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Beschlusstext (3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
12.12.17, 15:05
Aktualisiert
12.12.17, 15:05
Beschlusstext (3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum 
I.   Beschluss über die Stellungnahmen
II.  Satzungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 17.10.2017 34 3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss II. Satzungsbeschluss 286/2017 3. Ergänzung I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum wird, wie in den beigefügten Abwägungstabellen dargestellt, entschieden. II. Der Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum wird gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2412) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der aufgrund des Beschlusses aus I. erforderlichen Ergänzungen des Rechtsplans, als Satzung nebst Begründung beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)