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Beschlusstext (1.) Gesamtabschlüsse; Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse 2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
75 kB
Datum
28.06.2017
Erstellt
06.07.17, 16:05
Aktualisiert
06.07.17, 16:05
Beschlusstext (1.) Gesamtabschlüsse; 
     Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse
2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.06.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 1.) Gesamtabschlüsse; Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler V 321/2017 Gesamtabschlüsse 2.) Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen Fraktionsvorsitzender Troschke (UWV) bezieht sich auf Ziffer D Absatz 2 der Begründung zur V 321/2017. Er hinterfragt, ob dies zur Folge habe, dass die Ausgleichrücklage nicht mehr aufgefüllt werden könne, wenn beispielsweise Jahresüberschüsse erzielt wurden und wenn ja, ob sich die Ausgleichsrücklage bis zum Stand der Haushaltsbeschlussfassung 2017 verändert habe. Frau Huthmacher-Schmitz, Kämmerei, erklärt, dass die Ausgleichsrücklage eine Besonderheit des NKF‘s sei und einfach nur dargestellt werde. Zwischen den beiden Gesamtabschlüssen sei in der NKF-Handreichung dargelegt worden, dass Überschüsse und Defizite nur in die allgemeine Rücklage verrechnet würden und die Ausgleichsrücklage immer in der Höhe des Jahresabschlusses dargestellt werden müsse. Daher sei die V 113/2015 nicht korrekt gewesen. Eine Neuberechnung sei nicht erforderlich, weil eine Zuführung des ausgewiesenen Betrages zur Ausgleichsrücklage tatsächlich nicht vorgenommen wurde. Zur Klarstellung wird die Verwaltung die gestellten Fragen bis zum nächsten Kreistag schriftlich beantworten. Nachtrag: Die Beantwortung der Fragen ist per E-Mail vom 30.06.2017 an die Fraktionen und Fraktionsvorsitzenden erfolgt. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: 1.) Der Kreistag beschließt, von der Regelung des § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse vom 25. Juni 2015 Gebrauch zu machen. Dementsprechend werden die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2014 in der vom Landrat bestätigten Entwurfsfassung ohne weitere Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss und Bestätigung dieser Abschlüsse durch den Kreistag der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beigefügt. 2.) Der Kreistag nimmt den Gesamtabschluss 2011 des Kreises Euskirchen zur Kenntnis. 3.) Der Kreistag nimmt die Behandlung des Gesamtjahresergebnisses 2010 im Gesamtabschluss 2011 zustimmend zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmig