Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
74 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
06.07.17, 16:05
Aktualisiert
06.07.17, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.06.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Beitritt d-NRW AöR
TOP 6
V 338/2017
Fraktionsvorsitzender Dürer (BüFo) zitiert aus der Vorlage, dass
es für den Kreis Euskirchen von großem Interesse sei, auch
weiterhin an den Leistungen der d-NRW AöR zu partizipieren. Er
habe die Vorlage so verstanden, dass der Beitritt erst jetzt
erfolgen solle und erkundigt sich, ob bisher schon Leistungen der
d-NRW genutzt worden seien. Geschäftsbereichsleiter I, Herr
Adams, führt aus, dass schon seit vielen Jahren Leistungen von
d-NRW genutzt worden seien. Neu sei, dass d-NRW die
Gesellschaftsform geändert habe und in eine Anstalt des
öffentlichen Rechts umgewandelt worden sei. Dadurch werde die
kommunal-staatliche Kooperation verfestigt und bürokratisch
vereinfacht. Seit vielen Jahren betreibe d-NRW das
Vergabeportal, das vom Kreis Euskirchen gemeinsam mit den
Kreisen der Wirtschaftsregion Aachen genutzt werde. Vor dem
Hintergrund der zukünftigen Entwicklung des E-Governments und
der Einrichtung von Zugangsportalen für Bürgerinnen und Bürger,
habe der Kreis Euskirchen für den Einmalbetrag von 1.000,- €
aktuell und zukünftig einen recht großen Nutzen vom Beitritt zur
d-NRW.
Herr Dürer äußert sich irritiert, dass der Beschlussvorlage ein
veralteter Vermerk des Rechtsamtes von 2016 beigefügt worden
sei. Herr Adams führt aus, dass es sich um die rechtliche
Risikoprüfung des Rechtamtes handele, die immer noch gültig
sei. Der Vermerk sei zur Information beigefügt worden, dass der
Kreis Euskirchen der d-NRW AöR ohne Risiko beitreten könne.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt den Beitritt des Kreises Euskirchen zur dNRW AöR nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Errichtung
einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“.
Mit dem Beitritt wird nach § 4 des o.g. Gesetzes ein
Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000,00 € eingebracht.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig