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Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
38 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlusstext (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. )

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 12.01.2009 aus der Niederschrift über die 30. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Hürtgenwald vom 18.12.2008. Top 12. Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. 142/2008 Beschluss: Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschluss: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,25 € je cbm bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 38,33 € je cbm bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. Außerdem beschließt der Rat die als Anlage beiliegende 21. Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 16.12.1983. Beratungsergebnis: