Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
75 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
12.12.17, 15:05
Aktualisiert
12.12.17, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 17.10.2017
34
3. Vereinfachte Änderung „Sortieranlage für Leichtstoffverpackungen“ Bebauungsplan Nr.
109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss
II. Satzungsbeschluss 286/2017 3. Ergänzung
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
in der zuletzt gültigen Fassung vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf der 3. Vereinfachten
Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum wird, wie in den
beigefügten Abwägungstabellen dargestellt, entschieden.
II. Der Entwurf der 3. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen,
Verwertungszentrum wird gem. § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2412) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen
Fassung, einschließlich der aufgrund des Beschlusses aus I. erforderlichen Ergänzungen des
Rechtsplans, als Satzung nebst Begründung beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)