Daten
Kommune
Wesseling
Größe
9,8 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
04.05.17, 17:06
Aktualisiert
04.05.17, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Wesseling
Wesseling, den 04.05.2017
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit
vom Dienstag, den 07.03.2017 um 18:00 Uhr
im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss.
9.
Antrag der SPD-Fraktion zur zweiten Verordnung der
Sportanlagenlärmschutzverordnung
vom 14.02.2017
Vorlagennummer: 40/2017
Herr Erster Beigeordneter Ohrndorf führt aus, dass mit der geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung,
die im Mai in Kraft treten wird, die Konflikte zwischen Sportlärm und Ruhelärm konkretisiert werden sollen
zugunsten des Sports. Bislang habe sich noch kein Lärmschutzgutachter eingehend mit diesen Änderungen
beschäftigt, und es liegen derzeit keine Erfahrungswerte vor. Klar sei, dass das Konstrukt dazu dienen solle
bei Neubauten von Sportplätzen näher an vorhandene Wohnbebauung heranrücken zu können. Wie sich das
später bei Bestandseinrichtungen darstelle, sei noch unklar.
Herr Ohrndorf schlägt vor, dass die Verwaltung dem Ausschuss nach den Sommerferien in einem ersten
Schritt anhand einer Präsentation die bisherigen und die neuen Bestimmungen der
Sportanlagenlärmschutzverordnung gegenüberstellt, zunächst ohne auf eine bestimmte Sporteinrichtung
Wesselings abzustellen. Anschließend könnte gemeinsam im Dialog überlegt werden, ob in einem weiteren
Schritt die Durchplanung anhand eines konkreten Beispiels erfolgen solle. Dies wäre aber mit einem
gewissen Aufwand verbunden, da für jede einzelne Sporteinrichtung ein Lärmschutzgutachter beauftragt
werden müsste.
Einstimmig, 0 Enthaltungen