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Beschlusstext (Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen hier: Vermeidung einer Doppelbelastung im Kreishaushalt)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
04.10.16, 16:04
Aktualisiert
04.10.16, 16:04
Beschlusstext (Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen
hier: Vermeidung einer Doppelbelastung im Kreishaushalt)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 24 Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen hier: Vermeidung einer Doppelbelastung im Kreishaushalt V 258/2016 Die Verwaltung trägt vor, dass der LVR am selben Tage in öffentlicher Sitzung erklärt habe, dass die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln angekündigt habe, die Klagen zurückzunehmen. Sofern dies in die Tat umgesetzt werde, bleibe dann noch die Aufgabe, die einseitige Garantieerklärung des LVR zu erledigen. Insofern könne es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine weitere Beschlussfassung notwendig werde. Die Verwaltung schlägt gleichwohl vor, unabhängig von der weiteren Entwicklung den Beschluss in der empfohlenen Form zu fassen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag begrüßt die Bemühungen, eine Doppelbelastung des Haushaltes im Hinblick auf die Finanzierung ambulanter Integrationshilfen zu vermeiden. Er erklärt sich angesichts der terminlichen Zwänge grundsätzlich bereit, entsprechende Vereinbarungen aller Mitgliedskörperschaften mit dem Landschaftsverband Rheinland im Wege der Dringlichkeit zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig