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Beschlusstext (Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
79 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
06.07.17, 16:05
Aktualisiert
06.07.17, 16:05
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.06.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT) GmbH Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) regt an, die visuelle Präsenz der NeT GmbH in den Städten und Gemeinden zu erhöhen. Er schlägt vor, vor den Stadtverwaltungen und Infopunkten witterungsgeschützte Flyerboxen in größerem Ausmaß aufzustellen. Touristen hätten so die Möglichkeit, sich mit Infomaterial über die Sehenswürdigkeiten der Stadt und der Region zu versorgen, auch wenn die Verwaltung bereits geschlossen habe, denn nicht jeder sei medial unterwegs. Der Vorsitzende sagt zu, dass Thema als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der NeT GmbH mit auf die Tagesordnung der nächsten Gesellschafterversammlung zu nehmen. Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) weist darauf hin, dass in der vorgelegten Synopse auf Seite 10, § 13, Ziffer 5 von xx % die Rede sei. Er erkundigt sich, ob der Platzhalter noch mit Zahlen gefüllt werde. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass der Platzhalter auf 40 % ergänzt werde. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt 1. Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €. Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €. 2. Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung des Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH beabsichtigt. 3. Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt. Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 € erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in Höhe von 310.000 € festgesetzt. 4. Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und 310.000 € V 334/2017 für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und wird auf die Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen (UWV, BüFo)