine
Auskehrung in 2017 favorisierten.
Kreistagsmitglied Jülich (CDU) berichtet von der Sitzung des
LVR-Finanzausschusses. Eine breite Mehrheit habe sich bei der
Abstimmung für die Vorlage ausgesprochen. Aus seiner Sicht
werde das auch nächste Woche in der Landschaftsversammlung
in der Form erfolgen, so dass es 2016 keine Auskehrung geben
werde.
Kreiskämmerer Hessenius erwidert, dass er bei seiner
Auffassung bleibe und erläutert die Drittelregelung zur
Ausgleichsrücklage und allgemeinen Rücklage. Als
Umlageverband sei es daher bei Kenntnis der Sachlage
notwendig, eine entsprechende Vorsorge zu treffen, damit es
nicht dazu komme, dass ein gewisser Teil der Mittel in der
allgemeinen Rücklage lande und überhaupt nicht mehr
ausgekehrt werden könne. Insofern sehe er keinen Grund warum
der LVR nicht so verfahre wie der Kreis Euskirchen. Er verweist
dabei auf die gleiche Vorgehensweise 2010 bei der
Wohngeldersparnis im Kreis Euskirchen. Im Übrigen sei
hervorzuheben, dass es hier um einen Betrag von 275 Mio. € als
Ergebnisverbesserung gehe, und nicht, wie in der dortigen
Vorlage beschrieben, nur um 110 Mio. €.
Der Kreistag beschließt:
Sofern der Kreis Euskirchen aufgrund der IntegrationshilfenProblematik bis zum 31.12.2016 eine nicht zweckgebundene
Einzahlung durch den Landschaftsverband Rheinland erhält, wird
mit dieser Zahlung wie folgt verfahren: Der Betrag wird noch in
2016 an die Städte und Gemeinden einmalig und
außerplanmäßig ausgezahlt.
Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und
Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der Umlagegrundlagen
für das Haushaltsjahr 2016 für den Kreis Euskirchen. Maßgebend
sind die landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen. Sofern
sich aufgrund von Bescheiden des Landes Änderungen der
Umlagegrundlagen 2016 ergeben, führen diese zu nachträglichen
Anpassungen der einzelnen Auszahlungsbeträge.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Kreistagsmitglied Schmitz (SPD) hat an der Abstimmung nicht
teilgenommen.