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Beschlusstext (Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
68 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
04.10.16, 16:04
Aktualisiert
04.10.16, 16:04
Beschlusstext (Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Aufwandsentschädigungen für die im Kreis Euskirchen tätigen Kreisbrandmeister V 256/2016 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Aufwendungen für Kreisbrandmeister ab 01.01.2016 wie folgt festzusetzen: Kreisbrandmeister: Aufwandsentschädigung mtl. 694,00 € Reisekostenpauschale mtl. 183,00 € 1. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € 2. Stv. Kreisbrandmeister Aufwandsentschädigung mtl. 347,00 € Reisekostenpauschale mtl. 91,50 € Abstimmungsergebnis: Einstimmig die