Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
76 kB
Datum
23.03.2017
Erstellt
18.04.17, 15:03
Aktualisiert
18.04.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Naturschutzbeirates bei der Unteren
Naturschutzbehörde am 23.03.2017 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 5
Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des
Kreises Euskirchen
-Stand der Windenergieplanung im Kreis Euskirchen unter
Berücksichtigung aktueller Vorhaben-
IL 8/2017
Die Vorsitzende bittet den Abteilungsleiter 60, Herrn Fritze, um
Vorstellung des aktuellen, auf den Planungen der Kommunen
basierenden, Standes in Bezug auf Windkraftanlagen im Kreis
Euskirchen.
Nach einleitenden Worten bittet Herr Fritze seinen Mitarbeiter,
Herrn Weigel, Immissionsschutzbehörde des Kreises Euskirchen,
um weitere Darlegungen zur Thematik.
Vorgestellt wird eine Karte des Kreises Euskirchen, aus der die
Standorte bereits genehmigter als auch in Verfahren befindlichen
Windkraftanlagen ersichtlich sind.
Den Beiratsmitgliedern und Gästen wird Gelegenheit gegeben,
die Karte einzusehen.
Nach dem Kartenstudium werden zunächst aus der Mitte des
Beirates Fragen gestellt hinsichtlich beispielsweise Festlegung
der Prüfkriterien in Scoping-Terminen, Abgrenzung zwischen
öffentlichen und nichtöffentlichen Verfahren etc., Gutachtern und
Inhalten der Gutachten.
Gutachten werden vor Erteilung einer Genehmigung auf
Plausibilität geprüft, nach Abstimmung mit UNB und dem
Landesbetrieb Wald und Holz NRW.
Herr Weigel führt in diesem Zusammenhang an, dass z. B. auch
dem Wunsch des Investors Rechnung getragen wird, wenn
dieser ein öffentliches Verfahren favorisiert, obwohl es nach dem
BImSch-Recht nicht zwingend erforderlich wäre.
In diesem Zusammenhang wird angefragt, wie notwendige
Prüfverfahren und der Untersuchungsrahmen grundsätzlich zu
Genehmigungsanträgen abgestimmt werden.
Von der Vorsitzenden wird als Beispiel die Planung „Dahlem IV“
herangezogen: Auf Nachfrage zur Notwendigkeit einer
Vorprüfung
zur
FFH-Verträglichkeit
zum
FFH-Gebiet
„Manscheider Bachtal und Paulushof“ wird von Herrn Fritze
erläutert, dass der Kreis dazu keine Notwendigkeit sehe, weil der
betreffende Bereich aktuell noch nicht als FFH-Gebiet
ausgewiesen sei.
Die Nachfrage zu - nach Einschätzung der Vorsitzenden - nicht
korrekten
Datenaufnahme
und
Schlussfolgerungen
(insbesondere im Rahmen der Abarbeitung des Gesetzlichen
Artenschutzes) in Bezug auf „Dahlem IV“, wird durch Herrn
Weigel beantwortet: Der Kreis hat dem Investor Gelegenheit
gegeben,
verschiedene
Aspekte
der
Fachplanungen
nachzuarbeiten. Diese Nachbearbeitung durch den Investor
konnte innerhalb von 3-4 Tagen vor Genehmigungserteilung
erreicht werden.
In der Folge unterbricht die Vorsitzende die Sitzung, um von
Verfahren betroffenen Gästen die Gelegenheit zu geben, Fragen
zu stellen.
Fragen zu einzelnen Verfahren werden diskutiert und
anschließend durch Herrn Weigel beantwortet. Mögliche
Schadenersatzforderungen von Investoren gegenüber der
BImSch-Behörde des Kreises führen in einigen Fällen zu
kurzfristig zu erteilenden Genehmigungen mit Anordnung der
sofortigen Vollziehung, Nebenbestimmungen z. B. aus
artenschutzrechtlicher Sicht können durchaus auch nachträglich
angeordnet werden, wenn das Vorkommen bestimmter Arten
verifiziert worden ist.
Die Themen -Windkraftanlagen im Wald- und die Potentialstudie
des
Landes
zum
Thema
-Windkraftnutzungsowie
Regionalplanung werden diskutiert, Begriffe wie Kahlschlag und
ordnungsgemäße Forst- bzw. Waldbewirtschaftung in diesem
Zusammenhang erörtert.