Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
19.12.16, 15:28
Aktualisiert
19.12.16, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 14.12.2016 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Lernmittelfreiheit - Anpassung an neue Regelungen in SGB
V 278/2016
II, SGB XII und AsylblG (Leistungen für Bildung und
Teilhabe)
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil
gem. § 96 Abs. 3 S. 4 SchulG
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass man
grundsätzlich der Ansicht sei, dass Bildung kostenfrei sein müsse
und insofern die Erhebung entsprechender Beiträge falsch sei.
Der Befreiung werde man indes weiterhin zustimmen.
Der Kreistag beschließt, die bisherige Befreiung von Empfängern
von Leistungen nach dem SGB II gemäß Kreistagsbeschluss vom
13.09.2006 V 23/2006 vor dem Hintergrund der geänderten
Rechtslage (Übernahme des Eigenanteils aus den Leistungen für
Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufzuheben.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig