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Beschlusstext (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
10 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)

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Beschluss Hürtgenwald, den 29.09.2009 aus der Niederschrift über die 22. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 15.09.2009. Top 2. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Anlegung eines Höhenerlebnispfades im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 75/2009 Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung eines Höhenerlebnispfades auf dem Waldgrundstück Gemarkung Vossenack, Flur 9, Nr. 22, zu beschließen (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). Weiterhin wird beschlossen, dass die Kosten für die Bauleitplanung vom Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde getragen werden. Beratungsergebnis: