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Öffentliche Niederschrift (Kreisausschuss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
297 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
06.07.17, 16:05
Aktualisiert
18.07.17, 12:13

Inhalt der Datei

Euskirchen, 29.06.2017 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.06.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 17:00 Uhr 17:35 Uhr Der Kreisausschuss besteht aus 16 Mitgliedern. Anwesend sind a) der Vorsitzende Rosenke, Günter, Euskirchen b) die Mitglieder CDU Esser, Johannes, Nettersheim Kolvenbach, Bernd, Euskirchen Reidt, Josef, Schleiden Schulz, Günther, Mechernich Stolz, Ute, Kall Weber, Günter, Euskirchen Wolter, Leo, Zülpich vertritt Herrn Hans-Josef Nolden SPD Häger, Norbert, Euskirchen Ramers, Markus, Blankenheim Schulte, Andreas, Weilerswist Waasem, Thilo, Bad Münstereifel 17:20 - 17:35 Uhr FDP Reiff, Hans, Kall Bündnis 90/DIE GRÜNEN Grutke, Jörg, Zülpich 17:20 - 17:35 Uhr UWV Troschke, Franz, Mechernich DIE LINKE Bell, Thomas, Bad Münstereifel BüFo Dürer, Joachim, Weilerswist c) von der Verwaltung Herr Poth, Allgemeiner Vertreter des Landrates und GBL III Herr Derichs, Persönlicher Referent des Landrates Herr Adams, GBL I -2Frau Huthmacher-Schmitz, GB I / 20 Herr Blindert, GBL V Frau Poth, Stabsstellenleiterin 80 Frau Haas, GB I / Abt. 15 als Protokollführerin d) Sonstige Zuhörerinnen und Zuhörer Entschuldigt fehlen: CDU Nolden, Hans-Josef, Bad Münstereifel Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er teilt mit, dass Herr Grutke und Herr Waasem nicht pünktlich erscheinen können, da sie im Stau stehen. Vor Eintritt in die Tagesordnung vereidigt der Vorsitzende das stellvertretende Mitglied Herrn Leo Wolter (CDU). A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des Kreisausschusses mit Einladung vom 19.06.2017 form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Kreisausschuss somit beschlussfähig ist. TOP 2 Feststellung der Tagesordnung Der Vorsitzende bittet im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung den TOP 6 (V 323/2017) um die Verwaltungsergänzung Z 2 zu ergänzen. Weiter bittet er darum, den TOP 8 (V 331/2017) von der Tagesordnung abzusetzen und in den Kreistag zu verschieben, da noch Klärungsbedarf besteht. Kreisausschussmitglied Kolvenbach weist darauf hin, dass die Amtszeit des Beirates der Justizvollzugsanstalt Euskirchen mit der konstituierenden Sitzung des Landtags ende. Da der Landtag neu gewählt wurde und sich neu konstituiert habe, sei demzufolge die Neuwahl des Beirates der Justizvollzugsanstalt Euskirchen erforderlich. Er äußert sich verwundert, dass der dazu gestellte Antrag der CDU- und SPD-Kreistagsfraktionen nicht auf der Tagesordnung des Kreisausschusses stehe. Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) merkt an, dass der Antrag für den Kreistag gestellt worden sei und die Neuwahl nach seinem Verständnis zum Kreistag erfolgen solle. Der Vorsitzende -3bestätigt, dass der Antrag von der Verwaltung gleichfalls so aufgefasst worden sei. Er sichert zu, den Tagesordnungspunkt beim nächsten Kreistag zu berücksichtigen. Der Kreisausschuss erklärt sich mit den vorstehenden Änderungen der Tagesordnung einverstanden und stellt die Tagesordnung in der geänderten Fassung fest. Abstimmungsergebnis: TOP 3 Einstimmig Auflösung der Fraktion Bürgerforum zum 30.06.2017 und Zusammenschluss zur UWV-Fraktion zum 01.07.2017 Rechtliche Auswirkungen Info 247/2017 Der Kreisausschuss nimmt die Info 247/2017 zur Kenntnis. TOP 4 Trekkingnetzwerk Eifel - Jung, engagiert sucht Wanderweg, Kofinanzierung durch den Kreis Euskirchen Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 12.06.2017 u.Konvers.Vogels. V 335/2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Unterstützung und anteilige Mitfinanzierung der Kofinanzierung des LEADER-Projektes "Trekkingnetzwerk Eifel – Jung, engagiert sucht Wanderweg“ des Naturparks Nordeifel e.V. sowie die Mittelbereitstellung in Höhe von 34.318 € (2017: 7.942 €, 2018: 13.188 €, 2019: 13.188 € bei Gesamtkosten i.H.v. 207.271,80 €) über das Sachkonto Projekte Strukturentwicklung im Produkt 571 04. Abstimmungsergebnis: TOP 5 Einstimmig Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 12.06.2017 u.Konvers.Vogels. Verwaltungsergänzung 19.06.2017 Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) regt an, die visuelle Präsenz der NeT GmbH in den Städten und Gemeinden zu erhöhen. Er schlägt vor, vor den Stadtverwaltungen und Infopunkten witterungsgeschützte Flyerboxen in größerem Ausmaß aufzustellen. Touristen hätten so die Möglichkeit, sich mit Infomaterial über die Sehenswürdigkeiten der Stadt und der Region zu versorgen, auch wenn die Verwaltung bereits geschlossen habe, denn nicht jeder sei medial unterwegs. Der Vorsitzende sagt zu, dass Thema als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der NeT GmbH mit auf die Tagesordnung der nächsten Gesellschafterversammlung zu nehmen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) weist darauf hin, dass in der vorgelegten Synopse auf Seite 10, § 13, Ziffer 5 von xx % die V 334/2017 Z1 Z2 -4Rede sei. Er erkundigt sich, ob der Platzhalter noch mit Zahlen gefüllt werde. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass der Platzhalter auf 40 % ergänzt werde. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt 1. Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €. Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €. 2. Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung des Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH beabsichtigt. 3. Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt. Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 € erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in Höhe von 310.000 € festgesetzt. 4. Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und 310.000 € für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und wird auf die Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet. Abstimmungsergebnis: TOP 6 Einstimmig, bei 2 Enthaltungen (UWV, BüFo) Beitritt d-NRW AöR Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) zitiert aus der Vorlage, dass es für den Kreis Euskirchen von großem Interesse sei, auch weiterhin an den Leistungen der d-NRW AöR zu partizipieren. Er habe die Vorlage so verstanden, dass der Beitritt erst jetzt erfolgen solle und erkundigt sich, ob bisher schon Leistungen der dNRW genutzt worden seien. Geschäftsbereichsleiter I, Herr Adams, führt aus, dass schon seit vielen Jahren Leistungen von d-NRW genutzt worden seien. Neu sei, dass d-NRW die Gesellschaftsform geändert habe und in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt worden sei. Dadurch werde die kommunalstaatliche Kooperation verfestigt und bürokratisch vereinfacht. Seit vielen Jahren betreibe d-NRW das Vergabeportal, das vom Kreis Euskirchen gemeinsam mit den Kreisen der Wirtschaftsregion Aachen genutzt werde. Vor dem Hintergrund der zukünftigen V 338/2017 -5Entwicklung des E-Governments und der Einrichtung von Zugangsportalen für Bürgerinnen und Bürger, habe der Kreis Euskirchen für den Einmalbetrag von 1.000,- € aktuell und zukünftig einen recht großen Nutzen vom Beitritt zur d-NRW. Herr Dürer äußert sich irritiert, dass der Beschlussvorlage ein veralteter Vermerk des Rechtsamtes von 2016 beigefügt worden sei. Herr Adams führt aus, dass es sich um die rechtliche Risikoprüfung des Rechtamtes handele, die immer noch gültig sei. Der Vermerk sei zur Information beigefügt worden, dass der Kreis Euskirchen der d-NRW AöR ohne Risiko beitreten könne. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Beitritt des Kreises Euskirchen zur dNRW AöR nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“. Mit dem Beitritt wird nach § 4 des o.g. Gesetzes ein Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000,00 € eingebracht. Abstimmungsergebnis: TOP 7 Einstimmig Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH hier: Verschmelzungen der KKM Servicegesellschaft mbH und der AmbuMed – Gesellschaft für ambulante Dienstleistungen mbH mit der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus 12.06.2017 u.Konvers.Vogels. Info 235/2017 Z1 Der Kreisausschuss nimmt die Info 235/2017 zur Kenntnis. TOP 8 Jahresabschluss 2014 des Kreises Euskirchen D 34/2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt den Jahresabschluss des Kreises Euskirchen zum 31.12.2014 einschließlich des Lageberichtes zur Kenntnis und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. Abstimmungsergebnis: TOP 9 Einstimmig Jahresabschluss 2014: Ergebnisbehandlung Rechnungsprüfungsausschuss 20.06.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, dass der Jahresfehlbetrag des Jahresabschlusses 2014 in Höhe von 1.933.194,66 € mit der Ausgleichsrücklage verrechnet wird. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 328/2017 Z1 -6TOP 10 Jahresabschluss 2016: Ermächtigungsübertragung Verwaltungsergänzung 02.06.2017 Info 223/2017 Z1 Der Kreisausschuss nimmt die Info 223/2017 zur Kenntnis. TOP 11 1.) Gesamtabschlüsse; Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse 2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bezieht sich auf Ziffer D Absatz 2 der Begründung zur V 321/2017. Er hinterfragt, ob dies zur Folge habe, dass die Ausgleichrücklage nicht mehr aufgefüllt werden könne, wenn beispielsweise Jahresüberschüsse erzielt wurden und wenn ja, ob sich die Ausgleichsrücklage bis zum Stand der Haushaltsbeschlussfassung 2017 verändert habe. Frau Huthmacher-Schmitz, Kämmerei, erklärt, dass die Ausgleichsrücklage eine Besonderheit des NKF‘s sei und einfach nur dargestellt werde. Zwischen den beiden Gesamtabschlüssen sei in der NKF-Handreichung dargelegt worden, dass Überschüsse und Defizite nur in die allgemeine Rücklage verrechnet würden und die Ausgleichsrücklage immer in der Höhe des Jahresabschlusses dargestellt werden müsse. Daher sei die V 113/2015 nicht korrekt gewesen. Eine Neuberechnung sei nicht erforderlich, weil eine Zuführung des ausgewiesenen Betrages zur Ausgleichsrücklage tatsächlich nicht vorgenommen wurde. Zur Klarstellung wird die Verwaltung die gestellten Fragen bis zum nächsten Kreistag schriftlich beantworten. Nachtrag: Die Beantwortung der Fragen ist per E-Mail vom 30.06.2017 an die Fraktionen und Fraktionsvorsitzenden erfolgt. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1.) Der Kreistag beschließt, von der Regelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25. Juni 2015 Gebrauch zu machen. Dementsprechend werden die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 in der vom Landrat bestätigten Entwurfsfassung ohne weitere Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Bestätigung dieser Abschlüsse durch den Kreistag der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt. 2.) Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen zur Kenntnis. 3.) Der Kreistag nimmt die Behandlung des Gesamtjahresergebnisses 2010 im Gesamtabschluss 2011 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 321/2017 -7TOP 12 Bildung integriert Ausschuss für Bildung und Inklusion 13.06.2017 V 332/2017 Z1 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt - die Einrichtung einer zu 50 % geförderten Stelle „Bildung integriert“ im Rahmen des Bundesprogramms „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für den geplanten Zeitraum 01.02.2018 bis 31.01.2021. - die Verortung dieser Stelle im KoBIZ. - die Antragstellung und Mittelabwicklung durch das KoBIZ. - die Kofinanzierung in Höhe von kalkulierten 93.000,00 € für die gesamte Laufzeit. - die Haushaltsmittel für die Finanzierung im Haushalt 2018 zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: TOP 13 Einstimmig, bei 2 Enthaltungen (UWV, BüFo) Berufung von Mitgliedern der Kommunalen Gesundheitskon- V 322/2017 ferenz hier: Ersatzwahl Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigtes Mitglied der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK): für die Träger ambulanter, nichtärztlicher, pflegerischer und sozialer Dienste: Herrn Bernhard Becker, Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e. V., Wilhelmstraße 52, 53879 Euskirchen, - als ordentliches Mitglied und für die Kommunale Konferenz Alter und Pflege (KKAP) des Kreises Euskirchen: Herrn Uwe Klein, Vorsitzender der KKAP, Abteilung 50 – Soziales, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, - als ordentliches Mitglied – sowie -8Herrn Malte Duisberg, erster stellvertretender Vorsitzender der KKAP, Leitung Stiftung Evangelisches. Alten- und Pflegeheim Gemünd, Dürener Straße 12, 53937 Schleiden, - als stellvertretendes Mitglied -. Abstimmungsergebnis: TOP 14 Einstimmig Umsetzung des Nahverkehrsplanes zum 03.07.2017 D 35/2017 (Veränderung Linien 802 und 842 sowie Verbindung Thürne – Rheinbach) Z1 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 07.06.2017 Der Kreisausschuss stimmt im Wege der Dringlichkeit der Umsetzung der Veränderungen auf den Linien 802 und 842 sowie der Verbindung Thürne – Rheinbach (Linie 741) zu. Abstimmungsergebnis: TOP 15 Einstimmig Regionalverkehr Köln GmbH hier: Änderung des Gesellschaftervertrages Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr V 325/2017 07.06.2017 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt den Änderungen des Gesellschaftsvertrages der RVK in der Fassung vom 03.05.2017 zu. Wenn und soweit Hinweise der Bezirksregierung und des zur Beurkundung beauftragten Notars sowie Änderungswünsche aus den kommunalen Gremien anderer Gesellschafter in den Entwurf zur endgültig beschließenden Gesellschafterversammlung eingearbeitet werden, stimmt der Kreistag zu, sofern die Änderungen die wesentlichen hier vorgelegten Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht verändern. Der Kreistag stimmt der Abtretung von jeweils 2,5 % Anteil an der RVK durch die SSB GmbH an die Stadtwerke Hürth AöR, Stadtverkehrsgesellschaft Euskirchen GmbH, Stadtwerke Brühl GmbH, Stadtwerke Wesseling GmbH zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Z1 -9- Der Vorsitzende schließt die Sitzung und bedankt sich für die rege Beteiligung. Die angeführten Anträge, Vorlagen etc. sind Bestandteil der Originalniederschrift. Der Vorsitzende gez. Rosenke (Rosenke) Landrat Der Schriftführer gez. Poth (Poth) Allgemeiner Vertreter des Landrates Euskirchen, 04.07.2017 gez. Haas (Haas) Protokollierende Beamtin