Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
297 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
06.07.17, 16:05
Aktualisiert
18.07.17, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 29.06.2017
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.06.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
17:00 Uhr
17:35 Uhr
Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern.
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Rosenke, Günter, Euskirchen
b) die Mitglieder
CDU
Esser, Johannes, Nettersheim
Kolvenbach, Bernd, Euskirchen
Reidt, Josef, Schleiden
Schulz, Günther, Mechernich
Stolz, Ute, Kall
Weber, Günter, Euskirchen
Wolter, Leo, Zülpich vertritt Herrn Hans-Josef Nolden
SPD
Häger, Norbert, Euskirchen
Ramers, Markus, Blankenheim
Schulte, Andreas, Weilerswist
Waasem, Thilo, Bad Münstereifel 17:20 - 17:35 Uhr
FDP
Reiff, Hans, Kall
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Grutke, Jörg, Zülpich 17:20 - 17:35 Uhr
UWV
Troschke, Franz, Mechernich
DIE LINKE
Bell, Thomas, Bad Münstereifel
BüFo
Dürer, Joachim, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III
Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates
Herr Adams, GBL I
-2Frau Huthmacher-Schmitz, GB I / 20
Herr Blindert, GBL V
Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80
Frau Haas, GB I / Abt. 15 als Protokollführerin
d) Sonstige
Zuhörerinnen und Zuhörer
Entschuldigt fehlen:
CDU
Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Er teilt mit, dass Herr Grutke und Herr Waasem nicht pünktlich erscheinen können, da sie im Stau
stehen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung vereidigt der Vorsitzende das stellvertretende Mitglied Herrn Leo
Wolter (CDU).
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des
Kreisausschusses mit Einladung vom 19.06.2017 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss somit
beschlussfähig ist.
TOP 2
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende bittet im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung
den TOP 6 (V 323/2017) um die Verwaltungsergänzung Z 2 zu
ergänzen. Weiter bittet er darum, den TOP 8 (V 331/2017) von
der Tagesordnung abzusetzen und in den Kreistag zu verschieben, da noch Klärungsbedarf besteht.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach weist darauf hin, dass die
Amtszeit des Beirates der Justizvollzugsanstalt Euskirchen mit
der konstituierenden Sitzung des Landtags ende. Da der Landtag
neu gewählt wurde und sich neu konstituiert habe, sei demzufolge die Neuwahl des Beirates der Justizvollzugsanstalt Euskirchen
erforderlich. Er äußert sich verwundert, dass der dazu gestellte
Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen nicht auf der Tagesordnung des Kreisausschusses stehe.
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) merkt an, dass der Antrag
für den Kreistag gestellt worden sei und die Neuwahl nach seinem Verständnis zum Kreistag erfolgen solle. Der Vorsitzende
-3bestätigt, dass der Antrag von der Verwaltung gleichfalls so aufgefasst worden sei. Er sichert zu, den Tagesordnungspunkt beim
nächsten Kreistag zu berücksichtigen.
Der Kreisausschuss erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen der Tagesordnung einverstanden und stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest.
Abstimmungsergebnis:
TOP 3
Einstimmig
Auflösung der Fraktion Bürgerforum zum 30.06.2017 und
Zusammenschluss zur UWV-Fraktion zum 01.07.2017
Rechtliche Auswirkungen
Info
247/2017
Der Kreisausschuss nimmt die Info 247/2017 zur Kenntnis.
TOP 4
Trekkingnetzwerk Eifel - Jung, engagiert sucht Wanderweg,
Kofinanzierung durch den Kreis Euskirchen
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
12.06.2017
u.Konvers.Vogels.
V 335/2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt die Unterstützung und anteilige Mitfinanzierung der Kofinanzierung des LEADER-Projektes "Trekkingnetzwerk Eifel – Jung, engagiert sucht Wanderweg“ des Naturparks Nordeifel e.V. sowie die Mittelbereitstellung in Höhe von
34.318 € (2017: 7.942 €, 2018: 13.188 €, 2019: 13.188 € bei Gesamtkosten i.H.v. 207.271,80 €) über das Sachkonto Projekte
Strukturentwicklung im Produkt 571 04.
Abstimmungsergebnis:
TOP 5
Einstimmig
Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
12.06.2017
u.Konvers.Vogels.
Verwaltungsergänzung
19.06.2017
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) regt an, die visuelle Präsenz der NeT GmbH in den Städten und Gemeinden zu erhöhen.
Er schlägt vor, vor den Stadtverwaltungen und Infopunkten witterungsgeschützte Flyerboxen in größerem Ausmaß aufzustellen.
Touristen hätten so die Möglichkeit, sich mit Infomaterial über die
Sehenswürdigkeiten der Stadt und der Region zu versorgen,
auch wenn die Verwaltung bereits geschlossen habe, denn nicht
jeder sei medial unterwegs.
Der Vorsitzende sagt zu, dass Thema als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der NeT GmbH mit auf die Tagesordnung der nächsten Gesellschafterversammlung zu nehmen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) weist darauf hin, dass in
der vorgelegten Synopse auf Seite 10, § 13, Ziffer 5 von xx % die
V 334/2017
Z1
Z2
-4Rede sei. Er erkundigt sich, ob der Platzhalter noch mit Zahlen
gefüllt werde. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass der
Platzhalter auf 40 % ergänzt werde.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt
1.
Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €. Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €.
2.
Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung
des Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme
zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH beabsichtigt.
3.
Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der
Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der
notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt.
Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 €
erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in
Höhe von 310.000 € festgesetzt.
4.
Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel
eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene Gesellschaftereinlage darf 25.000 €
pro Kommune und 310.000 € für den Kreis Euskirchen nicht
überschreiten und wird auf die Obergrenze des folgenden Jahres
angerechnet.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
Einstimmig,
bei 2 Enthaltungen (UWV, BüFo)
Beitritt d-NRW AöR
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) zitiert aus der Vorlage, dass
es für den Kreis Euskirchen von großem Interesse sei, auch weiterhin an den Leistungen der d-NRW AöR zu partizipieren. Er
habe die Vorlage so verstanden, dass der Beitritt erst jetzt erfolgen solle und erkundigt sich, ob bisher schon Leistungen der dNRW genutzt worden seien. Geschäftsbereichsleiter I, Herr
Adams, führt aus, dass schon seit vielen Jahren Leistungen von
d-NRW genutzt worden seien. Neu sei, dass d-NRW die Gesellschaftsform geändert habe und in eine Anstalt des öffentlichen
Rechts umgewandelt worden sei. Dadurch werde die kommunalstaatliche Kooperation verfestigt und bürokratisch vereinfacht.
Seit vielen Jahren betreibe d-NRW das Vergabeportal, das vom
Kreis Euskirchen gemeinsam mit den Kreisen der Wirtschaftsregion Aachen genutzt werde. Vor dem Hintergrund der zukünftigen
V 338/2017
-5Entwicklung des E-Governments und der Einrichtung von Zugangsportalen für Bürgerinnen und Bürger, habe der Kreis Euskirchen für den Einmalbetrag von 1.000,- € aktuell und zukünftig
einen recht großen Nutzen vom Beitritt zur d-NRW.
Herr Dürer äußert sich irritiert, dass der Beschlussvorlage ein
veralteter Vermerk des Rechtsamtes von 2016 beigefügt worden
sei. Herr Adams führt aus, dass es sich um die rechtliche Risikoprüfung des Rechtamtes handele, die immer noch gültig sei.
Der Vermerk sei zur Information beigefügt worden, dass der Kreis
Euskirchen der d-NRW AöR ohne Risiko beitreten könne.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Beitritt des Kreises Euskirchen zur dNRW AöR nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung
einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“.
Mit dem Beitritt wird nach § 4 des o.g. Gesetzes ein Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000,00 € eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
Einstimmig
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
hier: Verschmelzungen der KKM Servicegesellschaft mbH
und der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
12.06.2017
u.Konvers.Vogels.
Info
235/2017
Z1
Der Kreisausschuss nimmt die Info 235/2017 zur Kenntnis.
TOP 8
Jahresabschluss 2014 des Kreises Euskirchen
D 34/2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen
zum 31.12.2014 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis
und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmungsergebnis:
TOP 9
Einstimmig
Jahresabschluss 2014: Ergebnisbehandlung
Rechnungsprüfungsausschuss
20.06.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, dass der Jahresfehlbetrag des Jahresabschlusses 2014 in Höhe von 1.933.194,66 € mit der Ausgleichsrücklage verrechnet wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 328/2017
Z1
-6TOP 10
Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung
Verwaltungsergänzung
02.06.2017
Info
223/2017
Z1
Der Kreisausschuss nimmt die Info 223/2017 zur Kenntnis.
TOP 11
1.) Gesamtabschlüsse;
Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler
Gesamtabschlüsse
2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bezieht sich auf Ziffer D
Absatz 2 der Begründung zur V 321/2017. Er hinterfragt, ob dies
zur Folge habe, dass die Ausgleichrücklage nicht mehr aufgefüllt
werden könne, wenn beispielsweise Jahresüberschüsse erzielt
wurden und wenn ja, ob sich die Ausgleichsrücklage bis zum
Stand der Haushaltsbeschlussfassung 2017 verändert habe. Frau
Huthmacher-Schmitz, Kämmerei, erklärt, dass die Ausgleichsrücklage eine Besonderheit des NKF‘s sei und einfach nur dargestellt werde. Zwischen den beiden Gesamtabschlüssen sei in der
NKF-Handreichung dargelegt worden, dass Überschüsse und
Defizite nur in die allgemeine Rücklage verrechnet würden und
die Ausgleichsrücklage immer in der Höhe des Jahresabschlusses dargestellt werden müsse.
Daher sei die V 113/2015 nicht korrekt gewesen. Eine Neuberechnung sei nicht erforderlich, weil eine Zuführung des ausgewiesenen Betrages zur Ausgleichsrücklage tatsächlich nicht vorgenommen wurde.
Zur Klarstellung wird die Verwaltung die gestellten Fragen bis
zum nächsten Kreistag schriftlich beantworten.
Nachtrag: Die Beantwortung der Fragen ist per E-Mail vom
30.06.2017 an die Fraktionen und Fraktionsvorsitzenden erfolgt.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1.) Der Kreistag beschließt, von der Regelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25. Juni 2015 Gebrauch zu machen.
Dementsprechend werden die Gesamtabschlüsse der Jahre
2011 bis 2014 in der vom Landrat bestätigten Entwurfsfassung ohne weitere Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Bestätigung dieser Abschlüsse durch den
Kreistag der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt.
2.) Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2011 des Kreises
Euskirchen zur Kenntnis.
3.) Der Kreistag nimmt die Behandlung des Gesamtjahresergebnisses 2010 im Gesamtabschluss 2011 zustimmend zur
Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
V 321/2017
-7TOP 12
Bildung integriert
Ausschuss für Bildung und Inklusion
13.06.2017
V 332/2017
Z1
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt
-
die Einrichtung einer zu 50 % geförderten Stelle „Bildung
integriert“ im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den geplanten Zeitraum 01.02.2018 bis
31.01.2021.
-
die Verortung dieser Stelle im KoBIZ.
-
die Antragstellung und Mittelabwicklung durch das KoBIZ.
-
die Kofinanzierung in Höhe von kalkulierten 93.000,00 €
für die gesamte Laufzeit.
-
die Haushaltsmittel für die Finanzierung im Haushalt 2018
zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 13
Einstimmig,
bei 2 Enthaltungen (UWV, BüFo)
Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskon- V 322/2017
ferenz
hier: Ersatzwahl
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigtes
Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK):
für die Träger ambulanter, nichtärztlicher, pflegerischer und
sozialer Dienste:
Herrn Bernhard Becker, Caritasverband für das Kreisdekanat
Euskirchen e. V., Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen,
- als ordentliches Mitglied und
für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) des
Kreises Euskirchen:
Herrn Uwe Klein, Vorsitzender der KKAP, Abteilung 50 – Soziales, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen,
- als ordentliches Mitglied –
sowie
-8Herrn Malte Duisberg, erster stellvertretender Vorsitzender der
KKAP, Leitung Stiftung Evangelisches. Alten- und Pflegeheim
Gemünd, Dürener Straße 12, 53937 Schleiden,
- als stellvertretendes Mitglied -.
Abstimmungsergebnis:
TOP 14
Einstimmig
Umsetzung des Nahverkehrsplanes zum 03.07.2017
D 35/2017
(Veränderung Linien 802 und 842 sowie Verbindung Thürne –
Rheinbach)
Z1
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
07.06.2017
Der Kreisausschuss stimmt im Wege der Dringlichkeit der Umsetzung der Veränderungen auf den Linien 802 und 842 sowie
der Verbindung Thürne – Rheinbach (Linie 741) zu.
Abstimmungsergebnis:
TOP 15
Einstimmig
Regionalverkehr Köln GmbH
hier: Änderung des Gesellschaftervertrages
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
V 325/2017
07.06.2017
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages
der RVK in der Fassung vom 03.05.2017 zu.
Wenn und soweit Hinweise der Bezirksregierung und des zur
Beurkundung beauftragten Notars sowie Änderungswünsche aus
den kommunalen Gremien anderer Gesellschafter in den Entwurf
zur endgültig beschließenden Gesellschafterversammlung eingearbeitet werden, stimmt der Kreistag zu, sofern die Änderungen
die wesentlichen hier vorgelegten Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern.
Der Kreistag stimmt der Abtretung von jeweils 2,5 % Anteil an der
RVK durch die SSB GmbH an die Stadtwerke Hürth AöR, Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH, Stadtwerke Brühl GmbH,
Stadtwerke Wesseling GmbH zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Z1
-9-
Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung.
Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift.
Der Vorsitzende
gez. Rosenke
(Rosenke)
Landrat
Der Schriftführer
gez. Poth
(Poth)
Allgemeiner Vertreter des Landrates
Euskirchen, 04.07.2017
gez. Haas
(Haas)
Protokollierende Beamtin