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Beschlusstext (Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen -Stand der Windenergieplanung im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung aktueller Vorhaben-)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
18.04.17, 15:03
Aktualisiert
18.04.17, 15:03
Beschlusstext (Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen
-Stand der Windenergieplanung im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung aktueller Vorhaben-) Beschlusstext (Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen
-Stand der Windenergieplanung im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung aktueller Vorhaben-)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde am 23.03.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen -Stand der Windenergieplanung im Kreis Euskirchen unter Berücksichtigung aktueller Vorhaben- IL 8/2017 Die Vorsitzende bittet den Abteilungsleiter 60, Herrn Fritze, um Vorstellung des aktuellen, auf den Planungen der Kommunen basierenden, Standes in Bezug auf Windkraftanlagen im Kreis Euskirchen. Nach einleitenden Worten bittet Herr Fritze seinen Mitarbeiter, Herrn Weigel, Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen, um weitere Darlegungen zur Thematik. Vorgestellt wird eine Karte des Kreises Euskirchen, aus der die Standorte bereits genehmigter als auch in Verfahren befindlichen Windkraftanlagen ersichtlich sind. Den Beiratsmitgliedern und Gästen wird Gelegenheit gegeben, die Karte einzusehen. Nach dem Kartenstudium werden zunächst aus der Mitte des Beirates Fragen gestellt hinsichtlich beispielsweise Festlegung der Prüfkriterien in Scoping-Terminen, Abgrenzung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Verfahren etc., Gutachtern und Inhalten der Gutachten. Gutachten werden vor Erteilung einer Genehmigung auf Plausibilität geprüft, nach Abstimmung mit UNB und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Herr Weigel führt in diesem Zusammenhang an, dass z. B. auch dem Wunsch des Investors Rechnung getragen wird, wenn dieser ein öffentliches Verfahren favorisiert, obwohl es nach dem BImSch-Recht nicht zwingend erforderlich wäre. In diesem Zusammenhang wird angefragt, wie notwendige Prüfverfahren und der Untersuchungsrahmen grundsätzlich zu Genehmigungsanträgen abgestimmt werden. Von der Vorsitzenden wird als Beispiel die Planung „Dahlem IV“ herangezogen: Auf Nachfrage zur Notwendigkeit einer Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit zum FFH-Gebiet „Manscheider Bachtal und Paulushof“ wird von Herrn Fritze erläutert, dass der Kreis dazu keine Notwendigkeit sehe, weil der betreffende Bereich aktuell noch nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen sei. Die Nachfrage zu - nach Einschätzung der Vorsitzenden - nicht korrekten Datenaufnahme und Schlussfolgerungen (insbesondere im Rahmen der Abarbeitung des Gesetzlichen Artenschutzes) in Bezug auf „Dahlem IV“, wird durch Herrn Weigel beantwortet: Der Kreis hat dem Investor Gelegenheit gegeben, verschiedene Aspekte der Fachplanungen nachzuarbeiten. Diese Nachbearbeitung durch den Investor konnte innerhalb von 3-4 Tagen vor Genehmigungserteilung erreicht werden. In der Folge unterbricht die Vorsitzende die Sitzung, um von Verfahren betroffenen Gästen die Gelegenheit zu geben, Fragen zu stellen. Fragen zu einzelnen Verfahren werden diskutiert und anschließend durch Herrn Weigel beantwortet. Mögliche Schadenersatzforderungen von Investoren gegenüber der BImSch-Behörde des Kreises führen in einigen Fällen zu kurzfristig zu erteilenden Genehmigungen mit Anordnung der sofortigen Vollziehung, Nebenbestimmungen z. B. aus artenschutzrechtlicher Sicht können durchaus auch nachträglich angeordnet werden, wenn das Vorkommen bestimmter Arten verifiziert worden ist. Die Themen -Windkraftanlagen im Wald- und die Potentialstudie des Landes zum Thema -Windkraftnutzungsowie Regionalplanung werden diskutiert, Begriffe wie Kahlschlag und ordnungsgemäße Forst- bzw. Waldbewirtschaftung in diesem Zusammenhang erörtert.