Daten
Kommune
Hürtgenwald
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38 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
Hürtgenwald, den 12.01.2009
aus der Niederschrift über die 30. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde
Hürtgenwald vom 18.12.2008.
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12.
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der
Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus
Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der 19.
Änderungssatzung zur Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen.
142/2008
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden
Beschluss: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 32,25 € je cbm bei der Entleerung von abflusslosen
Gruben und 38,33 € je cbm bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
Außerdem beschließt der Rat die als Anlage beiliegende 21. Änderungssatzung zur Satzung
über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald
vom 16.12.1983.
Beratungsergebnis: