Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
79 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
06.07.17, 16:05
Aktualisiert
06.07.17, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.06.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 5
Künftige Finanzierung der Nordeifel Tourismus (NeT)
GmbH
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) regt an, die visuelle
Präsenz der NeT GmbH in den Städten und Gemeinden zu
erhöhen. Er schlägt vor, vor den Stadtverwaltungen und
Infopunkten witterungsgeschützte Flyerboxen in größerem
Ausmaß aufzustellen. Touristen hätten so die Möglichkeit, sich
mit Infomaterial über die Sehenswürdigkeiten der Stadt und der
Region zu versorgen, auch wenn die Verwaltung bereits
geschlossen habe, denn nicht jeder sei medial unterwegs.
Der Vorsitzende sagt zu, dass Thema als Vorsitzender der
Gesellschafterversammlung der NeT GmbH mit auf die
Tagesordnung der nächsten Gesellschafterversammlung zu
nehmen.
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) weist darauf hin, dass in
der vorgelegten Synopse auf Seite 10, § 13, Ziffer 5 von xx % die
Rede sei. Er erkundigt sich, ob der Platzhalter noch mit Zahlen
gefüllt werde. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass der
Platzhalter auf 40 % ergänzt werde.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt
1.
Die kommunalen Gesellschafter zahlen für das
Geschäftsjahr 2017 den Deckelungsbetrag in Höhe von 20.000 €.
Der Gesellschafter Kreis Euskirchen übernimmt die über den
Deckelungsbetrag der Kommunen hinaus gehenden Beträge im
Rahmen seines Deckelungsbetrags in Höhe von 260.000 €.
2.
Für das Wirtschaftsjahr 2018 ff. erfolgt die Finanzierung
des Gesamtzuschussbedarfs mit der Aufteilung und Übernahme
zu 50% durch den Kreis und zu 50 % durch die kommunalen
Gesellschafter zu jeweils gleichen Anteilen (4,55 %), wie
ursprünglich bei der Gründung der Nordeifel Tourismus GmbH
beabsichtigt.
3.
Als Voraussetzung für die zukünftige Finanzierung der
Nordeifel Tourismus GmbH ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der
notwendigen Änderung des Gesellschaftervertrags zugestimmt.
Darin wird der Deckelungsbetrag der Kommunen auf 25.000 €
erhöht. Für den Kreis Euskirchen wird ein Deckelungsbetrag in
Höhe von 310.000 € festgesetzt.
4.
Im geänderten Gesellschaftervertrag wird eine Klausel
eingefügt, dass es zukünftig durch vorgezogene
Gesellschaftereinlagen möglich ist, die jährliche Obergrenze
insoweit zu überschreiten, als dies zur Minderung einer
Kapitalertragsteuer notwendig ist. Die vorgezogene
Gesellschaftereinlage darf 25.000 € pro Kommune und 310.000 €
V 334/2017
für den Kreis Euskirchen nicht überschreiten und wird auf die
Obergrenze des folgenden Jahres angerechnet.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig,
bei 2 Enthaltungen (UWV, BüFo)