Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
19.12.16, 15:28
Aktualisiert
19.12.16, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 14.12.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 14
Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der
juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b
Umsatzsteuergesetz – UStG);
hier: Optionserklärung des Kreises Euskirchen zur
vorübergehenden weiteren Anwendung der bisherigen
umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung)
V 279/2016
Der Kreistag beschließt, der von der Verwaltung beabsichtigten
Abgabe der umsatzsteuerlichen Optionserklärung für die maximal
bis zum 31.12.2020 befristete Weiteranwendung der alten
umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am
31.12.2015 geltenden Fassung) für den Kreis Euskirchen durch
den gesetzlichen Vertreter des Kreises zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig