Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
130 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
18.04.17, 15:03
Aktualisiert
20.04.17, 11:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Euskirchen, 24.03.2017
NIEDERSCHRIFT
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 23.03.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
Beginn der Sitzung:
Ende der Sitzung:
14:30 Uhr
16:55 Uhr
Anwesend sind
a) der Vorsitzende
Schmitz, Marietta, Hellenthal
b) die Mitglieder
Baum, Doris, Euskirchen
Engelke, Andreas, Mechernich
Henkenmeier, Franz-Josef, Mechernich
Hoffmann, Holger, Schleiden
Klinkhammer, Eckhard, Kall
Krumpen, Petra, Dahlem
Müller, Reinhold, Dahlem
Peters, Paul, Hellenthal
Schorn, Hans, Weilerswist
c) von der Verwaltung
Frau Budde
Frau Schmitz
Herr Weigel
Herr Fritze
Herr Mertens, als Protokollführer
d) Sonstige
Vertreter der örtlichen Presse sowie einige Zuhörerinnen und
Zuhörer
Die Vorsitzende wird nach Mitteilung der Verwaltung etwas verspätet in Erscheinung treten.
Daraufhin eröffnet der stellvertretende Vorsitzende, Herr Schorn, die Sitzung und begrüßt die
Anwesenden.
.
-2-
A) Öffentliche Sitzung
TOP 1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung
der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der heutigen Niederschrift wird Herr
Schorn benannt. Gegen diesen Vorschlag erhebt sich kein
Widerspruch.
Es erfolgt die Übergabe der Sitzungsleitung an die Vorsitzende,
Frau Marietta Schmitz.
TOP 2
Feststellung ordnungsgemäßer Einberufung und der
Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende stellt fest, dass die Einladung zur heutigen
Sitzung
formund
fristgerecht
ergangen
und
die
Beschlussfähigkeit gegeben ist.
TOP 3
Genehmigung der Sitzungsniederschrift (13.10.2016)
Einwendungen bzw. Änderungswünsche hinsichtlich Form und
Inhalt werden nicht erhoben.
TOP 4
Wanderwelt der Zukunft -Eifelschleifen & Eifelspuren
-Vorstellung des Projektes durch Herrn Meiswinkel,
Nordeifel-Tourismus, KallAuf Bitte der Vorsitzenden erläutert Herr Meiswinkel Näheres zu
Projektstart,
-laufzeit,
-volumen,
-zweckbindung
und
Bewilligungszeitraum. Die zur Projektumsetzung geschaffenen
Organisationsstrukturen, unter anderem die Zusammensetzung
der Lenkungsgruppe, werden vorgestellt.
Im Rahmen dieses Projektes sollen die existierenden
Wanderwege, die derzeit einen Umfang von 1500 km, aufweisen,
auf 900 km reduziert werden. Die Eifelsteigsmarkierung wird im
Projektbereich ergänzt werden müssen.
Angestrebt wird insgesamt eine Schaffung thematischer
Qualitätsrundwege und -schleifen, die mit der Zielsetzung einer
Zertifizierung ermöglichen sollen, auch ohne Kartenmaterial
Wanderwege nutzen zu können, basierend auf einem
einheitlichen Markierungssystem (z. B. Beschilderung auf Sicht
IL 7/2017
-3mit Vollwegweisung).
Bisherige Beschilderung wird weitgehend entfernt, neue
einheitliche geschaffen.
Auch die Markierung an Bäumen ohne Verwendung von Nägeln
(Farbmarkierungen mittels Schablonen) wird Anwendung finden.
Im Anschluss an die Präsentation wird den Beiratsmitgliedern
Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen und/oder Anregungen
zu geben.
Herr Schorn z. B. vermisst die Einbindung der Landwirte in das
Projekt, Herr Hofmann erkundigt sich nach dem Abschluss von
Verträgen mit Grundeigentümern, Frau Baum nach der
angedachten Einbindung der Naturschutzverbände.
Hinsichtlich der Prüfkriterien bei Ausschilderung von
Wanderwegen in Schutzgebieten und der gebotenen Sensibilität
(z. B. Aspekte des Artenschutzes) fragt die Vorsitzende nach.
Wichtiger als die Beschilderung neuer Wege erscheint den
Beiratsmitgliedern die Frage der Unterhaltung der Wanderwege,
vor allem die der nicht mehr im neuen Konzept beinhalteten, in
der Landschaft und im Wald dennoch weiterhin existenten Wege.
In diesem Zusammenhang weist Herr Meiswinkel auf Gespräche
mit dem Eifelverein hin, dessen Ortsgruppen bisher ehrenamtlich
die Beschilderung und Unterhaltung übernommen haben.
Zudem wird die zu erwartende stärkere Frequenz der neuen
Themenweg auch einer Überprüfung der Parkplatzsituation
(Toiletten) und Müllvermeidungskonzepten bedürfen.
Abschließend weist Herr Meiswinkel auf Zertifizierungsinhalte hin,
die die Gestaltung der Wege (naturnah), Toilettenanlagen,
Rettungswege etc. zum Inhalt haben.
Die Vorsitzende dankt Herrn Meiswinkel für die Vorstellung des
Projektes.
Die von Herrn Meiswinkel vorgestellte Präsentation wird der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
TOP 5
Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises
Euskirchen
-Stand der Windenergieplanung im Kreis Euskirchen unter
Berücksichtigung aktueller VorhabenDie Vorsitzende bittet den Abteilungsleiter 60, Herrn Fritze, um
Vorstellung des aktuellen, auf den Planungen der Kommunen
basierenden, Standes in Bezug auf Windkraftanlagen im Kreis
Euskirchen.
Nach einleitenden Worten bittet Herr Fritze seinen Mitarbeiter,
Herrn Weigel, Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen,
um weitere Darlegungen zur Thematik.
Vorgestellt wird eine Karte des Kreises Euskirchen, aus der die
Standorte bereits genehmigter als auch in Verfahren befindlichen
Windkraftanlagen ersichtlich sind.
Den Beiratsmitgliedern und Gästen wird Gelegenheit gegeben,
die Karte einzusehen.
Nach dem Kartenstudium werden zunächst aus der Mitte des
Beirates Fragen gestellt hinsichtlich beispielsweise Festlegung
IL 8/2017
-4der Prüfkriterien in Scoping-Terminen, Abgrenzung zwischen
öffentlichen und nichtöffentlichen Verfahren etc., Gutachtern und
Inhalten der Gutachten.
Gutachten werden vor Erteilung einer Genehmigung auf
Plausibilität geprüft, nach Abstimmung mit UNB und dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Herr Weigel führt in diesem Zusammenhang an, dass z. B. auch
dem Wunsch des Investors Rechnung getragen wird, wenn
dieser ein öffentliches Verfahren favorisiert, obwohl es nach dem
BImSch-Recht nicht zwingend erforderlich wäre.
In diesem Zusammenhang wird angefragt, wie notwendige
Prüfverfahren und der Untersuchungsrahmen grundsätzlich zu
Genehmigungsanträgen abgestimmt werden.
Von der Vorsitzenden wird als Beispiel die Planung „Dahlem IV“
herangezogen: Auf Nachfrage zur Notwendigkeit einer
Vorprüfung
zur
FFH-Verträglichkeit
zum
FFH-Gebiet
„Manscheider Bachtal und Paulushof“ wird von Herrn Fritze
erläutert, dass der Kreis dazu keine Notwendigkeit sehe, weil der
betreffende Bereich aktuell noch nicht als FFH-Gebiet
ausgewiesen sei.
Die Nachfrage zu - nach Einschätzung der Vorsitzenden - nicht
korrekten
Datenaufnahme
und
Schlussfolgerungen
(insbesondere im Rahmen der Abarbeitung des Gesetzlichen
Artenschutzes) in Bezug auf „Dahlem IV“, wird durch Herrn
Weigel beantwortet: Der Kreis hat dem Investor Gelegenheit
gegeben,
verschiedene
Aspekte
der
Fachplanungen
nachzuarbeiten. Diese Nachbearbeitung durch den Investor
konnte innerhalb von 3-4 Tagen vor Genehmigungserteilung
erreicht werden.
In der Folge unterbricht die Vorsitzende die Sitzung, um von
Verfahren betroffenen Gästen die Gelegenheit zu geben, Fragen
zu stellen.
Fragen zu einzelnen Verfahren werden diskutiert und
anschließend durch Herrn Weigel beantwortet. Mögliche
Schadenersatzforderungen von Investoren gegenüber der
BImSch-Behörde des Kreises führen in einigen Fällen zu
kurzfristig zu erteilenden Genehmigungen mit Anordnung der
sofortigen Vollziehung, Nebenbestimmungen z. B. aus
artenschutzrechtlicher Sicht können durchaus auch nachträglich
angeordnet werden, wenn das Vorkommen bestimmter Arten
verifiziert worden ist.
Die Themen -Windkraftanlagen im Wald- und die Potentialstudie
des
Landes
zum
Thema
-Windkraftnutzungsowie
Regionalplanung werden diskutiert, Begriffe wie Kahlschlag und
ordnungsgemäße Forst- bzw. Waldbewirtschaftung in diesem
Zusammenhang erörtert.
TOP 6
Informationen der Vorsitzenden über
a)
Verbindungen zur Unteren Naturschutzbehörde und
anderen Behörden
IL 9/2017
-5b)
Beteiligungsfälle seit der letzten Sitzung
Die den Beiratsmitgliedern zu Verfügung gestellte Liste der
Beteiligungsfälle gibt Aufschluss über die Inhalte und Ergebnisse
und die diesbezüglich absolvierten Termine der Vorsitzenden und
ihres Stellvertreters, Herrn Schorn.
Weiterhin waren Termine wahrzunehmen in Bezug auf das
"Kalkarer Moor" und "Vogelsang".
TOP 7
Anfragen der Mitglieder
IL 10/2017
In Sachen Therme Euskirchen wird nach der Umsetzung der
Ausgleichsmaßnahmen (Baumpflanzungen) seitens Frau Baum
angefragt. Herr Fritze beantwortet diese Frage mit der
geänderten Planung, die an dieser Stelle Erweiterungsbauten
vorsieht.
In
Zusammenhang
mit
den
geplanten
Erweiterungsbauten werden auch die Ausgleichs- und
Schutzmaßnahmen hinsichtlich Vogelschlag erneut thematisiert.
Weitere Fragen betreffen die voraussichtlichen Bauleitplanungen
im Bereich Mechernich -Nord (Nähe zu FFH-Gebieten,
Befürchtungen in Bezug auf Vernetzungsbestrebungen von
Schutzgebieten) sowie die Sedimentproblematik im Bereich des
Kronenburger Sees.
In Zusammenhang mit der Realisierung eines Bauvorhabens im
Bereich des LP Mechernich wird angefragt, ob diesbezüglich eine
Befreiung erteilt worden sei.
Frau Budde beantwortet die Frage mit dem Ergebnis einer
Prüfung, die zu dem Schluss kam, dass es sich um eine § 34iger -Gebiet bereits vor Inkrafttreten des LP gehandelt habe,
dessen Einbeziehung in den LP seinerzeit nicht rechtmäßig
gewesen sei. Mit dem Bauherrn sei vereinbart worden, dass eine
Auflage die Anpflanzung von Bäumen vorsehe, die gegen
Verbiss zu schützen seien.
Nachdem keine weiteren Fragen seitens der Beiratsmitglieder gestellt werden, beendet die
Vorsitzende die Sitzung um 16.55 Uhr mit einem Dank an alle Anwesenden.
.
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gez. Schmitz
gez. H. Schorn
-6Vorsitzende
Mitglied
gez. Mertens
Schriftführer