Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
84 kB
Datum
13.09.2017
Erstellt
16.10.17, 11:02
Aktualisiert
16.10.17, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am
13.09.2017 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7.1
Untersuchung von Gülle und Gärresten auf pathogene
antibiotikaresistente Gene
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Kreistag
Euskirchen
Die Fragestellungen werden wie folgt beantwortet:
1. Wurden im Kreis Euskirchen Gülle und Gärreste auf das
Vorhandensein antibiotikaresistenter und für die
menschliche Gesundheit bedeutsamer Keime analysiert?
Eine Umweltanalytik (hier: mikrobiologische Untersuchung von
Gülle und Gärresten) würde durch die Abteilung Gesundheit des
Kreises Euskirchen im Falle des gehäuften Auftretens
übertragbaren Krankheiten bzw. im Falle des Auftretens einer
bedrohlichen übertragbaren Krankheit unklarer Ursache erwogen
werden.
Hinweise auf solche Erkrankungsfälle kommen zumeist aus dem
medizinischen Versorgungssystem.
Die §§ 6,7 und 8 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung
von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz - IfSG) regeln die Meldepflicht für
medizinisches Personal, Ärzte, Tierärzte, wie auch für
Institutionen wie Krankenhäuser und Labore. So sind bei rund
23 Infektionen der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung
sowie der Tod meldepflichtig, weitere 56 Erreger müssen durch
Labore gemeldet werden, wenn sie in Patientenproben
nachgewiesen werden.
Zum 1. Mai 2016 trat zudem die Verordnung zur Anpassung der
Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz an die
epidemische Lage (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung) in
Kraft. Diese führt neue Meldepflichten ein und fügt bereits
bestehende Meldepflichten aus anderen Verordnungen
zusammen. Mit dem Erlassen der Verordnung stellt sich das
Bundesgesundheitsministerium im Wesentlichen den immer
größer werdenden Herausforderungen durch das Auftreten von
neuen Multiresistenzen bei einer Reihe von Erregern.
Der Abteilung Gesundheit sind bis zum jetzigen Zeitpunkt keine
gehäuften Krankheits- oder Besiedelungsfälle im ursächlichen
Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen im
Kreis Euskirchen bekannt geworden. Gleichfalls wurde durch die
Ärzteschaft und die Krankenhäuser bisher kein Fall einer
bedrohlichen übertragbaren Krankheit unklarer Ursache
gemeldet, bei dem der Verdacht eines ursächlichen
Zusammenhangs mit landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen
bestand.
F 36/2017
1. Ergänzun
g
Daher wurde durch die Abteilung Gesundheit des Kreises
Euskirchen bisher keine fallbezogene Umweltanalytik beauftragt.
2. Falls Ergebnisse vorliegen, welche Erkenntnisse ergaben
sich?
Es liegen keine Ergebnisse vor.
3. Sollten solche Untersuchungen bisher nicht durchgeführt
worden sein, bitten wir die Verwaltung künftig geeignete und
aussagekräftige Analysetechniken zu beauftragen und den
KT über die erzielten Ergebnisse zu informieren.
Aus Sicht der Abteilung Gesundheit ist auf Folgendes
hinzuweisen:
Das Robert Koch Institut (RKI) stellt in seiner Stellungnahme zu
Tier-assoziierten MRSA (LA-MRSA) Besiedelungen und
Infektionen (1) folgendes fest:
Die Übertragung von Staphylokokken (hier: LA-MRSA) erfolgt
primär über körperlichen Kontakt zu besiedelten Tieren. Eine
Verbreitung über diesen Personenkreis hinausgehend ist offenbar
sehr selten. Eine in diesem Zusammenhang durchgeführte
Untersuchung in Altenheimen in der gleichen Region mit hoher
Dichte an Schweinemastanlagen erbrachte bei den
Heimbewohnern keinen Nachweis von LA-MRSA (2).
Unter dem Titel „Bedeutung von LA-MRSA und ESBL-bildenden
Enterobacteriaceae bei Masttieren für den Menschen“ (3) stellt
das RKI im Mai 2016 fest, dass die Notwendigkeit besteht, im
Rahmen interdisziplinär angelegter Studien zu untersuchen, ob
eine weitere Anpassung an den Menschen erfolgt. Eine konkrete
Gesundheitsgefahr durch in Gülle nachweisbare resistente Keime
ist aufgrund der derzeitigen Datenlage nicht belegbar.
Eine präventive Analytik von Gülle und Gärresten auf Kreisebene
ist daher weder aus wissenschaftlicher, umweltmedizinischer
oder infektiologischer Sicht unter Abwägung der Kosten und der
zu erwartenden Ergebnisse sinnvoll.
gez.
i.V. Poth