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Beschlusstext (Beitritt d-NRW AöR)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
06.07.17, 16:05
Aktualisiert
06.07.17, 16:05
Beschlusstext (Beitritt d-NRW AöR)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.06.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beitritt d-NRW AöR TOP 6 V 338/2017 Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) zitiert aus der Vorlage, dass es für den Kreis Euskirchen von großem Interesse sei, auch weiterhin an den Leistungen der d-NRW AöR zu partizipieren. Er habe die Vorlage so verstanden, dass der Beitritt erst jetzt erfolgen solle und erkundigt sich, ob bisher schon Leistungen der d-NRW genutzt worden seien. Geschäftsbereichsleiter I, Herr Adams, führt aus, dass schon seit vielen Jahren Leistungen von d-NRW genutzt worden seien. Neu sei, dass d-NRW die Gesellschaftsform geändert habe und in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt worden sei. Dadurch werde die kommunal-staatliche Kooperation verfestigt und bürokratisch vereinfacht. Seit vielen Jahren betreibe d-NRW das Vergabeportal, das vom Kreis Euskirchen gemeinsam mit den Kreisen der Wirtschaftsregion Aachen genutzt werde. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Entwicklung des E-Governments und der Einrichtung von Zugangsportalen für Bürgerinnen und Bürger, habe der Kreis Euskirchen für den Einmalbetrag von 1.000,- € aktuell und zukünftig einen recht großen Nutzen vom Beitritt zur d-NRW. Herr Dürer äußert sich irritiert, dass der Beschlussvorlage ein veralteter Vermerk des Rechtsamtes von 2016 beigefügt worden sei. Herr Adams führt aus, dass es sich um die rechtliche Risikoprüfung des Rechtamtes handele, die immer noch gültig sei. Der Vermerk sei zur Information beigefügt worden, dass der Kreis Euskirchen der d-NRW AöR ohne Risiko beitreten könne. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt den Beitritt des Kreises Euskirchen zur dNRW AöR nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“. Mit dem Beitritt wird nach § 4 des o.g. Gesetzes ein Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000,00 € eingebracht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig