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Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion zur zweiten Verordnung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 14.02.2017)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
9,8 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
04.05.17, 17:06
Aktualisiert
04.05.17, 17:06
Beschlusstext (Antrag der SPD-Fraktion zur zweiten Verordnung der Sportanlagenlärmschutzverordnung
vom 14.02.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 04.05.2017 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit vom Dienstag, den 07.03.2017 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 9. Antrag der SPD-Fraktion zur zweiten Verordnung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 14.02.2017 Vorlagennummer: 40/2017 Herr Erster Beigeordneter Ohrndorf führt aus, dass mit der geänderten Sportanlagenlärmschutzverordnung, die im Mai in Kraft treten wird, die Konflikte zwischen Sportlärm und Ruhelärm konkretisiert werden sollen zugunsten des Sports. Bislang habe sich noch kein Lärmschutzgutachter eingehend mit diesen Änderungen beschäftigt, und es liegen derzeit keine Erfahrungswerte vor. Klar sei, dass das Konstrukt dazu dienen solle bei Neubauten von Sportplätzen näher an vorhandene Wohnbebauung heranrücken zu können. Wie sich das später bei Bestandseinrichtungen darstelle, sei noch unklar. Herr Ohrndorf schlägt vor, dass die Verwaltung dem Ausschuss nach den Sommerferien in einem ersten Schritt anhand einer Präsentation die bisherigen und die neuen Bestimmungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung gegenüberstellt, zunächst ohne auf eine bestimmte Sporteinrichtung Wesselings abzustellen. Anschließend könnte gemeinsam im Dialog überlegt werden, ob in einem weiteren Schritt die Durchplanung anhand eines konkreten Beispiels erfolgen solle. Dies wäre aber mit einem gewissen Aufwand verbunden, da für jede einzelne Sporteinrichtung ein Lärmschutzgutachter beauftragt werden müsste. Einstimmig, 0 Enthaltungen