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Öffentliche Niederschrift (Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
18.04.17, 15:03
Aktualisiert
20.04.17, 11:02
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Inhalt der Datei

Euskirchen, 24.03.2017 NIEDERSCHRIFT über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 23.03.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 14:30 Uhr 16:55 Uhr Anwesend sind a) der Vorsitzende Schmitz, Marietta, Hellenthal b) die Mitglieder Baum, Doris, Euskirchen Engelke, Andreas, Mechernich Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich Hoffmann, Holger, Schleiden Klinkhammer, Eckhard, Kall Krumpen, Petra, Dahlem Müller, Reinhold, Dahlem Peters, Paul, Hellenthal Schorn, Hans, Weilerswist c) von der Verwaltung Frau Budde Frau Schmitz Herr Weigel Herr Fritze Herr Mertens, als Protokollführer d) Sonstige Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und Zuhörer Die Vorsitzende wird nach Mitteilung der Verwaltung etwas verspätet in Erscheinung treten. Daraufhin eröffnet der stellvertretende Vorsitzende, Herr Schorn, die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. . -2- A) Öffentliche Sitzung TOP 1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift Zur Mitunterzeichnung der heutigen Niederschrift wird Herr Schorn benannt. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch. Es erfolgt die Übergabe der Sitzungsleitung an die Vorsitzende, Frau Marietta Schmitz. TOP 2 Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der Beschlussfähigkeit Die Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur heutigen Sitzung formund fristgerecht ergangen und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. TOP 3 Genehmigung der Sitzungsniederschrift (13.10.2016) Einwendungen bzw. Änderungswünsche hinsichtlich Form und Inhalt werden nicht erhoben. TOP 4 Wanderwelt der Zukunft -Eifelschleifen & Eifelspuren -Vorstellung des Projektes durch Herrn Meiswinkel, Nordeifel-Tourismus, KallAuf Bitte der Vorsitzenden erläutert Herr Meiswinkel Näheres zu Projektstart, -laufzeit, -volumen, -zweckbindung und Bewilligungszeitraum. Die zur Projektumsetzung geschaffenen Organisationsstrukturen, unter anderem die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe, werden vorgestellt. Im Rahmen dieses Projektes sollen die existierenden Wanderwege, die derzeit einen Umfang von 1500 km, aufweisen, auf 900 km reduziert werden. Die Eifelsteigsmarkierung wird im Projektbereich ergänzt werden müssen. Angestrebt wird insgesamt eine Schaffung thematischer Qualitätsrundwege und -schleifen, die mit der Zielsetzung einer Zertifizierung ermöglichen sollen, auch ohne Kartenmaterial Wanderwege nutzen zu können, basierend auf einem einheitlichen Markierungssystem (z. B. Beschilderung auf Sicht IL 7/2017 -3mit Vollwegweisung). Bisherige Beschilderung wird weitgehend entfernt, neue einheitliche geschaffen. Auch die Markierung an Bäumen ohne Verwendung von Nägeln (Farbmarkierungen mittels Schablonen) wird Anwendung finden. Im Anschluss an die Präsentation wird den Beiratsmitgliedern Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen und/oder Anregungen zu geben. Herr Schorn z. B. vermisst die Einbindung der Landwirte in das Projekt, Herr Hofmann erkundigt sich nach dem Abschluss von Verträgen mit Grundeigentümern, Frau Baum nach der angedachten Einbindung der Naturschutzverbände. Hinsichtlich der Prüfkriterien bei Ausschilderung von Wanderwegen in Schutzgebieten und der gebotenen Sensibilität (z. B. Aspekte des Artenschutzes) fragt die Vorsitzende nach. Wichtiger als die Beschilderung neuer Wege erscheint den Beiratsmitgliedern die Frage der Unterhaltung der Wanderwege, vor allem die der nicht mehr im neuen Konzept beinhalteten, in der Landschaft und im Wald dennoch weiterhin existenten Wege. In diesem Zusammenhang weist Herr Meiswinkel auf Gespräche mit dem Eifelverein hin, dessen Ortsgruppen bisher ehrenamtlich die Beschilderung und Unterhaltung übernommen haben. Zudem wird die zu erwartende stärkere Frequenz der neuen Themenweg auch einer Überprüfung der Parkplatzsituation (Toiletten) und Müllvermeidungskonzepten bedürfen. Abschließend weist Herr Meiswinkel auf Zertifizierungsinhalte hin, die die Gestaltung der Wege (naturnah), Toilettenanlagen, Rettungswege etc. zum Inhalt haben. Die Vorsitzende dankt Herrn Meiswinkel für die Vorstellung des Projektes. Die von Herrn Meiswinkel vorgestellte Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt. TOP 5 Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen -Stand der Windenergieplanung im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung aktueller VorhabenDie Vorsitzende bittet den Abteilungsleiter 60, Herrn Fritze, um Vorstellung des aktuellen, auf den Planungen der Kommunen basierenden, Standes in Bezug auf Windkraftanlagen im Kreis Euskirchen. Nach einleitenden Worten bittet Herr Fritze seinen Mitarbeiter, Herrn Weigel, Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen, um weitere Darlegungen zur Thematik. Vorgestellt wird eine Karte des Kreises Euskirchen, aus der die Standorte bereits genehmigter als auch in Verfahren befindlichen Windkraftanlagen ersichtlich sind. Den Beiratsmitgliedern und Gästen wird Gelegenheit gegeben, die Karte einzusehen. Nach dem Kartenstudium werden zunächst aus der Mitte des Beirates Fragen gestellt hinsichtlich beispielsweise Festlegung IL 8/2017 -4der Prüfkriterien in Scoping-Terminen, Abgrenzung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Verfahren etc., Gutachtern und Inhalten der Gutachten. Gutachten werden vor Erteilung einer Genehmigung auf Plausibilität geprüft, nach Abstimmung mit UNB und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Herr Weigel führt in diesem Zusammenhang an, dass z. B. auch dem Wunsch des Investors Rechnung getragen wird, wenn dieser ein öffentliches Verfahren favorisiert, obwohl es nach dem BImSch-Recht nicht zwingend erforderlich wäre. In diesem Zusammenhang wird angefragt, wie notwendige Prüfverfahren und der Untersuchungsrahmen grundsätzlich zu Genehmigungsanträgen abgestimmt werden. Von der Vorsitzenden wird als Beispiel die Planung „Dahlem IV“ herangezogen: Auf Nachfrage zur Notwendigkeit einer Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit zum FFH-Gebiet „Manscheider Bachtal und Paulushof“ wird von Herrn Fritze erläutert, dass der Kreis dazu keine Notwendigkeit sehe, weil der betreffende Bereich aktuell noch nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen sei. Die Nachfrage zu - nach Einschätzung der Vorsitzenden - nicht korrekten Datenaufnahme und Schlussfolgerungen (insbesondere im Rahmen der Abarbeitung des Gesetzlichen Artenschutzes) in Bezug auf „Dahlem IV“, wird durch Herrn Weigel beantwortet: Der Kreis hat dem Investor Gelegenheit gegeben, verschiedene Aspekte der Fachplanungen nachzuarbeiten. Diese Nachbearbeitung durch den Investor konnte innerhalb von 3-4 Tagen vor Genehmigungserteilung erreicht werden. In der Folge unterbricht die Vorsitzende die Sitzung, um von Verfahren betroffenen Gästen die Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen. Fragen zu einzelnen Verfahren werden diskutiert und anschließend durch Herrn Weigel beantwortet. Mögliche Schadenersatzforderungen von Investoren gegenüber der BImSch-Behörde des Kreises führen in einigen Fällen zu kurzfristig zu erteilenden Genehmigungen mit Anordnung der sofortigen Vollziehung, Nebenbestimmungen z. B. aus artenschutzrechtlicher Sicht können durchaus auch nachträglich angeordnet werden, wenn das Vorkommen bestimmter Arten verifiziert worden ist. Die Themen -Windkraftanlagen im Wald- und die Potentialstudie des Landes zum Thema -Windkraftnutzungsowie Regionalplanung werden diskutiert, Begriffe wie Kahlschlag und ordnungsgemäße Forst- bzw. Waldbewirtschaftung in diesem Zusammenhang erörtert. TOP 6 Informationen der Vorsitzenden über a) Verbindungen zur Unteren Naturschutzbehörde und anderen Behörden IL 9/2017 -5b) Beteiligungsfälle seit der letzten Sitzung Die den Beiratsmitgliedern zu Verfügung gestellte Liste der Beteiligungsfälle gibt Aufschluss über die Inhalte und Ergebnisse und die diesbezüglich absolvierten Termine der Vorsitzenden und ihres Stellvertreters, Herrn Schorn. Weiterhin waren Termine wahrzunehmen in Bezug auf das "Kalkarer Moor" und "Vogelsang". TOP 7 Anfragen der Mitglieder IL 10/2017 In Sachen Therme Euskirchen wird nach der Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen (Baumpflanzungen) seitens Frau Baum angefragt. Herr Fritze beantwortet diese Frage mit der geänderten Planung, die an dieser Stelle Erweiterungsbauten vorsieht. In Zusammenhang mit den geplanten Erweiterungsbauten werden auch die Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen hinsichtlich Vogelschlag erneut thematisiert. Weitere Fragen betreffen die voraussichtlichen Bauleitplanungen im Bereich Mechernich -Nord (Nähe zu FFH-Gebieten, Befürchtungen in Bezug auf Vernetzungsbestrebungen von Schutzgebieten) sowie die Sedimentproblematik im Bereich des Kronenburger Sees. In Zusammenhang mit der Realisierung eines Bauvorhabens im Bereich des LP Mechernich wird angefragt, ob diesbezüglich eine Befreiung erteilt worden sei. Frau Budde beantwortet die Frage mit dem Ergebnis einer Prüfung, die zu dem Schluss kam, dass es sich um eine § 34iger -Gebiet bereits vor Inkrafttreten des LP gehandelt habe, dessen Einbeziehung in den LP seinerzeit nicht rechtmäßig gewesen sei. Mit dem Bauherrn sei vereinbart worden, dass eine Auflage die Anpflanzung von Bäumen vorsehe, die gegen Verbiss zu schützen seien. Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Beiratsmitglieder gestellt werden, beendet die Vorsitzende die Sitzung um 16.55 Uhr mit einem Dank an alle Anwesenden. . . gez. Schmitz gez. H. Schorn -6Vorsitzende Mitglied gez. Mertens Schriftführer