Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
04.10.16, 16:04
Aktualisiert
04.10.16, 16:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2016 im Sitzungssaal 1 des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 15
Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen
tätigen Kreisbrandmeister
V 256/2016
Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für
Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen:
Kreisbrandmeister:
Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 183,00 €
1. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
2. Stv. Kreisbrandmeister
Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 €
Reisekostenpauschale mtl. 91,50 €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
die