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Beschlusstext (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
123 kB
Datum
28.09.2016
Erstellt
04.10.16, 16:04
Aktualisiert
04.10.16, 16:04
Beschlusstext (Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Kreisausschusses am 28.09.2016 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 9 Vogelsang IP gemeinnützige GmbH – Erhöhung des Verlustausgleiches für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 Der Kreisausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis und beschließt, den gesellschaftsvertraglich geregelten Betriebskostenzuschuss des Kreises Euskirchens an die Vogelsang IP gemeinnützige GmbH von derzeit max. 142.858 € p.a. für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 auf bis zu max. 242.858 € p.a. zu erhöhen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle anderen Gesellschafter ebenfalls eine entsprechende Erhöhung ihres Betriebskostenzuschusses nach dem Anteil ihres Gesellschafteranteils beschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 235/2016