Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
04.10.16, 16:04
Aktualisiert
04.10.16, 16:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 24
Kostenträgerschaft für ambulante Integrationshilfen
hier: Vermeidung einer Doppelbelastung im Kreishaushalt
V 258/2016
Die Verwaltung trägt vor, dass der LVR am selben Tage in
öffentlicher Sitzung erklärt habe, dass die Oberbürgermeisterin
der Stadt Köln angekündigt habe, die Klagen zurückzunehmen.
Sofern dies in die Tat umgesetzt werde, bleibe dann noch die
Aufgabe, die einseitige Garantieerklärung des LVR zu erledigen.
Insofern könne es sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine
weitere Beschlussfassung notwendig werde. Die Verwaltung
schlägt gleichwohl vor, unabhängig von der weiteren Entwicklung
den Beschluss in der empfohlenen Form zu fassen. Hiergegen
erhebt sich kein Widerspruch.
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag begrüßt die Bemühungen, eine Doppelbelastung
des Haushaltes im Hinblick auf die Finanzierung ambulanter
Integrationshilfen zu vermeiden. Er erklärt sich angesichts der
terminlichen Zwänge grundsätzlich bereit, entsprechende
Vereinbarungen
aller
Mitgliedskörperschaften
mit
dem
Landschaftsverband Rheinland im Wege der Dringlichkeit zu
beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig