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Beschlusstext (Lernmittelfreiheit - Anpassung an neue Regelungen in SGB II, SGB XII und AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe) hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 S. 4 SchulG)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
14.12.2016
Erstellt
19.12.16, 15:28
Aktualisiert
19.12.16, 15:28
Beschlusstext (Lernmittelfreiheit - Anpassung an neue Regelungen in SGB II, SGB XII und AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe)
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 S. 4 SchulG)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreistages am 14.12.2016 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Lernmittelfreiheit - Anpassung an neue Regelungen in SGB V 278/2016 II, SGB XII und AsylblG (Leistungen für Bildung und Teilhabe) hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 96 Abs. 3 S. 4 SchulG Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) führt aus, dass man grundsätzlich der Ansicht sei, dass Bildung kostenfrei sein müsse und insofern die Erhebung entsprechender Beiträge falsch sei. Der Befreiung werde man indes weiterhin zustimmen. Der Kreistag beschließt, die bisherige Befreiung von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II gemäß Kreistagsbeschluss vom 13.09.2006 V 23/2006 vor dem Hintergrund der geänderten Rechtslage (Übernahme des Eigenanteils aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe gemäß § 28 Abs. 4 SGB II) aufzuheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig