Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
06.07.17, 16:05
Aktualisiert
06.07.17, 16:05
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.06.2017 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 11
1.) Gesamtabschlüsse;
Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler V 321/2017
Gesamtabschlüsse
2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen
Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bezieht sich auf Ziffer D
Absatz 2 der Begründung zur V 321/2017. Er hinterfragt, ob dies
zur Folge habe, dass die Ausgleichrücklage nicht mehr aufgefüllt
werden könne, wenn beispielsweise Jahresüberschüsse erzielt
wurden und wenn ja, ob sich die Ausgleichsrücklage bis zum
Stand der Haushaltsbeschlussfassung 2017 verändert habe. Frau
Huthmacher-Schmitz, Kämmerei, erklärt, dass die
Ausgleichsrücklage eine Besonderheit des NKF‘s sei und einfach
nur dargestellt werde. Zwischen den beiden Gesamtabschlüssen
sei in der NKF-Handreichung dargelegt worden, dass
Überschüsse und Defizite nur in die allgemeine Rücklage
verrechnet würden und die Ausgleichsrücklage immer in der
Höhe des Jahresabschlusses dargestellt werden müsse.
Daher sei die V 113/2015 nicht korrekt gewesen. Eine
Neuberechnung sei nicht erforderlich, weil eine Zuführung des
ausgewiesenen Betrages zur Ausgleichsrücklage tatsächlich
nicht vorgenommen wurde.
Zur Klarstellung wird die Verwaltung die gestellten Fragen bis
zum nächsten Kreistag schriftlich beantworten.
Nachtrag: Die Beantwortung der Fragen ist per E-Mail vom
30.06.2017 an die Fraktionen und Fraktionsvorsitzenden erfolgt.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
1.) Der Kreistag beschließt, von der Regelung des § 1 des
Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler
Gesamtabschlüsse vom 25. Juni 2015 Gebrauch zu machen.
Dementsprechend werden die Gesamtabschlüsse der Jahre
2011 bis 2014 in der vom Landrat bestätigten
Entwurfsfassung ohne weitere Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss und Bestätigung dieser
Abschlüsse durch den Kreistag der Anzeige des
Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt.
2.) Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2011 des Kreises
Euskirchen zur Kenntnis.
3.) Der Kreistag nimmt die Behandlung des
Gesamtjahresergebnisses 2010 im Gesamtabschluss 2011
zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig