Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b Umsatzsteuergesetz – UStG); hier: Optionserklärung des Kreises Euskirchen zur vorübergehenden weiteren Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
19.12.16, 15:28
Aktualisiert
19.12.16, 15:28
Beschlusstext (Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b Umsatzsteuergesetz – UStG);
hier: Optionserklärung des Kreises Euskirchen zur vorübergehenden weiteren Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung))

öffnen download melden Dateigröße: 67 kB

Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 14.12.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 14 Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 2 b Umsatzsteuergesetz – UStG); hier: Optionserklärung des Kreises Euskirchen zur vorübergehenden weiteren Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung) V 279/2016 Der Kreistag beschließt, der von der Verwaltung beabsichtigten Abgabe der umsatzsteuerlichen Optionserklärung für die maximal bis zum 31.12.2020 befristete Weiteranwendung der alten umsatzsteuerlichen Rechtslage (§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung) für den Kreis Euskirchen durch den gesetzlichen Vertreter des Kreises zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig