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Beschlusstext (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
27.05.2015
Erstellt
08.06.15, 14:46
Aktualisiert
09.06.15, 14:47
Beschlusstext (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen
a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern
b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829      im Rahmen der ÖPNV-Umlage) Beschlusstext (Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen
a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern
b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829      im Rahmen der ÖPNV-Umlage)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 27.05.2015 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 11 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes des Kreises Euskirchen a) Abstimmung mit den benachbarten Aufgabenträgern b) Anfrage der Kommunen des Schleidener Tals zur gesonderten Betrachtung der Linie 829 im Rahmen der ÖPNV-Umlage V 125/2015 Verwaltungsergänzung Z1 21.05.2015 Seitens der SPD-Fraktion besteht bezüglich des Punktes b ) der Beschlussempfehlung noch Beratungsbedarf und sie bittet um Verschiebung in die nächste Sitzung des Fachausschusses. Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sieht noch Optimierungsmöglichkeiten beim Zülpich-Konzept. Es wird angeregt, andere Lösungen für die Orte Nemmenich und Niederelvenich zu suchen, als über den Einsatz des Schnellbusses SB 98. Des Weiteren könne die Fraktion keinen Sinn in der Übertragung der Federführung zur Aufgabenträgerschaft an den Kreis Düren erkennen. Sie stellt die Frage, was mit den Linien passiere, wenn die Bördebahn aktiviert sei. Zu den Äußerungen der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärt die Verwaltung, dass eine Konkretisierung der Linien vorgenommen werde, wenn die Zahl und Zeiten der Fahrten der Bördebahn feststünden. Die Übertragung der Aufträgerschaft an den Kreis Düren sei Grundlage für die Neuvergabe der Linien an das eigene Unternehmen des Kreises Düren. Die Planung der kreisübergreifenden Linien erfolge gemeinsam. Selbstverständlich müsse eine Refinanzierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Wie bereits in der Vorlage erwähnt, werde der Kreis Euskirchen vor Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung mit dem Kreis Düren prüfen, ob die Leistungen auf dem Gebiet des Kreises Euskirchen nicht durch die RVK kostengünstiger erbracht werden können. Der Vorsitzende stellt den Punkt a der Beschlussempfehlung zur Abstimmung: Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussempfehlung: Der Kreistag beschließt zu a), - dem Zielkonzept des AVV grundsätzlich zuzustimmen. - den Planungen des RSK zu den Linien 805 und 806 (s. Begründung) zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, zusammen mit dem RSK Optimierungspotentiale für die Linien 802, 828 und 842 zu prüfen. - die Verwaltung zu ermächtigen, der Übergabe der Federführung zur Aufgabenträgerschaft der Linien 298, SB 98, 208, 218, 231 und 233 an den Kreis Düren zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen, mit Mehrheit dafür Die Beratung und Beschussempfehlung zu Punkt b) wird in die nächste Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr verschoben.